Gästeversicherung für die Schweiz und für den Schengen-Raum
Eine Reiseversicherung ist für die Erteilung eines Schengen-Visums verpflichtend!
Autor: Anna Lorrain
Datum: 17/10/2026
Planen Sie eine Reise in die Schweiz? Gute Idee, denn neben Alpenromantik ist die Schweiz ein echtes Land der Superlative und eines der innovativsten und sichersten Reiseländer der Welt! Egal, ob Sie privat oder aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz reisen, als Nicht-EU-Bürger brauchen Sie unter Umständen ein Visum für die Schweiz und dementsprechend auch eine Gästeversicherung für die Schweiz und den Schengen-Raum. Wir klären Sie auf! Folgen Sie unserem Leitfaden und finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Reise in die Schweiz und den Schengen-Raum.
Wenn Sie erfahren wollen, in welche Länder Sie mit einer Schengen Gästeversicherung außer der Schweiz noch reisen können, dann klicken Sie in die Liste aller Länder, die von der Versicherung gedeckt werden!
Wer braucht eine Gästeversicherung für die Schweiz?
Inhaltsangabe:
- Wer braucht eine Gästeversicherung für die Schweiz?
- Welche Anforderungen muss eine Gästeversicherung für Schengen-Visa erfüllen?
- Wer kann eine Gästeversicherung abschließen?
- Ist es möglich, eine Gästeversicherung Schweiz über 80 Jahren abzuschließen?
- Wo finde ich eine günstige Gästeversicherung für die Schweiz?
- AXA Gästeversicherungen für die Schweiz im Vergleich
- Welche Vorteile bietet eine Gästeversicherung von AXA?
- Wie gehe ich vor, wenn ich mich in der Schweiz verletze oder krank werde?
- Nützliche Informationen für Ihre Reise in die Schweiz
Wer braucht eine Gästeversicherung für die Schweiz?
Zunächst ist es wichtig zu klären, wer eine Gästeversicherung die Schweiz braucht und wer nicht. Denn je nachdem welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen, ist eine Gästeversicherung für ausländische Gäste obligatorisch.
Beispiel: So müssen Sie als türkischer Gast, der seine Familie in der Schweiz besucht, eine Gästeversicherung abschließen. Für US-Bürger hingegen ist die Reiseversicherung nicht zwingend notwendig, aber dennoch ratsam, um sorgenfrei reisen zu können.
1. Visumpflichtige Gäste brauchen eine Gästeversicherung für die Schweiz
Wenn Sie zu den visumpflichtigen Reisenden gehören, brauchen Sie ein Schengen-Visum für die Schweiz und eine Gästeversicherung.
Das Schengen-Visum ist für alle Länder der Schengen-Zone - darunter die Schweiz - gültig. Für Ihren Visumantrag brauchen Sie eine obligatorische Krankenversicherung für ausländische Gäste. Schließen Sie deshalb unbedingt für den Zeitraum Ihrer Reise eine Gästeversicherung für die Schweiz ab und legen Sie den Versicherungsnachweis Ihrem Visumantrag bei. Nur mit einer gültigen Versicherung wird Ihr Visumantrag bearbeitet.
Wenden Sie sich für Ihren Visumantrag an die Schweizer Botschaft oder an das Schweizer Konsulat in Ihrem Wohnort. Reichen Sie dort das Visum-Antragsformular samt Nachweis über die Gästeversicherung ein. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung den Kriterien des Schengener Visakodexes entspricht! Welche Anforderungen Ihre Gästeversicherung für ein Visum erfüllen muss, erfahren Sie unter dem zweiten Punkt.
2. Nicht-visumpflichtige Gäste brauchen keine Gästeversicherung - aber sie ist ratsam!
Sie sind Nicht-EU-Bürger, aber Ihr Land ist von der Schengen-Visumpflicht befreit? In diesem Fall brauchen Sie kein Visum und keine obligatorische Gästeversicherung für die Schweiz. Um Ihre Reise in die Schweiz ohne Sorgen genießen zu können, ist es dennoch eine vernünftige Entscheidung, eine Reisekrankenversicherung vor der Abreise abzuschließen. Die Schweiz hat zwar viele Vorteile, ist aber auch das zweitteuerste Land der Welt - noch vor Norwegen und Island. Demzufolge gehört auch die medizinische Versorgung zu der teuersten der Welt.
Ein Skiunfall in Zermatt, ein Sturz bei einer Wanderung durch die Schweizer Alpen oder ein Straßenunfall in Genf - Unfälle und Krankheiten kommen leider auch immer wieder auf Reisen vor. Müssen Sie die medizinische Behandlung und mögliche Krankenhausaufenthalte aus eigener Tasche bezahlen, könnte Sie Ihre Reise finanziell ruinieren. Schließen Sie lieber eine Gästeversicherung für die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum ab, dann werden Ihnen die Kosten voll erstattet und Sie erhalten Unterstützung in schwierigen Situationen.
3. EU-Bürger brauchen keine Gästeversicherung für die Schweiz
EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz versichert und brauchen keine Gästeversicherung. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Karte haben Sie automatisch Anspruch auf medizinische Behandlungen, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten in der Schweiz. Abgedeckt sind dabei unter anderem auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.
Aber Achtung: die EKVK ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Unter anderem werden keine Such- und Bergungskosten, Rückführung ins Herkunftsland noch Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung übernommen.
Welche Anforderungen muss eine Gästeversicherung für Schengen-Visa erfüllen?
Als visumpflichtiger Reisender müssen Sie eine Gästeversicherung für die Schweiz abschließen. So stellen die Schengen-Länder sicher, dass die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und eventuelle Heimschaffung im Todesfall auch tatsächlich übernommen werden.
Doch passen Sie bei der Wahl Ihrer Gästeversicherung für Schengen-Visa auf! Sie muss laut EU und der Schweizer Eidgenossenschaft folgende Anforderungen erfüllen, ansonsten wird ihr Visumantrag abgelehnt:
- die Gästeversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein
- eine Deckung von mindestens 30.000 Euro für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführungskosten
- die Versicherung muss während der gesamten Aufenthaltsdauer in der Schweiz und im Schengen-Raum gültig sein
- die Versicherung muss von einer von den Konsulaten aller Schengen-Länder anerkannten Versicherungsgesellschaft angeboten werden
Gute Neuigkeiten! Die Gästeversicherung von AXA erfüllt alle diese Kriterien und bietet noch viel mehr!
Wer kann eine Gästeversicherung abschließen?
Jeder, der eine Reise in die Schweiz plant, kann eine Gästeversicherung abschließen, unabhängig davon, ob ein Schengen-Visum erforderlich ist oder nicht. Dies umfasst:
- Visumpflichtige Reisende, die ein Schengen-Visum beantragen, um in die Schweiz oder andere Schengen-Länder zu reisen.
- Nicht-visumpflichtige Reisende, die freiwillig eine Reisekrankenversicherung für zusätzlichen Schutz abschließen möchten.
- EU-Bürger, die über die EKVK hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz wünschen, z.B. für private medizinische Leistungen oder Rückführungskosten.
Die AXA Gästeversicherung ist flexibel und für alle Altersgruppen geeignet, ohne Einschränkungen.
Ist es möglich, eine Gästeversicherung Schweiz über 80 Jahren abzuschließen?
Ja, mit AXA ist es möglich, eine Gästeversicherung für die Schweiz auch für Personen über 80 Jahren abzuschließen. Unsere Versicherungen haben keine Altersbeschränkungen, was bedeutet, dass Reisende jeden Alters von unserem umfassenden Schutz profitieren können.
Dies ist besonders wichtig für ältere Reisende, die möglicherweise ein höheres Risiko für gesundheitliche Probleme haben und in der teuren Schweiz zusätzlichen Schutz benötigen.
Wo finde ich eine günstige Gästeversicherung für die Schweiz?
AXA bietet erschwingliche und flexible Gästeversicherungen, die sowohl für visumpflichtige als auch für nicht-visumpflichtige Reisende geeignet sind. Unsere Pläne sind so gestaltet, dass Sie nur für den Schutz bezahlen, den Sie benötigen. Sie können ganz einfach ein kostenloses Angebot online erhalten, ohne persönliche Daten angeben zu müssen, und in wenigen Sekunden die beste Option für Ihre Reise finden.
Unsere Versicherungen sind nicht nur günstig, sondern auch von allen Schengen-Konsulaten anerkannt, was sie zur perfekten Wahl für Ihre Reise in die Schweiz macht.
AXA Gästeversicherungen für die Schweiz im Vergleich
AXA bietet verschiedene Versicherungspläne, die auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, egal ob Sie eine kurze Reise oder häufige Besuche in Europa planen:
- AXA Schengen Basic: Einfache und effiziente Deckung für Ihr Schengen-Visum. Erfüllt alle Anforderungen, deckt alle Schengen-Länder sowie die europäischen Mikrostaaten (Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino) ab.
- AXA Schengen Essential: Umfassende und zuverlässige Deckung zu einem erschwinglichen Preis. Perfekt für das Schengen-Visum, mit Abdeckung in allen Schengen-Ländern, Mikrostaaten, der EU und dem Vereinigten Königreich.
- AXA Schengen Premium: Der All-Inclusive-Plan für sorgenfreies Reisen in ganz Europa. Bietet bis zu 2 Millionen Euro Deckung für medizinische Kosten sowie Schutz bei Gepäckverlust oder -verzögerung, gültig in allen Schengen-Ländern, der EU, Mikrostaaten und dem Vereinigten Königreich.
- AXA Schengen Annual: Idealer Jahresplan für Vielreisende nach Europa und Inhaber von Schengen-Visa mit mehrfacher Einreise. Ein Vertrag für ein ganzes Jahr Reiseversicherung in allen Schengen-Ländern, der EU, Mikrostaaten und dem Vereinigten Königreich.
Vergleichen Sie unsere verschiedenen Deckungen und Vorteile, um den perfekten Plan für Ihre Reisebedürfnisse zu finden!
Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot und beginnen Sie mit dem Packen!
Welche Vorteile bietet eine Gästeversicherung von AXA?
Die AXA Gästeversicherung ist seit Jahrzehnten ein vertrauenswürdiger Anbieter. Hier ist, warum sie die beste Wahl für Ihre Reise in die Schweiz ist:
- Erfüllt alle EU-Anforderungen für Schengen-Visa.
- Ist von Konsulaten und Botschaften aller Schengen-Länder anerkannt.
- Wird automatisch bei Schengen-Visumanträgen akzeptiert.
- Bietet eine Deckung von mindestens 30.000 Euro bis zu 2 Millionen Euro, je nach gewähltem Plan.
- Deckt medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte, sanitäre Rückführung, auch im Todesfall, ab.
- Beinhaltet Haftpflicht- und Privathaftpflichtversicherung.
- Bietet Todes- und Invaliditätsversicherung.
- Der Deckungsbereich umfasst alle Schengen-Staaten, europäische Mikrostaaten, andere Nicht-Schengen-EU-Länder sowie das Vereinigte Königreich (je nach gewählter Option).
- Bietet Flexibilität in der Laufzeit – von einem Tag bis zu einem ganzen Jahr.
- International anerkannt für seine Expertise in Schengen-Reiseversicherungen.
- Bietet 24/7-Unterstützung durch erfahrene Fachleute.
- Online-Abschluss ist schnell und einfach.
- Ihr Versicherungszertifikat ist sofort verfügbar, sodass Sie es direkt ausdrucken und Ihrem Visumantrag beifügen können.
- Keine Altersbeschränkungen.
- Keine Selbstbeteiligung bei medizinischen Kosten.
- Kein medizinischer Check-up erforderlich.
- Erstattungsfähig, falls Ihr Visumantrag abgelehnt wird.
- Bietet viele zusätzliche Vorteile wie Lieferung von Rezepten, Brillen und Prothesen, tägliche Krankenhauspauschale, Such- und Rettungskosten, Deckung der frühzeitigen Rückführung von Reisebegleitern und deren Gepäck, sowie Unterbrechung des Aufenthalts bei Notfällen (z.B. schwere Krankheit in der Familie).
- Beinhaltet Gepäckversicherung, je nach gewähltem Plan.
- Kostenlose telemedizinische Beratungen mit unserer einzigartigen “Doctor, please!”-Funktion in Englisch, Französisch und weiteren Sprachen.
- Maßgeschneiderte Versicherungen mit mehreren Upgrade-Optionen für alle Bedürfnisse und Budgets.
Wie gehe ich vor, wenn ich mich in der Schweiz verletze oder krank werde?
Im Falle eines medizinischen Notfalls während Ihres Aufenthalts in der Schweiz bietet die AXA Schengen-Versicherung umfassende Unterstützung, um Ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.
- Kontaktieren Sie unser AXA Callcenter unter der auf Ihrer Versicherungspolice angegebenen Nummer. Unsere medizinischen Fachkräfte sind rund um die Uhr verfügbar, um Ihre Fragen zu beantworten, Unterstützung zu bieten und Sie zur nächstgelegenen medizinischen Einrichtung zu leiten.
- Bei Ihrem ersten Anruf erhalten Sie eine Referenznummer. Bewahren Sie diese sicher auf, da Sie sie bei jedem Kontakt mit dem Unterstützungsteam angeben müssen.
Sobald Sie das AXA Callcenter erreichen, werden Sie gebeten, Folgendes anzugeben:
- Ihre Policennummer (beginnt mit "SCH");
- Die Adresse und Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind (sowie die Kontaktdaten von Personen, die vor Ort kontaktiert werden können);
- Ihre Referenznummer (die Sie bei Ihrem ersten Anruf erhalten haben).
Notfallnummern in der Schweiz
Hier sind die wichtigsten Notfallnummern, die Sie in der Schweiz bereithalten sollten:
- Allgemeiner Notfall: 112
- Polizei: 117
- Feuerwehr und Unfall: 118
- Rettungsdienste: 144
- Medizinische Beratung per Telefon: 0900 57 67 47
Die offizielle Schweizer Regierungswebsite bietet weitere nützliche Nummern.
TIPPS:
- Bewahren Sie alle Rechnungen für medizinische Ausgaben für Ihre Unterlagen auf.
- Halten Sie Ihr Telefon aufgeladen.
- Bleiben Sie ruhig – AXA unterstützt Sie während Ihrer gesamten Reise.
- Wir raten Ihnen, alle Rechnungen in Ihrer Cloud zu speichern.
Nützliche Informationen für Ihre Reise in die Schweiz
- Hauptstadt der Schweiz: Bern
- Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
- Währung: Schweizer Franken/CHF
- Telefonvorwahl: +41
- Stromspannung: 230 Volt
- Notfall-Rufnummern: Polizei: 117 | Feuerwehr und Unfall: 118
- Klima: Alpin-gemäßigt. Im Sommer liegen die Temperaturen zwischen 18 und 28° und im Winter zwischen -2 und 7°. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Beachten Sie bei Aktivitäten in den Schweizer Bergen aktuelle Wettervorhersagen und holen Sie sich Informationen beim Schweizer Alpen Club ein.
- Zeit: Die Winterzeit ist UTC + 1 Stunde, die Sommerzeit UTC + 2 Stunden. Die Umstellung auf die Sommerzeit erfolgt am letzten Wochenende im März und die Umstellung auf die Winterzeit am letzten Wochenende im Oktober.
- Impfungen: für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Pflichtimpfungen, achten Sie dennoch darauf, dass die Standardimpfungen bei Ihnen und Ihren Kindern auf Stand sind.
- Gesundheit: Als Reiseimpfung (z. B. für Wanderurlaube in der Schweiz) wird eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
- Risiken: Die Schweiz gilt als einer der sichersten Länder der Welt, was die Kriminalität betrifft. Risiken betreffen in der Schweiz vor allem sportliche Aktivitäten. In den Schweizer Bergen kommt es jährlich immer mehr zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen.
Schon gewusst?
Die Schweiz hat die kleinste aktive Armee der Welt!
Die bunte Schweizer Garde umfasst 110 ständige Mitarbeiter. Die Garde, die Sie auch im Vatikan sehen, wurde übrigens in den katholischen Kantonen der Schweiz für den Papst rekrutiert.
Die Schweiz hieß früher Helvetia!
Die Schweiz wurde von Julius Caesar “Helvetia” genannt, als er die keltischen Truppen Helvetii besiegte, die zwischen den Alpen und dem Jura-Gebirge wohnten. Heute kennen viele Helvetica als Schriftform.
Sie sind in der Schweiz nie mehr 16 Kilometer von einem See entfernt!
Die Schweiz hat mehr als 1500 Seen, weshalb Sie fast überall in Ihrer Umgebung einen See finden werden. Das erklärt auch, dass 60 Prozent des Stroms durch Wasserkraft generiert werden.
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FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einer Gästeversicherung und einer Schengen-Reiseversicherung?
Die Schengen-Reiseversicherung wird den Anforderungen für den Erhalt eines Schengen-Visums gerecht (Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro, Rückführung ins Heimatland und gültig für alle Schengen-Länder). Gleichzeitig ist sie aber auch eine Gästeversicherung für ausländische Besucher.
Was deckt eine Gästeversicherung ab?
Eine Gästeversicherung deckt unerwartete medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführungen ins Heimatland bis zur gewählten Versicherungssumme. Das heißt, wenn Sie in der Schweiz krank werden oder einen Unfall haben, werden Ihnen die Kosten von der Versicherung zurückerstattet.
Wie lange ist eine Gästeversicherung für die Schweiz gültig?
Bei AXA können Sie Ihre Gästeversicherung für die Schweiz von einem Tag bis zu 180 Tage am Stück abschließen. Somit eignet sich die Gästeversicherung von AXA für Kurzzeit- und Langzeit-Visa bis sechs Monate.