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Wer braucht eine Visum-Reisekrankenversicherung und welche Versicherung ist die Richtige?

Ob eine Schengen-Visum-Reiseversicherung für Sie obligatorisch ist oder nicht, kommt auf Ihre Staatsbürgerschaft an. Genauer gesagt: wenn Sie aus einem Land kommen, dass Schengen-Visum-pflichtig ist, dann brauchen Sie auch eine Reisekrankenversicherung für Nicht-EU-Bürger, die im ganzen Schengen-Raum gültig ist. Die Schengen-Visum-Krankenversicherung gehört mit zu den wichtigsten Dokumenten für den Visumantrag. Erfahren Sie im Detail, welche Reisenden eine Versicherung brauchen und wie Sie die richtige Versicherung für sich auswählen!

Welche Nicht-EU-Bürger brauchen verpflichtend eine Reisekrankenversicherung?

Bürger von mehr als 100 Ländern müssen derzeit ein Schengen-Visum für die Einreise nach Europa beantragen und brauchen deshalb zwingend eine Reisekrankenversicherung für Ausländer bzw. für Nicht-EU-Bürger. Ob Sie auch dazugehören, können Sie mit unserer folgenden Liste prüfen. Bitte beachten Sie, dass Bürger bestimmter Länder (wie der Ukraine beispielsweise) von der Schengen-Visumspflicht befreit sind, jedoch eine Schengen-Reiseversicherung benötigen, wenn sie nach Europa reisen möchten.
 

Liste der visumpflichtigen Länder:

  • Afghanistan
  • Ägypten
  • Algerien
  • Angola
  • Äquatorialguinea
  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Äthiopien
  • Bahrain
  • Bangladesch
  • Belarus / Weißrussland
  • Belize
  • Benin
  • Bhutan
  • Bolivien
  • Botsuana
  • Burkina Faso
  • Burundi
  • Cabo Verde
  • Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste)
  • Dominikanische Republik
  • Dschibuti
  • Ecuador
  • Eritrea
  • Fidschi
  • Gabun
  • Gambia
  • Ghana
  • Guinea
  • Guinea-Bissau
  • Guyana
  • Haiti
  • Indien
  • Indonesien
  • Irak
  • Iran
  • Jamaika
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kambodscha
  • Kamerun
  • Kasachstan
  • Katar
  • Kenia
  • Kirgisistan
  • Komoren
  • Kongo (Republik Kongo)
  • Kongo (Demokratische Republik)
  • Korea (Demokratische Volksrepublik, Nordkorea)
  • Kosovo
  • Kuba
  • Kuwait
  • Laos
  • Lesotho
  • Libanon
  • Liberia
  • Libyen
  • Madagaskar
  • Malawi
  • Malediven
  • Mali
  • Marokko
  • Mauretanien
  • Mongolei
  • Mosambik
  • Myanmar (Burma)
  • Namibia
  • Nauru
  • Nepal
  • Niger
  • Nigeria
  • Oman
  • Pakistan
  • Palästinensische Gebiete
  • Papua-Neuguinea
  • Philippinen
  • Ruanda
  • Russische Föderation
  • Sambia
  • Sao Tomé und Principe
  • Saudi-Arabien
  • Senegal
  • Sierra Leone
  • Simbabwe
  • Somalia
  • Sri Lanka
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Sudan
  • Surinam
  • Swasiland
  • Syrien
  • Tadschikistan
  • Tansania
  • Thailand
  • Togo
  • Tschad
  • Tunesien
  • Türkei
  • Turkmenistan
  • Uganda
  • Usbekistan
  • Vietnam
  • Zentralafrikanische Republik

Welche Nicht-EU-Bürger brauchen keine Reisekrankenversicherung?

Neben allen EU- und Schengen-Staaten gibt es Länder deren Bürger von der Visumpflicht befreit sind (zumindest für einen Kurzaufenthalt von bis zu 90 Tagen) . Wenn Sie Staatsbürger eines dieser Länder sind, brauchen Sie nicht zwingend eine Reisekrankenversicherung für Ausländer - dennoch sollten Sie darüber nachdenken. Das Deutsche Auswärtige Amt rät allen Reisenden zu einer Reisekrankenversicherung! Und das aus gutem Grund: sollte Ihnen etwas passieren, müssen Sie die Kosten für Arztbesuche, Operationen, Krankenhausaufenthalte oder Transporte aus eigener Tasche bezahlen.
 

Liste der visumbefreiten Länder (für Kurzaufenthalte):

  • Albanien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien sowie Kokosinseln, Norfolkinsel, Weihnachtsinsel
  • Bahamas
  • Barbados
  • Bosnien-Herzegowina (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dominica
  • El Salvador
  • Georgien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Grenada
  • Guatemala
  • Honduras
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Kiribati
  • Kolumbien
  • Macau (Von der Visumpflicht befreit sind Inhaber von Pässe der Sonderverwaltungsgebiete Hongkong und Macau)
  • Malaysia
  • Marshall-Inseln
  • Mauritius
  • Mazedonien (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Mexiko
  • Mikronesien
  • Moldau (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Monaco
  • Montenegro (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Neuseeland einschließlich Cookinseln, Niue, Tokelau
  • Nicaragua
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Salomonen
  • Samoa
  • San Marino
  • Serbien (die Visumfreiheit gilt nur mit biometrischen Pässen, die nicht von der serbischen Koordinierungsdirektion (Serbisch: Koordinaciona uprava) ausgestellt wurden)
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • St. Vincent u. Grenadinen
  • Taiwan (Visumfrei einreisen dürfen Sie nur, wenn Sie Inhaber eines Reisepass sind, der durch Taiwan ausgestellt wurde und eine Personalausweisnummer enthält)
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tuvalu
  • Ukraine (Visumbefreiung gilt nur, wenn Sie einen biometrischen Pass besitzen)
  • Uruguay
  • USA (einschließlich Amerikanische Jungferninseln, Amerikanisch-Samoa, Guam, Puerto Rico)
  • Vanuatu
  • Vatikanstadt
  • Venezuela
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vereinigtes Königreich Großbritannien, Nordirland und Staatsbürger der britischen Überseegebiete

Wichtig: Für einen Langzeitaufenthalt über 90 Tage sind die meisten Staaten außerhalb der EU visumpflichtig. Nur Staatsbürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, der Republik Korea und den USA können auch nach der Einreise ein nationales Visum beantragen.

Welche Kriterien muss die Reiseversicherung für das Schengen-Visum zwingend erfüllen?

Wenn Sie Ihr Land in der Liste der visumpflichtigen Länder wiederfinden, müssen Sie für die Einreise ein Schengen-Visum beantragen. Dafür brauchen Sie wiederum eine passende Reiseversicherung für Ausländer, die für den Schengen-Raum gültig ist. Ihre Schengen-Reiseversicherung muss bestimmte Kriterien erfüllen, die von den Schengen-Staaten in einer europäischen Richtlinie festgelegt wurden.

Notwendige Leistungen einer Schengen-Visum-Reiseversicherung für ausländische Besucher:

  • Medizinische Notfallversorgung und/oder Krankenhausnotfallversorgung mit einer Mindestdeckung von 30.000 €
  • Rückführung in medizinischen Notfällen und im Todesfall
  • Gültigkeit in allen Schengen-Ländern

Jede Schengen-Visum-Reiseversicherung muss Kosten bis mindestens 30.000 € abdecken, und zwar für die gesamte Dauer des Aufenthalts. Außerdem muss sie unbedingt in allen Ländern des Schengen-Raums (aktuell 27 Länder) gültig sein. Was auch immer der Grund für Ihren Aufenthalt im Schengen-Raum ist, wenn Sie ein Visum benötigen, müssen Sie als ausländischer Gast versichert sein! Denn ohne Versicherung, kein Visum. Den Nachweis über die Schengen-Reiseversicherung legen Sie einfach Ihrem Antragsdossier für das Schengen-Visum bei.

Wie wähle ich meine obligatorische Reisekrankenversicherung als ausländischer Gast aus? 

AXA Schengen hat drei Schengen-Visum-Reiseversicherung im Portfolio. Alle drei Versicherungen sind Schengen-Visa konform, das heißt sie gelten für den gesamten Schengen-Raum (Multi-Trip und Europe-Travel darüber hinaus auch für andere Länder der EU). Außerdem decken sie die Kosten im Krankheits- oder Todesfall bis mindestens 30.000 € (Multi-Trip und Europe-Travel sogar bis 100.000 €). Warten Sie nicht länger und wählen Sie Ihre Reiseversicherung für Nicht-EU-Bürger passend zu Ihrem Budget und der Art Ihrer Reise.

  • Low Cost: die günstige Reiseversicherung für Nicht-EU-Ausländer
  • Europe Travel: die Reiseversicherung für Nicht-EU-Ausländer, die in ganz Europa versichert sein wollen
  • Multi-Trip: die Reiseversicherung für Nicht-EU-Ausländer die häufig in den Schengen-Raum reisen

Ob für häufige Businessreisen, für Multivisa oder Urlaubsreisen durch ganz Europa, sicher ist die passende Schengen-Versicherung auch für Sie dabei! Zwei der AXA-Versicherungen können Sie übrigens für bis zu 6 Monate abschließen und als Visum-Versicherung für nationale Visa nutzen.

 

Erfahren Sie in unserem direkten Vergleich, welche der Schengen-Visum-Versicherungen die Beste für Sie ist und lernen Sie mehr über die einzelnen Leistungen und Tarife kennen.

Vorteile der AXA-Schengen-Reiseversicherungen

  • Kein medizinischer Fragebogen
  • Keine Selbstbeteiligung
  • Keine Altersgrenze für den Abschluss einer Schengen-Versicherung (auch Senioren über 70 oder 80 Jahre erhalten die gleichen Leistungen)
  • Abschluss unabhängig von der Nationalität möglich
  • Attraktive Preise: die günstigste Reisekrankenversicherung für Ausländer beginnt bei 22 € pro Reisewoche und staffelt sich nach Dauer des Aufenthalts. Für einen Urlaub von einer Woche sind Sie ab 22 € (Low Cost-Versicherung) oder 33 € (Europe Travel-Versicherung) bestens abgesichert
  • Schnelle Online-Buchung
  • 24/7 Unterstützung und Hilfe im Notfall
  • Rückerstattung der Kosten für die Reiseversicherung, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird, insofern Sie einen offiziellen Beleg vorweisen können

Wie schließe ich eine Reisekrankenversicherung für Ausländer ab?

Bei AXA Schengen können Sie ganz einfach und bequem von zu Hause aus Ihre Schengen-Reiseversicherung abschließen. In nur wenigen Klicks berechnet AXA Ihren Tarif je nach Reisedauer und Schengen-Versicherung, die Sie gewählt haben. Wenn Sie die Versicherung abgeschlossen und sicher online bezahlt haben, erhalten Sie per E-Mail den Versicherungsnachweis, den Sie ausdrucken und Ihrem Antrag für das Schengen-Visum beifügen.

Gut zu wissen: Auch eine dritte Person kann eine Schengen-Reisekrankenversicherung für Nicht-EU-Bürger abschließen und bezahlen. Konkret heißt das, dass Sie auch als Gastgeber eine Versicherung für ausländische Gäste abschließen können. In diesem Fall müssen Sie dem Visumantragsteller den Versicherungsnachweis nur per E-Mail weiterleiten.

Für wen ist die Schengen-Reisekrankenversicherung obligatorisch?

Nicht EU Bürger die ein Schengen-Visum für die Einreise nach Europa beantragen müssen brauchen zwingend eine Schengen Reisekrankenversicherung für Ausländer. Den Versicherungsnachweis müssen Sie beim Visumantrag beilegen. Ohne Versicherungsschutz im Schengen-Raum wird Ihr Visumantrag abgelehnt.

Ist es notwendig für jedes Schengen-Land das ich besuchen möchte eine Schengen-Reisekrankenversicherung abzuschließen?

Nein Da eine Schengen Reisekrankenversicherung für alle 27 Schengen-Staaten gültig sein muss können Sie mit nur einer Versicherung in alle 27 Länder reisen. AXA-Schengen bietet auch Reiseversicherungen für ausländische Besucher die in die europäischen Mikrostaaten reisen oder sich in Ländern der Europäischen Union die nicht zur Schengen Zone gehören aufhalten wollen.

Welche Länder werden von der Schengen-Reisekrankenversicherung gedeckt?

Eine Schengen Reisekrankenversicherung für Nicht EU Bürger muss Schutz in allen Ländern des Schengen-Raums bieten. Diese sind Österreich Belgien Dänemark Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Island Italien Kroatien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Spanien Tschechische Republik Slowakei Slowenien Schweden und die Schweiz.