Autor: Hannah Brinkmann
Datum: 24.07.2026
87 % der deutschen Bürger besitzen eine Haftpflichtversicherung. Damit gehört diese Art der Absicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Auch auf Reisen ist eine private Haftpflichtversicherung ein Muss, doch viele Reisende unterschätzen das Risiko, dass jedem ein Missgeschick im falschen Moment passieren kann. Oft wird bei Reisen an Gepäckverlust oder Krankheit gedacht, aber nicht an Schäden gegenüber Fremden – aber das ist falsch! AXA Schengen hat vorgesorgt und eine private Haftpflicht in alle Policen integriert.
Erfahren Sie alles über die integrierte Haftpflicht für unbeabsichtigte Personen- oder Sachschäden an Dritten.
Inhaltsangabe:
- Haftpflicht auf Reisen sinnvoll: ja oder nein
- Versicherte Schäden
- Nicht versicherte Schäden
- Schadensfall: Was tun?
- 5 typische Risikosituationen für Haftpflichtfälle
- Zusätzliche Leistungen von AXA Schengen
- FAQ
⚡ Das Wichtigste in 1 Minute
- Haftpflichtversicherung ein Muss: Die private Haftpflichtversicherung von AXA Schengen schützt Sie während Ihrer Reise im Schengen-Raum vor finanziellen Folgen, wenn Sie Dritten unbeabsichtigt Personen- oder Sachschäden zufügen.
- Versicherte Schäden: Abgedeckt sind insbesondere Personenschäden wie Verletzungen, Krankheit oder Tod sowie Sachschäden an fremdem Eigentum, etwa in Hotels, Ferienwohnungen oder im öffentlichen Raum.
- Haftpflicht inklusive in allen AXA Schengen-Policen: Der Schutz ist mit 10.000 € pro versicherter Person in allen AXA-Schengen Versicherungen inklusive und sichert Sie für typische Reiserisiken ab - nicht aber für schwere Großschäden.
- Wichtige Ausschlüsse: Nicht versichert sind eigene Schäden, Schäden an Angehörigen oder Mitreisenden, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Fälle ohne gesetzliche Haftung oder über die Deckungssumme hinaus.
- Verhalten im Schadensfall: Schäden müssen sofort schriftlich gemeldet werden, ohne Schuldanerkenntnis oder Zahlungen vorab; die Versicherung übernimmt anschließend Prüfung, Abwehr und Regulierung berechtigter Ansprüche.
Haftpflicht ist bei allen AXA Schengen Versicherungen inklusive
Der private Haftpflichtversicherung ist bei AXA Schengen in allen Produkten automatisch enthalten.
- Basic Versicherung: Haftung (bis zu 10.000 €/versicherter Person)
- Essential Versicherung: Haftung (bis zu 10.000 €/versicherter Person)
- Premium Versicherung: Haftung (bis zu 10.000 €/versicherter Person)
- Annual Versicherung: Haftung (bis zu 10.000 €/versicherter Person)
Warum eine private Haftpflichtversicherung auf Reisen sinnvoll ist?
Eine private Haftpflicht sichert Sie in folgenden Fällen ab:
- Personenschäden an Dritten: zufällige körperliche Verletzung, Tod, Erkrankung oder Gebrechen gegenüber Dritten während der Reise im Schengen-Raum.
- Sach- und Vermögensschäden bei Dritten: Deckung für Verlust oder Beschädigung von fremdem Eigentum.
Denn grundsätzlich gilt: Wer einem anderen Menschen oder dessen Eigentum einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen. Das betrifft nicht nur Reparaturen, sondern auch medizinische Kosten, Verdienstausfälle oder Schmerzensgeld.
Beispiele: Ein verloren gegangenes Leihequipment, ein Zusammenstoß beim Fahrradfahren in einer fremden Stadt oder ein unglücklicher Unfall im Restaurant – im Ausland gelten schnell andere Haftungsregeln als zu Hause. Und genau hier wird es teuer.
Was es in Realität ohne Haftpflicht kosten kann?
Die Kosten eines Missgeschicks können hoch sein – vor allem, wenn ein Mensch zu Schaden kommt. Daher ist die Haftpflichtversicherung auch im Ausland eine wichtige Versicherung. Auch wenn es selten passiert, zeigen typische Schadensfälle, wie schnell vier- oder fünfstellige Beträge entstehen können.
Hier einige Beispiele:
- Ein beschädigtes Smartphone oder Laptop eines Dritten liegt schnell bei 500 bis 2.000 €.
- Ein zerbrochener Gegenstand oder eine kaputte Tür in einem Airbnb kann Sie schnell mehrere tausend Euro kosten.
- Bei einer Radtour streifen Sie als Fahrradfahrer ein Auto und fahren dabei aus Versehen den Seitenspiegel ab. Kostenpunkt: zwischen 150 und 850 €.
- Bei Personenschäden (z. B. Sturz eines Dritten durch eigenes Verschulden) können die Kosten schnell bei mehreren 10.000 € oder höher liegen, insbesondere durch medizinische Behandlung und Folgekosten.
Zum Vergleich: In Deutschland entstehen laut Check24 bei Haftpflichtfällen im Schnitt Schäden von durchschnittlich 838 €. Doch sollte es zu Personenschäden kommen, liegen die Kosten natürlich deutlich höher.
Genau deshalb ist eine private Haftpflichtversicherung auf Reisen kein „nice to have“, sondern eine ernstzunehmende Absicherung. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt eventuelle Schadenersatzforderungen an Sie und schützt Sie somit vor unabwägbaren finanziellen Risiken.
Typischer Denkfehler vieler Reisender
Viele Menschen sind im Alltag bereits über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert – allerdings oft nur im Heimatland oder mit eingeschränkter Auslandsgültigkeit oder zu niedrigen Schadenssummen für Europa. Überprüfen Sie deshalb unbedingt, ob Ihre private Haftpflicht auch für den Schengen-Raum und Europa gültig und ausreichend ist.
Sorglos-Paket mit AXA! Mit AXA Schengen müssen Sie sich darüber keine Gedanken machen, denn in der Schengen-Reiseversicherung ist eine private Haftpflicht bereits inklusive - und das in allen Versicherungspaketen, die AXA Schengen anbietet!
Was die private Haftpflichtversicherung bei AXA Schengen abdeckt?
Im Mittelpunkt der privaten Haftpflichtgarantie steht nicht Ihr eigener Schutz, sondern die Absicherung gegen gesetzliche Schadenersatzansprüche anderer Personen. Der Versicherungsschutz greift dabei grundsätzlich in zwei großen Bereichen: Personenschäden und Sachschäden.
Schutz bei Personenschäden, Krankheit oder Tod Dritter
Ein zentraler Bestandteil der Deckung sind Schäden, die Sie unbeabsichtigt an anderen Personen verursachen. Dazu gehören insbesondere:
- unabsichtliche körperliche Verletzungen Dritter
- Erkrankungen oder gesundheitliche Beeinträchtigungen
- im schlimmsten Fall auch der Tod einer fremden Person
Das kann während einer Reise schneller passieren, als man denkt: Ein unachtsamer Moment beim Fahrradfahren, ein Sturz im Hotelbereich oder ein Zusammenstoß auf einem Weg kann bereits ausreichen, um eine Haftpflichtforderung auszulösen.
In solchen Fällen übernimmt AXA Schengen die berechtigten gesetzlichen Ansprüche Dritter bis zur in der Leistungstabelle festgelegten Versicherungssumme (bis zu 10.000 € pro versicherter Person)
Schutz bei Sachschäden an fremden Eigentum
Neben Personenschäden sind auch Schäden an fremdem Eigentum abgesichert. Versichert sind insbesondere:
- Verlust oder Beschädigung von Gegenständen Dritter
- Schäden an fremdem Eigentum während der Reise
- typische Alltagsschäden im Reiseumfeld (z. B. im Hotel, Restaurant oder Ferienunterkunft)
Wichtig ist dabei die Abgrenzung: Versichert sind nur Sachen, die nicht in Ihrem Besitz oder unter Ihrer Kontrolle stehen und nicht zu Ihrem Haushalt oder Ihrer Familie gehören. Ein typisches Beispiel wäre etwa ein beschädigtes Möbelstück im Hotel oder ein zerstörtes Gerät in einer gemieteten Unterkunft.
Gut zu wissen! Schäden sind nur versichert, wenn Sie die Unterkunft nur vorübergehend nutzen, sie aber nicht besitzen! Die Haftpflicht greift vor allem im klassischen „Reiseszenario“, nicht im Bereich von Eigen- oder Haushaltsbesitz.
Passive Rechtsschutzfunktion: Prüfung und Abwehr von Ansprüchen Ein oft unterschätzter, aber sehr wichtiger Bestandteil der Haftpflicht ist die sogenannte passive Rechtsschutzfunktion. Das bedeutet:
- AXA prüft, ob eine Forderung gegen Sie überhaupt berechtigt ist
- unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt
- berechtigte Schäden werden reguliert
- rechtliche Auseinandersetzungen werden im Rahmen des Versicherungsfalls begleitet
Gerade im Ausland kann dies entscheidend sein, da Schadensforderungen dort oft anders geltend gemacht werden als im Heimatland.
Zusammengefasst: Was ist wirklich abgesichert? Die Haftpflichtkomponente der AXA Schengen Versicherung ist bewusst auf das Wesentliche reduziert und konzentriert sich auf:
- Schäden an Personen (Verletzung, Krankheit, Tod)
- Schäden an fremdem Eigentum
- klassische Reise- und Alltagssituationen im Ausland
- rechtliche Prüfung und Abwehr unberechtigter Forderungen
Damit bietet sie eine grundlegende Absicherung für typische Risiken auf Reisen, bleibt aber – durch die vergleichsweise niedrige Deckungssumme – eher ein Basis-Schutz im internationalen Kontext.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Die AXA Schengen Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich gesetzliche Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten ab. Folgende Schäden fallen jedoch nicht unter den Versicherungsschutz:
- Eigene Schäden (Person oder Eigentum): Die Versicherung greift nicht, wenn Sie selbst verletzt werden oder Ihre eigenen Gegenstände beschädigt werden. Dafür sind andere Reiseversicherungen wie z. B. die Auslandskranken- oder Gepäckversicherung zuständig.
- Schäden an eigenen oder kontrollierten Sachen: Wenn sich ein Gegenstand in Ihrem Besitz befindet oder Sie ihn ausgeliehen haben, besteht kein Haftpflichtschutz. Die Versicherung greift nur bei eindeutig fremdem Eigentum Dritter.
- Schäden an Angehörigen oder Mitreisenden aus dem eigenen Haushalt: Verletzungen oder Sachschäden innerhalb der Familie oder zwischen Personen derselben Reisegruppe (das heißt Verwandte, Mitarbeiter oder ein Mitglied Ihres Haushalts) sind ausgeschlossen, da die Haftpflicht nur für Schäden an „externen Dritten“ gedacht ist.
- Vorsätzlich verursachte Schäden: Absichtlich herbeigeführte Schäden sind nicht versichert. Der Schutz gilt ausschließlich für unbeabsichtigte und fahrlässige Missgeschicke auf einer Reise.
- Schäden über der Versicherungssumme (bis 10.000 € pro Person): Liegt der Schaden über der maximalen Deckungssumme, müssen die darüber hinausgehenden Kosten selbst getragen werden. Das kann insbesondere bei schweren Personenschäden relevant werden.
- Freiwillige Zahlungen ohne rechtliche Pflicht: Wenn Sie sich mit einer anderen Person ohne rechtliche Grundlage einigen oder Zahlungen freiwillig leisten, besteht kein Versicherungsschutz. Entscheidend ist immer die gesetzliche Haftung.
Was Sie im Schadensfall machen müssen?
Damit der Versicherungsschutz greift, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Diese sind typisch für Haftpflichtversicherungen, bei AXA Schengen jedoch besonders klar geregelt:
- melden Sie einen Vorfall so schnell wie möglich schriftlich
- erkennen Sie keine Schuld ohne Zustimmung des Versicherers an
- leisten oder versprechen Sie keine Zahlungen oder Vergleiche
- überlassen Sie die rechtliche Bewertung dem Versicherer
AXA behält sich zudem vor, die Schadensabwehr selbst zu übernehmen und den Fall im eigenen Ermessen zu verhandeln oder zu regulieren. Sie sind verpflichtet, dabei vollständig mitzuwirken und alle notwendigen Informationen bereitzustellen.
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5 typische Situationen, in denen Reisende eine Haftpflicht brauchen
- Unfall im Hotel oder in der Ferienunterkunft
Wenn Sie beispielsweise versehentlich ein Möbelstück beschädigen, eine Glasplatte zerstören oder durch Unachtsamkeit einen Wasserschaden verursachen, kann der Eigentümer Schadensersatz verlangen. Solche Schäden an vorübergehend genutzten Unterkünften können über die Haftpflicht abgedeckt sein. - Zusammenstoß im Straßenverkehr als Fußgänger oder Radfahrer
Auch im Urlaub kann es zu Unfällen kommen, etwa beim Fahrradfahren oder beim Überqueren einer Straße. Wenn dabei eine andere Person verletzt wird oder deren Eigentum beschädigt wird, können schnell Haftpflichtansprüche entstehen. - Personenschäden durch Unachtsamkeit im Alltag
Ein typisches Beispiel ist ein Sturz eines Dritten, der durch Ihr Verhalten ausgelöst wird, etwa durch ein Hindernis oder eine unachtsame Bewegung. Kommt es dabei zu Verletzungen, können medizinische Kosten und weitere Ansprüche geltend gemacht werden. - Sachschäden in Restaurants oder öffentlichen Einrichtungen
Auch im Alltag unterwegs kann es passieren, dass Sie unbeabsichtigt fremdes Eigentum beschädigen, etwa ein Smartphone, Geschirr oder technische Geräte in einem Restaurant oder Café. - Schäden bei Freizeitaktivitäten
Bei sportlichen oder touristischen Aktivitäten, etwa beim Skifahren, Wandern oder Stadterkundungen, können ebenfalls Situationen entstehen, in denen Dritte verletzt werden oder deren Eigentum zu Schaden kommt. Das kann auch bereits bei verloren gegangenem oder kaputtem Leihequipment der Fall sein.
Welche Leistungen bietet AXA Schengen noch?
- 24/7 medizinische Assistance: Rund um die Uhr erreichbar für ärztliche Beratung, Notfallhilfe, Krankenhausvermittlung und Unterstützung bei sprachlichen oder organisatorischen Fragen. Auch Fernkonsulatation für AXA-Kunden über die App Doctor please möglich.
- Medizinische Versorgung im Notfall: Bei Unfall oder Krankheit hilft AXA Schengen mit geeigneter medizinischer Betreuung und organisiert bei Bedarf die Rückführung ins Heimatland.
- Krankenhausentschädigung: Je nach Tarif erhalten Sie bei einem stationären Krankenhausaufenthalt eine tägliche Pauschale von 50 €.
- Reisegepäckversicherung bei Verlust und Verspätung: Je nach Tarif Reisegepäckversicherung inklusive oder optional zubuchbar (von 500 € bis 2000 €)
- Hilfe bei Formalitäten: AXA Assistance unterstützt Sie bei der Kommunikation mit Kliniken, Behörden und Botschaften.
- Sofortige Versicherungsbescheinigung: Nach Online-Abschluss erhalten Sie die Bescheinigung direkt per E-Mail – geeignet für Visa-Anträge und Behörden.
- Unterstützung für Alleinreisende: Bei längeren Krankenhausaufenthalten kann AXA Schengen die Anreise eines Angehörigen inklusive bestimmter Kosten organisieren.
- Bei Visa-Ablehnung Geld zurück: Bei Ablehnung des Visums kann die Versicherung je nach Bedingungen zu 100 % erstattet werden.
- Flexible Tarife für unterschiedliche Reisen: Verschiedene Optionen ermöglichen eine Anpassung des Versicherungsschutzes an Reisedauer und persönliche Bedürfnisse.
Lassen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot von AXA Schengen online in drei Klicks erstellen.
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FAQ
Was deckt die private Haftpflichtversicherung bei AXA Schengen ab?
Die inklusive Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie während Ihrer Reise im Schengen-Raum unbeabsichtigt Schäden bei Dritten verursachen. Dazu gehören insbesondere Personenschäden (z. B. Verletzungen) und Sachschäden an fremdem Eigentum.
Gilt die AXA Schengen Haftpflichtversicherung im gesamten Schengen-Raum?
Ja, der Haftpflichtschutz gilt für versicherte Reisen außerhalb Ihres Wohnsitzlandes im Schengen-Raum beziehungsweise je nach Tarif in ganz Europa.
Wie hoch ist die Haftpflichtversicherung bei AXA Schengen gedeckt?
Die private Haftpflichtversicherung bietet eine Deckung von bis zu 10.000 € pro versicherter Person für berechtigte gesetzliche Haftpflichtansprüche.
Was passiert, wenn ich im Urlaub versehentlich jemandem einen Schaden zufüge?
Melden Sie den Vorfall so schnell wie möglich schriftlich an AXA Schengen. Wichtig: Erkennen Sie keine Schuld an und leisten Sie keine Zahlungen ohne vorherige Zustimmung des Versicherers.
Welche Schäden übernimmt die AXA Schengen Versicherung nicht?
Nicht versichert sind unter anderem eigene Schäden, Schäden an Familienmitgliedern oder Personen aus dem eigenen Haushalt, vorsätzlich verursachte Schäden sowie Schäden ohne gesetzliche Haftung.
Brauche ich eine private Haftpflichtversicherung für ein Schengen-Visum?
Für viele Schengen-Visumanträge ist eine Reiseversicherung mit bestimmten Mindestleistungen erforderlich. Die Haftpflicht ist kein entscheidender Bestandteil, kann aber zusätzlichen Schutz während der Reise bieten.
Reicht eine Haftpflichtdeckung von 10.000 € aus?
Die Deckung bietet eine Basisabsicherung für typische Reisesituationen. Bei sehr hohen Personenschäden können Kosten jedoch darüber hinausgehen, weshalb für höhere Ansprüche zusätzliche Absicherungen sinnvoll sein können.
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Mit unserer Reiseversicherung können wir uns auch bestens um Sie kümmern
AXA Schengen-Reiseversicherungen

AXA Schengen Basic
AXA Schengen Basic ist ideal, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Diese Reiseversicherung erfüllt alle Anforderungen und deckt Sie in allen Ländern des Schengen-Raums sowie in vier europäischen Kleinstaaten (Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino) ab.

AXA Schengen Essential
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