Die wichtigsten Infos zum Schengen-Visum auf einen Blick

Die wichtigsten Infos zum Schengen-Visum auf einen Blick

Die wichtigsten Infos zum Schengen-Visum auf einen Blick

Finden Sie hier die wichtigsten Schengen-Visum Infos, die wir Ihnen kurz und bündig zusammengestellt haben. Lassen Sie sich das Schengen-Visum schnell und verständlich erklären: Was ist ein Schengen-Visum? Wer braucht ein Visum? Wie beantrage ich es und was brauche ich dafür? Finden Sie alle Infos im Überblick mit kurzen Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Schengen-Visum.

Inhaltsangabe:

Was ist das Schengen-Visum?

Das Schengen-Visum ist ein obligatorisches Reisedokument für visumpflichtige Reisende aus dem Ausland,die nach Europa reisen wollen - genauer gesagt in die Länder des Schengen-Raums. Mit einem Schengen-Visum können sie sich ab dem Datum der Einreise maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten im gesamten Schengen-Raum aufhalten. Das heißt, wenn Sie im Besitz eines Schengen-Visums sind, können Sie sich über die Grenzen hinweg im ganzen Schengen-Raum frei bewegen.

Was ist der Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum ist ein Zusammenschluss von europäischen Ländern, die die gemeinsamen Grenzkontrollen auf dem Landweg, Luftweg und zur See abgeschafft haben und somit den freien Personenverkehr innerhalb dieses Raums ermöglichen. Unter den Schengen-Ländern befinden sich fast alle EU-Länder sowie die 4 EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.

Welche Länder sind Schengen-Länder und stellen Schengen-Visa aus?

Aktuell sind alle EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Zypern) Schengen-Länder. Zypern durchläuft noch den Prozess zum Beitritt. Außerdem gehören noch die vier EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtensteinund die Schweiz zu den Schengen-Staaten. Alle Länder, die als Schengen-Länder gelten, können Schengen-Visa ausstellen.

Welche Visa-Arten gibt es beim Schengen-Visum?

Neben dem Schengen-Visum Typ C für Kurzaufenthalte bis 90 Tage gibt es auch ein Schengen-Visum Typ D (auch nationales Visum genannt) für Reisen bis 6 Monate. Letzteres kann in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden. Außerdem gibt es noch das Schengen-Visum Typ A, das sogenannte Flughafentransitvisum, das bestimmte Drittstaatsangehörige benötigen, um sich im internationalen Transitbereich eines Flughafens aufhalten zu dürfen.

Wo beantrage ich ein Schengen-Visum im Ausland?

Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Schengen-Landes wenden, in welches Sie reisen wollen. Wenn Sie beabsichtigen in mehr als ein Schengen-Land zu reisen, sollten Sie Ihren Visumantrag beim Konsulat des Landes stellen, das entweder Ihr Hauptreiseziel ist (dort wo Sie Ihren längsten Aufenthalt haben) oder beim Konsulat des Landes, wo Sie die Grenze zum Schengen-Raum als erstes überschreiten.

Wie beantrage ich ein Schengen-Visum im Ausland?

Sie machen als Erstes bei der zuständigen Botschaft / dem zuständigen Konsulat einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrags. Je nach Schengen-Land und Auslastung müssen Sie mit Wartezeiten für Termine rechnen. Manche Schengen-Länder haben keine Botschaft oder kein Konsulat in Ihrem Heimatland. In diesem Fall können Sie Ihren Visumantrag bei einer Botschaft abgeben, die Ihr gewünschtes Schengen-Land vertritt oder aber bei einem ausgelagerten Visaservice. Viele Länder arbeiten mittlerweile auch mit externen Dienstleistern (wie VFS Global) zusammen, die Ihren Visumantrag annehmen.

Was brauche ich, um ein Schengen-Visum zu beantragen?

Für Ihren Termin zur Abgabe des Visumantrags müssen Sie bestimmte Formulare und Dokumente zusammenstellen. Hier eine Liste der wichtigsten Dokumente (allerdings kann es sein das Sie zusätzliche Nachweise erbringen müssen):

  • ausgefülltes und unterschriebenes Schengen-Visum-Antragsformular
  • zwei identische, aktuelle und biometrische Passfotos
  • Reisepass (ausgestellt vor weniger als 10 Jahren und bis 3 Monate nach Ablauf des Schengen-Visums gültig mit mindestens 2 freien Seiten)
  • einen Brief mit Ihrem Einreisegrund
  • Nachweis des Hin- und Rückreisetickets
  • Nachweis der Unterkunft vor Ort
  • Nachweis über Ihre finanziellen Mittel
  • Nachweis über eine Reisekrankenversicherung (obligatorisch)

Mit den notwendigen Unterlagen kommen Sie am Tag Ihres Termins zur Botschaft oder zum Konsulat des von Ihnen gewählten Schengen-Landes, um Ihren vollständigen Visumantrag abzugeben.

Welche Fristen gibt es beim Antrag eines Schengen-Visums?

Sie können ein Schengen-Visum Typ C für Kurzaufenthalte bereits 6 Monate vor Ihrer Reise beantragen. Der letztmögliche Termin für einen Antrag ist 15 Tage vor der Reise, da die Bearbeitungszeit in der Regel 14 Tage beträgt. Es wird allerdings empfohlen, den Antrag ungefähr 6 Wochen vor Reisebeginn zu stellen, denn nur so können Sie sicher sein Ihr Visum auch bei eventuellen Rückfragen frühzeitig zu erhalten. Ein Antrag für ein Schengen-Visum Typ D (nationales Visum) braucht hingegen Monate für die Bearbeitung.

Wie teuer ist ein Schengen-Visum

Der Preis für ein Schengen-Visum ist in allen Schengen-Ländern gleich. Das heißt, es ist eine einheitliche Gebühr, die für alle Schengen-Länder gleichermaßen festgelegt ist. Circa alle drei Jahre werden die Preise für ein Schengen-Visum Schengen-weit erhöht, um die steigenden Kosten und die Inflation zu decken. Da sich die Preise immer wieder ändern, finden Sie die aktuellen Gebühren in unserem Artikel zu den Kosten für ein Schengen-Visum.

Der Preis variiert je nach Alter des Reisenden. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zahlen die Hälfte des Standardpreises und Kinder unter 6 Jahren bekommen das Schengen-Visum kostenlos ausgestellt. Ebenso wie Ehepartner von EU-Bürgern.

Welche Reiseversicherung für den Visumantrag notwendig ist?

Der Nachweis über eine Schengen-Visum-Reiseversicherung ist verpflichtend, wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten wollen. Die Reisekrankenversicherung für das Schengen-Visum muss bestimmte Kriterien erfüllen, ansonsten wird Ihr Visumantrag abgelehnt:

  • Deckung von mindestens 30.000 Euro aufweisen.
  • Medizinische Notfallversorgung, Unterstützung vor Ort sowie der Rücktransport ins Heimatland müssen durch die Versicherung gewährleistet sein.
  • Die Schengen-Visum-Krankenversicherung muss im gesamten Schengen-Raum und über den gesamten Zeitraum der Reise gültig sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft muss von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länderanerkannt sein.

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