Wer braucht eine Auslandskrankenversicherung für Frankreich?
Eine Reiseversicherung ist für die Erteilung eines Schengen-Visums verpflichtend!
Autor: Anna Lorrain
Datum: 08/09/2025
Paris, die Stadt der Lichter und des Eiffelturms, die unzähligen Strände entlang der Normandie und Bretagne, die Küsten des Atlantiks und des Mittelmeers, die Alpen und die Pyrenäen… es gibt viele Gründe, nach Frankreich zu reisen!
Wenn auch Sie planen, in das Land des “Savoir vivre” zu reisen, vergessen Sie nicht, eine Auslandskrankenversicherung für Frankreich abzuschließen. Für viele Reisende ist sie Pflicht, für andere wird sie dringend empfohlen. Wir erklären Ihnen alles Wissenswerte in diesem Artikel.
Inhaltsangabe:
- Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung für Frankreich?
- Welche Versicherung für ein Schengen-Visum für Frankreich wählen?
- Welche Auslandskrankenversicherung für Frankreich bietet AXA Schengen an?
- Welche Vorteile bietet AXA Schengen?
- Was tun, wenn Sie während Ihres Aufenthalts in Frankreich krank werden?
- Praktische Informationen für Ihre Reise nach Frankreich
Brauche ich eine Auslandskrankenversicherung für Frankreich?
Generell wird allen Reisenden dringend empfohlen, eine Reiseversicherung abzuschließen. In einigen Fällen ist dies sogar verpflichtend. Denn obwohl Reisen eine wunderbare Erfahrung sein können, bergen sie auch potenzielle Risiken wie medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte, Bergungen, den Verlust von Reisedokumenten oder die Rückführung im Falle von Krankheit oder Tod.
- Drittstaatsangehörige*, die ein Schengen-Visum für Frankreich beantragen, müssen unbedingt eine Reisekrankenversicherung vorweisen, da ihnen andernfalls kein Visum ausgestellt wird. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie dazu zählen, dann klicken Sie unsere Liste visumpflichtiger Länder.
- Visumfreie Drittstaatsangehörige sind zwar nicht verpflichtet, eine Reisekrankenversicherung abzuschließen, sollten jedoch bedenken, dass sie im Falle eines Notfalls sämtliche Kosten selbst tragen müssen. Dies kann erhebliche finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, da Krankenhausaufenthalte, Bergungen oder Rückführungen ins Heimatland je nach Situation mehrere tausend Euro kosten können.
- EU- und EWR-Bürger sowie Bürger der Schweiz haben über die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen in Frankreich (zumindest bei einem vorübergehenden Aufenthalt). Doch die EKVK ist nicht mit einer privaten Reisekrankenversicherung gleichzusetzen. Was der Unterschied ist, erfahren Sie weiter unten im Artikel.
3 Gründe, die für eine Auslandskrankenversicherung für Frankreich sprechen:
- Visumpflichtige Drittstaatsangehörige erhalten ansonsten kein Visum
- Visumfreie Reisende müssten die Kosten selbst tragen und könnten sich finanziell ruinieren
- Eine private Reisekrankenversicherung sichert EU-Bürger weitreichender ab (die Europäische Krankenversicherungskarte ist nicht mit einer Reiseversicherung gleichzusetzen!)
* Bürger, die nicht zu den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz gehören oder aus Monaco, Andorra,San Marino und Vatikanstadt stammen.
Welche Versicherung für ein Schengen-Visum für Frankreich wählen?
Eine Versicherung für ein Frankreich-Visum muss mehrere Anforderungen erfüllen, die durch den Visakodex der Europäischen Union beschlossen wurden.
Folgende Kriterien muss die Visum-Versicherung erfüllen:
- Eine Mindestdeckung von 30.000 Euro
- Die Übernahme der medizinischen Notfallkosten und der Kosten für die Rückführung.
- Der Versicherungsschutz muss für alle Schengen-Länder gültig sein.
- Die Versicherungsgesellschaft muss von den Konsulaten und Botschaften der Schengen-Länder anerkannt sein.
- Sie muss die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts in Europa abdecken.
Gut zu wissen: AXA Schengen erfüllt alle Anforderungen und übernimmt die Kosten für die medizinische Versorgung, Krankenhausaufenthalte und die Rückführung im Krankheitsfall und im Todesfall.
Welche Auslandskrankenversicherung für Frankreich bietet AXA Schengen an?
AXA Schengen bietet zuverlässige und anerkannte Reiseversicherungen für ausländische Besucher, die nach Frankreich und in den Schengen-Raum reisen wollen. Wählen Sie ganz einfach aus unseren verschiedenen Policen, die alle Schengen-Visa konform sind:
- Basic Travel: Mindestdeckung von 30.000 € für den Antrag eines Schengen-Visums und in allen Schengen-Ländern gültig (sowie europäischen Mikrostaaten).
- Essential: Komfortable Abdeckung von 100.000 € für einen Aufenthalt in Europa, gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
- Premium: All-inclusive mit einer Deckung von 2.000.000 €: Null Sorgen, alles ist inbegriffen - sogar die Reisegepäckversicherung. Gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
- Annual: Jahresversicherung, ideal, wenn Sie mehrere Reisen in einem Jahr nach Europa planen. 1 Vertrag für ein Jahr Europareisen. Perfekter Schutz auch für Inhaber eines Schengen-Visums mit mehrfacher Einreise. Gültig in allen Schengen-Ländern, EU-Ländern (sowie europäischen Mikrostaaten) und im Vereinigten Königreich.
Welche Vorteile bietet AXA Schengen?
AXA ist nicht nur ein bekannter und langjähriger Versicherer, sondern bietet Ihnen viele Vorteile für Reisen in den Schengen-Raum inklusive Frankreich:
- Keine Selbstbeteiligung und keine Altersbeschränkung
- Haftpflicht- und Unfallversicherung inklusive
- Deckung von medizinischen Kosten von 30.000 € bis 2 Millionen € (je nach Wunsch)
- Möglichkeit zur Erweiterung des Versicherungsschutzes (maßgeschneidert)
- Reisegepäckversicherung (je nach Tarif inklusive oder optional)
- Die Versicherung wird von allen Konsulaten und Botschaften aller Mitgliedsländer des Schengen-Raums akzeptiert.
Weitere Vorteile sind :
- Alle Versicherungen sind Schengen-Visa-konform
- Sie können unsere Versicherungen bequem in 3 Klicks online abschließen und Sie erhalten sofort den Versicherungsnachweis
- Möglichkeit der ärztlichen Fernkonsultation mit “Doctor please” 24/7
- Rundum Unterstützung durch AXA Assistance im Notfall
- Flexibel buchbar: von einem Tag bis sechs Monate oder als Jahresabo
- Sie erhalten Ihr Geld zurück, falls Ihr Visum abgelehnt wird.
- Es gibt verschiedene Policen, die an die Bedürfnisse und das Budget jedes Einzelnen angepasst sind
Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Online-Angebot!
Was tun, wenn ich während meines Aufenthalts in Frankreich krank werde?
In diesem Fall wenden Sie sich so schnell wie möglich an das Service-Center von AXA Schengen (die Nummer finden Sie auf Ihrer Versicherungspolice). Unser Expertenteam steht Ihnen 24/7 zur Verfügung.
Teilen Sie uns folgendes mit:
- die Nummer Ihres Vertrags
- die Telefonnummer und die Adresse, unter der Sie erreichbar sind
- die Kontaktdaten der Personen, die vor Ort kontaktiert werden können
- das Aktenzeichen, das Ihnen beim ersten Anruf mitgeteilt wurde.
WICHTIG! Um die Erstattung vorgestreckter Kosten zu beantragen, müssen Sie nach der Zustimmung von AXA ASSISTANCE alle Belege als Beweis vorlegen.
Praktische Informationen für Ihre Reise nach Frankreich
- Hauptstadt von Frankreich: Paris
- Amtssprache: Französisch
- Währung: Euro (EUR und €)
- Klima: Gemäßigt. Die Jahreszeiten sind relativ klar definiert und es ist möglich, das Land das ganze Jahr über zu besuchen.
- Zeit: Die Winterzeit entspricht GMT + 1 und die Sommerzeit GMT + 2. Die Umstellung auf Winterzeit findet am letzten Wochenende im Oktober und die Umstellung auf Sommerzeit am letzten Wochenende im März statt. Die eventuelle Abschaffung der Zeitumstellung ist zwar angekündigt, aber wurde noch nicht umgesetzt.
- Telefonvorwahl: + 33
- Notrufnummer: 112. Informationen zu anderen Notrufnummern, die Sie kontaktieren können, finden Sie in dieser von der französischen Regierung online gestellten Broschüre.
- Feiertage in Frankreich: Es gibt 11 Feiertage (1. Januar, Ostermontag, 1. Mai, 8. Mai, Himmelfahrtsdonnerstag, Pfingstmontag, 14. Juli, Mariä Himmelfahrt (15. August), Allerheiligen, 11. November, 25. Dezember).
- Öffnungszeiten von Geschäften und Apotheken: Die Geschäfte sind in der Regel montags bis samstags von 9.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. In Touristenorten bleiben einige Geschäfte auch sonntags geöffnet. Apotheken sind sonntags und nachts geschlossen. Es gibt Bereitschaftsapotheken, deren Kontaktdaten Sie im Internet, auf Social Media der Stadt oder durch einen Anruf bei der städtischen Polizeidienststelle finden können.
- Öffnungszeiten der Restaurants: Ein durchgehender Service in den Restaurants ist eher selten. Häufig beginnt der Mittagsservice um 12 Uhr und endet spätestens um 15 Uhr. Der Service zum Abend beginnt um 19 Uhr und endet um 22 Uhr. Planen Sie Ihren Restaurantbesuch also voraus, wenn Sie nicht hungrig bleiben wollen!
- Impfungen für Frankreich: Für Reisen nach Frankreich sind bestimmte Impfungen empfohlen oder erforderlich: Diphtherie, Tetanus und Poliomyelitis (DTP) und MMR (Masern, Mumps, Röteln).
Bitte beachten Sie! Sie müssen immer Ihren Reisepass oder eine Kopie Ihres Personalausweises bei sich haben. Während Ihres gesamten Aufenthalts in Frankreich können Kontrollen durchgeführt werden.
Offizielle Website für Frankreich-Touristen: Explore France (in 15 Sprachen verfügbar).
Viel Spaß in Frankreich!
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FAQ
Mein Schengen-Visum für Frankreich wurde abgelehnt. Kann ich die Gebühren für die Versicherung zurück erhalten?
Die Schengen-Reiseversicherung von AXA erstattet Ihnen Ihr Geld zurück, wenn Ihr Antrag auf ein Visum für Frankreich abgelehnt wurde. Allerdings müssen Sie die Konsularbehörden um eine schriftliche Begründung für die Ablehnung bitten. Fügen Sie eine Kopie der Erklärung Ihren Unterlagen bei damit AXA die Rückerstattung veranlassen kann. Die Erstattung erfolgt dann mit demselben Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte), das beim ursprünglichen Kauf verwendet wurde.
Kann ich eine Auslandskrankenversicherung noch kurz vor dem Flug nach Frankreich abschließen?
Ja, mit AXA ist das möglich, da Sie das Versicherungszertifikat direkt per E-Mail erhalten. Sollten Sie allerdings ein Schengen-Visum brauchen, dann müssen Sie dies Wochen oder Monate vor Ihrer Reise beantragen und den Versicherungsbeleg mit dem Visumantrag einreichen.
Ist eine digitale Bescheinigung über den Versicherungsabschluss ausreichend, um mein Visum zu beantragen?
Ja, drucken Sie die Bescheinigung einfach aus und legen Sie sie Ihrem Visumantrag bei. Jede AXA Schengen-Versicherungspolice ist personalisiert und hat eine Nummer, die online auf unserer Website überprüft werden kann.