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Was passiert wenn das Schengen-Visum 90 Tage überschritten ist?

Sie können ein Schengen-Visum beantragen um als Drittstaatsangehöriger für kurzfristige Aufenthalte in den Schengen-Raum zu reisen. Zum Beispiel zu Besuchsaufenthalten, für touristische oder geschäftliche Zwecke. Allerdings dürfen Sie sich mit einem Schengen-Visum C nicht länger als maximal 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land aufhalten. Ist das der Fall, haben Sie Ihr Schengen-Visum überschritten.
 

Sie befinden sich in der Schengen-Region und haben Ihr Schengen-Visum 90 Tage überschritten? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich jetzt richtig verhalten.

Woher weiß ich, wie lange mein Schengen-Visum gültig ist?

Wenn Sie ein Schengen-Visum erhalten, hat es in der Regel eine Gültigkeit von einem Jahr. Das ist der Zeitraum, in dem Sie sich mit einer Höchstaufenthaltsdauer von 90 Tagen im Schengen-Raum innerhalb von 6 Monaten (180 Tagen) aufhalten dürfen. Der Schengen-Visum-Aufkleber in Ihrem Reisepass gibt Ihnen unter anderem Auskunft über den Tag der spätesten Einreise in den Schengen-Raum.
 

Ihr Schengen-Visum ist also ungültig, wenn:

  • der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist.
  • Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten im Schengen-Raum überschritten haben.
  • Sie die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten haben.

Um zu ermitteln, wann Sie Ihr Schengen-Visum überschritten haben, also sich bereits mehr als 90 Tage innerhalb von 6 Monaten in den Schengen-Staaten aufgehalten haben, findet seit 2013 gemäß Artikel 6 Absatz 1 Schengener Grenzkodex die Methode der Rückwärtsbetrachtung Anwendung. Sprich, wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen möchten, müssen Sie ab dem Tag der Einreise 180 Tage rückwärts rechnen und prüfen, ob Sie in diesem Zeitraum bereits 90 Tage im Schengen-Raum verbracht haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihr Schengen-Visum 90 Tage überschritten hat und Sie wissen möchten, wie lange Sie noch im Schengen-Raum bleiben dürfen, können Sie die Anzahl der verbleibenden Tage mit dem Aufenthaltsrechner ermitteln.
 

Die Berechnungsmethode der Rückwärtsrechnung gilt nicht, wenn Sie Staatsangehöriger von Brasilien, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, St. Kitts und Nevis, Mauritius und den Seychellen sind. Aufgrund eines Abkommens mit der Europäischen Union gilt hier weiterhin die alte Methode der Vorwärtsbetrachtung: also 90 Tage innerhalb von 6 Monaten zeitlich vorwärts gerechnet.
 

Hinweis: Verlassen Sie den Schengen-Raum nach Ablauf der 90 Tage (oder vorher) und reisen zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb des Gültigkeitszeitraums Ihres Schengen-Visums wieder in ein Mitgliedsland ein, gilt wieder die 90/180-Tage-Regel rückblickend ab der neuen Einreise.

Wie lese ich den Schengen-Visum Aufkleber im Reisepass?

Wenn Sie in den Schengen-Raum einreisen, erhalten Sie bei der Einreise in das erste Land einen Aufkleber im Reisepass. Ihr Reisepass sollte daher auch mindestens über zwei leere aufeinander folgende Seiten verfügen. Der Schengen-Visum-Aufkleber enthält viele wichtige Informationen unter anderem darüber, wann Ihr Schengen-Visum abgelaufen ist. Die Informationen stehen Ihnen in den Sprachen Englisch, Französisch und Deutsch zur Verfügung.
 

Das Schengen-Visum-Etikett in Ihrem Reisepass enthält umfangreiche Sicherheitsmerkmale und ist wie folgt aufgebaut:
 

  Information 1 Information 2 Information 3  Beispiele 
Kopf Schriftzug: VISUM  Dokumentennummer     
1. Zeile   Staaten oder Staat für die
das Visum ausgestellt ist 
    Schengener Staaten (alle Staaten)
Deutschland (nur Deutschland)
D,F,E (nur Deutschland, Frankreich, England)
Schengener Staaten (-F, -P)
(alle Staaten außer Frankreich und Portugal)
2. Zeile  Erster Geltungstag Tag der spätesten Anreise      
3. Zeile  Visumtyp C Anzahl der Einreisen:
01, 02, MULT (für mehrere) 
Aufenthaltsdauer:  
90 Tage
 
4. Zeile  Ausstellungsort      
5. Zeile  Ausstellungsdatum Nummer des Reisedokuments      
6. Zeile  Anmerkungen, z. B.
Aufenthaltszweck
     

 

Droht mir eine Strafe, wenn ich mein Schengen-Visum 90 Tage überschritten habe?

Wenn Sie länger im Schengen-Raum bleiben, als es Ihr Visum erlaubt, ist Ihr Aufenthalt illegal. Das gilt für Deutschland, Österreich und die Schweiz, sowie für den gesamten Schengen-Raum. Wenn Sie sich dabei ohne Grund länger im Schengen-Raum aufhalten, als es Ihr Visum erlaubt, kann dies eine Einreisesperre zur Folge haben. Je nach Schengen-Land kann außerdem auch ein Bußgeld verhängt werden.

Wenn Sie bemerken, dass Sie das Schengen-Visum 90 Tage überschritten haben, sind Sie verpflichtet, sich:

  • in Deutschland bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde,
  • in Österreich bei dem örtlich zuständigen Amt, Magistrat oder der Bezirkshauptmannschaft
  • und in der Schweiz bei der für den Wohnort zuständigen Schweizer Vertretung zu melden.

Erfolgt Ihre Ausreise nicht freiwillig, kann die Ausländerbehörde bei Kenntnis eine Ausreiseverfügung erlassen, die dann zur Abschiebung führen kann.

Wie kann ich mein Schengen-Visum verlängern?

Die Verlängerung Ihres Schengen-Visum ist nur in Ausnahmefällen möglich:

  • wenn Sie durch Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe nicht aus dem Schengen-Raum ausreisen können, bevor Ihr Schengen-Visum 90 Tage überschritten hat.
  • wenn die Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte, und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.

In diesen Fällen können Sie bei den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, in dem Sie sich befinden, eine Verlängerung beantragen. So ist es im Artikel 33 des EU-Visakodexes festgelegt. In Deutschland können Sie die Verlängerung bei höherer Gewalt kostenlos beantragen, bei schwerwiegenden persönlichen Gründen oder verspäteter Einreise wird eine Verlängerungsgebühr von 30 Euro veranschlagt. Wenden Sie sich hierfür an die Ausländerbehörde der Gemeinde. 
 

Hinweis: Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum kann nicht mehr verlängert werden.
 

Checkliste für die Verlängerung Ihres Schengen-Visums

  • Pass mit gültigem Visum
  • Vollmacht mit Pass oder Personalausweis: Falls eine persönliche Vorsprache nicht möglich ist
  • Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums
  • Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt
    • Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person (Bankauszug / die drei letzten Gehaltsnachweise / bei Selbständigen die Einkommensbescheinigung des Steuerberaters) oder
    • Nachweis eigener ausreichender Mittel oder
    • ggf. Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Lebenshaltungskosten
  • Krankenversicherung
    • Reisekrankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts oder
    • Referenzschreiben der zuständigen Botschaft mit Übernahme der Reisekrankenversicherung.
  • Unfälle und akute Erkrankungen müssen durch die Versicherung in beiden Fällen abgedeckt sein.
  • Sonstige Nachweise

Wie kann AXA helfen?

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Häufige Fragen bei Überziehen des Schengen-Visums

Kann man ein Schengen-Visum verlängern?

Ein Schengen-Visum kann verlängert werden wenn Gründe von höherer Gewalt humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Außerdem können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern wenn Ihre Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.

Wann wird ein Visum ungültig?

Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten im Schengen-Raum überschritten haben. Außerdem wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurden.

Wie oft kann man ein Schengen-Visum beantragen?

Ein Schengen-Visum kann nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums immer wieder neu beantragt werden. Allerdings müssen Sie vorher wieder in Ihr Heimatland zurück und Ihr Visum von da beantragen.