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Visum für die Schweiz beantragen

Die Schweiz gehört zum Schengen-Raum und wenn Sie aus einem visumpflichtigen Drittland in die Schweiz oder ein anderes Schengen-Land reisen möchten, müssen Sie vorher ein Visum für die Schweiz beantragen.

Welches Visum für die Schweiz brauchen Bürger aus Drittstaaten?

 

Wenn Sie sich für Urlaubsreisen, Geschäfts- und Forschungsreisen sowie Privatbesuchenicht länger als 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten, reicht das Schengen-Visum für Sie aus.

Neben Bürger aus der EU und dem Schengen-Raum brauchen folgende Reisende bei einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen kein Visum: Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU) und der Europäischen Freihandels-Assoziation (EFTA), von den Staaten im Schengen-Raum, Israel, den USA, Kanada, Neuseeland, Australien und Singapur.

Nationales Visum bei längeren Aufenthalten

Für einen Aufenthalt, der länger als drei Monate dauern sollte, brauchen alle Reisen-den außer Staatsangehörige von Ländern der Europäischen Union (EU) und der Eu-ropäischen Freihandels-Assoziation (EFTA) ein Visum, auch Langzeitvisum oder nationales Visum genannt. Einreisende aus EU- und EFTA-Mitgliedsstaaten benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob für eine Reise in die Schweiz aus Ihrem Heimatland Visumpflicht besteht, können Sie auf dieser Liste des Staatsekretariats für Migration SEM nachschauen. (https://www.sem.admin.ch/content/dam/data/sem/rechtsgrundlagen/weisungen/visa/bfm/bfm-anh01-liste1-d.pdf)

Wo kann man ein Visum für die Schweiz beantragen?

Ihr Visum können Sie bei der Schweizerischen Auslandsvertretung beantragen, die für Ihren Wohnort zuständig ist. Auf dieser Liste finden Sie eine aktuelle Liste aller Auslandsvertretungen der Schweiz (https://www.eda.admin.ch/dam/eda/de/documents/das-eda/organisation-eda/eda-vertretungsverzeichnis_DE.pdf) mit ihren jeweiligen Zuständigkeiten.

Antragsformulare für ein Schengen-Visum oder für ein Visum mit längerer Gültigkeit können Sie hier herunterladen. (https://www.sem.admin.ch/content/sem/de/home/themen/einreise/visumantragsformular.html)

Sie können Ihr Schengen-Visum auch online bei Swiss-Visa.ch beantragen (URL: https://www.swiss-visa.ch/register/i210_select_country_view.action). Planen Sie hier-für jedoch ausreichend Zeit ein, etwa ein bis zwei Monate vor ihrer Abreise und frü-hestens drei Monate vorher.

Eine weitere Option sind externe, autorisierte Dienstleister wie Visumcentrale.de (https://visumcentrale.de/destination/che/schweiz-Visum) und berücksichtigen Sie, dass Sie Ihren Reisepass gegebenenfalls im Original per Post einschicken müs-sen.

Was benötigen Sie für Ihren Antrag auf ein Visum für die Schweiz?

Sie brauchen einen gültigen Reisepass , das vor maximal zehn Jahren ausgestellt wurde und noch mindestens drei Monate gültig ist und zwei freie Seiten für das Visum hat. Sie müssen zudem Zweck und Umstände Ihrer Reise sowie Ihre Fähigkeit, für die entsprechenden Kosten aufkommen zu können, belegen. Können Sie dies nicht, können Sie entsprechende Belege und die Verpflichtungserklärung einer Sie einladenden Person beibringen. Dem Visumantrag sind zwei aktuelle, biometrische Passfotos beizufügen. Eine Reisekrankenversicherung für den Schengen-Raum, die mit min-destens €30.000 Deckung sicherstellt, dass im Falle eines medizinischen Notfalles Ihre Arzt- und Krankenhauskosten bezahlt werden, müssen Sie ebenfalls abschließen.

Wie teuer ist es, ein Visum für die Schweiz zu beantragen?

Der Antrag auf ein Schengen-Visum kostet €60 und für Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren €35. Für Kinder unter sechs Jahren ist der Antrag kostenfrei. Diese Gebühren sind zu zahlen, sobald Sie ein Visum für die Schweiz be-antragen. Wird der Antrag zurückgezogen oder abgelehnt, können sie nicht erstattet werden. Hinzu kommen gegebenenfalls weitere Gebühren von externen Dienstleis-tern, falls Sie Ihr Visum über diese beantragen.

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