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Vorgehensweise der Versicherung und Ablauf bei einem medizinischen Zwischenfall 

Mitgliedschaft bei AXA Schengen

Der Erwerb einer AXA Schengen-Versicherungspolice geschieht auf der Website http://www.axa-schengen.com/de. Die Person, die den Beitrag bezahlt, kann eine andere sein als der/die Versicherte. Nach der Zahlungsbestätigung können folgende Dokumente heruntergeladen und Ihnen per E-Mail zugeschickt werden:

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Sonderbedingungen - in diesen ist die Identität der versicherten Partei vermerkt, die vorgesehene Deckung etc.
  • Versicherungszertifikat - Dies muss ausgedruckt und bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht werden.

Axa Schengen: Deckung für bis zu 90 aufeinander folgende Tage.

Zusätzliche kostenlose Nachfrist von 15 Tagen

Ab dem 5. April 2010 tritt das Visakodex in Kraft laut der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates.

Ein Auszug aus dieser Verordnung:

« ... umfasst die Gültigkeitsdauer des Visums eine Zusatzfrist von 15 Tagen.
Die Mitgliedstaaten können aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder aufgrund der internationalen Beziehungen eines Mitgliedstaats beschließen, diese Zusatzfrist nicht zu gewähren … »

In der Praxis bedeutet dieses das ein Visum erteilt werden kann für eine Dauer von 105 Tage, während der Mann Max. 90 aufeinanderfolgende Tage reisen kann.

AXA Schengen folgt diese neue Verordnung strengstens und ermöglicht, bei der Abschliessung der Reiseversicherung, eine Zusatzfrist von 15 Tagen um so zu einer Deckung von 105 Tagen zu kommen.

Rückerstattung, wenn das Konsulat die Ausstellung des Visums ablehnt

Sollte sich die konsularische Vertretung weigern, Ihr Visum auszustellen, wird Ihnen nach Vorlage des Ablehnungsschreibens der vollständige Preis der Police von AXA Assistance zurückerstattet. Die Zurückerstattung erfolgt auf dieselbe Weise wie die ursprüngliche Zahlung (z. B.: Kreditkarte).

Rücktrittsrecht

Die versicherte Partei, AXA Assistance oder einer ihrer Stellvertreter kann den Vertrag innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Versicherungsbeitritt kündigen. Dieses Recht gilt für Reiseversicherungsverträge mit einer Laufzeit länger als einen Monat. Ein Rücktritt durch die versicherte Partei kann per E-Mail mitgeteilt werden, muss aber per Einschreiben an AXA Assistance, Avenue Louise 166, B-1050 Brüssel, Belgien, bestätigt werden.

Hinweis!
Bei der Einreise in die Schengen-Länder müssen Reisende zusammen mit dem Visum einen Beleg für eine Krankenversicherung vorlegen.

Was ist bei einem medizinischen Zwischenfall zu tun?

Bei einem medizinischen Zwischenfall müssen Sie ein AXA Schengen Call-Center verständigen. Unsere Fachkräfte für medizinische Hilfeleistung unterstützen Sie 24 Stunden am Tag, sieben Tage in der Woche, damit Sie in unmittelbarer Nähe zu Ihrem Aufenthaltsort die bestmögliche Versorgung erhalten.

Bei hohen medizinischen Kosten bezahlt AXA Schengen den Leistungserbringer der medizinischen Dienstleistungen direkt, und Sie machen auf Ihrer Reise keine großen Unkosten. Deshalb ist AXA Schengen mehr als eine Reiseversicherung, denn wir bieten unseren Kunden konkrete Unterstützung, wo sie benötigt wird.

Wenn Ihnen Kosten entstanden sind, die erstattet werden müssen, tun Sie dies bitte mithilfe des nachstehenden Formulars.

Versicherungsombudsmann

Der Versicherungsombudsmann nimmt Beschwerden über belgische Versicherungsgesellschaften entgegen und ist bemüht, die Parteien zu versöhnen.

Versicherungsombudsmann
square de Meeûs 35
B-1000 Brüssel
http://www.ombudsman.be

Sprachen

Die Kommunikation mit AXA Schengen (schriftlich, mündlich oder elektronisch) kann in französischer, niederländischer, englischer oder spanischer Sprache erfolgen.