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Was ist eine Verpflichtungserklärung für ein Visum und wo bekomme ich sie her?

Sie wollen ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen und fragen sich, ob Sie den Dokumenten für den Schengen-Visumantrag eine Verpflichtungserklärung für Ihr Visum beilegen müssen oder nicht? In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Thema Verpflichtungserklärungen für Visa: Was ist das, wo kann ich diese beantragen und wie viel Geld muss ich verdienen, um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können? Der erste Teil des Artikels richtet sich an den visumpflichtigen Gast, der zweite Teil an den in Deutschland lebenden Unterzeichner der Verpflichtungserklärung.

Inhaltsangabe:

Verpflichtungserklärung Visum: Was ist das?

Auch wenn Sie nur zu Besuchszwecken nach Deutschland eingeladen werden, müssen Sie Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen können. Das heißt, dass Sie über ausreichend Geldmittel für den gesamten Reisezeitraum verfügen müssen und in der Lage sind, Ihre gesamten entstehenden Kosten während Ihres Aufenthalts selbst zu decken.

Reicht Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit für Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht aus, brauchen Sie eine Verpflichtungserklärung, um nach Deutschland einreisen zu dürfen. In der förmlichen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin, für alle Kosten aufzukommen, die im Rahmen Ihres Aufenthaltes entstehen - einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall.

Wer braucht eine Verpflichtungserklärung für ein Visum?

Sie werden von Familie, Verwandten oder Bekannten nach Deutschland eingeladen, können aber kein ausreichendes Vermögen vorweisen? Dann kommt die Verpflichtungserklärung für ein Visum ins Spiel!

Verpflichtungserklärungen werden häufig in folgenden Fällen ausgestellt:

  • Verpflichtungserklärung bei Geschäftsreisenden aus visumpflichtigen Drittstaaten, die für einen Business-Aufenthalt nach Deutschland kommen (juristische Personen können auch eine Verpflichtungserklärung ausstellen)

Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt

Das Schengen-Visum Typ C für kurzzeitige Aufenthalte (bis maximal 3 Monate) in der Schengen-Zone eignet sich ideal für touristische Aufenthalte und Reisen, für Besuche von Familien, Verwandten und Freunde sowie Geschäftsreisen.

Wenn Sie den deutschen Auslandsvertretungen für Ihren Kurzaufenthalt nicht genügend finanzielle Mittel vorweisen können, brauchen Sie eine Verpflichtungserklärung. Besonders beim Antrag eines Besuchervisums kommt es häufig vor, dass Verpflichtungserklärungen für Familienangehörige aus Drittstaaten ausgestellt werden. Aber auch im Rahmen von Geschäftsreisen ist eine Visum Verpflichtungserklärung durch den Gastgeber möglich.

Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte

Wenn Sie ein nationales Visum (Schengen-Visum Typ D genannt) für einen langfristigen Aufenthalt für mehr als 90 Tage beantragen, müssen Sie ebenfalls eine gute Bonität für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts vorweisen.

Sollten Sie keine ausreichenden finanziellen Mittel bei den deutschen Auslandsvertretungen nachweisen können, dann ist eine Verpflichtungserklärung für langfristige Aufenthalte notwendig. Die Verpflichtung umfasst die Übernahme aller Kosten für den Lebensunterhalt, wie Wohnraum und Krankenversicherung etc.

Im Gegensatz zu Verpflichtungserklärungen für einen kurzen Aufenthalt, sind Verpflichtungserklärungen für langfristige Aufenthalte nur für bestimmte Aufenthaltszwecke möglich (zum Beispiel für ein Studium, eine Eheschließung oder bei Familiennachzug).

Wie lange ist eine Verpflichtungserklärung gültig?

Verpflichtungserklärung Gültigkeit: Die Verpflichtungserklärung für ein Visum - egal ob Lang- oder Kurzaufenthalt - gilt grundsätzlich für einen Zeitraum von fünf Jahren. Das heißt, jede Verpflichtungserklärung erlischt automatisch nach fünf Jahren (§ 68 Abs. 1 AufenthG). Der Zeitraum beginnt mit der Einreise nach Deutschland.

Verpflichtungserklärung & Beantragungszeitraum: Zwischen der Abgabe der Verpflichtungserklärung und der Erteilung Ihres Schengen-Visums sollten nicht mehr als 6 Monate liegen, da die deutschen Auslandsvertretungen die Verpflichtungserklärung ansonsten nicht mehr anerkennen. Der Zeitraum ist deshalb so wichtig, da sich innerhalb eines halben Jahres durchaus die finanziellen Verhältnisse des Gastgebers verändern können. Verstreichen mehr als 6 Monate, so muss eine neue Verpflichtungserklärung abgegeben werden.

Welche Verpflichtungen gehen Gastgeber mit einer Verpflichtungserklärung ein?

Mit der Unterzeichnung einer förmlichen Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Gastgeber oder die Gastgeberin, alle Kosten für den Gast zu übernehmen, die während des Aufenthalts in Deutschland und im Schengen-Raum entstehen könnten.

Dazu zählen:

  • alle Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Kleidung, medizinische Notfälle, Medikamente oder Pflege)
  • Kosten, die entstehen, falls die Behörden den Besuch zwangsweise zurückschicken müssen (Rückführung in das Herkunftsland)
  • alle Sozialleistungen, die dem Staat entstehen, müssen zurückgezahlt werden (wie für Wohnung/ Versorgung bei Krankheit)

Schon gewusst? Mit einer AXA Incoming-Versicherung können Sie sich als Gastgeber bereits ab 22 € pro Woche absichern, indem Ihre Versicherung die medizinischen Kosten, Krankenhauskosten und Rückführungskosten übernimmt!

Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung beantragen?

Als Gastgeber beantragen Sie die Verpflichtungserklärung bei der deutschen Ausländerbehörde an Ihrem Wohnsitz, wo Sie gemeldet sind. Dafür müssen Sie Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (bzw. Europäischen Wirtschaftsraums) sein oder einen gültigen Aufenthaltstitel (z.B. eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis) haben.

Für die Verpflichtungserklärung gibt es amtliche Vordrucke, die Sie ausfüllen. In manchen Schengen-Ländern, wie Deutschland und der Schweiz, wird eine einmalige Gebühr für Verpflichtungserklärungen für Visa erhoben. In Deutschland beläuft sich die Gebühr auf 29 Euro.

Förmliche Verpflichtungserklärung für ein Visum: Unterlagen & Prozedere

Wenn Sie als Gastgeber einen Gast einladen und in Deutschland registriert sind, können Sie eine Verpflichtungserklärung abgeben, sofern Ihr Einkommen ausreichend ist und Sie alle Unterlagen zum Termin vorlegen können.

Verpflichtungserklärung in Deutschland beantragen

1, Machen Sie einen Termin bei der Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort

2, Laden Sie sich das Formular zur Verpflichtungserklärung herunter oder holen Sie es sich bei der Behörde und füllen Sie das Formular aus

3, Bringen Sie folgende Unterlagen für Ihren Termin mit:

  • Ihren gültigen Personalausweis, Pass oder gültigen Aufenthaltstitel
  • eine Passkopie der Person, die das Schengen-Visum für Deutschland beantragt
  • voraussichtliche Mietkosten und Krankenversicherungsnachweise Ihres Gastes
  • ggf. Nachweis über den Hauptwohnsitz (informieren Sie sich bitte vorab, da das Vorgehen je nach Bundesland unterschiedlich sein kann)
  • Nachweise zur Bonität (z.B. Arbeitsvertrag, die letzten sechs Gehaltsnachweise, Steuerbescheid, Rentenbescheid, Handelsregisterauszug bei juristischen Personen etc.)
  • Weitere Unterlagen (sie genauen erforderlichen Unterlagen werden Ihnen nach der Kontaktaufnahme mitgeteilt, da diese je nach Einzelfall unterschiedlich sein können)

4. Bezahlen Sie die Gebühr von 29 Euro

5. Die Verpflichtungserklärung wird direkt beim Termin ausgestellt

6. Händigen Sie das Original Ihrem ausländischen Besucher für den Visumantrag aus

Verpflichtungserklärung in Österreich beantragen

1. Wenden Sie sich an die zuständige Landespolizeidirektion in Ihrem Hauptwohnsitz in Österreich

2. Außerdem sollten Sie vorher mit der Fremdenpolizeibehörde telefonisch Rücksprache halten

3. Gemeinsam mit der Landespolizeidirektion wird die Elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) ausgefüllt und abgegeben. Dies ist kostenfrei.

4. Mit Abgabe der elektronischen Verpflichtungserklärung wird die Bonität geprüft

5. Der Gastgeber und Unterzeichner der Verpflichtungserklärung muss außerdem folgende Unterlagen mitbringen, um seine Identität und Bonität zu belegen:

  • Identitätsausweis
  • Meldezettel
  • Geeignete Einkommensnachweise (z.B. Lohn- und Gehaltszettel, Einkommensteuerbescheid)
  • Mietvertrag oder vergleichbares Dokument
  • Bei Vorliegen Nachweise über bestehende Sorgepflichten
  • Nachweise über Kredite (eventuell Selbstauskunft des Kreditschutzverbandes)
  • Unterlagen, die die Beziehung zum Antragsteller des Visums belegen

Verpflichtungserklärung in der Schweiz beantragen

1. Wenden Sie sich an die Wohngemeinde oder die kantonale Migrationsbehörde, um einen Termin zu vereinbaren

2. Im Rahmen der Verpflichtungserklärung willigt der Schweizer Gastgeber ein, Kosten in Höhe von 30.000 Schweizer Franken, die im Zusammenhang mit Ihrer Reise entstehen können, zu übernehmen.

3. Das Personenmeldeamt nimmt die Solvenzprüfung vor.

4. Bringen Sie folgende Unterlagen für Ihren Termin mit:

  • Verpflichtungserklärung (Formular erhältlich bei der Schweizer Vertretung im Ausland)
  • einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte, Ausländerausweis)
  • Lohnabrechnungen der letzten drei Monate (Monatseinkommen mind. 4.000 Franken oder aktuelle Bankkontoauszüge über 30.000 Franken)
  • evtl. Reiseversicherung (Mindestdeckungssumme 50.000 Franken)

5. Bezahlen Sie die Gebühr von 60 Franken für die Verpflichtungserklärung

6. Es erfolgt die Übermittlung an die schweizerische Auslandvertretung

Wie viel muss ich für eine Verpflichtungserklärung verdienen?

Die Höhe des monatlichen Nettoeinkommens richtet sich nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie verheiratet sind und / oder Kinder haben, erhöht sich der Betrag. Relevant ist ebenfalls, wie viele Personen Sie einladen möchten.

Um genau zu wissen, wie viel Sie verdienen müssen, informieren Sie sich am besten bei Ihrer Stadt über die Tabelle zum Einkommensnachweis, da die Summen variieren können. Beispielhaft zeigen wir Ihnen das Mindesteinkommen für eine Verpflichtungserklärung der Stadt München (Stand: März 2023)

VerpflichtungserklärungQuelle: Stadt München

AXA Incoming-Versicherung schützt vor hohen Kosten

Der Unterzeichner der Verpflichtungserklärung kann ich mit einer günstigen Incoming-Versicherung für ausländische Gäste vor hohen Geldsummen schützen. Denn AXA übernimmt alle Kosten für medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte ebenso wie die Rückführungskosten in das Herkunftsland des Versicherten.

Unsere AXA-Reiseversicherungen für den Schengen-Raum erfüllen alle Kriterien für den Antrag eines Schengen-Visums und werden von allen Botschaften und Konsulaten akzeptiert. Sollte Ihr Besucher finanziell nicht in der Lage sein, eine Reisekrankenversicherung für das Visum abzuschließen, so können Sie das auch als einladender Gastgeber für ihn übernehmen.

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Wo kann ich eine Verpflichtungserklärung beantragen?

Der Gastgeber muss die Verpflichtungserklärung für einen ausländischen Gast bei der Ausländerbehörde an seinem Wohnsitz beantragen. Dafür muss er einen Termin vereinbaren und mit allen notwendigen Unterlagen persönlich vorbeikommen.

Kann man eine Verpflichtungserklärung widerrufen?

Es ist gesetzlich nicht vorgesehen, dass eine Verpflichtungserklärung für ein Visum widerrufen werden kann. Der Widerruf einer Verpflichtungserklärung ist jedoch unter Umständen möglich, wenn Sie eine andere Person finden, die Ihre Verpflichtung übernimmt, oder die eingeladene Person nachweist, dass ihr Lebensunterhalt auf andere Weise gesichert ist. In jedem Fall sollten Sie bei einem Wunsch auf Widerruf mit der Ausländerbehörde in Kontakt treten.

Gibt es eine Versicherung für Verpflichtungserklärungen?

Ja, die AXA Incoming-Versicherung können Sie als Gastgeber für Ihren ausländischen Gast für den Zeitraum seines Besuchs abschließen und schützt Sie vor hohen Kosten, die durch medizinische Notfälle, Krankenhausaufenthalte oder Rückführung für Sie entstehen könnten. Unsere Incoming-Versicherungen sind für Schengen-Visa geeignet und können bereits ab 22 € pro Woche abgeschlossen werden.