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Gästeversicherung für die Schweiz und für den Schengen-Raum

Planen Sie eine Reise in die Schweiz? Gute Idee, denn neben Alpenromantik ist die Schweiz ein echtes Land der Superlative und eines der innovativsten und sichersten Reiseländer der Welt! Egal, ob Sie privat oder aus geschäftlichen Gründen in die Schweiz reisen, als Nicht-EU-Bürger brauchen Sie eventuell ein Schengen-Visum und eine Schengen-Visum-Gästeversicherung für die Schweiz und den schengen-Raum Wir klären Sie auf! Folgen Sie unserem Leitfaden und finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihre Reise in die Schweiz und die Schengen-Raum.
 

Wenn Sie erfahren wollen in welche Länder Sie mit Ihrer Schengen-Gästeversicherung außer der Schweiz noch reisen können, dann klicken Sie in die Liste aller Länder, die von der Reiseversicherung für ein Schengen-Visum Schweiz gedeckt werden!

Inhaltsangabe:

Wer braucht eine Gästeversicherung für die Schweiz?

Zunächst ist es wichtig zu klären, wer eine Gästeversicherung für Reisen in die Schweiz braucht und wer nicht. Denn je nachdem welche Staatsbürgerschaft Sie besitzen, ist eine Gästeversicherung für ausländische Gäste obligatorisch. So müssen Sie beispielsweise als türkischer Gast, der seine Familie in der Schweiz besucht, eine Gästeversicherung abschließen. Für US-Bürger hingegen ist die Reiseversicherung nicht zwingend notwendig, aber dennoch ratsam, um sorgenfrei reisen zu können.

1. Visumpflichtige Gäste brauchen eine Gästeversicherung

Sie wollen als Drittstaatsangehöriger in die Schweiz und in die Schengen-Zone reisen, aber Ihr Land hat kein Visaliberalisierungsabkommen mit der EU abgeschlossen? Dann gehören Sie zu den visumpflichtigen Reisenden. In diesem Fall müssen Sie ein Schengen-Visum für die Schweiz beantragen.

Das Schengen-Visum ist für die 27 Länder der Schengen-Zone - darunter die Schweiz - gültig. Für Ihren Visumantrag brauchen Sie eine obligatorische Krankenversicherung für ausländische Gäste. Schließen Sie für den Zeitraum Ihrer Reise eine Gästeversicherung für die Schweiz ab und legen Sie den Versicherungsnachweis Ihrem Visumantrag bei. Nur mit einer gültigen Versicherung wird Ihr Visumantrag bearbeitet.

Wenden Sie sich für Ihren Visumantrag an die Schweizer Botschaft oder an das Schweizer Konsulat in Ihrem Wohnort. Reichen Sie dort das Visum-Antragsformular samt Nachweis über die Gästeversicherung ein. Achten Sie dabei unbedingt darauf, dass Ihre Reisekrankenversicherung den Kriterien des Schengener Visakodexes entspricht! Welche Anforderungen Ihre Gästeversicherung für ein Visum erfüllen muss, erfahren Sie unter dem zweiten Punkt.

2. Nicht-visumpflichtige Gäste brauchen keine Gästeversicherung - aber sie ist ratsam!

Sie sind Nicht-EU-Bürger, aber Ihr Land ist von der Schengen-Visumpflicht befreit? In diesem Fall brauchen Sie kein Visum und keine obligatorische Gästeversicherung für die Schweiz. Um Ihre Reise in die Schweiz ohne Sorgen genießen zu können, ist es dennoch eine vernünftige Entscheidung, eine Reisekrankenversicherung vor der Abreise abzuschließen. Die Schweiz hat zwar viele Vorteile, ist aber auch das zweitteuerste Land der Welt - noch vor Norwegen und Island. Demzufolge gehört auch die medizinische Versorgung zu der teuersten der Welt.

Ein Skiunfall in Zermatt, ein Sturz bei einer Wanderung durch die Schweizer Alpen oder ein Straßenunfall in Genf - Unfälle und Krankheiten kommen leider auch immer wieder auf Reisen vor. Müssen Sie die medizinische Behandlung und mögliche Krankenhausaufenthalte aus eigener Tasche bezahlen, könnte Sie Ihre Reise finanziell ruinieren. Schließen Sie lieber eine Gästeversicherung für die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum ab, dann werden Ihnen die Kosten voll erstattet und Sie erhalten Unterstützung in schwierigen Situationen.

3. EU-Bürger brauchen keine Gästeversicherung für die Schweiz

EU-Bürger sowie ​​Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein und Norwegen sind mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) bei einem vorübergehenden Aufenthalt in der Schweiz versichert und brauchen keine Gästeversicherung. Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Mit der Karte haben Sie automatisch Anspruch auf medizinische Behandlungen, und zwar zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten in der Schweiz. Abgedeckt sind dabei unter anderem auch Leistungen in Verbindung mit chronischen oder bestehenden Krankheiten oder im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt.

Aber Achtung: die EKVK ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung. Unter anderem werden keine Such- und Bergungskosten, Rückführung ins Herkunftsland noch Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung übernommen.

Welche Anforderungen muss eine Gästeversicherung für Schengen-Visa erfüllen?

Als visumpflichtiger Reisender müssen Sie eine Gästeversicherung für die Schweiz abschließen. So stellen die Schengen-Länder sicher, dass die Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und eventuelle Heimschaffung im Todesfall auch tatsächlich übernommen werden.

Doch passen Sie bei der Wahl Ihrer Gästeversicherung für Schengen-Visa auf! Sie muss laut EU und der Schweizer Eidgenossenschaft folgende Anforderungen erfüllen, ansonsten wird ihr Visumantrag abgelehnt:

  • die Gästeversicherung muss für den gesamten Schengen-Raum gültig sein
  • die Gästeversicherung muss für für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein
  • die Gästeversicherung muss eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro (circa 29.200 CHF) haben
  • die Gästeversicherung muss alle Risiken sowie Arztkosten bei Krankheit ambulant und stationär abdecken
  • die Gästeversicherung muss die Rückführung bei Krankheit und Heimschaffung im Todesfall absichern

Gut zu wissen: Mit der AXA Gästeversicherung können Sie 100 Prozent sicher sein, dass Sie die passende Krankenversicherung für Ihr Schengen-Visum wählen. Seit über 10 Jahren bieten wir Schengen-Reiseversicherungen an, die von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt werden! Schließen Sie jetzt Ihre Versicherung für ausländische Gäste in nur 3 Klicks online ab!

Wer kann eine Gästeversicherung abschließen?

Je nachdem, bei welchem Versicherer Sie Ihre Police abschließen, können Sie als Reisender oder als Gastgeber eine Gästeversicherung abschließen.

Bei AXA ist beides möglich! Bei uns müssen versicherte Person und Versicherer nicht zwingend identisch sein. Entscheiden Sie selbst, ob Sie als Tourist Ihre Reisekrankenversicherung selbst beantragen oder ob Sie als Schweizer Staatsbürger Ihren ausländischen Besuch versichern wollen. Vor allem im Falle dessen, dass Sie eine Verpflichtungserklärung abgegeben haben und für alle aufkommenden Kosten Ihres Gastes bürgen, ist eine Gästeversicherung für ausländische Besucher sinnvoll.

In nur 3 Schritten können Sie bei AXA Ihre Versicherungspolice direkt online abschließen. Wählen Sie Ihren Reisezeitraum und Ihre gewünschte Versicherung, geben Sie den Namen der versicherten Person und des Versicherers ein (sind beide identisch einfach den gleichen Namen eingeben) und bezahlen Sie bequem per Visacard und Mastercard, American Express oder Paypal. Anschließend erhalten Sie in wenigen Minuten Ihren Versicherungsschein per E-Mail.

Ist es möglich, eine Gästeversicherung Schweiz über 80 Jahre abzuschließen?

Haben Sie gewusst, dass viele Versicherer eine Altersgrenze haben und ältere Reisende gar nicht versichern. Konkret heißt das, dass manche Versicherungen nur Gäste bis 65 oder 70 Jahren aufnehmen oder einen preislichen Aufschlag verlangen.

AXA macht’s möglich! Der Abschluss einer Gästeversicherung für die Schweiz über 80 Jahre ist bei AXA ohne Probleme möglich und bietet die gleichen Kosten und Leistungen wie für alle anderen! Alle Gästeversicherungen für die Schweiz von AXA können Sie unabhängig von Ihrem Alter oder Ihrer Nationalität abschließen.

Wo finde ich eine günstige Gästeversicherung Schweiz?

Schweizer Gästeversicherungen können teuer werden. Nicht selten müssen erwachsene Reisende für eine Gästeversicherung zwischen 200 und 400 Franken für einen Monat zahlen. Doch das muss nicht sein. Deshalb lohnt sich ein Vergleich!

Die AXA Gästeversicherung für die Schweiz und die gesamte Schengen-Zone können Sie bereits für 22 Euro (21,40 CHF) pro Woche abschließen. Somit bietet AXA-Schengen eine günstige Gästeversicherung für die Schweiz, die das Budget der Reisenden und Gastgeber nicht überstrapaziert.

Dabei erfüllt natürlich auch die günstige Low-Cost-Variante alle Anforderungen an ein Schengen-Visum. Mit 30.000 Euro (circa 29.200 CHF) Deckungssumme, Übernahme aller notwendigen medizinischen Behandlungen sowie Rückführung ins Heimatland können Sie bei AXA beruhigt Ihre Gästeversicherung für ein Schweiz-Visum abschließen. Sie wünschen eine höhere Deckungssumme, dann wählen Sie unsere Reisekrankenversicherung Europe Travel oder Multi Trip mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro (circa 97.400 CHF).

Alle Informationen zur Gästeversicherung Schweiz von AXA

AXA Schengen ist Ihr richtiger Ansprechpartner für Gästeversicherungen für die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum. Seit über 10 Jahren stellt AXA Reiseversicherungen für Schengen-Visa aus, die von allen Botschaften und Konsulaten anerkannt werden.

Die Gästeversicherung von AXA bietet vorteilhafte Leistungen:

  • Keine Selbstbeteiligung
  • Schnelle Online-Buchung
  • Schutz für die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Mindestdeckung von mindestens 30.000 Euro, wenn gewünscht auch 100.000 Euro
  • Übernahme der Kosten für dringende medizinische Behandlungen und/oder
  • Krankenhausbehandlungen, Rückführung aus gesundheitlichen Gründen und im Todesfall
  • Attraktive Preise: unsere günstige Gästeversicherung Schweiz beginnt bei 22 € pro Woche
  • Such- und Bergungskosten bis 5000 € bei der Europe Travel & Multi-Trip Variante
  • 24/7 Unterstützung und Hilfe im Notfall
  • Rückerstattung der Kosten für die Reiseversicherung, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, insofern Sie einen offiziellen Beleg vorweisen können

Unsere 3 Gästeversicherungen für die Schweiz im Vergleich

1. Low Cost: Die Low-Cost-Versicherung ist die günstigste Gästeversicherung für die Schweiz. Bereits ab 22 € pro Woche können Sie diese Reiseversicherung als Visum-Antragsteller oder als Gastgeber für Ihre ausländischen Gäste abschließen. Die Versicherung ist Schengen-Visa-konform und verfügt über die geforderte Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro. Mit dieser Police sind Sie in allen Länder des Schengen-Raums, sowie in San Marino, Fürstentümer Andorra, Monaco und Vatikanstadt versichert.

2. Europe Travel: Die Europe Travel bietet Ihnen für 33 Euro pro Woche erweiterten Versicherungsschutz und viele Zusatzleistungen. Wenn Sie diese Police als Gästeversicherung wählen, steht Ihnen eine Versicherungssumme bis zu 100.000 € zur Verfügung. Neben den Schengen-Ländern sind Sie auch in Ländern der EU versichert, die nicht dem Schengen-Raum angehören (einschließlich Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern sowie in Großbritannien, das weder zur EU noch zum Schengen-Raum gehört).

3. Multi-Trip: Die Multi-Trip ist die perfekte Versicherung für ausländische Gäste, die mehrmals im Jahr in die Schweiz und den Schengen-Raum reisen, zum Beispiel für Geschäftsreisen oder Besuche von Verwandten und Bekannten. Mit einer Mindestdeckung von 100.000 Euro, Schutz für den gesamten Schengen- Raum und der EU sowie einem Jahresbeitrag ab 328 Euro, ist diese Police ideal für Vielreisende und Inhabern von Multivisa. Wie bei der Europe Travel profitieren Sie von einem erweiterten Versicherungsschutz für alle Schengen-Länder, sowie für Reisen nach Irland, Rumänien, Bulgarien, Zypern sowie nach Großbritannien.

Wie gehe ich vor, wenn ich mich in der Schweiz verletze oder krank werde?

Wenn Sie kostenpflichtige medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, weil Sie während Ihrer Reise in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Land krank geworden sind oder ein Unfall passiert ist, dann rufen Sie direkt unsere AXA-Schengen-Hotline an. Die Telefonnummer finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice.

Teilen Sie unserem AXA-Mitarbeiter folgende Informationen mit:

  • die Nummer Ihrer Versicherungspolice
  • Ihre Kontaktdaten (Telefon und Adresse), unter denen Sie erreichbar sind
  • Kontaktdaten anderer Personen vor Ort

Wichtig: Lassen Sie sich eine Rechnung ausstellen, wenn Sie für die Behandlung bezahlen müssen, in der alle erbrachten Leistungen ersichtlich sind. Die Rechnung müssen Sie nach Zustimmung von AXA ASSISTANCE vorlegen, damit Ihnen der Betrag zurückerstattet werden kann. Wir raten Ihnen, alle Rechnungen in Ihrer Cloud zu speichern.

Nützliche Informationen für Irhe Reise in die Schweiz

  • Hauptstadt: Bern
  • Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch
  • Währung: Schweizer Franken/CHF
  • Telefonvorwahl: +41
  • Stromspannung: 230 Volt
  • Notfall-Rufnummern: Polizei: 117 | Feuerwehr und Unfall: 118
  • Klima: Alpin-gemäßigt. Im Sommer liegen die Temperaturen zwischen 18 und 28° und im Winter zwischen -2 und 7°. Im Gebirge kann es zu schwerem Schneefall, Lawinenabgängen und Erdrutschen kommen. Beachten Sie bei Aktivitäten in den Schweizer Bergen aktuelle Wettervorhersagen und holen Sie sich Informationen beim Schweizer Alpen Club ein.
  • Zeit: Die Winterzeit ist UTC + 1 Stunde, die Sommerzeit UTC + 2 Stunden. Die Umstellung auf die Sommerzeit erfolgt am letzten Wochenende im März und die Umstellung auf die Winterzeit am letzten Wochenende im Oktober.
  • Impfungen: für die Einreise in die Schweiz gibt es keine Pflichtimpfungen, achten sie dennoch darauf, dass die Standardimpfungen bei Ihnen und Ihren Kindern auf Stand sind.
  • Gesundheit: Als Reiseimpfung (z. B. für Wanderurlaube in der Schweiz) wird eine Schutzimpfung gegen die durch Zecken übertragbare Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) empfohlen.
  • Risiken: Die Schweiz gilt als einer der sichersten Länder der Welt, was die Kriminalität betrifft. Risiken betreffen in der Schweiz vor allem sportliche Aktivitäten. In den Schweizer Bergen kommt es jährlich immer mehr zu schweren oder sogar tödlichen Unfällen. Im Jahr 2022 gab es 3668 Bergnotfälle in den Schweizer Alpen sowie 109 Todesfälle  

Wie reise ich am besten  in die Schweiz?

1. Mit dem Auto: Die Schweiz hat ein sehr gut ausgebautes Straßennetz, dass Sie sogar in abgelegene Gebiete bringt. Um auf den Schweizer Nationalstraßen (Autobahnen und Autostraßen) fahren zu können, brauchen alle Autofahrer eine Autobahnvignette. Die Schweizer Vignette ist 14 Monate lang gültig, vom 1. Dezember des Vorjahres bis zum 31. Januar des Folgejahres (z.B. vom 1. Dezember 2020 bis zum 31. Januar 2022). Sie können die Vignette einfach über das Internet bestellen. Sie kostet im Jahr 2020 40 Schweizer Franken (etwa 38 €). Die Promillegrenze in der Schweiz beträgt 0,5 und für Fahranfänger in den ersten 3 Jahren 0,1. In der Schweiz besteht ganzjährig Lichtpflicht, das heißt, dass auch tagsüber mit Abblend- oder Tagfahrlicht gefahren werden muss.

Achtung: Die Bußgelder in der Schweiz sind hoch: 200 CHF (etwa 188 €) müssen Sie zahlen, wenn Sie keine Autobahnvignette besitzen. Im Ausland zugelassene Autos werden besonders kontrolliert.

2. Mit dem Flugzeug: Die meisten internationalen Flüge landen auf den Flughäfen Zürich, Genf, Basel und Bern.

3. Mit dem Zug: Die Schweiz hat das dichteste Eisenbahnnetz der Welt. Es gibt viele direkte Zugverbindungen, die die Schweiz mit den Nachbarländern Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich verbindet. Die meisten Eisenbahnstrecken werden von den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) betrieben.

4. Mit dem Bus: Viele Busunternehmen bieten internationale Verbindungen in die Schweiz zu sehr günstigen Preisen an. Schauen Sie auf den Seiten von Flixbus, BlaBlaBus, Omio etc. nach, um Ihre passende Busverbindung in die Schweiz zu finden.

Schon gewusst?

Die Schweiz hat die kleinste aktive Armee der Welt!
Die bunte Schweizer Garde umfasst 110 ständige Mitarbeiter. Die Garde, die Sie auch im Vatikan sehen, wurde übrigens in den katholischen Kantonen der Schweiz für den Papst rekrutiert.

Die Schweiz hieß früher Helvetia!
Die Schweiz wurde von Julius Caesar “Helvetia” genannt, als er die keltischen Truppen Helvetii besiegte, die zwischen den Alpen und dem Jura-Gebirge wohnten. Heute kennen viele Helvetica als Schriftform.

Sie sind in der Schweiz nie mehr 16 Kilometer von einem See entfernt!
Die Schweiz hat mehr als 1500 Seen, weshalb Sie fast überall in Ihrer Umgebung einen See finden werden. Das erklärt auch, dass 60 Prozent des Stroms durch Wasserkraft generiert werden.

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Was ist der Unterschied zwischen einer Gästeversicherung und einer Schengen-Reiseversicherung?

Die Schengen-Reiseversicherung wird den Anforderungen für den Erhalt eines Schengen-Visums gerecht (Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro, Rückführung ins Heimatland und gültig für alle Schengen-Länder). Gleichzeitig ist sie aber auch eine Gästeversicherung für ausländische Besucher.

Was deckt eine Gästeversicherung ab?

Eine Gästeversicherung deckt unerwartete medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte und Rückführungen ins Heimatland bis zur gewählten Versicherungssumme.

Wie lange ist eine Gästeversicherung für die Schweiz gültig?

Bei AXA können Sie Ihre Gästeversicherung für die Schweiz von einem Tag bis zu 180 am Stück Tage abschließen. Somit eignet sich die Gästeversicherung von AXA für Kurzzeit- und Langzeit-Visa bis sechs Monate.