⚠️Wichtiger Hinweis: Denken Sie daran, dass die Reisekrankenversicherung Pflicht ist, um das Schengen-Visum für Spanien zu erhalten.
Geschrieben von: Lucas Medrano von Oppenheim
Datum: 11. August 2026
Wie beantragt man das Schengen-Visum für Spanien?
Planen Sie eine Reise nach Madrid, Barcelona oder an die spanischen Strände? Da Spanien Teil des Schengen-Raums ist, werden die gemeinsamen Einreise- und Aufenthaltsregeln von der Europäischen Kommission überwacht. Je nach Ihrer Staatsangehörigkeit kann es daher unerlässlich sein, das Schengen-Visum für Spanien zu beantragen – ein geregeltes Verfahren, das die Erfüllung bestimmter strenger Kriterien voraussetzt.
Um den Erfolg Ihres Antrags zu sichern und unangenehme Überraschungen zu vermeiden, ist es wichtig, die notwendigen Schritte und erforderlichen Dokumente zu kennen. Dieser umfassende Leitfaden erklärt Ihnen im Detail, wie Sie das Visum erhalten: vom Abschluss der obligatorischen Reisekrankenversicherung bis hin zum Konsulattermin.
⚡ Schnellübersicht: Das Spanien-Visum in einer Minute
Alles, was Sie wissen müssen, kompakt zusammengefasst, damit Sie Ihre Reise ohne Zeitverlust vorbereiten können:
- Visumpflicht: Sie benötigen ein Schengen-Visum, wenn Ihr Land kein Visabefreiungsabkommen mit der EU hat.
- Änderung 2026: Wenn Sie visumfrei reisen, benötigen Sie gegen Ende des Jahres die elektronische Genehmigung ETIAS.
- Fristen: Beantragen Sie das Visum 1 bis 2 Monate im Voraus (gesetzliche Mindestfrist: 15 Tage vor Reisebeginn).
- Pflichtversicherung: Eine Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung von 30.000 € und Repatriierung ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Preis: Die offizielle Konsulatsgebühr für Erwachsene beträgt 90 €.
- AXA-Garantie: Versicherung zu 100 % anerkannt und vollständige Erstattung bei Visumablehnung.
In diesem Artikel:
- 🔄 Schengen-Visum oder ETIAS: Unterschiede und wer was benötigt
- 📋 Was ist das Schengen-Visum und welche Arten gibt es
- 👣 Schengen-Visum für Spanien beantragen: in 7 Schritten
- ⏱️ Beantragungsfristen und Bearbeitungszeiten
- 📍 Wo Sie Ihren Visumantrag einreichen
- 📄 Pflichtdokumente und Anforderungen an die Versicherung
- 💶 Kosten des Spanien-Visums
- ⚠️ Was tun bei Visumablehnung
- ⭐ Wie AXA Schengen Sie bei Ihrem Antrag unterstützt
- ❓ Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Schengen-Visum oder ETIAS für Spanien? Wer was benötigt
Das Schengen-Visum ist für Staatsangehörige bestimmter Drittländer Pflicht, die zu touristischen Zwecken oder für Geschäftsreisen nach Spanien einreisen möchten. Wenn Ihre Nationalität von der Visumpflicht befreit ist, können Sie sich bis zu 90 Tage (innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) aufhalten; andernfalls müssen Sie das Visum zwingend vor Ihrer Reise beantragen. Erfahren Sie jetzt, ob Sie eines benötigen! Schengen für Spanien
Nationalitäten, die vom Schengen-Visum für Spanien befreit sind
Sie können ohne Visum nach Spanien einreisen, wenn Sie eines der folgenden Profile erfüllen:
- Staatsangehörige des Schengen-Raums: Wenn Sie die Staatsbürgerschaft eines der Mitgliedsländer besitzen.
- Im Schengen-Raum ansässige Personen: Wenn Sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen, die von einem beliebigen Mitgliedstaat des Schengen-Raums ausgestellt wurde.
- Staatsangehörige oder Einwohner der Europäischen Union (außerhalb des Schengen-Raums): Wenn Sie Staatsangehöriger eines EU-Landes sind, das nicht zum Schengen-Raum gehört.
- Länder mit Visabefreiungsabkommen: Wenn Sie Staatsangehöriger eines der Drittländer sind, die ein Visabefreiungsabkommen mit der EU abgeschlossen haben (dazu gehören die USA, Kanada, Mexiko, Argentinien, Kolumbien, das Vereinigte Königreich, Japan und rund 50 weitere Länder).
⚠️ Achtung! Diese Befreiung gilt ausschließlich für kurzfristige Aufenthalte zu touristischen Zwecken oder für Geschäftsreisen (maximal 90 Tage). Wenn Sie Staatsangehöriger eines dieser Drittländer sind, aber beabsichtigen, in Spanien zu arbeiten, zu studieren oder länger als drei Monate zu wohnen, müssen Sie zwingend ein nationales Langzeitvisum (Typ D) beantragen, bevor Sie einreisen.
💡 AXA macht es Ihnen leicht: Konsultieren Sie hier unsere vollständige Liste der vom Schengen-Visum befreiten Nationalitäten, um den Status Ihres Herkunftslandes sofort zu überprüfen.
Länder, die ein Schengen-Visum für Spanien benötigen
Wenn Ihr Herkunftsland nicht auf der Liste der visabefreiten Länder steht, müssen Sie vor Ihrer Reise zwingend ein Visum beantragen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Nationalitäten, die für einen Kurzaufenthalt in Spanien ein Schengen-Visum benötigen:
- Lateinamerikanische Länder: Bolivien, Kuba, Ecuador und die Dominikanische Republik.
- Maghreb-Länder: Marokko, Algerien und Tunesien.
- Länder Subsahara-Afrikas: Äquatorialguinea, Senegal, Kamerun, Gambia, Mauretanien und die Elfenbeinküste.
- Länder in Asien und dem Nahen Osten: China, Indien, Pakistan, Bangladesch, Ägypten und die Türkei.
- Sonstige nicht zur EU gehörende europäische Länder: Russland und Weißrussland.
📌 Unsicher, was Ihren Pass betrifft?
Sehen Sie hier in der Liste der visumpflichtigen Länder für das Schengen-Visum nach, um Klarheit zu erhalten. Die aktuelle offizielle Liste finden Sie außerdem auf der Website des Spanischen Außenministeriums.
ETIAS-Genehmigung: die Pflichtgenehmigung für visabefreite Länder
Ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens (voraussichtlich Ende 2026) müssen Staatsangehörige von Drittländern, die kein Schengen-Visum benötigen, um nach Spanien einzureisen, zwingend die ETIAS-Genehmigung (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) beantragen, bevor sie ins Flugzeug steigen.
Diese elektronische Genehmigung wird online beantragt, ist direkt an den Reisepass des Reisenden gebunden, hat eine Gültigkeit von 3 Jahren und erlaubt Kurzaufenthalte zu touristischen Zwecken oder für Geschäftsreisen von bis zu 90 Tagen.
⚠️ Wichtig! ETIAS ist kein Visum, sondern eine vorgelagerte Sicherheitsprüfung.
Wenn Ihre Nationalität ein Schengen-Visum für Spanien erfordert, müssen Sie nicht ETIAS beantragen, sondern das entsprechende Konsularverfahren durchlaufen. Alle Ihre Fragen beantwortet unser umfassender Leitfaden zu der ETIAS-Genehmigung und wie Sie sie beantragen.
Was ist das Schengen-Visum für Spanien und welche Arten gibt es?
Der Schengen-Raum ist die größte Zone der Bewegungsfreiheit weltweit. Durch die Abschaffung der Binnengrenzen zwischen den Mitgliedstaaten wurde die Kontrolle an den Außengrenzen nach gemeinsamen Regeln der Europäischen Kommission verstärkt. Daraus entstand das Schengen-Visum: eine einheitliche Genehmigung, die Ihnen die Türen zu Spanien und zum gesamten Schengen-Raum öffnet.
Ihre Rechte unterscheiden sich jedoch je nach dem Dokument, das Sie beantragen. Im Folgenden erklären wir Ihnen, was Sie damit genau tun dürfen und welche Visumarten es je nach Ihren Reiseplänen gibt.
Was mit einem Schengen-Visum für Spanien erlaubt und nicht erlaubt ist
Um unangenehme Überraschungen mit den Einwanderungsbehörden zu vermeiden, ist es wichtig, die Grenzen dieses Kurzaufenthaltserlaubnisses zu kennen. Hier finden Sie eine übersichtliche Zusammenfassung Ihrer Rechte und Einschränkungen in Spanien:
| Aspekt | 🟢 Was Sie TUN dürfen | 🔴 Was Sie NICHT tun dürfen |
|---|---|---|
| Aktivitäten | • Tourismus oder Familienbesuche. • Geschäftsreisen. • Kurzfristige Kurse oder Studienaufenthalte. • Medizinische Behandlungen in Anspruch nehmen. |
• Arbeiten mit einem lokalen Arbeitsvertrag in Spanien. • Dauerhaft im Land wohnen. |
| Aufenthaltsdauer | • Sich bis zu maximal 90 Tagen im Hoheitsgebiet aufhalten. • Diese Tage auf einen beliebigen Zeitraum von 180 Tagen aufteilen. |
• Den Zeitraum von 90 Tagen pro Periode ohne das entsprechende nationale Visum oder die Aufenthaltserlaubnis überschreiten. |
| Territorialität | • Frei durch ganz Spanien reisen. • Sich durch alle anderen Länder des Schengen-Raums ohne Binnengrenzkontrolle bewegen. |
• In Länder außerhalb des Schengen-Raums (wie das Vereinigte Königreich) ohne das spezifische Visum des jeweiligen Ziellandes einreisen. |
💡 Gut zu wissen! Die „90 Tage in 180 Tagen"-Regel kann ganz schön knifflig sein. Damit Sie den Überblick behalten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel, wie die Regel Schritt für Schritt funktioniert, und stellen Ihnen den Link zum offiziellen Rechner der Europäischen Kommission bereit.
Welches Visum benötigen Sie für Ihre Reise nach Spanien?
Die Wahl des richtigen Visums hängt ganz von Ihrem Reisevorhaben und der Dauer Ihres Aufenthalts ab:
- Schengen-Visum für Kurzaufenthalte oder Tourismusvisum (Typ C): Dies ist das Standard-Schengen-Visum. Es ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt in Spanien sowie im übrigen Schengen-Raum zu touristischen Zwecken oder für Geschäftsreisen.
Es kann für eine, zwei oder mehrfache Einreisen ausgestellt werden (ideal, wenn Sie während Ihrer Reise den Schengen-Raum verlassen und wieder einreisen möchten).
- Flughafentransitvisum (Typ A): Dieses ist für Staatsangehörige bestimmter Länder verpflichtend, die lediglich einen Zwischenstopp im internationalen Transitbereich eines spanischen Flughafens einlegen, ohne diesen zu verlassen oder die Passkontrolle zu passieren.
- Langzeitvisum (Typ D): Auch bekannt als nationales Visum. Es handelt sich nicht um ein Schengen-Visum im eigentlichen Sinne, da es von Spanien auf Grundlage seiner eigenen Rechtsvorschriften ausgestellt wird.
Es ist für alle Personen verpflichtend, die in Spanien studieren, arbeiten oder leben möchten und einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen.
Das Schengen-Visum für Spanien in 7 Schritten beantragen
Die Organisation Ihres Antrags mag zunächst überwältigend wirken, doch wenn Sie diese Schritte in der richtigen Reihenfolge befolgen, wird der Prozess deutlich einfacher und schneller:
1. Visumtyp bestimmen: Legen Sie den Zweck Ihrer Reise und die Dauer Ihres Aufenthalts fest, um das passende Visum für Ihr Vorhaben zu wählen.
2. Konsulattermin vereinbaren: Reservieren Sie Ihren Platz frühzeitig beim spanischen Konsulat oder bei einem autorisierten Visumantragszentrum (wie BLS International) in Ihrem Wohnsitzland.
3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen: Stellen Sie Ihre Antragsmappe zusammen mit dem offiziellen Formular, den Fotos, Ihrem Reisepass und den erforderlichen Nachweisen zusammen.
4. Reisekrankenversicherung abschließen: Schließen Sie eine Police ab, die strikt den von den europäischen Behörden geforderten Anforderungen entspricht.
5. Zum Termin erscheinen und Gebühren bezahlen: Reichen Sie Ihren Antrag persönlich ein, lassen Sie Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke) erfassen und entrichten Sie die anfallenden Gebühren.
6. Auf den Bescheid warten: Nach Einreichung des Antrags müssen Sie die Entscheidung der Konsularbehörden abwarten.
💡 Wenn Sie in dieser Zeit Fragen haben, können Sie alle Details in unserem Artikel nachlesen, wie Sie den Status eines Schengen-Visumantrags überprüfen.
7. Reisepass abholen: Warten Sie auf die offizielle Benachrichtigung und holen Sie Ihr Visum innerhalb der vorgesehenen Fristen ab.
Wird der Antrag genehmigt, können Sie im Rahmen der bewilligten Bedingungen reisen; wird er abgelehnt, teilt Ihnen die Behörde den Grund mit, und Sie können Ihre Möglichkeiten prüfen oder einen neuen Antrag stellen.
Wie weit im Voraus sollte man das Visum beantragen und wie lange dauert die Bearbeitung?
Um Probleme in letzter Minute zu vermeiden und Ihre Flugtickets nicht zu gefährden, ist eine gute Planung des Antragszeitraums unerlässlich. Der Prozess gliedert sich in zwei wesentliche Faktoren: Maximale und minimale Fristen für die Antragstellung
Der Schengener Visakodex legt sehr klare Zeitrahmen für die Organisation Ihres Antrags fest:
- Frühester Zeitpunkt: Sie können Ihren Antrag bis zu 6 Monate im Voraus vor dem geplanten Reisedatum stellen (9 Monate für Seeleute).
- Spätester Zeitpunkt: Ihre Unterlagen müssen spätestens 15 Kalendertage vor Ihrer Abreise eingereicht werden.
⚠️ Achtung: Die gesetzliche Mindestfrist beträgt 15 Tage, ist aber sehr riskant. Beachten Sie, dass die Terminvergabe beim Konsulat mehrere zusätzliche Wochen in Anspruch nehmen kann.
Am besten beginnen Sie mit dem Antrag 1 bis 2 Monate vor der Reise.
Bearbeitungszeiten für das Visum für Spanien
Sobald Sie Ihre Unterlagen beim Konsulat oder im BLS-Zentrum eingereicht haben, gelten folgende offizielle Wartezeiten:
- Standardfrist: Die Bearbeitung des Antrags dauert in der Regel 15 Kalendertage.
- Sonderfälle: Der Zeitraum kann sich auf maximal 45 Kalendertage verlängern, wenn die Behörden Ihren Antrag eingehend prüfen müssen.
⚠️Hinweis zur Hochsaison: Diese Fristen können in nachfragestarken Zeiten (Sommerferien oder Weihnachten) erheblich länger ausfallen. Berücksichtigen Sie außerdem die Feiertage in Europa und in Ihrem Heimatland, da die Konsulate geschlossen sind und sich die Rückgabe Ihres Reisepasses dadurch verzögern kann.
Wo stellt man den Visumantrag für Spanien?
Eine der häufigsten Fragen ist, an welche Stelle man sich für die persönliche Einreichung der Unterlagen wenden muss. Die Antwort hängt von Ihrem Wohnsitzland und der Organisation der spanischen Konsularbehörden in der jeweiligen Region ab.
Zuständige Stellen für die Beantragung des Visums für Spanien
Das spanische Außenministerium delegiert die Entgegennahme von Anträgen je nach Antragstellungsort an verschiedene Stellen:
- Spanische Konsulate und Botschaften: In einigen Ländern oder bestimmten Städten wird der Antrag direkt beim zuständigen spanischen Konsulatsbereich eingereicht.
- Autorisierte Visumzentren: In den meisten Ländern mit hohem Antragsaufkommen lagert Spanien die Entgegennahme der Unterlagen an die offizielle Agentur BLS International aus.
- Vertretung durch ein anderes Schengen-Land: Falls Spanien in Ihrem Land kein Konsulat unterhält, kann es sein, dass ein anderer Schengen-Staat die Visaanträge in seinem Namen bearbeitet.
💡 Der Tipp von AXA:
Um Ihre Suche zu erleichtern, können Sie das offizielle Verzeichnis zur Suche der Spanischen Botschaft oder des Konsulats in Ihrem Land
nutzen. Wenn Ihr Antrag über die offizielle ausgelagerte Agentur eingereicht werden muss, empfehlen wir Ihnen unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie einen Termin bei BLS International für Spanien vereinbaren.
Erforderliche Dokumente für das Schengen-Visum für Spanien
Um eine Ablehnung Ihres Visums zu vermeiden, ist es entscheidend, einen einwandfreien Antrag einzureichen. Obwohl die Anforderungen je nach Land oder Reisezweck (Tourismus, Geschäft, Studium) variieren, sind folgende Dokumente für alle Antragsteller verpflichtend:
Visumantragsformular: Es muss vollständig in allen Feldern ausgefüllt, ausgedruckt und vom Antragsteller unterschrieben sein.
Aktuelles Lichtbild: Ein aktuelles Passfoto, in Farbe, von vorne und mit hellem Hintergrund (weiß oder hellgrau).
- Gültiger Reisepass: Er muss in den letzten 10 Jahren ausgestellt worden sein, mindestens zwei leere Seiten enthalten und eine Gültigkeit aufweisen, die das voraussichtliche Ausreisedatum aus dem Schengen-Raum um mehr als 3 Monate übersteigt.
- Aufenthaltserlaubnis: Wenn Sie das Visum aus einem Land beantragen, dessen Staatsangehörigkeit Sie nicht besitzen, müssen Sie Ihre gültige Aufenthaltserlaubnis beifügen.
- Transportreservierung: Der Reiseplan oder die Buchung der Hin- und Rückflugtickets.
- Unterkunftsnachweise: Eine bestätigte Hotelbuchung, ein Mietvertrag oder andernfalls ein offizielles Einladungsschreiben, das von einer Polizeidienststelle in Spanien ausgestellt wurde, wenn Sie bei einem Familienmitglied oder Freund wohnen.
- Nachweis finanzieller Mittel: Dokumente, die belegen, dass Sie Ihre Ausgaben decken können (aktuelle Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen, Steuererklärungen oder Rentennachweise).
- Reisekrankenversicherungszertifikat: Ein Nachweis, der bestätigt, dass Sie über einen gültigen internationalen Krankenversicherungsschutz für das gesamte Schengen-Gebiet verfügen. (Weitere Details und spezifische Anforderungen siehe unten.)
📌 Reisen mit Minderjährigen: Ist der Antragsteller minderjährig, ist die Vorlage der Geburtsurkunde verpflichtend. Reist das Kind allein oder nur mit einem Elternteil, muss eine notarielle Genehmigung beigefügt werden, die von beiden Elternteilen (oder dem gesetzlichen Vormund) unterzeichnet ist, sowie deren Ausweisdokumente.
Welche Reisekrankenversicherung für das Schengen-Visum nach Spanien wählen?
Es handelt sich nicht um eine Empfehlung, sondern um eine strenge gesetzliche Voraussetzung, die durch den Visakodex der Europäischen Union vorgeschrieben ist. Sie müssen Ihre Police vor der Einreichung Ihres Antrags abschließen und bezahlen, da das Originalzertifikat physisch in Ihren Unterlagen enthalten sein muss.
⚠️ Ohne eine gültige Reisekrankenversicherung wird Ihr Visumsantrag für Spanien automatisch abgelehnt. Damit das Konsulat Ihr Zertifikat akzeptiert, muss es zwingend folgende Anforderungen erfüllen:
- ️ Mindestdeckung von 30.000 € (oder dem entsprechenden Gegenwert in Dollar) für medizinische Notfallkosten und Krankenhausaufenthalt.
- ️ Medizinische Rückführung und Assistance im Todesfall.
✔ ️ Vollständige Gültigkeit: Die Versicherung muss das gesamte Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten des Schengen-Raums abdecken (nicht nur Spanien) und während jeden einzelnen Tages Ihres Aufenthalts aktiv sein.
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Sie können Ihre Schengen-Versicherung für Spanien online abschließen, Ihr Zertifikat sofort herunterladen und es direkt ohne Wartezeit in Ihre Unterlagen einfügen.
Preis des Schengen-Visums für Spanien 2026-2027
Für die Bearbeitung Ihres Antrags ist die Zahlung der Konsulargebühren und Bearbeitungskosten verpflichtend. Lesen Sie hier unseren detaillierten Leitfaden zum Preis des Schengen-Visums und den möglichen Befreiungen.
Offizielle Konsulargebühren
Von der Europäischen Union festgelegte Gebühren für das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C):
- Erwachsene: 90 € (oder der entsprechende Betrag in der Landeswährung).
- Kinder von 6 bis 12 Jahren: 45 €.
- Kinder unter 6 Jahren: Kostenlos.
Zusätzliche Bearbeitungsgebühren
- Autorisierte Visumzentren: Wenn Sie Ihre Unterlagen bei einer externen beauftragten Agentur (wie BLS International) einreichen, müssen Sie eine obligatorische Servicegebühr entrichten, die in der Regel zwischen 15 € und 20 € liegt.
- Optionale Dienstleistungen: Hauszustellung, Fotos im Zentrum oder SMS-Benachrichtigungen sind mit zusätzlichen Kosten verbunden.
💡 AXA-Garantie im Falle einer Ablehnung: Die Konsular- und Bearbeitungsgebühren werden vom Konsulat nicht erstattet, wenn Ihr Visum abgelehnt wird. Wenn Sie jedoch Ihre Police bei uns abschließen und Ihr Visum verweigert wird, erstattet Ihnen AXA Schengen die vollständigen Kosten Ihrer Versicherung gegen Vorlage des offiziellen Ablehnungsbescheids.
Was tun bei einer Ablehnung des Visums für Spanien?
Wird Ihr Antrag abgelehnt, sind die Konsularbehörden gesetzlich verpflichtet, Sie durch ein offizielles Schreiben zu benachrichtigen, in dem die genauen Ablehnungsgründe dargelegt werden. In diesem Fall stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
1. Einen neuen Antrag stellen: Wenn die Ablehnung auf behebbare Fehler zurückzuführen ist (unvollständige Nachweisdokumente, fehlerhafte Angaben oder eine ungültige Krankenversicherung), können Sie die Mängel beheben, die korrekten Unterlagen zusammenstellen und den Antrag von Grund auf neu einreichen.
2. Einen Widerspruch einlegen: Wenn Sie die Entscheidung für ungerechtfertigt halten und über die entsprechenden Beweise verfügen, können Sie die Entscheidung formell bei den zuständigen Konsularbehörden innerhalb der im Ablehnungsschreiben angegebenen gesetzlichen Fristen anfechten.
💡 AXA – immer an Ihrer Seite! Wir verstehen die Frustration, die diese Situation verursacht, vollkommen. Deshalb helfen wir Ihnen, die nächsten Schritte auf einfache Weise zu bewältigen:
- Vermeiden Sie Fehler und kennen Sie Ihre Rechte: Lesen Sie unseren vollständigen Leitfaden darüber, wie Sie bei einer Ablehnung des Schengen-Visums vorgehen, um zu erfahren, wie Sie die häufigsten Fehler vermeiden und die möglichen Rechtsmittel vollständig kennenlernen.
- Beantragen Sie Ihre Erstattung unkompliziert: Wenn Sie sich entscheiden, weder Widerspruch einzulegen noch die Reise erneut zu versuchen, können Sie ganz einfach die Online-Erstattung Ihrer AXA-Versicherung beantragen, indem Sie das offizielle Ablehnungsschreiben des Konsulats beifügen.
Wie hilft Ihnen AXA Schengen dabei, Ihr Visum für Spanien zu erhalten
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FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Visum für Spanien
Wie viel Geld muss man für ein Schengen-Visum für Spanien nachweisen?
Der Mindestbetrag, den Touristen bei der Einreise nach Spanien mitführen müssen, beträgt 1.065 € oder 118 € pro Person und Tag des Aufenthalts in Spanien. Die Grenzbehörden können den Nachweis dieses Betrags verlangen.
Kann das Schengen-Visum in Spanien verlängert werden und was wird dafür benötigt?
Ja, aber nur in Ausnahmefällen (höhere Gewalt oder humanitäre Gründe) und dies geschieht nicht automatisch. Sie müssen den Antrag stellen, bevor Ihr aktuelles Visum abläuft, und dabei Folgendes vorlegen: Ihren Reisepass, Nachweise, die die Dringlichkeit belegen, Belege über ausreichende finanzielle Mittel, eine neue Rückreisebuchung sowie das Formular des spanischen Außenministeriums. Darüber hinaus ist eine Krankenversicherung, die die Verlängerung Ihres Aufenthalts abdeckt, verpflichtend.
Welche Anforderungen gelten für das Digital-Nomaden-Visum in Spanien?
Dieses nationale Visum für Telearbeitnehmer setzt voraus, dass Sie nachweisen, dass Sie remote für Unternehmen außerhalb Spaniens arbeiten (Einkünfte spanischer Herkunft dürfen 20 % nicht übersteigen). Darüber hinaus müssen Sie einen Hochschulabschluss oder gleichwertige Berufserfahrung vorweisen, dürfen keine Vorstrafen haben, müssen über eine private Krankenversicherung mit vollständigem Versicherungsschutz verfügen und ausreichende Einkünfte nachweisen, um im Land leben zu können.
Wie lange kann man sich ohne Schengen-Visum in Spanien aufhalten?
Wenn Ihre Staatsangehörigkeit von der Visumpflicht befreit ist, dürfen Sie sich in Spanien und im Schengen-Raum maximal 90 Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen aufhalten. Diese Grenze wird rückwirkend und rollierend berechnet (jeder Aufenthaltstag wird im Rahmen der letzten 180 Tage angerechnet). Um von dieser Befreiung profitieren zu können, muss Ihr Reisepass zudem eineestgültigkeit von drei Monaten über Ihr voraussichtliches Ausreisedatum hinaus aufweisen.
Kann man mit einem Schengen-Visum für Spanien auf die Kanarischen Inseln und die Balearen reisen?
Ja, absolut. Sowohl die Kanarischen Inseln als auch die Balearen sind autonome Gemeinschaften, die zum spanischen Staatsgebiet gehören. Daher erlaubt Ihnen Ihr Schengen-Kurzaufenthaltsvisum (oder Ihre Visumbefreiung), sich in diesen Archipelen frei zu bewegen, und zwar unter genau denselben Bedingungen und Zeitbeschränkungen wie auf dem Festland.
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