Zahnschmerzen halten sich leider nicht an Reisepläne. Eine plötzliche Entzündung oder ein abgebrochener Zahn können dazu führen, dass Sie auch im Ausland schnell einen Zahnarzt aufsuchen müssen. Doch wer übernimmt die Kosten für die Behandlung?
Die AXA Schengen Reiseversicherung deckt zahnärztliche Notfallbehandlungen bis zu 150 € ab – und das ohne Selbstbeteiligung. Erfahren Sie, welche Behandlungen darunter fallen, welche Ausschlüsse gelten und was Sie bei einem zahnärztlichen Notfall auf Reisen beachten sollten.
Autor: Hannah Brinkmann
Datum: 28.10.2026
⚡ Der Artikel in einer Minute
- Bis zu 150 € Kostenerstattung: AXA Schengen übernimmt zahnärztliche Notfallbehandlungen bis zu 150 € pro versicherter Person.
- In allen Tarifen enthalten: Die Leistung gilt für Basic, Essential, Premium und Annual.
- Akute Beschwerden im Fokus: Versichert sind Behandlungen zur sofortigen Schmerzlinderung sowie bestimmte Reparaturen von Prothesen oder künstlichen Zähnen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit.
- Ausschlüsse beachten: Nicht dringende Behandlungen sowie bestimmte Anpassungen von Zahnersatz oder Behandlungen mit Edelmetallen sind nicht von der Notfallleistung abgedeckt.
- Belege aufbewahren: Rechnungen und Unterlagen zur Behandlung sollten für die Erstattung aufbewahrt werden.
Inhaltsangabe:
- 🦷 Was ist eine zahnärztliche Notfallbehandlung im Ausland?
- 💶 Höhe der Kostenerstattung
- 🚫 Was ist nicht versichert?
- 🆘 Was tun bei Zahnschmerzen im Ausland?
- 🛡️ Warum ist eine Absicherung für zahnärztliche Notfälle sinnvoll?
- ⭐ Weitere AXA Leistungen auf einen Blick
- ❓ FAQ
Was versteht man unter einer zahnärztlichen Notfallbehandlung im Ausland?
Eine zahnärztliche Notfallbehandlung ist eine notwendige Zahnbehandlung, die während Ihrer Reise nicht bis zu Ihrer Rückkehr warten kann. Dabei wird nicht die vollständige oder langfristige Behandlung eines Zahnproblems angegangen, sondern die unmittelbare Versorgung akuter Beschwerden steht im Fokus.
Im Rahmen der AXA Schengen Reiseversicherung sind zahnärztliche Notfallbehandlungen abgedeckt, die der sofortigen Schmerzlinderung dienen. Auch die Reparatur von Prothesen oder künstlichen Zähnen kann darunter fallen, wenn sie notwendig ist, um die Kaufähigkeit wiederherzustellen.
Typische Situationen, in denen eine zahnärztliche Notfallbehandlung notwendig sein kann, sind beispielsweise:
- plötzlich auftretende starke Zahnschmerzen,
- eine akute Entzündung oder ein Zahnabszess,
- ein abgebrochener oder beschädigter Zahn,
- eine beschädigte Zahnprothese oder,
- Probleme mit künstlichen Zähnen, die das Kauen beeinträchtigen.
📌 Das Wichtigste auf einen Blick
Entscheidend für den Versicherungsschutz ist, dass die Behandlung unmittelbar notwendig ist, um akute Schmerzen zu lindern oder die Kaufähigkeit wiederherzustellen. Weiterführende oder langfristig geplante Zahnbehandlungen fallen dagegen nicht unter diese Notfallleistung.
Wie hoch ist die Kostenerstattung für eine Zahnbehandlung im Ausland?
Bei einem zahnärztlichen Notfall im Ausland übernimmt die AXA Schengen Reiseversicherung Kosten von bis zu 150 € pro versicherter Person*. Für diese Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an. Die Deckung für zahnärztliche Notfallbehandlungen ist bei allen vier AXA Schengen Tarifen gleich.
| AXA Tarif | Zahnärztliche Notfallbehandlung | Selbstbeteiligung |
|---|---|---|
| BASIC | bis zu 150 € | Nein |
| ESSENTIAL | bis zu 150 € | Nein |
| PREMIUM | bis zu 150 € | Nein |
| ANNUAL | bis zu 150 € | Nein |
* Im Falle einer Erstattung an den Versicherten wird die Überweisung außerhalb der Europäischen Union pauschal in Höhe von 20 € berechnet.
💡 Gut zu wissen: Die Kostengrenze von 150 € gilt speziell für die zahnärztliche Notfallversorgung und ist von der allgemeinen Deckung für medizinische Kosten abzugrenzen.
AXA bietet je nach Tarif eine Deckungssumme von 30.000 € bis 2 Millionen € für medizinische Kosten und Krankenhausaufenthalt (Gebühren von Ärzten, Krankenhauskosten, medizinische Behandlung usw.).
Welche Zahnbehandlungen sind nicht versichert?
Die AXA Schengen Reiseversicherung beschränkt sich auf zahnärztliche Notfallbehandlungen, die während der Reise unmittelbar notwendig sind. Sie ersetzt daher keine reguläre Zahnversicherung und deckt keine geplanten oder langfristigen Behandlungen ab.
Nicht versichert sind insbesondere:
- Zahnbehandlungen, die nicht der sofortigen Schmerzlinderung dienen.
- Ausgeschlossen sind außerdem Kosten für Behandlungen, die eine Anpassung von Zahnersatz oder künstlichen Zähnen oder die Verwendung von Edelmetallen beinhalten und nicht zur unmittelbaren Linderung akuter Beschwerden notwendig sind.
👉 Kurz gesagt: Die Versicherungsleistung ist für die akute Erstversorgung eines Zahnproblems gedacht – nicht für eine umfassende Zahnsanierung oder eine dauerhafte Versorgung, die auch nach der Reise durchgeführt werden kann.
Was tun bei Zahnschmerzen im Ausland?
Bei akuten Beschwerden sollten Sie nicht bis zu Ihrer Rückkehr warten, sondern sich vor Ort zahnärztlich behandeln lassen. Folgende Schritte sind sinnvoll:
- Zahnarzt aufsuchen: Lassen Sie akute Schmerzen oder Schäden möglichst zeitnah untersuchen und behandeln.
- Versicherungsunterlagen bereithalten: Halten Sie Ihre AXA Versicherungsnummer und das Versicherungszertifikat griffbereit.
- AXA kontaktieren: Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum weiteren Vorgehen können Sie sich an die in Ihren Versicherungsunterlagen angegebene Assistance wenden.
- Behandlung auf das Notwendige beschränken: Die Zahnleistung ist für die unmittelbare Schmerzlinderung beziehungsweise die Wiederherstellung der Kaufähigkeit vorgesehen. Nicht dringende Behandlungen können gegebenenfalls nach der Reise erfolgen.
- Rechnungen und Belege aufbewahren: Lassen Sie sich die durchgeführte Behandlung und die entstandenen Kosten dokumentieren und bewahren Sie die entsprechenden Unterlagen für die Erstattung auf.
Warum ist eine Absicherung für zahnärztliche Notfälle auf Reisen sinnvoll?
Zahnschmerzen oder ein beschädigter Zahn können jederzeit auftreten – auch weit weg von zu Hause. Während kleinere Beschwerden möglicherweise bis zur Rückkehr warten können, erfordern starke Schmerzen, akute Entzündungen oder Zahnschäden unter Umständen eine schnelle Behandlung vor Ort.
Eine Reiseversicherung mit einer Leistung für zahnärztliche Notfälle schützt Sie zumindest teilweise vor den dadurch entstehenden, ungeplanten Kosten. Bei AXA Schengen ist diese Absicherung in allen vier Versicherungstarifen enthalten.
So können Sie bei akuten Beschwerden während Ihrer Reise einen Zahnarzt aufsuchen, ohne die Kosten der versicherten Notfallbehandlung vollständig selbst tragen zu müssen.
💡 Gut zu wissen: Alle AXA-Schengen-Versicherungen erfüllen die Anforderungen an ein Schengen-Visum und bieten gleichzeitig Unterstützung, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen.
Welche Leistungen bietet AXA zusätzlich zur Notfallzahnbehandlung an?
Reisende profitieren bei AXA Schengen von zusätzlichen Leistungen, die den Aufenthalt im Ausland deutlich sicherer und komfortabler machen.
1. Hohe Deckungssummen für medizinische Kosten
- Je nach AXA-Tarif profitieren Sie von einer Deckungssumme von 30.000 € (Basic), 100.000 € (Essential & Annual) oder 2 Millionen € (Premium)
2. 24/7 medizinische Assistance
- Rund um die Uhr erreichbar für ärztliche Beratung, Krankenhausvermittlung und Notfallhilfe
- Hilft bei sprachlichen Barrieren, der Suche nach Spezialisten oder der Einholung von Zweitmeinungen.
- Fernkonsultation eines Arztes über die App “Doctor Please”
3. Tägliche Krankenhausentschädigung
- In den Tarifen Essential, Premium und Annual erhalten Sie eine pauschale Entschädigung für jeden Tag im Krankenhaus von 50 €.
4. Rückführung bei medizinischen Notfällen in Europa
- Egal ob Unfall oder plötzliche Erkrankung – die AXA Rückführungsgarantie sorgt dafür, dass Sie im Notfall in Ihr Heimatland zurückgeführt werden
- Wir sorgen dafür, dass Sie schnell in ein geeignetes medizinisches Umfeld in Ihr Heimatland zurückkehren können.
5. Unterstützung bei Behörden und Formalitäten
- AXA Assistance hilft bei Kontakt mit Kliniken, Behörden und Botschaften, falls nötig
6. Zusätzliche Versicherungen für Schäden gegenüber Dritten und bei Invalidität oder Tod
- Private Haftpflicht bei Personen- oder Sachschäden während der Reise bis 10.000 €
- Versichert bei dauerhafte Invalidität und Tod bis 10.000 €
7. Optionale Möglichkeiten und in bestimmten Tarifen auch inklusive
- Reisegepäckversicherung (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, verspätete Zustellung)
- Such- und Rettungskosten
- Erhöhung der Erstattungshöchstgrenzen für medizinische Kosten
8. Versicherungsbescheinigung, sofort ausgestellt
- Sofortiger Versand der Versicherungsbescheinigung per E-Mail nach dem Online-Abschluss der AXA Schengen-Versicherung, anerkannt von allen Botschaften und Konsulaten
9. Versicherung 100 % erstattungsfähig bei Visaablehnung
- Reichen Sie Ihren Antrag online ein mit dem offiziellen Ablehnungsschreiben für eine vollständige Rückerstattung
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FAQ
Übernimmt eine Reiseversicherung Zahnarztkosten im Ausland?
Ja, sofern zahnärztliche Notfallbehandlungen im gewählten Tarif enthalten sind. Bei AXA Schengen werden notwendige Behandlungen zur sofortigen Schmerzlinderung oder zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit bis zur vereinbarten Leistungsgrenze übernommen.
Wie viel zahlt AXA bei einer zahnärztlichen Notfallbehandlung?
AXA Schengen übernimmt bis zu 150 € pro versicherter Person für zahnärztliche Notfallbehandlungen. Diese Leistungsgrenze gilt für die Tarife Basic, Essential, Premium und Annual.
Ist eine Zahnreparatur im Ausland versichert?
Eine notwendige Reparatur von Prothesen oder künstlichen Zähnen kann versichert sein, wenn sie dazu dient, die Kaufähigkeit wiederherzustellen. Bestimmte Anpassungen von Zahnersatz sowie nicht notwendige Behandlungen sind ausgeschlossen.
Muss ich bei einer zahnärztlichen Notfallbehandlung eine Selbstbeteiligung zahlen?
Nein. Bei der AXA Schengen Reiseversicherung fällt für die versicherte zahnärztliche Notfallbehandlung keine Selbstbeteiligung an. Die Kosten werden im Rahmen der Versicherungsbedingungen bis zu 150 € übernommen.
Bitte beachten Sie: Bei einer Erstattung eines versicherten Schadens per Banküberweisung außerhalb der Europäischen Union fällt eine Gebühr von 20 € an.
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Reiseversicherungen AXA Schengen

AXA Schengen Basic
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