Wo gibt es vorübergehende Grenzkontrollen im Schengen-Raum?

Eine Reiseversicherung ist für die Erteilung eines Schengen-Visums verpflichtend!

Autor: Anna Lorrain
Datum: 29.08.2025

Schengen bedeutet eigentlich ein Europa ohne Grenzkontrollen. Eigentlich! Denn unter bestimmten Umständen können die Schengen-Länder wieder Personenkontrollen einführen. Das ist gerade in Deutschland, Österreich, Italien und einigen anderen Ländern der Fall. Warum die Kontrollen an bestimmten Binnengrenzen wieder eingeführt wurden, welche Länder betroffen sind und wie lange diese andauern werden, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Inhaltsangabe:

Wie können Schengen-Länder Grenzkontrollen wieder einführen?

Der Schengen-Raum zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass es weltweit das größte Gebiet ohne Grenzkontrollen ist. Doch wie bei der Europäischen Kommission nachzulesen, gibt es hin und wieder Ausnahmen, wie im Jahr 2024 und 2025. Denn im Schengen-Grenzkodex gibt es eine Klausel, die den Mitgliedstaaten erlaubt, in Ausnahmesituationen die Kontrollen für eine befristete Zeit wieder einzuführen. Und zwar dann, wenn eine Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit vorliegt. Das kann bei Maßnahmen zur Terrorabwehr der Fall sein und bei einer akuten Krise im Bereich der öffentlichen Gesundheit - zum Beispiel während der Corona-Pandemie.

Die Dauer ist zeitlich begrenzt und sowieso darf die Einführung von Grenzkontrollen nur als allerletztes Mittel eingesetzt werden, um auf eine Bedrohung zu reagieren. Die Länder können selbst entscheiden, ob sie die Kontrollen wieder einführen oder nicht, denn ein Veto-Recht hat die EU nicht. Allerdings müssen die Länder, das Europäische Parlament, den Rat und die Kommission sowie die anderen Länder spätestens vier Wochen vor der Einführung der Kontrollen über das Vorhaben in Kenntnis setzen und die Maßnahmen begründen.

Gut zu wissen: Sie müssen dabei immer zwischen den Binnengrenzen innerhalb des Schengen-Raums und den Außengrenzen unterscheiden. Die Außengrenzen (wo die Grenze eines Schengen-Landes auf ein Nicht-Schengen-Land trifft wie zum Beispiel bei der Grenze zwischen Griechenland und der Türkei) werden immer durchgehend kontrolliert. Auch Reisende aus Drittstaaten, die mit dem Flugzeug oder dem Schiff beispielsweise nach Deutschland kommen, werden bei der Einreise immer kontrolliert. Die Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums dürfen hingegen nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden.

Welche Länder haben temporäre Grenzkontrollen eingeführt?

In Deutschland sind seit dem 16. September 2024 an allen deutschen Landesgrenzen vorübergehende Grenzkontrollen möglich. Doch Deutschland ist nicht das einzige Schengen-Land, das seit 2024 wieder Grenzkontrollen eingeführt hat. Auch Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Österreich und Slowenien kontrollieren wieder. In vielen der Länder wurden die Kontrollen bis ins Jahr 2025 oder bereits 2026 hinein verlängert.

Schon gewusst? Es gab bereits einige Ausnahmen, in denen Mitgliedstaaten die Grenzkontrollen wieder aufgenommen haben. Insgesamt über 400 Mal wurde seit 2015 davon Gebrauch gemacht. So zum Beispiel 2015 während der Flüchtlingswelle, 2020 während der Corona-Pandemie oder für die Olympischen Spiele in Frankreich oder bei der Fußball Europameisterschaft in Deutschland.

Grenzkontrollen in Deutschland

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 16.03.2025 – 15.09.2025 und 16.09.2025 – 15.03.2026: Ernsthafte Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit, Sicherheitsrisiken durch irreguläre Migration und die Schleusung von Migranten sowie die Belastung des Asylaufnahmesystems durch den Ukraine-Krieg, terroristische Gruppen, insbesondere im Nahen Osten.

Betroffene Grenzen zu: Frankreich, Luxemburg, Belgien, den Niederlanden, Dänemark, Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Polen.

Grenzkontrollen in Österreich

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 16.04.2025 – 15.10.2025: Risiken im Zusammenhang mit irregulärer Migration, Belastung des Asylaufnahmesystems, der anhaltende Ukraine-Krieg, verschärfte Sicherheitslage durch terroristische Gruppen im Nahen Osten.

Betroffene Grenzen zu: Slowakei und Tschechien

  • 12.05.2025 – 11.11.2025: Hohe irreguläre Migration und Zunahme der Schleuseraktivitäten über die österreichischen Südgrenzen, Druck auf das österreichische Asylaufnahmesystem, der anhaltende Ukraine-Krieg, verschärfte Sicherheitslage durch terroristische Gruppen im Nahen Osten, Bedrohung durch den Terrorismus in der gesamten Europäischen Union.

Betroffene Grenzen zu: Ungarn und Slowenien

Grenzkontrollen in Polen

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 06.08.2025 – 14.10.2025: Anhaltender Migrationsdruck entlang der Grenzen zu Litauen und Deutschland.

Betroffene Grenze zu: Landgrenzen zu Deutschland und Litauen.

Grenzkontrollen in Italien

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 19.06.2025 – 18.12.2025: Gefahr der terroristischen Unterwanderung der Migrationsströme entlang der Mittelmeerroute und der Balkanroute, anhaltende Krisen in Osteuropa und im Nahen Osten, erhöhte Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem Weltjubiläum der katholischen Kirche

Betroffene Grenze zu: Slowenien

Grenzkontrollen in Slowenien

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 22.06.2025 – 21.12.2025: Bedrohungen durch anhaltende terroristische Ereignisse und organisierte Kriminalität, Schmuggel und Waffenhandel, Gefahr von terroristischer Unterwanderung der Migrationsströme, Ukraine-Krieg und russische Staatsangehörige, die versuchen, illegal nach Slowenien einzureisen.

Betroffene Grenzen zu: Kroatien und Ungarn

Grenzkontrollen in Schweden

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 12.05.2025 – 11.11.2025: ernste Bedrohungen durch jüngste terroristische Ereignisse und schwere Kriminalität, anhaltender bewaffneter Konflikt von Banden und organisierter Kriminalität

Betroffene Grenzen: alle Binnengrenzen (Land-, Luft- und Seegrenzen)

Grenzkontrollen in Frankreich

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 01.05.2025 – 31.10.2025: Bedrohungen durch terroristische Aktivitäten, zunehmende kriminelle Netzwerke, die die irreguläre Migration und das Schleusen erleichtern, Gefahr von terroristischer Unterwanderung der Migrationsströme, irreguläre Übergänge an den Grenzen des Ärmelkanals und der Nordsee, zunehmende Gewalt unter Migranten, insbesondere in nördlichen Küstengebieten wie in Dunkerque und in Calais.

Betroffene Grenzen zu: Belgien, Luxemburg, Deutschland, Schweiz, Italien und Spanien (Land, Luft und Meer)

Grenzkontrollen in Dänemark

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 12.05.2025 – 11.11.2025: Bedrohungen durch anhaltende terroristische Ereignisse und organisierte Kriminalität, Ukraine-Krieg und russische Spionageversuche, erhöhter Migrationsdruck, irreguläre Einreisen und die Gefahr der Unterwanderung durch radikalisierte Personen.

Betroffene Grenzen zu: alle Binnengrenzen (Land-, Luft- und Seegrenzen) sowie Land- und Seegrenzen zu Deutschland.

Grenzkontrollen in Norwegen

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 12.05.2025 – 11.11.2025: Bedrohung des Energiesektors, Bedrohung durch Sabotage durch den russischen Geheimdienst sowie Verbesserung des Schutzes der Infrastruktur.

Betroffene Grenzen: alle Häfen mit Fährverbindungen in den Schengen-Raum, alle Binnengrenzen (Land-, Luft- und Seegrenzen).

Grenzkontrollen in Niederlande

Gründe und betroffene Grenzen:

  • 09.06.2025 – 08.12.2025: Hohe irreguläre Migration, Schleusung von Migranten, Druck auf das Migrationssystem, Zunahme krimineller Vorfälle in Aufnahmezentren.

Betroffene Grenzen: Land- und Luftgrenzen zu Belgien und Deutschland.

Wie lange können vorübergehende Grenzkontrollen dauern?

Wie lange die vorübergehenden Grenzkontrollen dauern, hängt immer von der Rechtsgrundlage ab, auf die sich das Land beruft. Allerdings sollten sie auf ein Mindestmaß beschränkt sein und sind bei einer ernsthaften Bedrohung zunächst nur für die Dauer von sechs Monaten erlaubt. Besteht die Bedrohung fort, kann dieser Zeitraum um maximal zwei Jahre verlängert werden. Anders sieht das bei vorhersehbaren Fällen wie Sportereignissen (wie zum Beispiel Olympia) und bei akuten Notsituationen aus. Hier gibt es andere Regelungen zur Dauer:

  • Vorhersehbare Ereignisse: Bei vorhersehbaren Ereignissen ist die Dauer der Grenzkontrolle auf 30 Tage oder auf die Dauer der Veranstaltung beziehungsweise der Bedrohung begrenzt. Bei Bedarf kann verlängert werden, aber der Gesamtzeitraum darf sechs Monate nicht überschreiten.
  • Sofortmaßnahmen: Bei Sofortmaßnahmen durch eine akute Bedrohung kann ein Schengen-Land ohne vorherige Mitteilung an die Europäische Kommission 10 Tage lang wieder Grenzkontrollen einführen. Sie können bis zu 20 Tage verlängert werden und dürfen zwei Monate nicht überschreiten.

Wie sehen die Grenzkontrollen genau aus?

Die Grenzkontrollen können an Land, zu Wasser und aus der Luft erfolgen. Sie betreffen nicht nur Autofahrer, sondern auch Flughäfen sowie Häfen und Bahnhöfe in Grenznähe. Um den Grenzverkehr so wenig wie möglich zu beeinträchtigen, finden mehrheitlich vor allem stichprobenartige und flexible Kontrollen statt.

Ausweisdokument immer dabei haben! Trotz Schengen und Personenfreizügigkeit: An der Grenze besteht bei Aufforderung immer die Pflicht, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorweisen zu können. Dies gilt nicht nur für Autofahrten, sondern auch für Reisende mit der Bahn.

Wie Ihnen AXA bei der Einreise in den Schengen-Raum helfen kann?

  1. Die passende Versicherung bei Visumspflicht: Sie wollen in den Schengen-Raum einreisen, brauchen allerdings ein Schengen-Visum? Dann bietet AXA Schengen die passende Schengen-Versicherung mit mindestens 30.000 € Deckungssumme für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport ins Heimatland – genau das, was Konsulate für das Visum verlangen.
     
  2. Schnelle Online-Abwicklung: Der Antrag und Abschluss einer Schengen-Visum Versicherung sind bei AXA Schengen online in wenigen Minuten möglich – ideal, wenn das Visum kurzfristig beantragt wird. Das Versicherungszertifikat bekommen Sie direkt nach Abschluss zugeschickt.
     
  3. Gültigkeit im gesamten Schengen-Raum: AXA-Versicherungen sind in allen Schengen-Ländern (wahlweise der gesamten EU) gültig – praktisch, wenn Sie mehrere Länder bereisen möchten.
     
  4. Flexibilität: die Versicherungsdauer ist frei wählbar bis zu 180 Tagen am Stück oder als Jahrespolice. Versicherungsschutz kann verlängert werden, falls sich der Aufenthalt ändert.
     
  5. 24/7-Notfallhilfe: AXA stellt eine Servicenummer bereit, die im Notfall rund um die Uhr erreichbar ist. Unterstützung bei Krankenhausaufnahme, Organisation von medizinischem Rücktransport oder Fernkonsulation mit einem Arzt in Ihrer Sprache über die App “Doctor please”
     
  6. Anerkennung durch Konsulate: AXA gehört zu den international anerkannten Versicherern. Viele Botschaften und Konsulate akzeptieren ihre Policen ohne Probleme.

Kurz gesagt: Mit einer AXA-Schengen-Versicherung haben Sie die notwendige offizielle Versicherungsbescheinigung für Ihr Schengen-Visum, sind bei medizinischen Notfällen abgesichert und erhalten im Ernstfall sofortige Hilfe – ein wichtiger Baustein, um sicher und problemlos in den Schengen-Raum einzureisen.

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