EES: Was sich ab Oktober 2025 für Reisen in Europa ändert?
Autor: Anna Lorrain
Datum: 15/10/2025
Das neue Ein- und Ausreise-System (EES) der EU wurde 2017 beschlossen und ist Bestandteil der Smart Borders-Agenda der EU-Kommission. Mit dem neuen IT-System sollen die Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen automatisch überwacht werden können. Nun steht das Datum fest: ab dem 12. Oktober 2025 soll das EES schrittweise in Europa eingeführt werden. Doch was bedeutet die Einführung des EES für Reisende, wer ist davon betroffen und wie wird es funktionieren? Wir haben Ihnen die wichtigsten Fragen zum EES beantwortet.
- Was ist das EES und was steckt dahinter?
- Wann wird das EES in der EU eingeführt?
- Wer muss sich über das Entry-/Exit-System registrieren?
- Welche Länder werden das EES einführen?
- Warum wird ein Einreise- und Ausreise-System eingeführt?
- Wie wird das EES der EU zukünftig funktionieren?
- Welche biometrischen Daten werden im EES gespeichert?
- Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und EES?
Was ist das EES und was steckt dahinter?
Das EES steht für Entry-/Exit-System. Es handelt sich dabei um ein IT-System der Europäischen Union zur Registrierung von Ein- und Ausreisen von Drittstaatsangehörigen, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen) nach Europa reisen.
Durch die Registrierung im EES werden personenbezogene Daten erfasst. Dazu gehören Ihr Reisedokument, Ihre persönlichen Daten sowie Angaben Ihrer Ein- und Ausreise (Datum, Uhrzeit und Ort der Ein- und Ausreise). Dieses Verfahren erleichtert Ihren Grenzübertritt, denn das manuelle Stempeln von Reisedokumenten wird hinfällig. Des Weiteren wird das automatische Berechnen der Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum möglich.
Wann wird das EES in der EU eingeführt?
Laut der Europäischen Union fällt der Startschuss für das EU Einreise- und Ausreisesystem ab dem 12. Oktober 2025. Anschließend wird es stufenweise eingeführt und soll bis zum 10. April 2026 komplett umgesetzt sein. Ziel ist es, das System bis dahin an allen Außengrenzen Europas umzusetzen.
In Deutschland beispielsweise startet das EES am 12. Oktober 2025 am Flughafen Düsseldorf, danach folgen der Flughafen Frankfurt am Main und der Flughafen München. Anschließend werden sukzessive alle weiteren Flughäfen sowie die Häfen an den Seeaußengrenzen angebunden werden.
Kurzer Rückblick: Im Dezember 2017 wurde die Umsetzung des EES erstmals vom Europäischen Parlament verabschiedet. Seitdem arbeitet die Europäische Agentur EU-Lisa an der Entwicklung und Inbetriebnahme des zentralen EES.
Wer muss sich über das Entry-/Exit-System registrieren?
EES betrifft ausschließlich Nicht-EU-Bürger (Drittstaatsangehörige), die für einen kurzen Aufenthalt (bis 90 Tage innerhalb eines Zeitraum von 180 Tagen) nach Europa reisen - ob mit oder ohne Schengen-Visum. Sollten Sie die zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, wird dies vom EES identifiziert. Sollten die Behörden Ihre Einreise verweigern, wird dies ebenfalls im EES hinterlegt.
Für folgende Personen ist das EES nicht relevant:
- Alle Bürger des Schengen-Raums, deren Länder das EES einführen ebenso wie die Bürger Zyperns und Irlands
- Staatsangehörige von Andorra, Monaco und San Marino sowie Inhaber eines vom Staat Vatikanstadt ausgestellten Passes
- Nicht-EU-Bürger, die eine Aufenthaltskarte besitzen und mit einem EU-Bürger unmittelbar verwandt sind
- Nicht-EU-Bürger, die im Rahmen einer konzerninternen Versetzung oder zu Forschungs-, Studien-, Ausbildungs- oder Freiwilligenzwecken, im Rahmen von Schüleraustauschprogrammen oder Bildungsprojekten sowie als Au-pair nach Europa reisen
- Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis und eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt
- Personen, die von Grenzkontrollen befreit sind oder denen bestimmte Privilegien in Bezug auf Grenzkontrollen eingeräumt wurden (z. B. Staatsoberhäupter, Grenzgänger usw.)
- Besatzungsmitglieder von Personen- und Güterzügen auf internationalen Anschlussfahrten
Welche Länder werden das EES einführen?
Das EES wird in folgenden 29 Ländern des Schengen-Raums eingeführt:
- Deutschland
- Österreich
- Belgien
- Bulgarien
- Kroatien
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Ungarn
- Island
- Italien
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Luxemburg
- Malta
- Niederlande
- Norwegen
- Polen
- Portugal
- Rumänien
- Slowakei
- Slowenien
- Spanien
- Schweden
- Schweiz
- Tschechische Republik
Wussten Sie? Obwohl Mitglieder der Europäischen Union, verwenden Zypern und Irland das EES derzeit nicht, da sie nicht zum Schengen-Raum gehören.
Warum wird ein Einreise- und Ausreise-System eingeführt?
Das EES hat mehrere Ziele:
- Zeitersparnis durch Automatisierung der Grenzkontrollen, wodurch das manuelle Stempeln von Pässen entfällt.
- Verbesserte Sicherheit durch die Identifikation von Reisenden mit gefälschten Dokumenten oder Identitäten sowie die Verhinderung, Erkennung und Untersuchung von Terrorismus und anderen schweren Straftaten.
- Automatische Erkennung von Überstay (Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer).
- Bereitstellung von zentralisierten Daten für Mitgliedstaaten zur Unterstützung von Einwanderungs-, Visa- und Sicherheitsrichtlinien.
Wie wird das EES der EU zukünftig funktionieren?
Das EES wird wie folgt funktionieren:
- Reisende scannen ihren biometrischen Reisepass an einem Selbstbedienungsterminal, um Daten wie Name, Geburtsdatum, Passnummer und Foto zu übertragen.
- Es werden biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbild) erfasst.
- Das System überprüft die Übereinstimmung der Daten mit bestehenden Einträgen oder registriert neue Daten, falls es der erste Grenzübertritt ist.
- Die Daten zu Datum, Uhrzeit und Ort des Grenzübertritts werden automatisch gespeichert.
- Ein Grenzbeamter überprüft die Daten aus dem EES und anderen Datenbanken (z. B. Visa- und Einwanderungsdatenbanken), um die Identität und die verbleibende Aufenthaltsdauer zu bestätigen.
Wichtig! Der Beamte kann Ihnen Fragen stellen oder zusätzliche Dokumente anfordern, bevor er die Einreise genehmigt oder verweigert.
Welche biometrischen Daten werden im EES gespeichert?
- Sie benötigen ein Schengen-Visum: Wenn Sie ein Schengen-Visum für die Einreise in ein europäisches Land (mit EES Nutzung) beantragt haben, speichert das System nur Ihr Passfoto. Ihre Fingerabdrücke sind mit dem Visumantrag bereits im Visa-Informationssystem (VIS) registriert worden.
- Sie benötigen kein Schengen-Visum: Wenn Sie kein Visum benötigen, speichert das System eine Kombination aus vier Ihrer Fingerabdrücke und Ihr Passfoto.
Ihre Daten werden im EES normalerweise drei Jahre lang gespeichert, wenn Sie sich an die Regeln des Kurzaufenthaltes halten. Bei Reisenden, die ihre zulässige Aufenthaltsdauer überschreiten, werden die Daten fünf Jahre lang aufbewahrt. Grenzbehörden, Visumbehörden sowie jene Behörden, die feststellen, ob ein Nicht-EU-Bürger die Voraussetzungen für die Einreise oder den Aufenthalt erfüllt, werden Zugriff auf die EES-Daten haben.
Was ist der Unterschied zwischen ETIAS und EES?
Nun könnte man annehmen, Nicht-EU-Bürger erwartet in den nächsten Jahren eine Flut an Bürokratie, da neben dem EES auch die Einreisegenehmigung ETIAS eingeführt werden soll. Doch worin besteht eigentlich der Unterschied?
Beide Systeme sammeln unterschiedliche Daten. Im ETIAS System werden beispielsweise keine Fingerabdrücke oder andere biometrische Daten aufgenommen. Auch der Ort, an dem Reisende Europa betreten und verlassen, wird im ETIAS nicht registriert.
Das ETIAS wird ungefähr ein Jahr nach dem Start des Entry-Exit-Systems eingeführt. Aktuell ist vom letzten Quartal 2026 die Rede.
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FAQ
Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum besteht aus einem Verbund von europäischen Ländern, die die Grenzkontrollen untereinander abgeschafft haben, so dass man sich ohne Reisepass durch die Mitgliedstaaten bewegen kann. Beliebte Reiseziele wie Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Griechenland gehören alle zum Schengen-Raum, was ihn zu einem wichtigen Gebiet für internationale Reisende macht. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass nicht alle EU-Länder zum Schengen-Raum gehören (wie Zypern und Irland), sondern auch einige Nicht-EU-Länder wie Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz.
Warum die Schengen-Länder das EES einführen?
Der Schengen-Raum ist eine der größten visafreien Reisezonen der Welt und zieht jedes Jahr Millionen von Touristen an. Mit der Einführung des EES will die EU ihre Sicherheitsmaßnahmen verstärken und gleichzeitig lange Schlangen an den Grenzkontrollen vermeiden.
Brauche ich ein Visum für Europa?
Über 60 Drittstaaten sind für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage visumbefreit und können sich frei im Schengen-Raum bewegen. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Land dazu gehört, dann klicken Sie in unseren Artikel “Wer braucht ein Schengen-Visum?” Alle anderen Drittstaatsangehörigen sind visumpflichtig und müssen immer ein Schengen-Visum vor der Einreise nach Europa beantragen!