Die neue EU-Reisegenehmigung namens ETIAS kommt – allerdings später als ursprünglich geplant. Die elektronische Reisegenehmigung soll Reisen nach Europa sicherer machen. Das bedeutet, dass Drittstaatsangehörige aus über 60 visumfreien Ländern bald eine ETIAS-Genehmigung brauchen, wenn sie nach Europa oder in andere teilnehmende europäische Länder reisen wollen.
Doch wann startet ETIAS genau, wer muss einen Antrag stellen und wie hoch sind die Kosten? Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum aktuellen ETIAS-Startdatum, zur Beantragung und zur Gültigkeit der Genehmigung.
Autor : Anna Lorrain
Datum: 23.09.2026
⚡ Das Wichtigste über ETIAS in Kürze
- Start nicht mehr in 2026, voraussichtlich 2027 oder später: ETIAS sollte ursprünglich in Q4 2026 eingeführt werden, doch dieses Datum wurde verschoben. Ein genaues Startdatum steht noch nicht fest und wird zum gegebenen Zeitpunkt durch die EU kommuniziert.
- Nur für visumfreie Reisende relevant: ETIAS tangiert nur Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten, die ohne Visum für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland oder in andere teilnehmende europäische Länder reisen.
- 20 Euro Kosten: Die ETIAS-Reisegenehmigung kostet grundsätzlich 20 Euro. Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen.
- Bis zu drei Jahre gültig: Die Genehmigung gilt bis zu drei Jahre oder bis der bei der Beantragung verwendete Reisepass abläuft.
- Online beantragen: Der ETIAS-Antrag wird online über die offizielle ETIAS-Website oder die entsprechende App gestellt.
- ETIAS ist kein Visum: ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung und nicht mit dem Schengen-Visum vergleichbar! Wer ein Schengen-Visum für die Einreise nach Europa braucht, muss auch dementsprechend ein Visum beantragen!
Inhaltsangabe:
- 📘 Definition
- 📅 Startdatum
- 💶 Kosten für ETIAS
- 🧳 Reisende die eine ETIAS brauchen
- 🌍 Für welche Länder notwendig
- 📋 Alles Wissenswerte zum Antrag
- ⏳ ETIAS Gültigkeit
- 🔄 Unterschied ETIAS und Schengen-Visum
- ⚠️ ETIAS abgelehnt: Was tun?
- ❓ FAQ
Definition: Was ist ETIAS?
Die ETIAS (Englisch: European Travel Information and Authorisation System) ist das neue Reiseinformations- und Reisegenehmigungssystem der EU, vergleichbar mit den Travel Authorisation der USA (namens ESTA) oder des Vereinigten Königreichs (namens ETA).
Beim ETIAS handelt es sich genauer gesagt um eine elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Drittstaatsangehörige, die für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland oder in andere teilnehmende europäische Länder reisen möchten.
Konkret heißt das, dass alle Reisenden, die bis jetzt visumfrei in die EU und in den Schengen-Raum reisen konnten, zukünftig eine ETIAS beantragen müssen. So können beispielsweise Amerikaner und Japaner weiterhin visumfrei in die Länder des Schengen-Raums für einen kurzfristigen Aufenthalt bis zu 90 Tagen reisen, aber müssen bei der Einreise die ETIAS-Genehmigung samt Reisepass vorweisen.
Wann wird ETIAS eingeführt und wann ist es für Reisende Pflicht?
Der Start von ETIAS wurde bereits mehrfach verschoben. Zuletzt war die Einführung für Ende 2026 vorgesehen. Dieser Zeitplan wurde jedoch erneut angepasst, sodass aktuell noch kein konkretes ETIAS-Startdatum feststeht (Stand: September 2026).
Damit ist derzeit offen, ab wann Reisende die neue ETIAS-Reisegenehmigung tatsächlich benötigen werden. Der Start könnte 2027 erfolgen, aber auch zu einem späteren Zeitpunkt. Bis zur offiziellen Einführung müssen visumbefreite Reisende daher noch kein ETIAS beantragen.
Das genaue ETIAS-Startdatum wird von der Europäischen Union auf der offiziellen ETIAS-Website bekannt gegeben. Deshalb empfehlen wir Reisenden, sich vor einer geplanten Europareise dort über den aktuellen Stand zu informieren.
📌 Hinweis für Reisende: Auch nach dem offiziellen Start soll ETIAS nicht sofort für alle visumfreien Reisenden verpflichtend sein. Vorgesehen ist zunächst eine Übergangsphase, damit sich Reisende und Grenzbehörden auf das neue System einstellen können.
Warum wird ETIAS eingeführt?
Mit ETIAS sollen auch Reisende ohne Visum vor ihrer Einreise überprüft werden. Dazu stellen sie vor Reiseantritt einen Online-Antrag und geben unter anderem persönliche Daten sowie Informationen zu ihrem Reisepass an. Diese Angaben werden automatisiert mit verschiedenen europäischen und internationalen Datenbanken abgeglichen. Ziel ist es, mögliche Sicherheits-, Migrations- oder Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Wird der Antrag genehmigt, ist die ETIAS-Genehmigung elektronisch mit dem Reisepass verknüpft. Reisende müssen daher kein zusätzliches Dokument ausdrucken oder mitführen.
📌 Wichtig: Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung garantiert noch keine Einreise. Die endgültige Entscheidung darüber trifft weiterhin die zuständige Grenzbehörde bei der Einreise.
ETIAS in Deutschland: Was gilt?
Auch für Reisen nach Deutschland wird die ETIAS künftig relevant. Visumfreie Staatsangehörige aus Drittstaaten benötigen nach der ETIAS-Einführung eine gültige Reisegenehmigung, wenn sie für einen Kurzaufenthalt nach Deutschland reisen.
Für deutsche Staatsangehörige sowie Bürger anderer EU-Länder gilt die ETIAS-Pflicht dagegen nicht. Sie benötigen für Reisen innerhalb der EU kein ETIAS. Auch Reisende, die aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum benötigen, beantragen kein zusätzliches ETIAS.
💡 Erfahren Sie mehr: Mehr zu Reisen nach Deutschland und den aktuellen Einreisebestimmungen.
Wie teuer ist eine ETIAS?
1. Grundgebühr
- Preis: 20 € pro Antrag
- Betroffene Gruppe: Reisende von 18 bis 70 Jahren
2. Kostenfreie Anträge (0 €)
- Personen unter 18 Jahren
- Personen über 70 Jahren
- Familienangehörige von EU-Bürgern (sowie Nicht-EU-Bürgern mit EU-Freizügigkeitsrecht)
3. Zahlung und Bearbeitung
- Zahlungsart: Online per Kredit- oder Debitkarte
- Bearbeitungszeit: Automatische Prüfung, Erteilung meist innerhalb weniger Minuten
Wer braucht eine ETIAS?
Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei für weniger als 90 Tage zu privaten, touristischen oder geschäftlichen Zwecken in den Schengen-Raum reisen konnten, müssen nach der ETIAS-Einführung einen Antrag online ausfüllen. Dazu gehören beispielsweise Staatsangehörige der USA, Kanadas, Australiens oder des Vereinigten Königreichs.
ETIAS ist insbesondere für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen vorgesehen, etwa für:
- Urlaubs- und Privatreisen,
- Geschäftsreisen,
- Besuche bei Familie oder Freunden sowie
- die Durchreise durch ein ETIAS-Land.
Derzeit müssen Staatsangehörige folgender 60 Länder ein ETIAS beantragen:
| Land | Land | Land |
|---|---|---|
| Albanien | Andorra | Antigua und Barbuda |
| Argentinien | Australien | Bahamas |
| Barbados | Bosnien und Herzegowina | Brasilien |
| Brunei | Kanada | Chile |
| Kolumbien | Costa Rica | Dominica |
| El Salvador | Georgia | Grenada |
| Guatemala | Honduras | Hong Kong |
| Israel | Japan | Kiribati |
| Macao | Mazedonien | Malaysia |
| Marshallinseln | Mauritius | Mexiko |
| Mikronesien | Moldawien | Montenegro |
| Neuseeland | Nicaragua | Palau |
| Panama | Paraguay | Paraguay |
| Saint Kitts und Nevis | Saint Lucia | Saint Vincent |
| Samoa | Serbien | Seychellen |
| Singapur | Salomonen | Südkorea |
| Taiwan | Timor Leste | Tonga |
| Trinidad und Tobago | Tuvalu | Ukraine |
| Vereinigte Arabische Emirate | Großbritannien | Vereinigte Staaten von Amerika |
| Uruguay | Venezuela |
Quelle: Europäische Union
📌 Hinweis: Die Liste der Länder, die zukünftig eine ETIAS benötigen, ist noch nicht vollständig. Weitere Länder werden voraussichtlich noch hinzukommen. Wer unsicher ist, ob er eine ETIAS-Genehmigung benötigt, kann dies vor der Reise über die offizielle ETIAS-Seite der Europäischen Union prüfen.
Für welche Länder muss man eine ETIAS beantragen?
Diese europäischen Länder fordern von visumbefreiten Reisenden zukünftig ein ETIAS - darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz:
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz.
💡 Gut zu wissen
- Schengen-Raum: Mit einer ETIAS können Sie sich innerhalb der Schengen-Länder frei bewegen und aufhalten.
- Zypern: Zypern ist Beitrittskandidat für den Schengen-Raum. Dort wird der Schengen-Accord teilweise umgesetzt. Informieren Sie sich deshalb vorab, inwieweit der Grenzübertritt in Zypern geregelt ist.
- Irland: Das EU-Land gehört nicht zum Schengen-Raum und will seine eigene Einreisepolitik fortführen.
Wie kann ich eine ETIAS-Reisegenehmigung online beantragen?
Sobald ETIAS eingeführt wurde, können Sie die ETIAS-Reisegenehmigung online beantragen.
Der ETIAS-Online-Antrag benötigt nur wenige Schritte:
- ETIAS-Formular ausfüllen: Tragen Sie die erforderlichen persönlichen Daten sowie Kontakt- und Reiseinformationen ein.
- Reisepass angeben: Hinterlegen Sie die Daten des Reisedokuments, mit dem Sie später reisen möchten.
- Zusätzliche Fragen beantworten: Je nach Antrag können weitere Angaben erforderlich sein.
- Gebühr bezahlen: Für den ETIAS-Antrag fällt grundsätzlich eine Gebühr von 20 Euro an. Für bestimmte Personengruppen gelten Ausnahmen.
- Antrag absenden: Anschließend wird Ihr Antrag geprüft und Sie werden über die Entscheidung informiert.
📌Achten Sie darauf, dass die Angaben im ETIAS-Formular mit den Daten Ihres Reisepasses übereinstimmen. Eine erteilte ETIAS-Genehmigung wird elektronisch mit dem für den Antrag verwendeten Reisedokument verknüpft.
Wo finde ich das offizielle ETIAS-Formular?
Das offizielle ETIAS-Formular wird nach dem Start des Systems über die offizielle ETIAS-Website der Europäischen Union oder über die offizielle mobile App zur Verfügung stehen. Reisende sollten den Antrag möglichst direkt über die offiziellen ETIAS-Kanäle stellen.
⚠️ Aktuell ist ETIAS noch nicht in Betrieb. Daher können Sie derzeit noch kein offizielles ETIAS-Formular online ausfüllen und keine Reisegenehmigung beantragen. Seien Sie insbesondere bei Webseiten vorsichtig, die bereits jetzt den Eindruck vermitteln, eine offizielle ETIAS-Genehmigung ausstellen zu können.
Welche Dokumente und Angaben brauche ich für den ETIAS-Antrag?
Bei der Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung müssen Sie Ihre persönlichen Daten, unter anderem Passdaten und Informationen über frühere Reisen in Konfliktgebiete oder strafrechtliche Verurteilungen angeben. Es werden im Vergleich zum Schengen-Visum keine biometrischen Daten, wie z. B. Fingerabdrücke, erhoben.
Wenn Sie ETIAS-berechtigt sind (also kein Schengen-Visum benötigen) brauchen Sie folgende Daten und Dokumente, um Ihr ETIAS in wenigen Minuten zu beantragen:
- gültigen Reisepass
- E-Mail-Adresse
- Debit- oder Kreditkarte, um die Antragsgebühr zu bezahlen
- Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Wohnsitz
- Telefonnummer
Am Ende müssen Sie noch einige Fragen, unter anderem Sicherheits- und Gesundheitsfragen beantworten, wie zum Beispiel:
- Fragen zur Ausbildung und Arbeitserfahrung
- Angaben zum ersten EU-Land, in das Sie reisen wollen
- Fragen zum Gesundheitszustand
- sonstige Fragen zu getätigten Reisen in Kriegsgebieten oder Konfliktregionen
- Fragen zu früheren Einträgen im Strafregister
📌Hinweis ETIAS bei Minderjährigen: Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten den Antrag für die ETIAS Reisegenehmigung stellen.
Kann ich ETIAS über eine App beantragen?
Ja. Neben der offiziellen Website soll für die Beantragung auch eine offizielle ETIAS-App für mobile Geräte zur Verfügung stehen. Darüber sollen Reisende ihre Angaben eingeben und den Antrag digital einreichen können.
Da ETIAS noch nicht gestartet ist, gibt es auch noch keine App. Informationen zu den offiziellen Antragswegen und zur App werden von der Europäischen Union zum Start des Systems veröffentlicht.
Wie lange ist eine ETIAS gültig?
Eine ETIAS-Genehmigung ist grundsätzlich bis zu drei Jahre gültig.
⚠️Läuft der Reisepass bzw. das Reisedokument, mit dem Sie ETIAS beantragt haben, vorher ab, endet auch die Gültigkeit der Reisegenehmigung entsprechend früher.
Während der Gültigkeitsdauer können Sie das ETIAS für mehrere Reisen in die teilnehmenden europäischen Länder nutzen. Für Kurzaufenthalte gilt dabei grundsätzlich die 90/180-Tage-Regel: Sie dürfen sich höchstens 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in den betreffenden Ländern aufhalten.
Da die ETIAS-Reisegenehmigung elektronisch mit Ihrem Reisedokument verknüpft ist, benötigen Sie bei einem neuen Reisepass auch ein neues ETIAS.
💡Prüfen Sie deshalb vor der Reise sowohl die Gültigkeit Ihres Reisepasses als auch Ihrer ETIAS-Genehmigung.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines ETIAS-Antrags?
Die Überprüfung Ihres Antrags dauert in den meisten Fällen nur wenige Minuten. In Einzelfällen kann die Prüfung jedoch länger dauern. Nach Angaben der EU sollen Antragsteller in der Regel innerhalb von 96 Stunden eine Entscheidung erhalten.
Sind zusätzliche Informationen oder Dokumente erforderlich, kann sich die Bearbeitungszeit verlängern. Werden Sie zu einem persönlichen Gespräch aufgefordert, kann die endgültige Entscheidung noch mehr Zeit in Anspruch nehmen und bis zu 30 Tage dauern.
Beantragen Sie Ihre ETIAS-Reisegenehmigung daher am besten rechtzeitig vor Ihrer Abreise. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine E-Mail mit der Entscheidung zu Ihrem Antrag.
Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und Schengen-Visum?
Der Hauptunterschied zwischen einer ETIAS-Reisegenehmigung und einem Schengen-Visum besteht darin, dass das ETIAS kein Visum ist, sondern lediglich eine Reisegenehmigung, die wiederum die Visumfreiheit bestätigt. Nur Bürger von Ländern mit Visumfreiheit können eine ETIAS beantragen. Die ETIAS ist mit der britischen Reisegenehmigung ETA oder der amerikanischen Reisegenehmigung ESTA vergleichbar.
Weiterer Unterschied: Das Schengen-Visum wird derzeit in dem jeweiligen Schengen-Land, in das Sie einreisen, von der zuständigen Behörde ausgestellt. Im Vergleich dazu läuft die ETIAS komplett zentralisiert und automatisiert über eine Plattform der EU. Mittels eines Online-Antrags werden Sie in wenigen Minuten eine ETIAS-Einreisegenehmigung beantragen können. Das heißt, der Aufwand hält sich in Grenzen und ist nicht mit einem Visumantrag zu vergleichen.
Kurz zusammengefasst:
- ETIAS ist kein Visum
- ETIAS ist nur für visumbefreite Länder bestimmt
- ETIAS läuft automatisiert über eine zentralisierte Plattform
- ETIAS wird online in wenigen Klicks beantragt
| ETIAS | Schengen-Visum | |
|---|---|---|
| Definition | Elektronische Reisegenehmigung | Visum für den Schengen-Raum |
| Für wen? | Visumbefreite Drittstaatsangehörige | Visumpflichtige Drittstaatsangehörige |
| Antrag erforderlich? | Ja, vor der Reise | Ja, vor der Reise |
| Kosten | 20 € | Je nach Visum und Antragsteller (i.d.R 90 €) |
| Gültigkeit | Bis zu 3 Jahre bzw. bis zum Ablauf des Reisedokuments | Abhängig vom ausgestellten Visum |
| Zweck | Vorabprüfung visumbefreiter Reisender | Erlaubnis zur Einreise in den Schengen-Raum |
📌Wichtig zu wissen: Das ETIAS ist eine Reisegenehmigung für geschäftliche, private oder touristische Zwecke und ist kein Ersatz für ein Studentenvisum oder Arbeitsvisum und ist nur für Kurzaufenthalte bis 90 Tage gültig!
Kann ein ETIAS-Antrag abgelehnt werden?
Ja, die europäischen Behörden können die EU-Reisegenehmigung verweigern, wenn folgende Gründe vorliegen sollten:
- Ungültiges Reisedokument: Der genutzte Reisepass wurde als verloren, gestohlen, missbräuchlich verwendet oder ungültig gemeldet.
- Festgestelltes Risiko: Der Antragsteller wird als Sicherheits-, Migrations- oder hohes Epidemierisiko eingestuft.
- Fehlende Mitwirkung: Angeforderte Informationen oder Dokumente werden nicht rechtzeitig eingereicht oder ein erforderliches Gespräch wird nicht wahrgenommen.
- Frühere Einreiseverweigerung: Eine Einreise- oder Aufenthaltsverweigerung ist im entsprechenden Informationssystem gespeichert.
- Begründete Zweifel an der Richtigkeit der Angaben: Ein ETIAS-Antrag wird außerdem abgelehnt, wenn begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit und Richtigkeit der vom Antragsteller vorgelegten Daten, Erklärungen oder Dokumente bestehen.
📌 Eine Ablehnung bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass Sie dauerhaft nicht nach Europa reisen dürfen. Eine frühere Ablehnung führt nicht zur automatischen Ablehnung eines neuen Antrags.
Was tun, wenn mein ETIAS-Antrag abgelehnt wurde?
Wird Ihr ETIAS-Antrag abgelehnt, erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung mit dem Grund für die Ablehnung. Darin wird auch angegeben, welche Behörde die Entscheidung getroffen hat und wie Sie dagegen vorgehen können.
Sie haben grundsätzlich das Recht, gegen die Ablehnung Einspruch einzulegen. Das genaue Verfahren und die geltenden Fristen richten sich nach dem Land, dessen Behörde über Ihren Antrag entschieden hat. Die notwendigen Informationen werden Ihnen mit der Ablehnungsentscheidung mitgeteilt.
💡 Ihre ETIAS wurde abgelehnt aber die Einreise ist dringend? Ihre ETIAS-Reisegenehmigung wurde abgelehnt, aber Sie müssen einreisen, um an einer Bestattung teilzunehmen, um vor Gericht zu erscheinen oder aus humanitären oder medizinischen Gründen in ein europäisches Land reisen. Dann können Sie eine ETIAS-Reisegenehmigung mit begrenzter Gültigkeit beantragen.
Brauche ich für ETIAS eine Reiseversicherung?
Nein, eine Reiseversicherung ist keine Voraussetzung für die Beantragung einer ETIAS-Reisegenehmigung. Anders als bei einem Schengen-Visum müssen Sie beim ETIAS-Antrag keinen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung vorlegen.
Trotzdem ist ein ausreichender Versicherungsschutz für Reisen nach Europa empfehlenswert. Eine Auslandskrankenversicherung kann beispielsweise Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen, Krankenhausaufenthalte oder – je nach Tarif – einen medizinischen Rücktransport übernehmen. Ohne entsprechenden Schutz können insbesondere umfangreiche medizinische Behandlungen schnell teuer werden.
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FAQ: Häufige Fragen zu ETIAS
Ist ETIAS ein Visum?
Nein. ETIAS ist kein Visum, sondern eine elektronische Reisegenehmigung für Personen, die grundsätzlich visumfrei nach Europa reisen dürfen. Wer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum benötigt, muss dieses auch nach Einführung von ETIAS weiterhin beantragen.
Warum verzögert sich die Einführung des ETIAS?
Obwohl immer wieder vom ETIAS ab 2025 und später 2026 die Rede war, wird die Einführung immer wieder verschoben. Das europäische Reisegenehmigungssystem befindet sich aktuell immer noch im Aufbau. Die von der EU beauftragte IT-Firma arbeitet immer noch an der sicheren Umsetzung des Reisegenehmigungssystems. Da ein sicherer Abgleich mit vielen unterschiedlichen Datenbanken, wie dem Schengener Informationssystem (SIS) - Visa-Informationssystem (VIS) und Datenbanken von Europol und Interpol nötig ist - verzögert sich die Umsetzung.
Muss ich für jedes europäische Land ein neues ETIAS beantragen?
Nein. Eine gültige ETIAS-Reisegenehmigung kann für Reisen in alle europäischen Länder genutzt werden, die am ETIAS-System teilnehmen. Sie müssen also nicht für jedes Reiseland einen neuen Antrag stellen.
Brauchen Kinder eine eigene ETIAS-Reisegenehmigung?
Ja. Auch Minderjährige, die unter die ETIAS-Pflicht fallen, benötigen eine eigene Reisegenehmigung. Der Antrag kann von einem Elternteil oder einer erziehungsberechtigten Person gestellt werden. Antragsteller unter 18 Jahren müssen jedoch keine ETIAS-Gebühr bezahlen.
Was passiert mit meinem ETIAS, wenn ich einen neuen Reisepass bekomme?
ETIAS ist elektronisch mit dem Reisedokument verknüpft, das Sie bei der Beantragung angegeben haben. Wenn Sie einen neuen Reisepass erhalten, müssen Sie daher auch eine neue ETIAS-Genehmigung beantragen.
Kann ich mit ETIAS in Europa arbeiten oder studieren?
ETIAS ist für visumbefreite Kurzaufenthalte von grundsätzlich bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen vorgesehen. Für längere Studienaufenthalte oder die Aufnahme einer Beschäftigung können je nach Zielland ein Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis erforderlich sein.
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