Häufig gestellte Fragen

Die versicherte Person

F: Gibt es eine Altersgrenze?
A: Nein. AXA Schengen deckt jede Person unabhängig vom Alter.

F: Kann ich Ihre Versicherung unabhängig von Nationalität oder Land abschließen?
A: Ja, Sie können unsere Versicherung abschließen. Wir sind in Belgien ansässig und Sie sind bei Ihrer Reise in Europa gedeckt.

F: Ich lebe in einem europäischen Land, kann ich die Versicherung abschließen?
A: Ja, das können Sie. Sie sind dann außerhalb Ihres Wohnsitzlandes versichert.

F: Ich möchte die Versicherung für eine Familie oder eine Gruppe von Personen abschließen. Ist das möglich?
A: Ja. Sie können die Versicherung mit nur einer Zahlung für bis zu 10 Personen abschließen.

F: Ich benötige für die Einreise in den Schengen-Raum kein Visum. Kann ich die Versicherung dennoch abschließen?
A: Ja. Wir versichern Ihre Reise zu denselben Bedingungen.

F: Kann ich diese Versicherung abschließen, wenn ich bereits an meinem Aufenthaltsort angekommen bin?
A: NEIN. Die Police muss die gesamte Dauer Ihrer Reise abdecken und vor Reiseantritt abgeschlossen werden.

F: Ich möchte die Versicherung für eine andere Person abschließen. Welche Informationen benötigen Sie, um die Reiseversicherung auszustellen?
A: Bei den Abschlussformalitäten werden Sie gebeten, Namen, Geburtsdatum, Passnummer, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland des Versicherten anzugeben.

F: Kann ich die AXA Schengen Reiseversicherung in einer AXA-Agentur in meinem Land abschließen?
A: Nein. Die AXA Schengen Reiseversicherung kann nur auf dieser Website abgeschlossen werden.

Schengen-Visum

F: Benötige ich ein Visum?
A: Je nach Staatsangehörigkeit benötigen Sie eventuell ein Visum. Bitte informieren Sie sich auf dieser Seite: Schengen Visa

F: Was ist der Schengen-Raum?
A: Der Schengen-Raum ist eine Gruppe europäischer Länder, die Sie auf dieser Seite sehen: Schengen-Länder

F: Mein Visum wurde nicht gewährt, bekomme ich mein Geld zurück?
A: Ja. Wir benötigen einen Nachweis der Verweigerung des Visums und erstatten Ihnen den Betrag dann in voller Höhe zurück.

Versicherungsschutz und Anspruch

F: Deckt die Schengen-Versicherung von AXA Behandlungskosten im Zusammenhang mit COVID-19 ab?
A:

  • Wir kommen für Ihre Behandlungskosten wegen des Coronavirus unter der Voraussetzung auf, dass Sie sich an ärztliche Ratschläge und Reiseempfehlungen von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) oder einer entsprechenden Instanz in dem Land, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben oder in das Sie reisen wollen, halten.
  • Ihre Behandlungskosten werden wir nur übernehmen, wenn disie auf eine medizinische Indikation zurückzuführen sind, wie sie in unseren allgemeinen Bedingungen definiert ist. Die Kosten für einen Test, der von einer nationalen oder internationalen Instanz angeordnet wird, um eine Region zu verlassen oder dort einzureisen, werden nicht übernommen.

F: Wie kann ich die Daten meiner Versicherung ändern?
A: Das können Sie vor Inkrafttreten Ihres Versicherungsschutzes tun, indem Sie eine E-Mail an info.schengen@axa-schengen.com schicken.

F: Ich habe die Low Cost Versicherung erworben. Wie kann ich auf Europe Travel oder Multi-Trip erweitern?
A: Bitte schließen Sie erneut eine der benötigten Versicherungen ab und schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Bitte, die vorherige Police zu stornieren und den Betrag zu erstatten. Bitte schicken Sie uns Ihren Antrag vor dem Datum des Inkrafttretens der Police.

F: Ich habe ein medizinisches Problem, was soll ich tun?
A:  Im Falle eines medizinischen Notfalls kontaktieren Sie uns bitte so schnell wie möglich unter der Telefonnummer, die auf Ihrem Versicherungszertifikat erwähnt ist. Andernfalls können Sie die medizinische Fernberatung unter Verwendung der bereitgestellten Anmeldeinformationen Ihres Versicherungszertifikats nutzen.

F: Was ist eine Vorschädigung?
A: Eine Vorschädigung ist jede Krankheit oder jeder sonstige medizinische Zustand der versicherten Person, die/der medizinische Behandlung erfordert und der versicherten Person vor dem Erwerb der AXA Schengen Reiseversicherung bekannt war und diagnostiziert wurde.

F: Kann ich Kontakt mit Ihnen aufnehmen?
A: Ja. Unsere E-Mail-Adresse lautet info.schengen@axa-schengen.com. In medizinischen Notfällen wählen Sie bitte die in Ihrer Versicherungsbescheinigung genannte Notfallnummer.

F: Gilt Ihre Versicherung auch im „europäischen Teil“ der Türkei?
A: Nein. AXA Schengen gilt in Ländern des Schengen-Raums und der EU.

F: Welchen Versicherungsschutz sollte ich wählen?
A: Alle unsere Reiseversicherungen erfüllen die Anforderungen der Botschaften des Schengen-Raums. Die Unterschiede finden Sie auf der Seite „Gewährleistungen“.

F: Deckt die Low-Cost-Versicherung alle Schengen-Länder ab?
A: Ja, sie deckt alle Länder des Schengen-Raums, die Schweiz und Liechtenstein, San Marino, die Fürstentümer Andorra und Monaco sowie die Vatikanstadt.

F: Wie sehen die einzelnen Schritte des Abschlusses dieser Versicherung aus?
A: Der Abschlussvorgang ist ganz einfach, klicken Sie einfach auf die Schaltfläche Abschicken und folgen Sie den Anweisungen auf dem Bildschirm. Der Vorgang nimmt nur einige Mausklicks in Anspruch. Weitere Einzelheiten über unsere Verfahren finden Sie auf der Seite „Ablauf“.

Zahlung

F: Kann ich für eine andere Person bezahlen?
A: Ja, das können Sie, das ist ein übliches Verfahren.

F: Meine Zahlung ist nicht erfolgt. Was soll ich tun?
A: Dafür gibt es viele mögliche Gründe: die angegebenen Daten sind falsch, das Konto weist keine ausreichende Deckung auf, Sicherheitsschutzebene Ihrer Bank

F: Akzeptieren Sie Überweisungen?
A: Wir akzeptieren Kreditkarten und Paypal, jedoch keine Überweisungen.

F: Fallen außer den auf Ihrer Website genannten Kosten zusätzliche Kosten an?
A: Nein, der auf unserer Website genannte Preis ist der, den Sie zahlen.

F: Ich kann den Buchungsvorgang auf meinem Kreditkartenauszug nicht identifizieren
A: Sie sollten eine Belastung durch „INTER PARTNER ASSISTANCE“, Ort: „Bruxelles“ sehen.

F: Akzeptieren Sie Kreditkarten in Dollar?
A: Ja, wir akzeptieren Visa, MasterCard und American Express aus jedem Land.

F: Kann ich mit Master Card zahlen, wenn ja, wie?
A: Ja, wir akzeptieren Master Card, Visa und American Express. Klicken Sie einfach auf die Schaltfläche BUY und befolgen Sie die Anweisungen auf dem Bildschirm.

F: Benötigen Sie für die Zahlung außer meinen Kreditkartendetails weitere Informationen über mich?
A: Nein, Ihre finanziellen Details benötigen wir nicht, unser Zahlungsdienstleister (Ogone) sichert Ihre Zahlung.

F: Wie lange muss ich auf die Rückerstattung meiner stornierten Versicherung warten?
A: Unser Zahlungsdienstleister bearbeitet alle Anforderungen innerhalb von 24 Stunden. Je nach Bank und Land des Karteninhabers kann es einige Tage bis mehrere Wochen dauern.

F: Stellen Sie nach dem Kauf eine Rechnung aus?
A: Ja, nach dem Kauf erhalten Sie per E-Mail eine Zahlungsbestätigung mit Ihren Details.

Versicherungsbescheinigung und Dokumente

F: Ich habe meine Unterlagen nicht erhalten. Was soll ich tun?
A: Sehen Sie zunächst in Ihrem Spam-Ordner nach und schicken Sie uns dann eine E-Mail an info.schengen@axa-schengen.com oder Sie können sich eine  Kopie Ihrer Unterlagen in Ihrem Kundenbereich ausdrucken.
 
F: Steht der Name des Versicherungsnehmers (Person, die die Prämie bezahlt) auf dem Versicherungsschein?
A: Nein. Nur der Name der versicherten Person wird auf dem Schein angegeben. Der Name des Versicherungsnehmers wird in den Besonderen Bedingungen angegeben.

F: Wie soll ich vorgehen, um meine Unterlagen in einer anderen Sprache zu erhalten?
A: Schicken Sie uns eine E-Mail an info.schengen@axa-schengen.com oder Sie können sich eine Kopie Ihrer Unterlagen in der Sprache Ihrer Wahl in Ihrem Kundenbereich ausdrucken.
 
F: Wie kann ich Angaben in meinen Unterlagen ändern?
A: Schicken Sie uns einfach vor Beginn des Versicherungsschutzes eine E-Mail an die Adresse info.schengen@axa-schengen.com oder Sie können  einige Änderungen (z.B. Änderung Ihrer Passnummer nach einem Verschlüsselungsfehler bei Abschluss der Versicherung) in Ihrem Kundenbereich vornehmen.
 
F: Wie übersenden Sie den Versicherungsnachweis/Versicherungsschein?
A: Der erforderliche Versicherungsschein wird Ihnen sofort nach Eingang der Zahlung per Mail zugeschickt. Sie müssen ihn dann nur noch ausdrucken.

F: Werden mir die Unterlagen zu meiner Versicherung auch per Post zugeschickt?
A: Wir werden Ihnen Ihre Versicherungsunterlagen auf elektronischem Weg übersenden. Sie werden keinen Papierausdruck erhalten.

F: Wie komme ich in meinen Kundenbereich?
A: Durch Eingabe des Logins und des Passworts, das Ihnen in der Bestätigungsmail zugesandt wurde, die Sie nach Abschluss Ihres AXA Schengen-Vertrags erhalten haben.