Schengen-Visum abgelehnt: Was kann ich tun?

Autor: Anna Lorrain
Datum: 21.05.2025

Mit einem Schengen-Visum können visumpflichtige Drittstaatsangehörige für einen begrenzten Zeitraum nach Europa reisen. Sollten auch Sie ein Schengen-Visum brauchen, dann müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorbereiten. Sollte Ihr Visumantrag unzureichend sein, so kann es passieren, dass Ihr Schengen Visum abgelehnt wird. Auch andere Gründe, wie Sicherheitsbedenken seitens der Schengen-Staaten können zu einer Visumablehnung führen.

Wurde Ihr Antrag für ein Schengen-Visum bereits abgelehnt? Wir zeigen Ihnen, was Sie in diesem Fall tun und wie Sie vorbeugen können!

Inhaltsangabe:

Gründe, warum ein Schengen-Visum abgelehnt wird

Die Botschaft des jeweiligen Schengen-Landes entscheidet immer über Ihren Visumantrag, auch wenn Sie diesen bei einer Partnerorganisation wie VFS Global, TLScontact oder iData eingereicht haben. Gründe, warum die Konsularabteilung ein Schengen-Visum ablehnt, gibt es vielzählige:

  1. Gefälschte oder verfälschte Reisedokumente. Auch wenn Ihr Reisepass zu alt ist und nicht die geforderten zwei freien Seiten aufweist, kann das Schengen-Visum abgelehnt werden.
     
  2. Zweck und Bedingungen Ihres Aufenthalts konnten nicht nachgewiesen werden, zum Beispiel aufgrund fehlender oder unzureichender Unterlagen.
     
  3. Es fehlen Finanzierungsnachweise für den Lebensunterhalt in der Schengen-Zone, für die Durchreise oder die Rückkehr an Ihren Wohnsitz.
     
  4. Sie haben sich bei früheren Besuchen im Schengen-Raum bereits länger als die Ihnen erlaubten 90 Tage pro 180-Tage-Zeitraum im Gebiet der Mitgliedstaaten aufgehalten und Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum überschritten.
     
  5. Sie wurden im Schengener Informationssystem (SIS) zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben. Solange Sie im SIS stehen, ist eine Visumerteilung in der Regel nicht möglich.
     
  6. Ein oder mehrere Mitgliedstaaten sind der Auffassung, dass Sie eine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die innere Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die internationalen Beziehungen eines oder mehrerer Mitgliedstaaten darstellen. Dies kann passieren, wenn Sie gefälschte Unterlagen vorgelegt oder einen Täuschungsversuch unternommen haben. Auch wenn Sie im Ausländerzentralregister (AZR) gelistet sind, ist eine Visumerteilung in der Regel nicht möglich.
     
  7. Fehlende Schengen-Reiseversicherung: Der Nachweis, dass Sie über eine angemessene und gültige Reisekrankenversicherung verfügen, wurde nicht erbracht.
     
  8. Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft.
     
  9. Sie konnten Ihre Rückkehrbereitschaft nicht glaubhaft beweisen. Die Botschaft hat eine sogenannte Rückkehrprognose zu erstellen, dabei achtet sie auf Ihre familiären Bindungen in Ihrem Heimatland, Ihre berufliche Situation (sind Sie in einem Arbeitsverhältnis oder nicht) und Ihre wirtschaftliche Situation.

Hinweis: Für weitere Informationen zur Begründung Ihres Ablehnungsbescheidserkundigen Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat des entsprechenden Landes.

Wie viele Schengen-Visa werden jährlich abgelehnt?

2023 wurden laut den Zahlen der Europäischen Kommission wurden 1,6 Millionen Visumanträge im gesamten Schengen-Raum abgelehnt. Das entspricht ungefähr 16 % der Anträge. Die Gründe für die Ablehnungen können von vergessenen Dokumenten bis hin zu Sicherheitsfragen reichen. Wird Ihr Schengen-Visum abgelehnt, erhalten Sie einen Bescheid, der die Gründe für die Ablehnung aufführt, sowie eine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet.

Gut zu wissen: Wenn Sie mehr über die Statistik zu Schengen-Visa erfa hren wollen, klicken Sie in unseren weiterführenden Artikel.

Mein Schengen-Visum wurde abgelehnt, was tun?

Wenn Ihr Antrag für das Schengen-Visum abgelehnt wurde und Sie mit der Entscheidung der Botschaft nicht einverstanden sind, haben Sie innerhalb einer Frist von jeweils einem Monat folgende Möglichkeiten, um gegen den Ablehnungsbescheid vorzugehen:

  1. Sie können innerhalb eines Monats Beschwerde bei der entsprechenden Auslandsvertretung einreichen (Remonstration genannt). Die Auslandsvertretung wird den Visumantrag in diesem Fall erneut prüfen. Wenn Sie wollen, können Sie auch direkt eine Klage bei dem zuständigen Gericht innerhalb eines Monats erheben.
     
  2. Bei erneuter Ablehnung haben Sie die Möglichkeit, bei der entsprechenden Institution (siehe Punkt 3) Klage einzureichen oder einen neuen Antrag zu stellen.
     
    • Visum in Deutschland abgelehnt: Sie können Klage beim Verwaltungsgericht in Berlin einreichen.
    • Visum in Österreich abgelehnt: Sie können Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Wien einreichen.
    • Visum in der Schweiz abgelehnt: Sie können Klage beim Staatssekretariat in Bern einreichen.
       
  3. Sollte Ihr Antrag für das Schengen-Visum lediglich aufgrund von unvollständigen Unterlagen abgelehnt worden sein, empfiehlt die Botschaft die Einreichung eines neuen Visumantrags, da ein Remonstrationsverfahren meist zeitaufwändiger ist. Remonstrationen werden chronologisch nach Eingang bearbeitet, so dass die Bearbeitungszeiten mehrere Wochen in Anspruch nehmen können.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie nichts unternehmen, werden Ihre Unterlagen und die Ablehnung im Schengener Informationssystem (SIS) gespeichert.

Wie schreibe ich eine Remonstration?

Liegt Ihnen das Schreiben vor, in dem Ihr Schengen-Visum abgelehnt wurde, können Sie innerhalb von vier Wochen Ihre Remonstration persönlich oder über eine bevollmächtigte Person schriftlich bei der zuständigen Botschaft einleiten.

Neben Ihrer schriftlichen Äußerung können Sie dem Schreiben neue Unterlagen und Informationen beifügen. Sie sollten in Ihrer Remonstration Gründe nennen können, die gegen die Ablehnung sprechen. Sollten Ihnen Dokumente gefehlt haben, reichen Sie diese nach.

Daraufhin wird Ihr Antrag für ein Schengen-Visum gebührenfrei erneut geprüft. Die Prüfung Ihrer Remonstration kann bis zu zwölf Monate dauern. Sie werden von der Botschaft unaufgefordert über Annahme oder Ablehnung Ihres Antrages informiert.
 

Checkliste für meine Remonstration:

  • Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Passnummer und
    Ablehnungsdatum
  • sechsstelliger Barcode (BCXXXXXX) aus dem Ablehnungsbescheid
  • zustellungsfähige Anschrift
  • Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Ihre Unterschrift sowie eine von Ihnen unterschriebene Vollmacht (sollten Sie Ihre Remonstration über Dritte einreichen)
  • ausführliche Begründung, warum die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist
  • ausführliche Darlegung, warum Sie in das Schengen-Land reisen möchten und der Aufenthalt für Sie wichtig ist
  • weitere Unterlagen, die Ihre Argumentation stützen und Sie bei Antragstellung noch nicht vorgelegen haben

>Erneut ein negativer Bescheid? Sollte auch Ihre Beschwerde/Remonstration abgelehnt werden, haben Sie innerhalb eines Monats Zeit, Klage beim zuständigen Gericht in dem zuständigen Schengen-Land zu erheben.

Wie kann ich vermeiden, dass mein Schengen-Visum abgelehnt wird?

Stellen Sie sicher, dass Sie Ihren Antrag für das Schengen-Visum sowie die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß und vollständig einreichen. Die nachfolgende Liste kann Ihnen dabei behilflich sein.
 

Checkliste für Ihren Schengen-Visum-Antrag:

  • Halten Sie die Fristen ein: Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein. Ein Schengen Kurzzeitvisum Typ C sollten Sie spätestens 15 Tage vor dem Reisedatum beantragen (am besten mehr). Ein Langzeitvisum Typ D sollten Sie mehere Monate vorher beantragen.
  • Nutzen Sie aktuelle Antragsformulare und Online-Systeme: zum Beispiel das Online-System VIDEX in Deutschland und die Plattform SwissVisa in der Schweiz.
  • Ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag: Ihr Schengen-Visum-Formular muss gut leserlich und in allen notwendigen Spalten ausgefüllt sein. Vergessen Sie nicht, den Antrag am Ende zu unterschreiben.
  • Gültiger Reisepass mit genügend freien Seiten: Ihr Reisepass darf nicht älter als 10 Jahre sein und muss mindestens zwei freie Seiten für das Visum enthalten.
  • Aktuelle biometrische Passfotos: Nehmen Sie nur aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate), die nach den allgemeinen Passfoto-Richtlinien der EU.
  • Ein Brief mit Ihrem Einreisegrund: Formulieren Sie auf einem separaten Dokument den Grund Ihrer Einreise (Besuch, Geschäftstreffen, Messe, Medizinische Behandlung, Sprachkurs etc.) und fügen Sie dementsprechend Belege hinzu.
  • Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets: Mit einem Ein- und Ausreiseticket belegen Sie Ihre Rückkehrbereitschaft. Sollten Sie mit dem Auto unterwegs sein, sollten Sie Ihre Route beschreiben können.
  • Nachweis der Unterbringung vor Ort: mit Hotelbuchungen oder dem Nachweis, dass Sie bei Freunden oder Verwandten unterkommen.
  • Einladungsschreiben bei Besuch von Verwandten oder Bekannten oder bei Geschäftsbesuchen: Bei Besuchervisa brauchen Sie unbedingt ein Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum.
  • Nachweis finanzieller Mittel: Sie müssen mittels Belegen wie Kontoauszüge oder Lohnabrechnungen nachweisen können, dass Sie sich den Aufenthalt in dem Schengen-Land leisten können. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie auch eine Verpflichtungserklärung eines Dritten einreichen, der für Sie bürgt.
  • Abschluss einer Schengen-Visum Reiseversicherung: Eine Schengen-Reiseversicherung für den gesamten Zeitraum Ihrer Reise ist obligatorisch für ein Schengen-Visum. Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung Schengen-Visa konform ist und von allen Botschaften der Schengen-Länder anerkannt ist.

Gut zu wissen: Im Falle einer Ablehnung Ihres Schengen-Visums erstattet Ihnen AXA das Geld für Ihre Schengen-Versicherung zurück.

Wie lange muss ich auf den Becheid für ein Schengen-Visum warten?

Das hängt von den Konsularabteilungen der einzelnen Schengen-Länder und vom Visa-Typ ab. Im Durchschnitt müssen Sie für ein Schengen-Visum Typ C (Kurzzeitvisum) etwa zwei Wochen warten. Aber je nach Hauptreisezeit (Schulferien) und Sonderfällen muss man manchmal auch 3 Wochen bis 2 Monate auf eine Antwort warten. Für ein Schengen-Visum Typ D (Langzeitvisum / nationales Visum) müssen Sie mit mehreren Wochen bis Monaten rechnen, bis Sie einen Bescheid bekommen. Deshalb ist es ebenfalls wichtig, das Visum immer rechtzeitig zu beantragen.

Gut zu wissen: Hier haben wir Ihnen erklärt, wie Sie den Status Ihres Visumantrags se hen können.

Wie kann AXA bei meinem Schengen-Visum-Antrag helfen?

Für ein Visum müssen Sie obligatorisch eine Visum-Reisekrankenversicherung abschließen, ansonsten wird Ihr Schengen-Visum abgelehnt. Diese können Sie bei AXA direkt in drei Klicks abschließen. Die Versicherung schützt Sie (und die Schengen-Länder) im Fall eines Unfalls oder einer Krankheit vor hohen Arzt- und Krankenhauskosten. Außerdem übernimmt sie im schlimmsten Fall auch die Kosten für die Rückführung in Ihr Heimatland. Diese spezielle Art von Reisekrankenversicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Mindestdeckung von 30.000 Euro
  • Medizinische Notfallversorgung, Unterstützung vor Ort sowie der Rücktransport ins Heimatland müssen durch die Versicherung gewährleistet sein.
  • muss im gesamten Schengen-Raum und über den gesamten Zeitraum der Reise gültig sein.
  • Die Versicherungsgesellschaft muss von allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder anerkannt sein.

Gut zu wissen: Sollte Ihr Schengen-Visum abgelehnt werden, erstattet Ihnen AXA den vollständigen Preis zurück, wenn Sie das Ablehnungsschreiben vorlegen. Die Visum-Versicherungen von AXA Schengen erfüllen alle Kriterien, die für ein Schengen-Visum nötig sind und bieten noch viele zusätzliche Garantien. Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot ein.

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FAQ

Warum wurde mein Schengen-Visum trotz Verpflichtungserklärung abgelehnt?

Wenn Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben, sind zwar die Kosten für Ihren Aufenthalt im Schengen-Land gesichert, jedoch nicht Ihre Bereitschaft zur Rückkehr in Ihr Heimatland, was ein häufiger Grund dafür ist, dass ein Schengen-Visum abgelehnt wird.

Wenn mein Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt wird - werden mir die Gebühren zurückerstattet?

Nein. Die Gebühren für das Schengen-Visum werden nicht zurückerstattet. Sobald sie bezahlt sind - werden sie zur Deckung der Servicegebühren einbehalten.

Wenn mein Schengen-Visum abgelehnt wird - sollte ich meine Beschwerde per Einschreiben einreichen?

Es wird dringend empfohlen, Ihre Beschwerde zusammen mit Ihren Unterlagen immer per Einschreiben mit Rückschein zu versenden.

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