AXA Schengen: Sicher verreisen mit Kostenübernahme bei Notfällen in ganz Europa

Datum: 06.07.2026

🏥 Der Artikel in einer Minute

  • Eine Reiseversicherung ist verpflichtend für die Beantragung eines Schengen-Visums.
  • Die EU schreibt eine Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Notfälle vor.
  • Alle AXA-Schengen-Versicherungen erfüllen die EU-Anforderungen und sind für die Beantragung eines Schengen-Visums gültig.
  • AXA bietet verschiedene Versicherungen mit der Übernahme von medizinischen Kosten bis 30.000 Euro (Basic-Paket), 100.000 Euro (Essential und Annual) oder bis zu 2 Millionen Euro (Premium-Paket) an.
  • Sollte Ihnen im Schengen-Raum etwas passieren und Sie benötigen medizinische Hilfe, dann kontaktieren Sie immer AXA unter der Notfall Hotline +32 2 55 2 53 98.

Kosten für medizinische Notfälle vorher immer der der AXA Notfall-Hotline melden!

Die Kontaktaufnahme mit AXA ist kein bürokratischer Schritt, sondern ein wichtiger Bestandteil für die Kostenübernahme. Wer frühzeitig informiert, profitiert von:

  • direkter Kostenabwicklung
  • schneller Hilfe
  • maximalem Versicherungsschutz

Sobald Sie einen medizinischen Notfall haben, sind Sie (oder eine dritte Person, die Sie begleitet) verpflichtet AXA darüber in Kenntnis zu setzen. Dafür rufen Sie die internationale Notfall Hotline +32 2 55 2 53 98 an.

Versorgungen und Dienstleistungen, die ohne Zustimmung seitens AXA organisiert werden, berechtigen später nicht zur Rückerstattung oder zum Schadenersatz.

Erfahren Sie im folgenden Artikel alles zur Kostenübernahme medizinischer Kosten: Was wird übernommen, was ist ausgeschlossen. Wie hoch sind die Versicherungssummen je nach Tarif und wie können Sie die Kosten zurückerstattet bekommen?

Inhaltsangabe:

Warum eine Versicherung mit mindestens 30.000 Euro Deckung wählen?

Eine Reiseversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro ist vor allem deshalb entscheidend, weil sie den gesetzlich vorgeschriebenen Standard für ein Schengen-Visum erfüllt und gleichzeitig einen grundlegenden finanziellen Schutz bei medizinischen Notfällen im Ausland bietet.

1 - Erfüllung der Schengen-Visumspflicht

Für den Antrag eines Schengen-Visums ist eine Reiseversicherung verpflichtend, die mindestens 30.000 Euro für medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte abdeckt. Ohne diesen Nachweis wird der Visumantrag in der Regel nicht akzeptiert.

2 - Schutz vor hohen Behandlungskosten im Ausland

Medizinische Versorgung im Ausland kann schnell sehr teuer werden. Schon einfache Notfallbehandlungen oder kurze Krankenhausaufenthalte können mehrere tausend Euro kosten. Die 30.000-Euro-Grenze bietet hier eine wichtige Basisabsicherung gegen finanzielle Risiken.

3 - Absicherung bei unerwarteten schweren Fällen

Bei schweren Erkrankungen oder Unfällen reichen niedrige Deckungssummen oft nicht aus. Besonders bei Operationen oder längeren Krankenhausaufenthalten kann sich der Betrag schnell summieren, weshalb die Mindestdeckung eine wichtige Sicherheit darstellt, damit Sie sich nicht finanziell ruinieren.

Wählen Sie gleich die richtige Versicherung! Alle AXA Schengen Versicherungen erfüllen die Anforderungen für ein Schengen-Visum! Außerdem können Sie selbst wählen, ob Sie medizinische Kosten bis 30.000 Euro, 100.000 Euro oder bis zu 2 Millionen Euro absichern lassen wollen.

Was deckt die AXA Schengen Versicherung bei Notfallbehandlungen ab?

Die AXA Schengen Versicherung zahlt im Falle eines medizinischen Notfalls während Ihrer Reise im Schengen-Raum die Kosten für dringend notwendige Behandlungen. Dazu gehören:

  • Ambulante Notfallbehandlungen: Kosten für ärztliche und chirurgische Behandlungen, die sofort erforderlich sind, um Ihre Gesundheit zu stabilisieren.
  • Krankenhausaufenthalte: Vollstationäre Versorgung bei schwerwiegenden Erkrankungen oder Unfällen, inklusive Operationen und medizinischer Überwachung.
  • Medikamentöse Versorgung: Kosten für Medikamente, die im Rahmen der Notfallbehandlung verschrieben werden.
  • Medizinische Rückführung: Sollte eine Behandlung vor Ort nicht möglich sein, organisiert und übernimmt AXA die Rückführung in Ihr Heimatland.
  • Notfall-Zahnbehandlungen: Akute Schmerzbehandlungen bei Zahnproblemen, bis zu einem Maximum von €150 je versicherter Partei.

🚑 Beispiel: Eine ambulante Notfalluntersuchung in Deutschland kann ohne Versicherung schnell zwischen 200 € bis 500 € oder mehr kosten. Ein Krankenhausaufenthalt oder eine Operation zwischen 1500 € und 15.000 € oder mehr - je nach Schwere der Erkrankung. Hier greift die AXA-Schengen-Versicherung und übernimmt die anfallenden Kosten.

Welche Deckungssummen bieten die verschiedenen AXA Schengen Tarife für medizinische Kosten?

Die AXA-Schengen-Reiseversicherung bietet verschiedene Tarife – Basic, Essential, Premium und Annual – die sich unter anderem in der Höhe der Deckungssummen für medizinische Notfälle und Krankenhausaufenthalte unterscheiden. Diese Höhe der Deckung ist entscheidend, um im Ernstfall vor hohen Behandlungskosten im Ausland geschützt zu sein.

AXA Schengen Basic

  • Deckungssumme: bis zu 30.000 € (kann auch auf 50.000 € erhöht werden)
  • Entspricht den Mindestanforderungen für ein Schengen-Visum
  • Deckt Notfallbehandlungen, Krankenhausaufenthalte und Rückführung ab
  • Geeignet für Aufenthalte bis 180 Tage im Schengen-Raum und sowie den europäischen Mikrostaaten San Marino, Andorra, Monaco und Vatikanstadt

AXA Schengen Essential

  • Deckungssumme: bis zu 100.000 € (kann auch auf 250.000 € erhöht werden)
  • Erweiterte Deckungssumme bei schwerere Erkrankungen oder Unfällen
  • Höhere Erstattungsgrenzen für Krankenhauskosten und medizinische Leistungen
  • Geeignet für kurze Aufenthalte bis 180 Tage in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.

AXA Schengen Premium

  • Deckungssumme: bis zu 2.000.000 €
  • Hohe Deckungssumme für alle Art von medizinischen Notfällen
  • Deckt auch die Kosten von komplexen Behandlungen, längeren Krankenhausaufenthalte und teuren Eingriffe ab
  • Geeignet für kurze Aufenthalte bis 180 Tage in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
  • Besonders geeignet für ältere Reisende oder sicherheitsbewusste Personen

AXA Schengen Annual

  • Deckungssumme: bis zu 100.000 € (kann auch auf 2 Millionen € erhöht werden)
  • Jahresversicherung: deckt beliebig viele Reisen bis 90 Tage in einem Jahr ab
  • Erweiterte Deckungssumme bei schwerere Erkrankungen oder Unfällen
  • Perfekter Schutz auch für Inhaber eines Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise
  • Gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.

💡 Unser Tipp: Um die beste Option für Sie zu finden, nutzen Sie die Möglichkeit, alle AXA-Pläne im direkten Vergleich anzusehen und ein kostenloses, unverbindliches Angebot zu erhalten.

Welche Leistungen sind zusätzlich zur reinen Kostenübernahme enthalten?

Die AXA Schengen Reiseversicherung geht über die reine Kostenübernahme von Notfallbehandlungen und Krankenhausaufenthalten hinaus. Reisende profitieren von zusätzlichen Leistungen, die den Aufenthalt im Ausland deutlich sicherer und komfortabler machen.

1. Medizinische Rückführung

  • Wenn eine Behandlung im Ausland nicht ausreichend oder sicher möglich ist, organisiert und übernimmt AXA die Rückführung in Ihr Heimatland.
  • Dies umfasst Transport per Ambulanzflugzeug oder Krankenwagen und medizinische Begleitung, falls notwendig.

Gut zu wissen: Alle AXA Schengen Policen beinhalten eine Garantie auf Rückführung.

2. 24/7 medizinische Assistance

  • Rund um die Uhr erreichbar für ärztliche Beratung, Krankenhausvermittlung und Notfallhilfe
  • Hilft bei sprachlichen Barrieren, der Suche nach Spezialisten oder der Einholung von Zweitmeinungen

3. Tägliche Krankenhausentschädigung

  • In den Tarifen Essential, Premium und Annual erhalten Sie eine pauschale Entschädigung für jeden Tag im Krankenhaus von 50 €.

5. Transport im Notfall innerhalb des Aufenthaltslandes

  • Bei Bedarf werden Krankenhaus-Transfers oder Fahrten zu Spezialisten übernommen
  • Vermeidet zusätzliche finanzielle Belastungen oder logistische Probleme

6. Unterstützung bei Behörden und Formalitäten

  • AXA Assistance hilft bei Kontakt mit Kliniken, Behörden und Botschaften, falls nötig
  • Unterstützung bei Dokumentation für Kostenerstattung oder Visa-Vorgaben

7. Zusätzliche Versicherungen für Schäden gegenüber Dritten und bei Invalidität oder Tod

  • private Haftpflicht bei Personen- oder Sachschäden bis 10.000 €
  • Versichert bei dauerhafte Invalidität und Tod bis 10.000 €

8. Optionale Möglichkeiten und in bestimmten Tarifen auch inklusive

  • Gepäckversicherung (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, verspätete Zustellung)
  • Such- und Rettungskosten

8. Besondere Unterstützung von Solo-Reisenden

  • Alleinreisende, die ins Krankenhaus müssen, können einen Angehörigen zu sich holen
  • AXA übernimmt die Kosten für die Anreise eines Angehörigen
  • Ist in allen Tarife außer Basic enthalten

Was gilt als „medizinischer Notfall“ laut AXA Schengen ?

Ein medizinischer Notfall im Sinne der AXA-Schengen-Reiseversicherung liegt vor, wenn eine unerwartete Erkrankung oder ein Unfall während der Reise eine sofortige medizinische Behandlung erforderlich macht, um ernsthafte gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Gut zu wissen: AXA stellt Ihnen Ihr Versicherungszertifikat sofort online aus und schickt es Ihnen per Mail. Das ist nicht nur günstig, um Ihre Schengen-Versicherung einfach Ihrem Visumantrag beizufügen, auch im Krankenhaus können Sie Ihr Zertifikat einfach vorweisen und belegen, dass die medizinischen Kosten durch eine Versicherung übernommen werden.

Typische Beispiele für medizinische Notfälle

Als Notfall gelten unter anderem:

  • Akute Erkrankungen wie starke Infektionen, hohes Fieber oder plötzliche Schmerzen
  • Unfälle mit Verletzungen, z. B. Knochenbrüche oder Kopfverletzungen
  • Herz-Kreislauf-Probleme oder andere lebensbedrohliche Zustände
  • Notwendige akute Operationen, die nicht aufgeschoben werden können z.B. eine Blinddarm Operation
  • Schwere allergische Reaktionen

🛡️ In all diesen Fällen übernimmt die AXA-Schengen-Versicherung die Kosten, sofern die Behandlung medizinisch notwendig ist und nicht planbar war.

Was zählt nicht als medizinischer Notfall?

Die Kosten für jede Behandlung werden nicht automatisch übernommen. In der Regel nicht abgedeckt sind:

  • Geplante Behandlungen oder Operationen im Ausland
  • Vorbestehende Erkrankungen, wenn sie bereits vor Reisebeginn bekannt waren
  • Routineuntersuchungen oder Vorsorgeleistungen
  • Diagnose, Überwachung und Behandlung der Schwangerschaft, außer bei Vorliegen einer eindeutigen Komplikation, die vor der 28. Schwangerschaftswoche nicht vorhersehbar war
  • Behandlungen, die aufgeschoben werden können, ohne die Gesundheit zu gefährden
  • Kuren, Aufenthalte in einer Genesungseinrichtung sowie Genesung-, Rehabilitations- und Physiotherapiebehandlungen
  • Osteopathische Behandlungen, Physiotherapie und alternative Medizin
  • Wiederkehrende Depression und/oder psychische Erkrankung, es sei denn, es tritt zum ersten Mal auf.
  • Rückführung zwecks Organtransplantation

💡 Tipp für Reisende: Im Zweifel sollten Sie immer die AXA Assistance kontaktieren, bevor Sie eine nicht lebensbedrohliche Behandlung durchführen lassen. So stellen Sie sicher, dass die Kosten tatsächlich übernommen werden und vermeiden unangenehme Überraschungen.

Erhalte ich medizinische Beratung und Beistand im Notfall?

Ja!

  • Bei medizinischen Notfällen rufen Sie sofort die internationale AXA-Notfallnummer +32 2 55 2 53 98 an. Die Hotline ist rund um die Uhr sieben Tage in der Woche erreichbar.
  • Bei medizinischen Anliegen, die keinen akuten Notfall darstellen, können Sie kostenlose Fernkonsultationen über die Doctor Please! App in Anspruch nehmen – entweder telefonisch oder direkt über die App auf Ihrem Smartphone.

Im Falle einer medizinischen Behandlung nimmt das medizinische Team von AXA nach Ihrem ersten Anruf Kontakt mit dem behandelnden Arzt vor Ort auf, um die best geeigneten Bedingungen für Sie zu ermöglichen.

Außerdem können Sie sich über die App Doctor Please! aus der Ferne von Ärzten in Ihrer Sprache beraten lassen.

Wie funktioniert die Kostenübernahme im Krankenhausfall?

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts während Ihrer Reise sorgt die AXA Schengen Reiseversicherung dafür, dass medizinisch notwendige Kosten möglichst unkompliziert übernommen werden. Entscheidend ist dabei, dass Sie die richtigen Schritte einhalten.

1. Notfall – direkt ins Krankenhaus

In jedem Fall wird die Ersthilfe vom Notdienst vor Ort übernommen. Die Notrufnummer in Europa ist die 112.

Das heißt, bei einem akuten medizinischen Notfall können Sie sich sofort in das nächstgelegene Krankenhaus begeben. Ihre Gesundheit hat immer Priorität – eine vorherige Genehmigung ist in lebensbedrohlichen Situationen nicht erforderlich.

2. Kontakt zur AXA Assistance aufnehmen

Nehmen Sie nun so schnell wie möglich (oder eine Begleitperson) Kontakt mit der 24/7-Notfallzentrale (AXA Assistance) auf. Diese unterstützt Sie bei Auswahl geeigneter Krankenhäuser, der Organisation der Behandlung und bei der Klärung der Kostenübernahme direkt mit der Klinik. In vielen Fällen kann AXA die Kosten direkt mit dem Krankenhaus abrechnen, sodass Sie nichts vorstrecken müssen.

1 - Notfall per Telefon melden:

  • Kontaktieren Sie im Notfall unsere 24/7 Hotline : +32 2 552 53 98
  • Nach Auswahl der Sprache drücken Sie 1 für medizinische Hilfe und 3 für eine Rückerstattungsanfrage.

2 - Notfall über Online-Portal melden:

3 - Informationen, die Sie bereithalten sollten:

  • Ihre Versicherungsnummer, die mit „SCHBE“ beginnt und in Ihren Vertragsunterlagen zu finden ist
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten (Adresse und Telefonnummer, unter der Sie erreichbar sind) sowie die Kontaktdaten von Personen vor Ort, die kontaktiert werden können
  • Die Bearbeitungsnummer, die Ihnen beim ersten Anruf für die weitere Bearbeitung mitgeteilt wird

3. Direktabrechnung oder Erstattung

Es gibt zwei typische Abläufe:

  • Direktabrechnung:
  • AXA zahlt direkt (bei höheren Summen)
  • Besonders bei größeren Eingriffen oder längeren Aufenthalten üblich
  • Kostenerstattung:
  • Sie zahlen zunächst selbst (z. B. bei ambulanten Behandlungen (ausgenommen Frakturen)
  • Reichen anschließend Rechnungen und Belege ein
  • Erstattung erfolgt nach Prüfung

💡 Gut zu wissen: Bei ambulanter Behandlung (ausgenommen Frakturen) zahlen Sie bitte die Behandlung zunächst selbst. Im Zweifelsfall rufen Sie uns bitte an.

4. Wichtige Unterlagen aufbewahren

Für eine reibungslose Abwicklung benötigen Sie:

  • Ärztliche Berichte und Diagnosen
  • Behandlungs-, Aufnahme- und Entlassungstermine
  • Originalrechnungen und Zahlungsnachweise
  • Rezepte und Medikamentenbelege

⚠️ Ohne vollständige Dokumentation kann sich die Erstattung verzögern oder eingeschränkt sein.

5. Medizinische Rückführung (falls erforderlich)

Wenn eine angemessene Behandlung vor Ort nicht möglich ist oder medizinisch sinnvoll erscheint, organisiert AXA eine Rückführung in Ihr Heimatland – inklusive Kostenübernahme im Rahmen Ihres Tarifs.

Wie kann ich Kosten, die ich gezahlt habe, erstattet bekommen?

Wenn Sie medizinische Kosten während Ihrer Reise zunächst selbst bezahlt haben, können Sie diese im Rahmen der AXA Schengen Reiseversicherung nachträglich zur Erstattung einreichen. Dies kann auch damit verbundene Kosten wie Krankenwagen, Taxifahrten, zusätzliche Unterkunft sowie Apothekenkosten umfassen, die während Ihrer Reise erforderlich sind, einschließlich der Kosten für verschriebene Medikamente und Transport.

Damit die Rückzahlung reibungslos erfolgt, sollten Sie einige wichtige Schritte beachten:

1 - Alle Belege und Dokumente sammeln: Für die Erstattung benötigen Sie vollständige Nachweise über die Behandlung.

  • Rechnung Ihrer Reisebuchung: Wir werden Sie bitten, Ihre Buchungsrechnung vorzulegen. Diese sollte das Datum der Buchung Ihrer Reise, den Beginn und das Ende Ihrer Reise sowie das Reiseziel enthalten.
  • Medizinischer Bericht: Sie müssen den Bericht des behandelnden Arztes, medizinischen Fachpersonals oder Krankenhauses vorlegen, das die Behandlung durchgeführt hat. Dieser sollte die Daten, Uhrzeiten sowie die Diagnose enthalten.
  • Medizinische Rechnung: Bitte reichen Sie alle detaillierten Rechnungen im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung sowie alle Kosten für Apotheke und Transport ein.

2 - Schaden bei AXA melden: Reichen Sie innerhalb eines Monats Ihren Erstattungsantrag über “Anspruch einreichen” bei AXA ein. Klicken Sie dafür auf “Make a claim”. Legen Sie die Dokumente vor, die die entstandenen Kosten rechtfertigen und denen AXA ASSISTANCE im Vorfeld zugestimmt hat. Geben Sie dabei an unbedingt Ihre Versicherungsnummer an.
3 - Prüfung durch die Versicherung: AXA prüft Ihren Fall anschließend.

4 - Erstattung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Rückzahlung per Überweisung auf Ihr Konto. Die Bearbeitungszeit hängt von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen ab.
Gut zu wissen: Sie können den Bearbeitungsstand des Erstattungsantrags online verfolgen, indem Sie auf dieser Seite “View claim” anklicken.

Was ist nicht abgedeckt? – Wichtige Ausschlüsse der AXA Schengen Versicherung

Obwohl AXA Schengen viele Notfall- und Krankenhauskosten übernimmt, gibt es bestimmte Leistungen und Situationen, die ausgeschlossen sind. Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu kennen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

1. Vorgeplante oder planbare Behandlungen

  • Operationen oder medizinische Eingriffe, die vor der Reise bekannt oder planbar waren, werden nicht übernommen.
  • Beispiele: Vorsorgeuntersuchungen, geplante Zahnbehandlungen, Routineoperationen.

2. Vorerkrankungen

  • Krankheiten oder chronische Leiden, die vor Reisebeginn bestanden und nicht ausdrücklich im Tarif eingeschlossen sind, werden ausgeschlossen.
  • Tipp: Prüfen, ob Zusatzdeckung für bekannte Vorerkrankungen möglich ist.

3. (Risiko)Sportarten und gefährliche Aktivitäten

  • Verletzungen durch Extremsport oder Abenteueraktivitäten wie Base-Jumping, Motorsport oder Tauchen über bestimmte Tiefen sind oft nicht versichert.
  • Unfälle, die während eines Rennens mit Kraftfahrzeugen eintreten, an denen die versicherte Partei als Teilnehmer oder als Helfer eines Teilnehmers teilnimmt
  • Sportliche Wettbewerbe auf professionellem Niveau.

4. Schwangerschaft und Geburt

  • Schwangerschaftsbedingte Behandlungen und normale Entbindungen sind in der Regel ausgeschlossen, außer bei unerwarteten Komplikationen.
  • Freiwillige Schwangerschaftsabbrüche.

5. Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauch

  • Schäden oder Notfälle, die durch Alkohol, Drogen oder nicht verordnete Medikamente verursacht wurden, sind nicht versichert.

6. Psychische Erkrankungen

  • Depression und/oder psychische Erkrankung, es sei denn, sie tritt zum ersten Mal auf

7. Unfälle durch leichtsinniges oder illegales Handeln

  • Zustände, die durch leichtsinniges Handeln, Wetten oder Herausforderungen seitens der versicherten Partei provoziert wurden
  • Krankheit oder Unfall aufgrund illegaler oder nicht erlaubter Aktivitäten (Verbrechen, Schlägerei – außer bei Selbstverteidigung)

8. Schönheitsbehandlungen

  • Schönheitsbehandlungen, Diätbehandlungen und alle Kosten für eine nicht offiziell anerkannte Diagnose oder Behandlung (Homöopathie, Akupunktur usw.)

💡 Für weitere Informationen: Lesen Sie sich zusätzlich immer die AGBs und das Datenblatt Ihres Versicherungstarife durch.

Wie hoch sind die Behandlungskosten in Europa – und warum ist eine Versicherung so wichtig?

Viele Reisende unterschätzen die realen Kosten medizinischer Behandlungen im Ausland. Tatsächlich gehört Europa – insbesondere Länder wie Norwegen, die Schweiz oder die Niederlande – zu den teuersten Regionen weltweit für Krankenhausaufenthalte.

Krankenhauskosten in Europa

Eine internationale Analyse zeigt deutliche Unterschiede bei den Kosten pro Krankenhaustag:

  • 🇳🇴 Norwegen: ~1.100 € pro Tag
  • 🇨🇭 Schweiz: ~700 € pro Tag
  • 🇳🇱 Niederlande: ~560 € pro Tag
  • 🇩🇪 Deutschland: ~460 € pro Tag
  • 🇫🇷 Frankreich: ~450 € pro Tag

Quelle: Hellosafe

Kosten pro Krankenhausfall in Europa

Neben Tageskosten sind auch die Gesamtkosten pro Behandlung hoch:

  • 🇨🇭 Schweiz & 🇳🇱 Niederlande: über 8.000 € pro Fall
  • 🇩🇰 Dänemark: über 7.000 €
  • 🇩🇪 Deutschland: ca. 6.000 € pro Krankenhausfall

Quelle: Deutsche Krankenhausgesellschaft

Besonders teuer: medizinische Rückführung

Ein oft unterschätzter Kostenfaktor ist die medizinische Rückführung. Je nach Land, Entfernung und medizinischem Aufwand kostet eine Rückholung zwischen 3.000 und 20.000 Euro. Ambulanzflüge aus entlegenen Regionen oder bei intensivmedizinischer Betreuung können noch teurer werden.

  • Innerhalb Europas: zwischen 3.000 und 20.000 Euro
  • Ins außereuropäische Ausland: Hier können die Kosten schnell mehrere zehntausend bis über 100.000 Euro erreichen (z.B. bei Langstreckenflügen mit Intensivmedizin).

Diese Kosten werden ohne Versicherung nicht übernommen und Sie müssen Sie aus Ihrer eigenen Tasche zahlen.

Sie müssen bei Ihren Reisen kein finanzielles Risiko eingehen und können mit der passenden Versicherung entspannt nach Europa reisen. Lassen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot von AXA Schengen erstellen und medizinische Kosten wahlweise von 30.000 € bis 2 Millionen € abdecken.

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FAQ

Reicht die Mindestdeckung von 30.000 € für ein Schengen-Visum aus?

Ja, die Mindestdeckung von 30.000 € entspricht den Schengen-Visum-Anforderungen und deckt medizinische Notfallbehandlungen ab. Für teure Behandlungen oder längere Krankenhausaufenthalte kann jedoch ein Tarif mit höherer Deckung wie Essential, Premium oder Annual sinnvoll sein.

Welche Zusatzleistungen bieten Premium- und Essential-Tarife?

Essential und Premium erweitern die Basisversicherung um höhere Deckungssummen für schwere Operationen oder Zwischenfälle. Außerdem sind Such- und Rettungskosten ebenfalls abgedeckt, Tägliche Entschädigung bei Krankenhausaufenthalt sowie die Rückführung der Begleitpersonen des Opfers. Um alle Vorteile sehen zu können, vergleichen Sie unsere Tarife ganz einfach mit der Vergleichstabelle.

Deckt die Versicherung auch ambulante Notfälle und Zahnbehandlungen ab?

Ja, alle Tarife übernehmen ambulante Notfallbehandlungen und decken auch akute Zahnprobleme bis 150 € ab.

Werden auch teure Operationen oder Krankenhausaufenthalte übernommen?

Ja, die Versicherung übernimmt medizinisch notwendige Operationen und stationäre Krankenhauskosten, solange die Behandlung als Notfall gilt. Die Höhe der Übernahme hängt vom gewählten Tarif ab, Premium bietet hier den maximalen Schutz mit 2 Millionen Euro Deckungssumme.

Gilt die AXA-Schengen-Versicherung nur im Schengen-Raum?

Grundsätzlich gilt die Versicherung für den Schengen-Raum, teilweise einschließlich UK, Irland oder Zypern, je nach Tarif. Außerhalb dieser Länder sind medizinische Kosten nicht automatisch abgedeckt.

Was passiert, wenn ich in einem teuren Land wie Norwegen oder der Schweiz einen Notfall habe?

Die Versicherung übernimmt die tatsächlichen Behandlungskosten im Rahmen Ihres Tarifs, auch in Ländern mit sehr hohen Krankenhauspreisen. Ohne Versicherung müssten Patienten diese Kosten oft selbst tragen.

Sind medizinische Rückführungen ins Heimatland immer enthalten?

Ja, sofern medizinisch notwendig, organisiert und bezahlt AXA die Rückführung ins Heimatland, inklusive medizinischer Begleitung. Dies gilt für alle Tarife. .

Gibt es einen Selbstbehalt?

Nein, außer wir müssen Ihnen die Erstattung der medizinischen Kosten außerhalb der EU überweisen. In diesem Fall behalten wir 20 € ein.

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AXA Schengen-Reiseversicherungen

AXA Schengen Basic

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AXA Schengen Basic ist ideal, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Diese Reiseversicherung erfüllt alle Anforderungen und deckt Sie in allen Ländern des Schengen-Raums sowie in vier europäischen Kleinstaaten (Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino) ab.

AXA Schengen Essential

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AXA Essential ist ideal für die Beantragung Ihres Schengen-Visums. Es bietet Schutz in allen Schengen-Staaten, den europäischen Kleinstaaten und allen EU-Ländern (einschließlich Großbritannien, Zypern und Irland). Im Vergleich zu AXA Schengen Basic erhalten Sie zudem zusätzliche Leistungen.

AXA Schengen Annual

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Die AXA Jahresversicherung ist ideal für die Beantragung Ihres Schengen-Visums. Diese Jahresreiseversicherung eignet sich perfekt für alle, die häufig nach Europa reisen, sowie für Inhaber eines Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise. Sie erhalten die gleichen Garantien wie mit der AXA Essential für verschiedene Länder innerhalb von 90 Tagen.