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Ist das Schengen-Visum ein Visum für die Europäische Union?

Sie wollen ein EU-Visum bzw. Schengen-Visum beantragen und fragen sich welche europäischen Länder Sie damit bereisen können? In der Praxis werden die beiden Begriffe “EU-Visum” und “Schengen-Visum” gern gleichgesetzt, allerdings ist das Schengen-Visum bei genauerer Betrachtung kein Visum für die gesamte Europäische Union. Wir klären auf!

Was ist der Unterschied zwischen Schengen und EU?

Bei der Europäischen Union und dem Schengen-Raum handelt es sich kurz gesagt um zwei unterschiedliche Konzepte, die klar voneinander getrennt werden müssen. Die EU ist ein politischer und wirtschaftlicher Zusammenschluss aus aktuell 27 Mitgliedsstaaten (das Vereinigte Königreich ist 2020 aus der EU ausgeschieden). Der Schengen-Raum hingegen ist ein Zusammenschluss von 27 teilnehmenden Ländern zum freien Personenverkehr. EU-Länder sind nicht automatisch Schengen-Länder. Die Einreisebestimmungen für den Schengen-Raum regelt das Europäische Parlament in der EU-Visum-Verordnung. In der EU-Visum-Verordnung steht demzufolge, welche Staatsbürger visumfrei einreisen dürfen und welche ein Visum brauchen.

Was ist das Schengener Abkommen?

Das Schengener Abkommen wurde erstmals 1985 von fünf EU‑Mitgliedstaaten unterschrieben, um die Kontrollen an den Binnengrenzen abzuschaffen. Mittlerweile sind dem Schengener Abkommen 27 Staaten beigetreten. Darunter zählen 23 EU-Staaten und 4 EFTA-Staaten (Siehe Liste weiter unten). Daraus resultiert, dass nicht alle EU-Mitgliedstaaten Teil des Schengener Abkommens sind. In diesen 27 Schengen-Ländern können sich Drittstaatsangehörige mit EU-Visum (Schengen-Visum) frei bewegen und werden nur beim Überschreiten der Außengrenze kontrolliert.

Was ist die Europäische Union?

Die Europäische Union besteht derzeit aus 27 Mitgliedstaaten. Die EU-Staaten Bulgarien, Irland, Rumänien und Zypern sind zwar EU‑Mitgliedstaaten, aber gehören nicht – oder noch nicht – dem Schengen‑Raum an. Das ehemalige EU-Mitglied Großbritannien ist 2020 infolge des Brexits aus der Europäischen Union ausgestiegen, gehörte aber auch schon vorher nicht zum Schengen-Raum. Im Gegensatz zu Drittstaatsangehörigen können Freizügigkeitsberechtigte EU‑Bürger innerhalb der EU reisen, egal ob das Land Teil des Schengen‑Raums ist oder nicht. Wenn EU-Bürger nach Bulgarien, Irland, Rumänien und Zypern reisen, müssen Sie lediglich ein gültiges Reisedokument (Personalausweis oder Reisepass) vorweisen.

In welche europäischen Länder kann ich mit einem EU-Visum reisen?

Wenn Sie als Drittstaatsangehöriger ein EU-Visum (Schengen-Visum) besitzen, können Sie in andere europäische Länder reisen. Das Gleiche gilt für Inhaber des nationalen Visums der Kategorie „D“ (D-Visum) für längerfristige Aufenthalte von über drei Monaten. Achten Sie allerdings immer darauf, dass das Land, in welchem Sie den Visumantrag gestellt haben, Ihr Hauptreiseziel sein muss.
 

Innerhalb folgender 27 Schengen-Länder können Sie ohne Probleme mit Ihrem EU-Visum reisen:
 

 Belgien  Dänemark    Deutschland  
 Estland  Finnland  Frankreich
 Griechenland   Italien Kroatien
 Letland  Litauen  Luxemburg 
 Niederlande  Litauen  Polen
 Portugal  Schwedgen  Slowaki
 Slowenien    Spanien  Tschechische Republik 
 Ungarn  Island (EFTA-Staat & Schengen-Staat,
 aber kein EU-Staat)
 Liechtenstein (EFTA-Staat & Schengen-Staat,
 aber kein EU-Staat)
 Norwegen (EFTA-Staat & Schengen-Staat,
 aber kein EU-Staat)
 Schweiz (EFTA-Staat & Schengen-Staat,
 aber kein EU-Staat)
 

 

In welche Länder Europas kann ich nicht mit dem EU-Visum reisen?

Als Drittstaatsangehörige können Sie mit einem EU-Visum nicht automatisch in alle EU-Mitgliedsländer reisen. Folgende Länder sind zwar EU-Mitgliedsstaaten, aber nicht - oder noch nicht Teil des Schengen-Raums. Für diese Länder ist ggfs. ein gesondertes Visum nötig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den Behörden dieser Länder.
 

Wichtig zu wissen: Beachten Sie außerdem, dass ein Flug von einem dieser Staaten in einen Schengen‑Staat als Drittlandflug angesehen wird und Grenzkontrollen unterliegt. Dieser Aspekt spielt bei Ihrem EU-Visum-Antrag eine Rolle, ob Sie ein Visum mit mehrfacher Einreise brauchen oder nicht.

  • Bulgarien (EU-Staat, aber kein Schengen-Staat): Bulgarien hat am 31.01.2012 entschieden Inhabern von gültigen EU-Visa (Schengen Visa der Kategorie C und A sowie nationale Visa der Kategorie D) die visumfreie Einreise zu erlauben.
     
  • Irland (EU-Staat, aber kein Schengen-Staat): Ein gesondertes Irland Visum ist in bestimmten Fällen notwendig.
     
  • Rumänien (EU-Staat, aber kein Schengen-Staat): Besitzer eines gültigen zwei- oder mehrfachen Schengen-Visums oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in den Schengen-Staaten können laut rumänischer Botschaft ohne Visum nach Rumänien reisen. ● Zypern (EU-Staat, aber kein Schengen-Staat): Ein gesondertes Visum für Zypern ist je nach Fall notwendig.
     
  • Sonderfall Vereinigtes Königreich (kein EU-Staat, kein Schengen-Staat): Großbritannien ist 2020 infolge des Brexits aus der Europäischen Union ausgestiegen, gehörte aber auch schon vorher nicht zum Schengen-Raum. Ein gesondertes Visum ist in den meisten Fällen notwendig.

Kurz gesagt: Wenn Sie in einen Schengen-Staat und zusätzlich nach Großbritannien oder Irland reisen wollen, benötigen Sie oft zwei Visa. Das kann aber von Ihrer Nationalität abhängig sein. Wenn Sie in einen Schengen-Staat und nach Zypern oder Rumänien reisen wollen, brauchen Sie unter Umständen ebenfalls zwei Visa. Informieren Sie sich deshalb ausführlich bei der jeweiligen Behörde über das Visumverfahren des Landes.

Wer braucht ein EU-Visum? 

EU-Bürger und Bürger der EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen können sich frei in der EU-Zone bewegen, egal ob ein EU-Land zum Schengen-Raum gehört oder nicht. Nicht-EU-Bürger müssen je nach Nationalität ein EU-Visum beantragen. Ausschlaggebend ist, ob der jeweilige Staat ein Abkommen mit den Schengen-Ländern zur Visaliberalisierung abgeschlossen hat oder nicht. Für US-Bürger gilt beispielsweise die Visafreiheit für den Schengen-Raum, für Staatsbürger der Türkei und von China und Russland allerdings nicht. Alle Bürger der Staaten, die ein Abkommen zur Visaliberalisierung abgeschlossen haben, brauchen für Kurzaufenthalte bis 90 Tage kein EU-Visum. Alle anderen Drittstaatsangehörige müssen vor Ihrer Einreise in den Schengen-Raum ein Visum beantragen. Alle Details sind in der EU-Visum-Verordnung geregelt.

Wie kann AXA für ein EU-Visum behilflich sein?

Die Europe-Travel-Reiseversicherung von AXA bietet Ihnen einen erweiterten Versicherungsschutz, egal wo Sie im Schengen-Raum oder in der EU-Region unterwegs sind. Zu den versicherten Ländern gehören alle Schengen-Länder und alle Länder der Europäischen Union (einschließlich Irland, Bulgarien und Rumänien) sowie die Mikrostaaten San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt. Die AXA Reiseversicherung für Europareisen bietet ebenfalls den obligatorischen Versicherungsnachweis, der für ein Schengen-Visum erforderlich ist.

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FAQ zum EU-Visum

Kann ich mit einem Schengen-Visum in ein anderes Land reisen?

Mit einem Schengen-Visum können Sie frei in alle 27 Staaten des Schengen-Raums reisen.

Kann ich mit einem Schengen-Visum arbeiten?

Mit einem Schengen-Visum Typ C dürfen Sie keiner Erwerbstätigkeit (Arbeit und Praktika) nachgehen. Wenn Sie ein Visum mit Arbeitserlaubnis benötigen müssen Sie ein nationales Visum (Schengen D-Visum) beantragen.

Was ist ein D-Visum?

Neben dem Schengen-Visum (Typ C) für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum (90 Tage innerhalb von 180 Tagen) können Sie auch das nationale D-Visum für längere Aufenthalte und für die Arbeitsaufnahme über 90 Tage beantragen.