Reiseversicherung AXA Schengen

Reiseversicherung AXA Schengen

  • Erfüllt die Anforderungen der E.U
  • Vollständige Rückerstattung des Policenpreises bei Visumablehnung

Reiseversicherung AXA Schengen

  • Erfüllt die Anforderungen der E.U
  • Vollständige Rückerstattung des Policenpreises bei Visumablehnung

24/7 Notfall-Assistenz
Ihr Zertifikat in 2 Klicks
Krankheitskosten abgedeckt
Sichere Online-Zahlung
Weltweite Abdeckung in mehr als 190 Ländern
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Unsere Reiseversicherungen für Ihre nächste Reise

Wählen Sie die Schengen-Reiseversicherung, die Sie benötigen, und passen Sie Ihren Schutz mit den besten Optionen an

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Wie funktioniert die AXA Schengen Reiseversicherung?

Vor der Einreichung eines Schengen-Visa Antrags verlangt die Europäische Union von jedem Antragsteller den Abschluss einer spezifischen Reiseversicherung, die Notfall-Krankheitskosten und Rückführung während des Aufenthalts abdeckt. Diese obligatorische Versicherung muss strenge Kriterien erfüllen, die in Artikel 15 der EU-Visa-Verordnung definiert sind:

  • Deckung von Notfall-Krankheitskosten, Krankenhausaufenthalten sowie Rückführung bei Krankheit oder Tod, mit einem Minimum von 30.000 €
  • Gültigkeit in allen Schengen-Raum-Ländern
  • Gültigkeit für die gesamte Dauer des Aufenthalts
  • Akzeptanz durch alle konsularischen Dienste aller Mitgliedstaaten, die Schengen-Visa ausstellen

Wichtig! Das Zertifikat dieser Schengen-Krankenversicherung ist Teil der obligatorischen Dokumente, die Ihrem Antragsordner beizufügen sind. Ohne dieses Reiseversicherungszertifikat wird Ihr Visaantrag abgelehnt.

Unsere AXA Schengen Reiseversicherungspolicen sind alle für die Erlangung eines Schengen-VISA konform. Wir stellen Ihnen ein Zertifikat zur Verfügung, das sofort nach der Kaufbestätigung heruntergeladen werden kann.

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Wie die AXA Schengen Versicherung funktioniert
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Weltweite Abdeckung

Weltweite Abdeckung in mehr als 190 Ländern

Medizinische Abdeckung

Krankheitskosten abgedeckt

Einfache Schadensmeldung

Vereinfachter Schadensmeldungsprozess

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Krankheitskosten abgedeckt

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Auch ideal für alle Reisenden in Europa

Diese Art von Versicherung ist nicht nur für Visaantragsteller gedacht. Sie ist auch ideal für andere Reisende, die umfassenden Schutz für ihren Aufenthalt in Europa wünschen, wo Krankheitskosten sehr teuer sein können.

 

Sie können beruhigt abreisen und sich auf das Wesentliche konzentrieren, in dem Wissen, dass Ihre Krankheitskosten bei Bedarf abgedeckt sind.

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitet AXA auch Visaanträge bei Botschaften?

 

AXA Schengen bearbeitet keine Visaanträge. Wir stellen das Reiseversicherungsdokument zur Verfügung, das eine der Anforderungen für Ihren Schengen-Visaantrag ist. Für den eigentlichen Visaantragsprozess müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Schengen-Landes wenden, das Sie besuchen möchten. Für hilfreiche Informationen zum Visaantrag können Sie unseren Leitfaden zur Visa-Beantragung besuchen.

Erhalte ich das Policendokument für die Visagenehmigung sofort nach dem Kauf?

 

Ja, Sie erhalten Ihr Versicherungszertifikat sofort nach der Bearbeitung Ihrer Zahlung. Das Dokument wird an Ihre E-Mail-Adresse gesendet und ist auch zum Download auf der Bestätigungsseite Ihres Kaufs verfügbar. Dieses Zertifikat enthält alle von den Botschaften für Visaanträge benötigten Informationen, einschließlich Deckungsbeträge, Policendaten und Notfallkontaktinformationen. Bitte überprüfen Sie Ihren Spam-/Junk-Ordner, wenn Sie es nicht in Ihrem Posteingang innerhalb weniger Minuten nach dem Kauf sehen.

Welche spezifischen Informationen muss die Botschaft auf dem Versicherungszertifikat sehen?

 

Unsere Versicherungszertifikate zeigen alle Informationen prominent an, was sie von allen Schengen-Botschaften leicht akzeptabel macht. Wir formatieren unsere Zertifikate speziell, um diese wichtigen Anforderungen für Visa-Beamte hervorzuheben.

Schengen-Botschaften verlangen, dass Ihr Versicherungszertifikat klar zeigt:

  • Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum passend zu Ihrem Reisepass
  • Deckung für die gesamte Dauer Ihres geplanten Aufenthalts
  • Mindestdeckungsbetrag von 30.000 € für Krankheitskosten
  • Deckung für medizinische Notfallbehandlung
  • Deckung für medizinische Rückführung
  • Gültigkeit in allen Schengen-Ländern

Decken Ihre Versicherungen alle Länder im Schengen-Raum ab?

 

Ja, unsere Schengen-Versicherungen decken alle Schengen-Raum-Länder ab: Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.

Die Deckung ist während Ihres Aufenthalts im gesamten Schengen-Raum gültig, unabhängig davon, welche spezifischen Schengen-Länder Sie besuchen möchten. Die Versicherung erfüllt die Anforderungen für Visaanträge in alle Schengen-Länder.

Kann ich eine Rückerstattung erhalten, wenn mein Visa abgelehnt wird?

 

Ja, wir bieten eine vollständige Rückerstattung an, wenn Ihr Visaantrag abgelehnt wird. Hier ist das einfache Verfahren:

  1. Senden Sie uns eine E-Mail an info.schengen@axa-schengen.com mit den folgenden Informationen:
    • Vorname
    • Nachname
    • Policennummer
    • Kaufdatum
    • Visa-Prüfungsdatum
    • Zusätzliche Kommentare
  2. Fügen Sie eine Kopie des offiziellen Visa-Ablehnungsschreibens der Botschaft/des Konsulats bei. Das Dokument muss den Namen des Versicherten sowie ein Datum und einen Stempel der Botschaft enthalten.
  3. Wir bearbeiten Ihre Rückerstattung innerhalb von 5-7 Werktagen an Ihre ursprüngliche Zahlungsmethode.

Zusätzlich sind Sie mit unseren Europe Travel und Multi Trip Plänen auch in Großbritannien, Irland und Zypern abgedeckt. Bitte beachten Sie, dass unser Low Cost Plan nur den Schengen-Raum abdeckt.

Wenn Sie häufig reisen, ziehen Sie unseren Multi Trip Plan in Betracht, der eine Jahresversicherung für mehrere Reisen pro Jahr bietet. Es ist ein großartiger Weg, um abgedeckt zu bleiben, ohne für jede Reise einzeln eine Versicherung kaufen zu müssen.

Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert?

 

Wir akzeptieren die folgenden Zahlungsmethoden:

  • Kredit-/Debitkarten: Visa, Mastercard, American Express
  • PayPal
  • iDeal (für niederländische Kunden)
  • Apple Pay
  • Google Pay

Alle diese Zahlungsmethoden sind sicher und erzeugen keine zusätzlichen Gebühren.

Kann ich in meiner lokalen Währung anstatt in Euro zahlen?

 

Unsere Preise und Zahlungen sind nur in Euro. Aber keine Sorge! Wenn Sie mit Ihrer Kreditkarte zahlen, wird Ihre Bank den Betrag zu ihrem aktuellen Wechselkurs in Ihre lokale Währung umrechnen.

Hier sind einige Dinge zu beachten:

  • Ihre Bank könnte eine kleine Fremdwährungsumrechnungsgebühr erheben (dies wird von Ihrer Bank festgelegt, nicht von uns)
  • Ihr Kreditkartenauszug wird den entsprechenden Betrag in Ihrer lokalen Währung anzeigen
  • Der endgültige Preis in Ihrer lokalen Währung hängt vom Wechselkurs zum Zeitpunkt des Kaufs ab

Sie können auch eine sekundäre Währung im Zahlungsprozess auswählen, um einen geschätzten Kurs zu sehen. Denken Sie nur daran, dass der endgültige Preis immer noch in Euro verarbeitet wird.

Wenn Sie sich wegen des Wechselkurses Sorgen machen, überprüfen Sie bei Ihrer Bank deren aktuellen Euro-Umrechnungskurs vor dem Kauf.

Wie kann ich den Preis in meiner lokalen Währung sehen?

 

Unsere Website ermöglicht es Ihnen, Preise in verschiedenen Währungen anzuzeigen, um Ihnen zu helfen, die Kosten Ihrer Versicherung zu verstehen:

  1. In der oberen rechten Ecke unserer Website können Sie Ihre bevorzugte Währung aus mehreren verfügbaren Optionen auswählen
  2. Die Preise werden dann in dieser Währung mit einem indikativen Wechselkurs angezeigt
  3. Sie können die umgerechneten Beträge während des gesamten Kaufprozesses sehen

Bitte beachten Sie, dass diese Funktion nur zu Informationszwecken dient. Obwohl Preise in Ihrer lokalen Währung angezeigt werden, wird die endgültige Zahlung immer in Euro verarbeitet. Der tatsächliche Wechselkurs wird der von Ihrer Bank oder Ihrem Zahlungsanbieter zum Zeitpunkt der Transaktion angewandte sein.

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