Der Schengen-Raum ist das größte zusammenhängende Gebiet der Welt, in dem Reisen ohne Grenzkontrollen möglich sind. Die Schengen-Länder sind ein begehrtes Reiseziel und das Schengen-Visum C eines der meist ausgestellten Kurzzeitvisa. Aber nicht jeder muss für die Einreise ein Schengen-Visum beantragen. Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen wollen, müssen Sie also vorab prüfen, ob Ihr Land zu den Schengen-Visum-Ländern gehört oder nicht. In vielen Fällen gibt es Absprachen zur Reisefreiheit, die in der EU-Visum-Verordnung geregelt sind.
Bürger welcher Länder brauchen ein Schengen-Visum?
Ob Sie für Ihre Einreise in den Schengen-Raum ein Schengen-Visum beantragen müssen, ist von Ihrer Staatsbürgerschaft abhängig. Wenn Sie aus der Türkei oder aus China stammen, brauchen Sie ein Visum, als US-Bürger hingegen nicht. Wir erklären warum!
- Visumfreiheit für EU-Staaten und EFTA-Staaten: Die EU-Mitgliedsländer sowie die EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz, gehören nicht zu den Schengen-Visum-Ländern. Als Bürger dieser Staaten können Sie sich frei im Schengen-Raum bewegen.
- Drittstaaten ohne Visumpflicht: Alle Bürger der Staaten, die ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Staaten abgeschlossen haben, können für kurzfristige Aufenthalte von maximal 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten ohne Visum in den Schengen-Raum reisen, gehören also nicht zu den Schengen-Visum-Ländern. Aktuell können Staatsbürger von circa 60 Nicht-EU-Länder visumfrei in den Schengen-Raum reisen. Während des Aufenthalts ist es verboten einer Arbeit nachzugehen. Gut zu wissen: Bürger der bis jetzt visumfreien Drittstaaten sind voraussichtlich ab 2023 auch bei der Einreise nach Europa verpflichtet das neue und vollständig elektronische Einreisedokument ETIAS vorzuweisen.
- Visumpflicht für alle anderen Drittstaaten: Alle anderen Drittstaaten, deren Länder noch kein Abkommen zur Befreiung der Visumpflicht unterschrieben haben, gehören zu den Schengen-Visum-Ländern und sind visumpflichtig. Aktuell unterliegen 104 Länder der Visumpflicht.
Liste der visumpflichtigen Schengen-Visum-Länder
Im Rahmen des Schengener Abkommens benötigen folgende Länder ein Schengen-Visum für Kurz- und Langaufenthalte, um sich im Schengen-Raum aufhalten zu dürfen.
Afghanistan | Ägypten | Algerien | Angola |
Äquatorialguinea | Armenien | Aserbaidschan | Äthiopien |
Bahrain | Bangladesch | Belarus / Weißrussland | Belize |
Benin | Bhutan | Bolivien | Botsuana |
Burkina Faso | Burundi | Cabo Verde | Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) |
Dominikanische Republik | Dschibuti | Ecuador | Eritrea |
Fidschi | Gabun | Gambia | Ghana |
Guinea | Guinea-Bissau | Guyana | Haiti |
Indien | Indonesien | Irak | Iran |
Jamaika | Jemen | Jordanien | Kambodscha |
Kamerun | Kasachstan | Katar | Kenia |
Kirgisien | Komoren | Kongo (Republik Kongo) | Kongo (Demokratische Republik) |
Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea) | Kosovo | Kuba | Kuwait |
Laos | Lesotho | Libanon | Liberia |
Libyen | Madagaskar | Malawi | Malediven |
Mali | Marokko | Mauretanien | Mongolei |
Mosambik | Myanmar (Burma) | Namibia | Nauru |
Nepal | Niger | Nigeria | Oman |
Pakistan | Palästinensische Gebiete | Papua-Neuguinea | Philippinen |
Ruanda | Russische Föderation | Sambia | São Tomé und Principe |
Saudi-Arabien | Senegal | Sierra Leone | Simbabwe |
Somalia | Sri Lanka | Südafrika | Südsudan |
Sudan | Surinam | Swasiland | Syrien |
Tadschikistan | Tansania | Thailand | Togo |
Tschad | Tunesien | Türkei | Turkmenistan |
Uganda | Usbekistan | Vietnam | Zentralafrikanische Rebuplik |
(Stand: Januar 2021)
Falls Sie zusätzliche Informationen zu den einzelnen Schengen-Visum-Ländern benötigen, kontaktieren Sie bitte die entsprechende Botschaft oder das Konsulat. Für den Visumantrag eines Schengen-Visums Typ C (Kurzaufenthalt) müssen Sie einen Reisepass besitzen, der noch sechs Monate nach Ihrer Rückkehr gültig ist. Außerdem müssen Sie verschiedene Formulare einreichen und Nachweise erbringen. Unter anderem brauchen Sie den Nachweis über den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Die Versicherung sollte für Ihren gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum gültig sein und einen Mindestschutz von 30.000 Euro für medizinische Notfälle bieten. Die AXA-Schengen-Reiseversicherung ist genau für diesen Zweck gedacht.
Welche Länder gehören nicht zu den Schengen-Visum-Ländern?
1. Schengen-Länder und EU-Länder
27 Länder haben das Schengener Abkommen unterschrieben. Die Bürger dieser Länder können visumfrei in der Schengen-Zone reisen. Dazu zählen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Liechtenstein. Das Gleiche gilt für Bürger anderer europäischer Länder, auch wenn sie nicht zu den Schengen-Staaten gehören: Bulgarien, Zypern, Irland, Rumänien und das Vereinigte Königreich.
2. Visumfreie Drittländerstaaten
Alle Bürger der Drittländer, die nicht in der Liste der Schengen-Visum-Ländern erscheinen, können durch das Visaliberalisierungsverfahren visumfrei in den Schengen-Raum einreisen. Beachten Sie allerdings, dass es sich nur um einen Kurzaufenthalt von 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen handeln darf. Sollten Sie sich länger im Schengen-Land aufhalten wollen, brauchen Sie ein Schengen-Visum Typ D (nationales Visum). Sie dürfen außerdem keiner Arbeit nachgehen. Sollten Sie diese Regelung missachten, werden Sie in Zukunft nicht mehr visumfrei einreisen dürfen und eine Strafe zahlen müssen.
Wichtig zu wissen: Trotz Visumfreiheit müssen Staatsangehörige verschiedener Länder zusätzliche Bedingungen erfüllen. Wir stellen Ihnen alle visumfreien Länder und deren Sonderfälle vor.
Liste der visumfreien Drittländer für ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum C)
Grundsätzlich sind alle Menschen außerhalb der EU visumpflichtig, wenn sie nach Europa reisen wollen, allerdings gibt es Ausnahmen für Kurzaufenthalte bis 90 Tage. Circa 60 Staaten haben ein Abkommen zur Visafreiheit für Kurzaufenthalte mit der EU abgeschlossen. Erfahren Sie in dieser Liste, ob Sie für kurze Reisen kein Visum brauchen.
Albanien (Visumbefreiung gilt nur |
Andorra |
Antigua und Barbuda |
Argentinien |
Australien sowieso |
Bahamas |
Barbados |
Bosnie-Herzegowina (Visumbefreiung gilt nur, |
Brasilien |
Brunei Darissalam |
Chile |
Costa Rica |
Dominica |
El Salvado |
Georgien (Visumbefreiung gilt nur, |
Grenada |
Guatemala |
Honduras |
Israel |
Japan |
Kanada |
Kiribati |
Kolumbien |
Macau (Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von |
Malaysia |
Marshall-Inseln |
Mauritius |
Mazedonien (Visumbefreiung gilt nur, |
Mexiko |
Mikronesien |
Moldau (Visumbefreiung gilt nur, |
Monaco |
Montenegro (Visumbefreiung gilt nur, |
Neuseeland einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau |
Nicaragua |
Palau |
Panama |
Paraguay |
Peru |
Salomen |
Samoa |
San Marino |
Serbien (die Visumfreiheit gilt nur mit biometrischen Pässen, die nicht von der serbischen |
St. Kitts und Nevis |
St. Lucia |
St. Vincent u. Grenadinen |
Taiwan (Visumfrei einreisen dürfen Sie nur, wenn Sie Inhaber eines Reisepass sind, |
Tonga |
Trinidad und Tobago |
Tuvalu |
Ukraine (Visumbefreiung gilt nur, |
Uruguay |
USA einschließlich Amerikanische Jungferninseln, |
Vanuatu |
Vatikan Stadt |
Venezuela |
Vereinigte Arabische Emirate |
Vereinigtes Königreich Großbritannien, |
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|
(Stand: Januar 2021)
Liste der visumfreien Drittländer für ein nationales Langzeitvisum (D-Visum)
Außer der Bürger des Schengen-Raums, der EU und der EWR-Staaten sind alle Länder für ein D-Visum visumpflichtig, außer die unten genannten Länder. Bürger dieser Staaten können auch nach der Einreise vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen!
Australien | Israel | Japan |
Kanada | Neuseeland | Republik Korea |
USA |
(Stand: Januar 2021)
Was muss ich bei visumfreien Einreisen in den Schengen-Raum beachten?
Auch visumfrei ist die Einreise nur mit einem gültigen Ausweisdokument möglich. Das Dokument muss zum Zeitpunkt der Ausreise drei Monate gültig sein und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.
Der Abschluss einer Reiseversicherung ist für Staatsangehörige visumfreier Länder keine Notwendigkeit, um einreisen zu dürfen. Allerdings wird immer zu einer Reisekrankenversicherung geraten, um hohe Behandlungskosten im Fall eines Unfalls oder eines Rücktransports in das Heimatland zu vermeiden.
Die AXA Krankenversicherung erfüllt alle erforderlichen Versicherungsbedingungen für das Schengen-Visum. Wenn Sie eine AXA-Schengen-Reiseversicherung abschließen, erhalten Sie einen persönlichen Versicherungsschein, den Sie ganz einfach ausdrucken und Ihrem Visumantrag als Nachweis beilegen können.
Sonderregelung beim Antrag eines Flughafentransitvisums
Für die meisten Schengen-Visum-Länder gilt das sogenannte “Transitprivileg“. Das heißt, wenn Sie als Drittstaatsangehöriger im internationalen Transitbereich eines Flughafens bleiben und mit dem nächsten Flieger den Schengen-Raum verlassen, ist kein Schengen-Visum nötig. Haben Sie allerdings einen Terminalwechsel und müssen den internationalen Transitbereich verlassen oder ein zweiter Flughafen-Stopp ist im Schengener Raum geplant, dann können Sie nicht vom “Transitprivileg” für Schengen-Visum-Länder profitieren. In diesem Fall müssen Sie ein Schengen-Visum A für einen Flughafentransit beantragen.
Wichtig zu wissen: Achten Sie bitte darauf, dass nur bestimmte Flughäfen einen internationalen Transitbereich besitzen und dieser über Nacht geschlossen sein kann. Informieren Sie sich im Zweifel bei Ihrer Airline oder beim Flughafen selbst, ob Sie bei Ihrem geplanten Flug und Aufenthalt im Flughafen den Transitbereich verlassen müssen.
Liste der Länder die ein Transitvisum beantragen müssen (Schengen-Visum A)
Das “Transitprivileg” gilt nicht für alle Länder!
Staatsangehörige folgender Länder müssen ein Schengen-Visum der Kategorie A (Flughafentransit-Visum) beantragen:
Afghanistan | Äthiopien | Bangladesch |
Eritrea | Ghana | Indien |
Iran | Irak | Jordanien (es gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen) |
Demokratische Republikan Kongo | Libanon | Mali |
Nigeria | Pakistan | Somalia |
Sri Lanka | Sudan | Südsudan |
Syrien | Türkei (es gelten bestimmte Ausnahmebestimmungen) |
Für Staatsbürger der Schengen-Visum-Länder Türkei und Jordanien gelten Sonderregelungen. Unter folgenden Bedingungen können Sie auf den Antrag eines Flughafentransitvisums verzichten:
Wenn Sie ein gültiges Visum oder einen nationalen Aufenthaltstitel der EU- und Schengen-Staaten besitzen,
- Wenn Sie einen nationalen Aufenthaltstitel der folgenden Staaten besitzen: Andorra, Japan, Kanada, San Marino, Vereinigte Staaten von Amerika
- Wenn Sie ein gültiges Visum der EWR-Staaten (EU-Staaten und Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) besitzen oder ein Visum in folgenden Ländern ausgestellt wurde: Japan, Kanada und den USA
- Wenn Sie ein enger Familienangehöriger eines EU-Bürgers sind
Wie kann mir AXA bei der Beantragung meines Visums helfen?
Um ein Visum zu erhalten, benötigen Sie eine Schengen Reise- und Krankenversicherung, die alle 27 Länder des Schengen-Raums abdeckt (auch diejenigen, die Sie nicht besuchen wollen). Außerdem muss die Visum-Versicherung Kosten für Unfälle und Krankheiten mit einem Mindestbetrag von 30.000 € abdecken. AXA bietet verschiedene Versicherungspolicen für Reisen in Europa an, die alle Kriterien für das Schengen-Visum erfüllen. Wählen Sie zwischen einer kostengünstigen Option, die nur 22 € pro Reisewoche kostet oder einer umfassenden Multi-Trip-Versicherung für ein ganzes Jahr oder länger. Das Versicherungszertifikat für ein Schengen-Visumantrag wird Ihnen direkt per E-Mail zugesandt, sodass Sie Ihren Visumantrag sofort fertigstellen können.
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FAQ Schengen Visum Länder
Welche Länder brauchen ein Schengen-Visum?
Schengen-Visum-Länder sind alle Drittstaaten, die keinen Vertrag zur Visaliberalisierung mit den Schengen-Länder unterschrieben haben. Staatsbürger dieser Länder sind für die Einreise in den Schengen-Raum verpflichtet ein Visum zu beantragen. Aktuell sind 104 Drittländer visumpflichtig.
Für welche Länder ist das Schengen-Visum gültig?
Mit einem Schengen-Visum können Sie sich in allen Schengen-Länder aufhalten, da es für den ganzen Schengen-Raum gültig ist. Der Visumantrag wird in der Botschaft des Schengen-Landes gestellt wo das Hauptreiseziel ist. Der Ort der Ein- und Ausreise ist dabei nicht ausschlaggebend.
Welche EU-Staaten sind nicht bei Schengen?
Von den 27 Schengen-Staaten gehören aktuell 23 Länder der Europäischen Union an. Ausnahmen bilden die EU-Länder Irland und Zypern. Die EU-Mitgliedsländer Bulgarien und Rumänien wenden die Schengen-Richtlinien bislang nur teilweise an, sodass Personenkontrollen noch stattfinden. Das Vereinigte Königreich ist aus der EU ausgeschieden.
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