Ist es möglich ein Schengen-Visum zu verlängern?

Autor : Anna Lorrain
Datum: 05/01/2026

Der Schengen-Raum ist groß, bunt und vielfältig. Da ist es kein Wunder, dass man sein Schengen-Visum gern verlängern möchte. Doch wie viele Tage dürfen Sie überhaupt im Schengen-Raum bleiben und können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern? Und wenn ja, wie? Wir erklären Ihnen in diesem Artikel alles, was Sie für eine Visumverlängerung wissen müssen.

Inhaltsangabe:

Kann ich ein Schengen-Visum verlängern?

Die Antwort: Es kommt auf den Visum Typ an. Ein Schengen-Visum Typ C (auch Besuchervisum oder Touristenvisum genannt) erlaubt Ihnen die Einreise in den Schengen-Raum für 90 Tage (innerhalb eines 6 Monatzeitraums). Dieses Kurzzeitvisum ist in der Regel nicht verlängerbar! Doch es gibt Ausnahmen, bei denen das Schengen-Visum C verlängert werden kann. Welche Ausnahmen das sind, erfahren Sie im nächsten Abschnitt.

Ein Schengen-Visum Typ D für Langzeitaufenthalte (auch nationales Visum genannt) kann hingegen in den meisten Schengen-Staaten vor Ort in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden. So ist es zumindest in Deutschland, Österreich und der Schweiz der Fall. In Island müssen Sie beispielsweise Ihren Aufenthaltstitel (resident permit) schon vorab beantragen. Informieren Sie sich deshalb immer vorher, wie Ihr Zielland die Verlängerung von Visa handhabt.

Wichtig zu wissen: Ein Schengen-Visum können Sie nur verlängern, wenn Ihr aktuelles Visum gültig ist. Ein bereits abgelaufenes Schengen-Visum lässt sich nicht mehr verlängern! In der Schweiz müssen Sie das Visum 14 Tage vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. In Deutschland muss es mindestens am Tag der letzten Gültigkeit beantragt werden!

Bei welchen Ausnahmen kann ich ein Schengen-Visum Typ C verlängern?

Da das Schengen-Visum Typ C nur für einen kurzfristigen Aufenthalt gedacht ist und lediglich für spezifische Reisezwecke (Tourismus, Besuch, Geschäftstreffen, medizinische Behandlung) ausgestellt wird, ist die Verlängerung nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich. Zu den Ausnahmefällen gehören humanitäre oder schwere persönliche Gründe sowie höhere Gewalt, die Ihre rechtzeitige Ausreise verhindert. Hier einige Beispiele für Ausnahmeregelungen:

  • Höhere Gewalt: Beispiele für höhere Gewalt sind Streiks oder Unwetter, die den Flugverkehr aussetzen, so dass Sie Ihre Abreise nicht antreten können. Oder aber eine Pandemie, wie die Corona-Krise.
  • Humanitäre Gründe: Dazu zählt beispielsweise eine Erkrankung, die Ihre Ausreise untragbar macht. Auch die plötzliche Erkrankung oder ein Besorgnis erregendes Ereignis von nahen Familienangehörigen, der im Schengen-Raum lebt, gehört dazu.
  • Schwerwiegende persönliche Gründe: Das können folgenschwere Ereignisse sein, die vor Ihrer Einreise noch nicht absehbar waren. So sind sie zum Beispiel in den Schengen-Raum gereist, um einen Angehörigen, der sich dort medizinisch behandeln lassen hat, abzuholen. Der Patient erleidet aber nach der OP einen Rückfall und darf das Krankenhaus nicht verlassen. Zu schwerwiegenden, persönlichen Gründen gehören auch dringende geschäftliche oder berufliche Gründe, die vor der Einreise nicht abschätzbar waren. So sind Sie zum Beispiel nach Europa gereist, um mit einem Unternehmen einen Vertrag auszuhandeln, aber die Verhandlungen dauern länger als erwartet.
  • Verspätete Anreise: Ein weiterer Grund für eine Schengen-Visum Verlängerung für das C-Visum kann eine verspätete Anreise sein, weshalb Sie Ihren 90-Tage-Aufenthalt nicht voll nutzen können. Auch in diesem Fall ließe sich Ihr Schengen-Visum verlängern, damit Sie sich insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten können.

Kein schwerwiegender persönlicher Grund hingegen wäre zum Beispiel, wenn Sie nach Deutschland reisen, um Ihre Familie zu besuchen und dann zufällig einen alten Freund oder eine alte Freundin treffen. Daraufhin wollen Sie Ihren Aufenthalt um zwei Wochen verlängern. In diesem Fall wird einer Visumverlängerung nicht stattgegeben.

Wo kann ich ein Schengen-Visum Typ C verlängern?

Ein Schengen Visum Typ C können Sie bei der Ausländerbehörde in der Stadt oder Gemeinde, in der Sie sich gerade aufhalten, verlängern. Besuchen Sie zum Beispiel gerade einen Verwandten in Berlin, dann wenden Sie sich an die Ausländerbehörde in Berlin. Dabei liegt die Entscheidung, ob Ihr Visum verlängert wird, allein bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Hier einige Adresse wo Sie beispielsweise in der Schweiz, Österreich und Deutschland ein Schengen-Visum verlängern können:

  • Visum verlängern in Berlin: Landesamt für Einwanderung (LEA), Keplerstr. 2, 10589 Berlin
  • Visum verlängern in Hamburg: In Hamburg gibt es je nach Stadtteil verschiedene Adresse. Schreiben Sie vorab eine E-Mail an das Amt in Ihrem Bezirk und vereinbaren Sie einen Termin.
  • Visum verlängern in München: Kreisverwaltungsreferat (Bürgerangelegenheiten

Ausländerangelegenheiten), Ruppertstraße 19, 80466 München. Buchen Sie vorab einen Termin.

  • Visum verlängern in Wien (AT): In Wien gibt es je nach Bezirk verschiedene Adressen. Hier finden Sie die Liste der Ämter in Wien samt Adresse.
  • Visum verlängern in Zürich (CH): Migrationsamt Zürich, Berninastrasse 45, 8090 Zürich.

Dies sind nur einige Beispiele. Jede größere Stadt oder Gemeinde bzw. Kanton hat eine eigene Ausländerbehörde oder ein Migrationsamt, wo Sie ein Schengen-Visum verlängern können.

Was brauche ich für eine Visumverlängerung?

Um ein Schengen Visum zu verlängern, müssen Sie zunächst einen Termin bei der Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort machen. Zu diesem Termin bringen Sie folgende Unterlagen und Nachweise für eine Visumverlängerung mit:

  • Reisepass mit dem gültigen Visum
  • Antrag Visumverlängerung: Ausgefüllter "Antrag auf Verlängerung eines Schengen-Visums" (bei manchen Stellen online auszufüllen bei anderen als Download auf der Seite der Ausländerbehörde verfügbar)
  • Amtliche Anmeldung beim Einwohnermeldeamt/Bürgeramt: sofern der Aufenthalt 90 Tage übersteigen wird
  • Biometrisches Passfoto: nicht älter als 6 Monate
  • Nachweise zum Grund der Verlängerung: Nachweise die das Vorliegen höherer Gewalt oder humanitärer Gründe belegen
  • Finanzielle Nachweise: Nachweise zum gesicherten Lebensunterhalt (ähnlich dem Nachweis, den Sie beim Schengen-Visum-Antrag bringen mussten: Bankauszug, die drei letzten Gehaltsnachweise etc.) oder eine Verpflichtungserklärung und Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel der einladenden Person
  • Ggf. Nachweis der Kostenübernahme durch staatliche Stellen (Konsulate, staatliche Gesundheitsbüros)
  • Schengen-Reisekrankenversicherung für die Dauer des zu verlängernden Aufenthalts: Es sollte unbedingt die Visum-Reisekrankenversicherung verlängert werden, falls diese bereits abgelaufen ist.

Gut zu wissen: AXA Schengen bietet Ihnen den richtigen Versicherungsschutz - auch für Visaverlängerungen. Unsere Reisekrankenversicherungen erfüllen alle Kriterien für Schengen-Visa. Bei uns können Sie in wenigen Minuten Ihre Schengen-Reiseversicherung verlängern und somit schnellstmöglich dem Antrag auf Visumverlängerung beifügen.

Wie viel kostet es ein Schengen-Visum zu verlängern?

Ein Schengen Visum zu verlängern, kostet Sie nichts, wenn das Visum durch höhere Gewalt oder aus humanitären Gründen verlängert wird.

Bei einer Visumverlängerung aus schwerwiegend persönlichen Gründen oder verspäteter Einreise, müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

  • Deutschland: 30 Euro
  • Schweiz: 45 CHF für die Visumverlängerung und 45 CHF Bearbeitungsgebühr
  • Österreich: keine Angaben gefunden

Wann muss ich ein Schengen-Visum verlängern?

Stellen Sie den Antrag auf Verlängerung unbedingt vor Ablauf Ihres Visums bei der Ausländerbehörde! Die Visumverlängerung wird meistens direkt beim Termin ausgestellt, sodass Sie - zumindest in Deutschland - auch am letzten Tag der Visumgültigkeit Ihr Visum verlängern könnten (insofern Sie an diesem Tag auch einen Termin bekommen).

In der Schweiz müssen Sie die Verlängerung mindestens 14 Tage vorher beantragen. In anderen Schengen-Ländern können andere Vorgaben herrschen, sodass Sie sich immer für Ihr betreffendes Schengen-Land informieren sollten.

Unsere Empfehlung: Stellen Sie den Antrag auf eine Visumverlängerung sobald absehbar ist, dass Sie Ihr Visum vermutlich aus den oben genannten Gründen überziehen werden. Am besten 2 bis 4 Wochen vor Ablauf Ihres Visums.

Für wie lange wird das Schengen-Visum verlängert?

Das Visum wird für die Dauer des notwendigen Aufenthalts verlängert, maximal allerdings um 90 Tage oder selten auch auf 180 Tage. Es gibt dabei zwei Verlängerungsoptionen:

1. Einfache Verlängerung bis 90 Tage

Verlängerung des Schengen-Visums bis 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen. Ein Schengen-Visum Typ C kann auch wiederholt verlängert werden. Hier müssen Sie allerdings mit doppelten Gebühren rechnen, egal aus welchen Gründen Ihr Schengen-Visum verlängert werden muss.

2. Verlängerung auf bis zu 180 Tage (als nationales Visum)

Die weitere Verlängerungsoption sieht vor, dass Visa bis zu 180 Tage verlängert werden können. Wenn Sie ein Schengen-Visum Typ C haben, können Sie sich dieses nur unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum (Typ D) verlängern lassen - zum Beispiel bei medizinischen Behandlungen, die länger dauern.

Kann ich ein Schengen-Visum C auch zur Aufenthaltserlaubnis umwandeln?

Es ist so gut wie nicht möglich, einen Aufenthaltstitel mit einem Schengen-Visum Typ C vor Ort zu erwirken. Dafür müssen Sie in der Regel in Ihr Heimatland zurückkehren und dort einen erneuten Antrag für ein nationales Visum stellen. Allerdings gibt es wenige Ausnahmen, wo es dennoch möglich ist. Hier ist eventuell Rechtsbeistand nötig, da es sich um komplizierte Einzelfälle handelt.

Sollten Sie beispielsweise nach Deutschland mit einem Schengen-Visum Typ C reisen und während Ihres Aufenthalts ergeben sich Umstände, die die Erteilung eines langfristigen Bleiberecht in Aussicht stellen, dann können sie versuchen eine Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Ein Beispiel wäre zum Beispiel eine Eheschließung mit einem deutschen Staatsbürger (aber Achtung, dem Verdacht auf Scheinehe gehen die Behörden nach!) oder eine verbindliche Stellenzusage.

Welche Reiseversicherung für eine Visumverlängerung wählen?

Auch für die Verlängerung eines Schengen-Visums müssen Sie für den Zeitraum des verlängerten Aufenthalts eine passende Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum vorweisen. Diese Versicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
  • Kosten für medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte decken
  • in allen Schengen-Ländern und während des gesamten Aufenthalts gültig sein
  • eine Rückführung ins Heimatland im Fall von Krankheit und Tod garantieren
  • von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Staaten anerkannt sein

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FAQ

Wann wird ein Visum ungültig?

Ihr Schengen-Visum C wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 6 Monaten im Schengen-Raum überschritten haben. Außerdem, wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurde.

Was passiert, wenn ich das Schengen-Visum überschritten habe?

Wenn Sie den Aufenthalt im Schengen-Raum überschreiten, drohen Ihnen eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Auch eine Abschiebehaft ist möglich. Die Beantragung eines neuen Visums wird außerdem in Zukunft schwierig werden. Um die 90/180 Tageregel nicht zu überschreiten, können Sie den Aufenthaltsrechner der EU nutzen.

Wie oft kann man ein Schengen-Visum verlängern?

Genaue Angaben dazu gibt es nicht. Aber bis zu zwei Mal können Sie beispielsweise in Berlin ein Schengen-Visum verlängern. Die Gebühr ist bei der zweiten Beantragung allerdings doppelt so hoch.

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