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Wie lange ist ein Schengen-Visum gültig?

Sie möchten ein Schengen-Visum beantragen, um den Schengen-Raum zu bereisen? Aus diesem Grund haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erstellt, damit Sie Ihren Schengen-Visum-Antrag problemlos vorbereiten und vollständig bei der Auslandsvertretung eines Schengen-Staates einreichen können. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Sie visumpflichtig sind, dann informieren Sie sich zuallererst über die Schengen-Visum-Länder in unserem unten verlinkten Artikel "Wer braucht ein Schengen-Visum".
 

Um Ihre Reise in den Schengen-Raum besser zu planen, fragen Sie sich sicherlich, wie lange ein Schengen-Visum gültig ist und wie lange Sie sich in der Schengen-Zone aufhalten dürfen. In diesem Artikel finden Sie Antworten auf Ihre Fragen!

Für welche Länder ist das Schengen-Visum gültig?

Die Schengen-Zone besteht aus 27 Ländern. 23 dieser Länder sind Mitglieder der Europäischen Union und die anderen 4 Staaten gehören der EFTA an, der Europäischen Freihandelszone. Auch die drei Mikrostaaten, Vatikanstadt, Monaco und San Marino, können mit dem Schengen-Visum besucht werden.
 

Für diese 23 Länder der Europäischen Union ist Ihr Schengen-Visum gültig:

  • Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.

Auch diese 4 EFTA-Länder gehören zum Schengen-Raum:

  • Island, Liechtenstein, Norwegen und Schweiz.

Nicht alle EU-Staaten sind Teil des Schengen-Raumes: Irland und Zypern (sowie Großbritannien) gehören nicht dazu. Außerdem wenden die jüngeren EU-Mitgliedsländer Bulgarien und Rumänien das Schengenrecht noch nicht in vollem Umfang an.

Unterschied zwischen Aufenthaltsdauer und Gültigkeitsdauer

Wenn Sie Ihr frisch beantragtes Schengen-Visum in den Händen halten, dann müssen Sie zwischen der Aufenthaltsdauer und der Gültigkeitsdauer Ihres Visums unterscheiden. Dies hat so manchem Reisenden schon Kopfzerbrechen bereitet. Dabei ist der feine Unterschied zwischen der Dauer Ihres Aufenthaltes und der Gültigkeit Ihres Visums an sich ganz logisch:

  • Schengen-Visum Gültigkeit: Wird ein Schengen-Visum von der Botschaft oder einem Konsulat eines Schengen-Staates ausgestellt, so finden Sie auf Ihrem Visum-Etikett die Angabe einer Gültigkeitsdauer Ihres Visums. Hierbei handelt es sich um den Zeitraum, ab dem Sie in die Schengen-Zone einreisen und sich aufhalten dürfen.
     
  • Schengen-Visum Aufenthaltsdauer: Neben der Schengen-Visum Gültigkeit ist auch die Aufenthaltsdauer entscheidend. Die Aufenthaltsdauer gibt an, wie viele Tage Sie sich maximal während der Schengen-Visum Gültigkeit im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

Beispiel: Ihr Schengen-Visum ist vom 01.01.2020 bis 31.02.2020 gültig. In diesem Gültigkeitszeitraum dürfen Sie sich mit einem C-Visum maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen aufhalten (Aufenthaltsdauer).
 

Gut zu wissen: Stellen Sie sicher, dass Sie während Ihres gesamten Aufenthalts im Schengen-Raum über eine Reisekrankenversicherung verfügen, ansonsten wird Ihr Schengen-Visum abgelehnt. Die Schengen-Visum-Reiseversicherung muss eine Mindestdeckung von 30.000 Euro im medizinischen Notfall bei Krankheit, Unfall sowie Rückführung im Todesfall umfassen. Entdecken Sie die AXA-Schengen-Krankenversicherung für genau diesen Zweck für eine Versicherung ab bereits 22 € pro Woche!

Wie lange kann man in Schengen bleiben?

Haben Sie ein einheitliches Schengen-Visum beantragt, dann wird die Dauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis je nach Reisezweck von der Kategorie Ihres Visums bestimmt.

  • Das Flughafentransitvisum (Kategorie A): Mit dem Schengen-Visum Typ A ist lediglich ein Flughafentransit im Schengen-Raum möglich. Das Flughafentransitvisum erlaubt bei einem Zwischenstopp in der Schengen-Zone den Terminalwechsel, damit Sie Ihr Reiseziel, was außerhalb der Schengen-Zone liegt, erreichen können. Wichtig: Das Flughafentransitvisum erlaubt nur einen Zwischenstopp mit Terminalwechsel im Schengen-Raum, keine Einreise! Staatsangehörige von 20 Staaten müssen das Schengen-Visum der Kategorie A beantragen, die anderen Drittstaaten profitieren vom sogenannten “Transitprivileg”.
     
  • Das Kurzzeitvisum (Kategorie C): Das Schengen-Visum Typ C erlaubt einen Aufenthalt in der Schengen-Zone von maximal 90 Tagen im Zeitraum von 6 Monaten. Diese Aufenthaltsdauer darf in keinem Fall überschritten werden und ist unabhängig von der Schengen-Visum Gültigkeit. Die Gültigkeit Ihres Visums wird von der Botschaft festgesetzt, wo Sie den Visum-Antrag eingereicht haben und kann variieren. Die Gültigkeitszeitraum kann nur wenige Tage (zwecks Durchreise über Land) oder sogar 5 Jahre betragen.
     
  • Das Langzeit-Visum (Kategorie D): Das Schengen-Visum Typ D ist auch als nationales Visum bekannt. Es wird in der Regel mit einer Gültigkeit von 3, 6 oder maximal 12 Monaten ausgestellt. Mit dem nationalen Visum ist der langfristige Aufenthalt in dem ausgewiesenen Schengen-Land möglich. Für die anderen Schengen-Staaten gilt die übliche 90/180-Tages-Regel – dies ist allerdings nur der Fall, wenn Ihr Schengen-Visum an keine territoriale Beschränkung gebunden ist.

Schengen Visum Gültigkeit: Was bedeutet 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen?

Die 90/180-Tage-Regel betrifft alle, die mit einem C-Visum einreisen, aber auch visafreie Drittstaatsangehörigen, sowie Inhaber von D-Visa, die im Schengen-Raum reisen. Die 90-Tage-Frist beginnt mit dem Tag Ihrer Einreise in den Schengen-Raum. Ab dem Einreisetag können Sie sich im Zeitraum von 180 Tagen maximal 90 Tage in der Schengen-Zone aufhalten. Auch Ihr Abreisetag zählt als voller Tag!

Rechenbeispiele für die 90/180-Tage-Regel

Eine wichtige Information vorab: die Anzahl der erlaubten Einreisen in die Schengen-Zone spielt eine wichtige Rolle für die Berechnung! Auf dem Visum-Sticker wird die Anzahl Ihrer erlaubten Einreisen vermerkt. Es gibt ein-, zwei- oder mehrmalige Einreisen in die Schengen-Zone.
 

Beispiel I: Schengen-Visum Gültigkeit bei einmaliger Einreise

Nehmen wir an, Sie erhalten ein Schengen-Visum Typ C mit einmaliger Einreise und Sie reisen am 01. März in den Schengen-Raum ein. In diesem Fall zieht sich Ihre 90-Tage-Frist bis zum 29. Mai. Bis zu diesem Tag müssen Sie aus der Schengen-Region ausreisen. Wenn Sie bereits nach 21 Tagen zurück in Ihr Heimatland reisen, dann erlischt Ihr Visum automatisch, da Sie nur die Erlaubnis für ein Single Entry, einer einmaligen Einreise haben.
 

Beispiel II: Schengen-Visum Gültigkeit bei zweifacher Einreise

Sie haben ein Schengen-Visum Typ C mit zweimaliger Einreise und reisen ebenfalls am 01. März in den Schengen-Raum ein. Auch in diesem Fall können Sie mit dem Einreisetag 90 aufeinanderfolgende Tage bis zum 29. Mai in der Schengen-Zone bleiben. Reisen Sie nach 14 Tagen zurück in Ihr Heimatland, so könnten Sie allerdings innerhalb der nächsten 166 Tage ein zweites Mal zurück in den Schengen-Raum kommen, um Ihre theoretisch verbleibenden 76 Tage im Schengen-Raum zu verbringen. Nach Ihrer zweiten Ausreise innerhalb der 180 Tage wäre keine Wiedereinreise in die Schengen-Zone möglich, selbst wenn Sie theoretisch noch weitere verbleibende Tage von Ihren 90-Tagen hätten!
 

Beispiel III: Schengen-Visum Gültigkeit mit mehrfacher Einreise

Dieses Beispiel ist identisch mit unserem Rechenbeispiel II. Der einzige Unterschied: Sie dürfen mehrfach innerhalb von 180 Tagen in die Schengen-Zone einreisen. Wichtig ist, dass Sie auch in diesem Fall die 90-Tage nicht überschreiten! Sollten Sie am 01. März einreisen und 90 aufeinanderfolgende Tage in der Schengen-Zone bleiben, so müssen Sie den Schengen-Raum auf jeden Fall am 29. Mai verlassen - ganz gleich ob Ihnen eine ein-, zwei- oder mehrmalige Einreise gewährt wurde.
 

Gut zu wissen: Darüber hinaus ist eine erneute Einreise erst ab dem 27. August wieder möglich, da erst dann der 180-Tages-Zeitraum Ihrer ersten Einreise vom 01. März endet! Nutzen Sie den Schengen-Visum Aufenthaltsrechner von der Europäischen Kommission, um Ihren Aufenthalt in der Schengen-Zone genau zu tracken.

Wie kann AXA helfen?

Sie können Ihre Kranken- und Reiseversicherung für Reisen in Europa und für Ihr Schengen-Visum mit AXA online schon ab 22 € pro Woche abschließen. Eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Versicherung nachweisen können, wird Ihnen sofort ausgestellt, sodass Sie mit Ihrem Visumantrag nicht warten müssen. AXA-Reiseversicherungen werden in allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder akzeptiert.

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FAQ Schengen Visum Gültigkeit

Wie lange ist ein Schengen-Visum gültig?

Je nach ausgestellter Visa-Kategorie kann die Schengen-Visum Gültigkeit nur wenige Tage bis zu 5 Jahren betragen.

Wann wird ein Schengen-Visum ungültig?

Die Schengen-Visum Gültigkeit erlischt wenn Sie die Anzahl der erlaubten Einreisen (laut Vermerk im Visum-Etikett) in den Schengen-Raum aufgebraucht haben. Außerdem wird Ihr Schengen-Visum ungültig sobald die Gültigkeit Ihres Visums abgelaufen ist.

Was bedeutet 90 Tage Aufenthalt in 180 Tagen?

Innerhalb von 180 Tagen dürfen sich Drittstaatsangehörige nicht länger als 90 Tage in der Schengen-Zone aufhalten. Hier zählen auch Ein- und Abreisetag als volle Tage.