Datum: 10.07.2026
Wenn Ihr Schengen-Visum abgelehnt wurde, stellt sich schnell die Frage, ob Sie die Kosten für Ihre bereits abgeschlossene Reiseversicherung zurückerhalten können. Die gute Nachricht: AXA Schengen bietet Ihnen eine Rückerstattungsgarantie an, die Sie im Fall einer Visumablehnung geltend machen können.
Erfahren Sie in diesem Artikel, wie Sie für die Rückerstattung vorgehen und was Sie beachten müssen.
Inhaltsangabe:
- Definition: Geld-zurück-Garantie bei Visumablehnung
- Vorteile der Schengen-Versicherung mit Geld-zurück-Garantie
- Wahl der richtigen Schengen-Versicherung mit Geld-zurück-Garantie
- Erstattungsfälle bei AXA Schengen bei Visumablehnung
- Nachweise für die Rückerstattung
- Tipps zum Antrag der Rückerstattung
- Weitere Situationen zur Erstattung
- Kosten der Geld-zurück-Garantie bei AXA Schengen
- Alle Vorteile von AXA Schengen auf einen Blick
- Unsere Tipps, wie Sie eine Visumablehnung vermeiden
- FAQ
Was ist eine Geld-zurück-Garantie bei Visumablehnung?
Eine Geld-zurück-Garantie bei Visumablehnung bedeutet, dass Sie den vollen Betrag Ihrer Schengen-Reiseversicherung zurückerhalten, wenn Ihr Visumantrag offiziell abgelehnt wird. Sie zahlen Ihre Versicherung also nur dann, wenn Sie Ihr Schengen-Visum tatsächlich erhalten.
Für den Antrag auf ein Schengen-Visum ist eine gültige Reiseversicherung zwingend notwendig, die bestimmte Kriterien erfüllt:
- eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Kosten (z. B. Krankenhausaufenthalt, Notfallbehandlung und Rücktransport – auch im Todesfall)
haben - Versicherungsgesellschaft muss von den Konsularbehörden aller Schengen-Länder anerkannt sein
- Sie muss Sie in allen Schengen-Mitgliedstaaten absichern
- Sie muss für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein
💡 Wichtig zu wissen: Diese Rückerstattungsgarantie ist nicht bei allen Schengen-Versicherungen automatisch inklusive. AXA Schengen bietet diese Leistung standardmäßig an, während einige andere Versicherer die Kosten bei Visumablehnung nicht zurückzahlen.
Warum eine Schengen-Versicherung mit Geld-zurück-Garantie wählen?
Eine Schengen-Versicherung mit Geld-zurück-Garantie bietet Sicherheit und spart Kosten, die mit einem Visumantrag verbunden sind.
- Fnanzielle Sicherheit: Wenn Ihr Visum abgelehnt wird, erhalten Sie den gesamten Betrag Ihrer Versicherung problemlos zurück.
- Mehr Gelassenheit beim Antrag: Sie schließen Ihre Versicherung ohne Sorgen ab – denn falls der Antrag scheitert, verlieren Sie kein Geld.
- Erkennungsmerkmal seriöser Anbieter: Nur zuverlässige Versicherer bieten diese Garantie an. Es ist also ein Hinweis auf Transparenz und Kundenorientierung.
- Einfache und schnelle Abwicklung: Die Rückerstattung erfolgt in der Regel mit wenigen Dokumenten und ohne komplizierten Papierkram.
⚠️Beachten Sie: Weder die Visumgebühren noch die Servicegebühren der externen Visa-Zentren werden erstattet. Diese Kosten müssen Sie immer tragen – unabhängig vom Versicherer.
💡 Schon gewusst? Jedes Jahr wird eine nicht zu vernachlässigende Anzahl von Schengen-Visaanträgen abgelehnt. Schauen Sie in unsere aktuellen Visa-Statistiken der EU.
Welche Schengen-Versicherung wählen, um eine Geld-zurück-Garantie zu haben?
Die zuverlässigste Option ist AXA Schengen, da die Geld-zurück-Garantie in allen Tarifen automatisch enthalten ist – ohne Aufpreis und ohne versteckte Bedingungen.
AXA Schengen bietet verschiedene Schengen-Versicherungstarife an, die an unterschiedliche Bedürfnisse und Reisedauern anpasst sind:
- BASIC: Mindestdeckung von 30.000 € für den Antrag eines Schengen-Visums und in allen Schengen-Ländern gültig (sowie europäischen Mikrostaaten).
- ESSENTIAL: Komfortable Abdeckung von 100.000 € für einen Aufenthalt in Europa, gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
- PREMIUM: All-inclusive mit einer Deckung von 2.000.000 €: Null Sorgen, alles ist inbegriffen - sogar die Reisegepäckversicherung. Gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
- ANNUAL: Jahresversicherung, ideal, wenn Sie mehrere Reisen in einem Jahr nach Europa planen. 1 Vertrag für ein Jahr Europareisen. Perfekter Schutz auch für Inhaber eines Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise. Gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
💡 Alle Policen erfüllen die offiziellen Anforderungen an ein Schengen-Visum – und garantieren gleichzeitig die Rückerstattung, falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
In welchen Fällen erstattet AXA Schengen Ihre Versicherung bei Visumablehnung?
Die Rückerstattung Ihrer Schengen-Versicherung durch AXA Schengen ist an klare Bedingungen geknüpft, um für Transparenz und Fairness zu sorgen. Sie gilt ausschließlich in den folgenden Fällen:
- Offizielle Visumablehnung: Die Erstattung wird nur gewährt, wenn Ihr Antrag durch das zuständige Konsulat oder die Botschaft offiziell abgelehnt wurde.
- Vorlage des Ablehnungsschreibens: AXA benötigt eine Kopie des offiziellen Ablehnungsschreibens als Nachweis. Dieses Dokument muss das Datum der Entscheidung sowie die Begründung enthalten.
- Keine selbst verschuldeten Rücktritte: Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn der Antrag zurückgezogen wird oder das Visum aus anderen Gründen selbst storniert wird.
ℹ️Gut zu wissen: Unsere Erstattung schließt jedoch die Transaktionskosten und etwaige
Geldtransfer- oder Wechselkurskosten aus.
Welche Nachweise muss ich für eine Rückerstattung einreichen?
Um die Rückerstattung Ihrer Schengen-Versicherung bei einer Visumablehnung zu beantragen, benötigen Sie bestimmte Nachweise. Bei AXA Schengen sind dies in der Regel:
- Offizielles Ablehnungsschreiben des Konsulats oder der Botschaft: Das Dokument muss das Datum der Entscheidung sowie die Begründung der Visumablehnung enthalten.
- Nummer der Versicherungspolice: Versicherungsnummer Ihrer abgeschlossenen AXA Schengen-Versicherung.
Rückerstattung ganz einfach gemacht: Gehen Sie auf die AXA-Erstattungsseite und schreiben Sie uns Ihre Daten und hängen Sie Ihren Ablehnungsbescheid an.
Wie beantrage ich die Erstattung meiner AXA Schengen-Versicherung?
Die Rückerstattung Ihrer AXA Schengen-Versicherung im Falle einer Visumablehnung ist einfach und unkompliziert. Befolgen Sie dazu diese Schritte:
5 einfache Schritte zur Erstattung bei AXA
- Senden Sie eine E-Mail an info.schengen@axa-schengen.com mit Ihrem Ablehnungsbescheid für das Visum, Ihrer Versicherungsnummer und dem Datum der Visumprüfung
- AXA bestätigt den Eingang und prüft Ihre Unterlagen.
- Wenn der Antrag genehmigt wird, nimmt AXA automatisch eine Erstattung vor (und Sie erhalten eine Bestätigungs E-Mail)
- Die Rückerstattung erfolgt über dieselbe Zahlungsmethode wie die ursprüngliche Zahlung (z. B. Kreditkarte, PayPal usw.)
- Um auf dem Laufenden zu bleiben, können Sie den Status Ihres Antrags online über den Link in Ihrer Versicherungsbestätigungs-E-Mail verfolgen
Gut zu wissen: Der Link zur Antragsverfolgung wird über Ihre ursprüngliche Versicherungsbestätigungs-E-Mail versendet. Sie können ihn aber auch über die oben genannte E-Mail-Adresse von AXA erneut anfordern!
Kontakt, Adresse und Kundenservice
So können Sie uns per E-Mail oder Post kontaktieren.
Per E-Mail: customer.care.bnl@axa-assistance.com
Per Post:
Customer Care
AXA Assistance
Boulevard du Régent 7 1000 Brüssel
Belgien
Über unsere Website: Kontaktieren Sie uns auch über unsere Website, wir stehen Ihnen auch für alle Ihre Fragen zur Verfügung.
Seite für Rückerstattungen nach Visumablehnung: Direkter Link zu unserer Erstattungsseite.
In welchen anderen Fällen erstattet AXA die Schengen-Reiseversicherung noch?
AXA Schengen, erstattet Ihnen die Kosten für Ihre Versicherung auch in folgenden Fällen zurück:
- Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist rechtmäßig ausüben.
Sie haben das Recht, den Vertrag innerhalb von 14 Kalendertagen zu widerrufen. Dieser Widerruf ist kostenlos und erfordert ohne Begründung. Eine solche Erstattung schließt jedoch die Transaktionskosten und etwaige Geldtransfer- oder Wechselkurskosten aus. Wenn Ihre Reise jedoch innerhalb dieser 14-tägigen Bedenkzeit stattfindet und die Versicherung bereits aktiv ist, verzichten Sie auf Ihr Widerrufsrecht und es wird daher keine Erstattung gewährt. Das Widerrufsrecht gilt nicht für Versicherungszeiten von weniger als 30 Tagen.
- Im Fall des Todes des Versicherten vor Reiseantritt, sodass er oder sie nicht mehr von der Versicherung profitieren kann. In diesem Fall müssen Sie als Nachweis eine Sterbeurkunde vorlegen.
Wie viel kostet die Geld-zurück-Garantie bei AXA Schengen-Versicherungen?
Die gute Nachricht: Die Geld-zurück-Garantie ist in allen Tarifen der AXA Schengen Schengen-Versicherung bereits enthalten – ohne Aufpreis oder Zusatzkosten. Sie profitieren also von diesem Schutz, egal welchen Tarif Sie wählen.
- BASIC: bereits ab 4,90 € pro Tag, ideal für Kurzaufenthalte mit Mindestdeckungen und Grundschutz. Bei längeren Reisen sinkt der Tagespreis deutlich (z. B. ca. 1,05 € / Tag bei 105–180 Tagen).
- ESSENTIAL: ab 8,90 € pro Tag, mit höherer Deckung und erweiterten Leistungen für Europa (inkl. Irland und UK).
- PREMIUM: ab 23,90 € pro Tag, mit sehr hoher medizinischer Deckung (bis 2 Mio. €) und umfassendem Schutz inklusive Gepäckversicherung.
- ANNUAL: 349,95 € pro Jahr, deckt beliebig viele Reisen bis jeweils 90 Tage ab – ideal für Vielreisende; ebenfalls mit hohen Deckungssummen.
👉 Hier finden Sie die aktuelle Preisübersicht und die Tarifdetails von AXA Schengen.
Hinweis: Die angegebenen Preise dienen nur zur Orientierung und können je nach Reisendenprofil, Aufenthaltsdauer und gewählten Leistungen variieren.
Alle Vorteile von AXA Schengen auf einen Blick
Die Wahl von AXA Schengen bietet Ihnen zahlreiche Vorteile, die über die reine Rückerstattung bei Visumablehnung hinausgehen:
- Vertrauenswürdige Marke: AXA ist international anerkannt, bietet weltweiten Support und erfüllt alle konsularischen Anforderungen zuverlässig.
- Sofortiges Zertifikat: Ihre Versicherung können Sie sofort online abschließen und das Versicherungszertifikat direkt per E-Mail erhalten – keine Wartezeiten.
- Finanzielle Sicherheit: Im Falle einer Visumablehnung erhalten Sie den vollen Betrag Ihrer Versicherung zurück, sodass Sie finanziell abgesichert bleiben.
- Einfache Abwicklung: Die Beantragung der Rückerstattung ist unkompliziert und der Kundenservice reagiert schnell auf Anfragen.
- Rundum-Schutz: AXA begleitet Sie nicht nur vor und während Ihrer Reise, sondern auch danach zum Beispiel bei Rückerstattungen oder weiteren Serviceanfragen.
Unsere Tipps, wie Sie eine Visumablehnung vermeiden
Damit Ihr Schengen-Visumantrag möglichst reibungslos genehmigt wird, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten:
- Vollständige Unterlagen einreichen: Achten Sie darauf, dass alle erforderlichen Dokumente korrekt, lesbar und vollständig sind. Ihr Schengen-Visum-Formular muss gut leserlich und in allen notwendigen Spalten ausgefüllt sein. Vergessen Sie nicht, den Antrag am Ende zu unterschreiben.
- Gültige Reiseversicherung abschließen: Schließen Sie eine Schengen-Versicherung ab, die den Mindestanforderungen (z. B. 30.000 € Deckung) entspricht.
- Fristen einhalten: Reichen Sie Ihren Antrag frühzeitig ein. Ein Schengen Kurzzeitvisum Typ C sollten Sie spätestens 15 Tage vor dem Reisedatum beantragen (am besten mehr). Ein Langzeitvisum Typ D sollten Sie mehrere Monate vorher beantragen.
- Aktuelle Antragsformulare und Online-Systeme nutzen: zum Beispiel das Online-System VIDEX in Deutschland und die Plattform SwissVisa in der Schweiz.
- Aktuelle biometrische Passfotos: Nehmen Sie nur aktuelle Passfotos (nicht älter als 6 Monate), die nach den allgemeinen Passfoto-Richtlinien der EU.
- Finanzielle Mittel nachweisen: Legen Sie aktuelle Kontoauszüge oder andere Belege vor, die Ihre finanzielle Absicherung während des Aufenthalts zeigen.
- Konsistenz der Angaben prüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben in Formularen, Einladungen und Buchungen übereinstimmen.
- Klare Reiseroute angeben: Legen Sie einen nachvollziehbaren Reiseplan und Unterkunftsnachweise vor.
💡 Weitere Tipps: und detaillierte Hinweise finden Sie auf unserer Seite “Was tun, wenn mein Schengen-Visum abgelehnt wurde?”.
Der Artikel in einer Minute
- ✅ Rückerstattung bei AXA Schengen garantiert: Bei offizieller Visumablehnung erhalten Sie Ihre Schengen-Versicherungsprämie vollständig zurück.
- 📄 Erforderliche Nachweise: Das offizielle Ablehnungsschreiben des Konsulats muss als Beleg für die Erstattung beigefügt werden.
- 🛡️ In allen AXA-Tarifen enthalten: Nicht jede Schengen-Versicherung umfasst diese Garantie – bei AXA Schengen ist die Geld-zurück-Garantie jedoch automatisch bei jeder Police integriert.
- 📄 Einfache Beantragung: Die Rückerstattung wird ganz einfach online oder E-Mail beantragt.
- 💡 Null Risiko für Sie: Ihre Versicherung erfüllt die Visumanforderungen und zugleich sind Sie geschützt, falls Ihr Antrag abgelehnt wird.
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- Schengen Versicherungen im Vergleich: Welche Versicherung wählen?
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- Kann ich ein Schengen-Visum online beantragen?
FAQ
Wie schnell kann ich die Rückerstattung meiner Schengen-Versicherung erhalten?
In der Regel erfolgt die Rückerstattung innerhalb von 2 bis 4 Wochen, nachdem alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden. Bei Anbietern wie AXA Schengen lässt sich der Bearbeitungsstatus bequem online verfolgen.
Was passiert, wenn ich meinen Schengen-Visumantrag selbst zurückziehe – kann ich trotzdem eine Erstattung erhalten?
Nein. Die Rückerstattung ist nur möglich, wenn ein offizielles Ablehnungsschreiben des Konsulats vorliegt. Wird der Antrag freiwillig zurückgezogen oder storniert, besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Gilt diese Garantie für alle Länder des Schengen-Raums?
Ja. Die Geld-zurück-Garantie bezieht sich auf die Visumablehnung – unabhängig davon, für welches der Schengen-Länder der Antrag gestellt wurde.
Kann ich eine teilweise Rückerstattung beantragen, wenn mein Aufenthalt verkürzt wird?
Nein. Die Rückerstattung bezieht sich ausschließlich auf die Visumablehnung vor Reisebeginn. Eine Verkürzung der Reise oder ein früherer Abbruch führen nicht zu einer Teilrückerstattung.
Rückerstattung der AXA Schengen-Versicherung: Welche Ausschlüsse gibt es?
Typische Ausschlüsse sind:
- freiwilliger Rückzug des Visumantrags,
- fehlende oder unvollständige Nachweise,
- Falschangaben beim Abschluss der Versicherung.
Nur eine offizielle Ablehnung durch Konsulat oder Botschaft berechtigt zur Erstattung.
Werden die Visumgebühren von der Versicherung erstattet?
Nein. Weder die Konsulatsgebühren noch die Servicegebühren externer Visa-Zentren wie VFS Global werden erstattet. Diese Kosten sind unabhängig von der Reiseversicherung und immer vom Antragsteller zu tragen.
Kann ich nach einer Visumablehnung eine neue Versicherung abschließen?
Ja, selbstverständlich. Nach einer Ablehnung können Sie jederzeit erneut eine Schengen-Versicherung abschließen – beispielsweise für einen neuen Antrag oder einen späteren Reisetermin.
AXA betreut bereits Millionen von Menschen weltweit
Mit unserer Reiseversicherung können wir uns auch bestens um Sie kümmern
AXA Schengen-Reiseversicherungen

AXA Schengen Basic
AXA Schengen Basic ist ideal, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Diese Reiseversicherung erfüllt alle Anforderungen und deckt Sie in allen Ländern des Schengen-Raums sowie in vier europäischen Kleinstaaten (Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino) ab.

AXA Schengen Essential
AXA Essential ist ideal für die Beantragung Ihres Schengen-Visums. Es bietet Schutz in allen Schengen-Staaten, den europäischen Kleinstaaten und allen EU-Ländern (einschließlich Großbritannien, Zypern und Irland). Im Vergleich zu AXA Schengen Basic erhalten Sie zudem zusätzliche Leistungen.

AXA Schengen Annual
Die AXA Jahresversicherung ist ideal für die Beantragung Ihres Schengen-Visums. Diese Jahresreiseversicherung eignet sich perfekt für alle, die häufig nach Europa reisen, sowie für Inhaber eines Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise. Sie erhalten die gleichen Garantien wie mit der AXA Schengen Jahresversicherung für verschiedene Länder innerhalb von 90 Tagen.
