Denken Sie daran: Die Krankenversicherung ist für das Studentenvisum für Spanien Pflicht!
Packen Sie schon Ihre Koffer für ein Studium in Spanien? Ausgezeichnete Wahl! Mit einem Hochschulsystem auf höchstem Niveau, einer unvergleichlichen Lebensqualität und renommierten Business Schools von internationalem Rang zählt Spanien bereits mehr als 200.000 internationale Studierende in seinen Hörsälen.
Spanien belegt zudem dauerhaft einen Spitzenplatz unter den beliebtesten Erasmus+-Ländern, und zieht jedes Jahr Tausende von Studierenden aus Drittstaaten (aus Lateinamerika, Asien oder den USA) an, die ihre Universitäten für ihr Studium wählen.
Dennoch ist die administrative Vorbereitung der erste unverzichtbare Schritt. Ob Sie einen Kurzlehrgang absolvieren oder sich für einen Bachelor, Master oder Universitätskurs einschreiben: Dieser Leitfaden begleitet Sie Schritt für Schritt bei der Beantragung Ihres Studentenvisums für Spanien oder einer Aufenthaltsgenehmigung sowie beim Abschluss der obligatorischen Krankenversicherung für Ihren Aufenthalt.
Verfasst von: Lucas Medrano von Oppenheim
Datum: 23.09.2026
📌 Kurz zusammengefasst: Studieren in Spanien
- Kurzlehrgang (weniger als 90 Tage): Erfordert je nach Staatsangehörigkeit ein Schengen-Kurzaufenthaltsvisum; keine Möglichkeit zur TIE-Beantragung oder Erwerbstätigkeit.
- Studium von mehr als 90 Tagen: Erfordert ein nationales Studentenvisum für einen Langzeitaufenthalt; erlaubt eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Stunden pro Woche.
- Hochschulzulassung: Zulassung an einer anerkannten Bildungseinrichtung sowie Vorlage des Immatrikulationsnachweises (bei Hochschulstudiengängen).
- Finanzielle Leistungsfähigkeit: Nachweis von 100 % des IPREM
- Konforme private Krankenversicherung: Pflicht für das Schengen-Visum und das Studentenvisum (z. B. die Tarife von AXA Schengen).
- TIE-Beantragung: Pflichttermin bei der Polizei innerhalb der ersten 30 Tage, wenn das Programm mehr als 180 Tage umfasst.
Inhaltsverzeichnis
- 📘 1. Definition des Studentenvisums
- 🌍 2. Voraussetzungen nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsdauer
- 👣 3. Schritte zur Antragstellung
- 📄 4. Erforderliche Unterlagen
- 💶 5. Kosten und Gebühren
- ⏱️ 6. Bearbeitungs- und Entscheidungszeiten
- ⚠️ 7. 6 häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten
- 🛡️ 8. AXA Krankenversicherung und Leistungsumfang
- ❓ 9. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist das Studentenvisum für Spanien?
Das „Studentenvisum" ist die Genehmigung (nationales Visum (Typ D)), die ausländischen Staatsangehörigen erlaubt, nach Spanien einzureisen und sich dort zum Studieren, Forschen oder für ehrenamtliche Tätigkeiten aufzuhalten.
Obwohl wir in diesem Leitfaden den allgemeinen Begriff verwenden, da er am häufigsten gesucht wird, gibt es rechtlich zwei zentrale Konzepte:
- Das Visum: Es ist das vom Konsulat ausgestellte Dokument, das Ihnen die Einreise nach Spanien ermöglicht.
- Die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken: Es ist der rechtliche Titel, der Ihnen erlaubt, sich während der Dauer Ihres Studiums im Land aufzuhalten.
Gut zu wissen! Die aktuelle Regelung für Studentenvisa für Spanien wird unter anderem durch das Real Decreto 1155/2024 geregelt, das am 20. Mai 2025 in Kraft getreten ist.
Wer benötigt ein Studentenvisum für Spanien?
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen weder ein Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis, um in Spanien zu studieren.
Sie müssen sich lediglich im Zentralen Ausländerregister registrieren, wenn ihr Aufenthalt 90 Tage überschreitet.
Für Studierende aus Drittstaaten (außerhalb der EU/EWR/Schweiz) hängt das Verfahren direkt von der Studiendauer und der Staatsangehörigkeit ab:
- Studium bis zu 90 Tagen (Kurzaufenthalt): Es gibt kein nationales Studentenvisum. Es gilt die Schengen-Regelung (Schengen-Visum Typ C, sofern die Staatsangehörigkeit des Studierenden dies erfordert, oder visumfreie Einreise ohne Visum bei bestehendem Befreiungsabkommen).
Ermöglicht die Teilnahme an Kurzsprachkursen, Seminaren, Workshops, Austauschprogrammen oder Kurzzeitausbildungen. Berechtigt weder zur Arbeit noch zur Beantragung der TIE.
- Studium von mehr als 90 Tagen (Langzeitaufenthalt): Erfordert eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken sowie das entsprechende nationale Visum (Typ D), das vor der Abreise beantragt werden muss.
⚠️ Überschreitet der Aufenthalt 6 Monate (180 Tage), ist die Beantragung der Tarjeta de Identidad de Extranjero (TIE) nach der Ankunft in Spanien verpflichtend.
Praxisbeispiele: Anforderungen je nach Studienprofil
| Ausbildungsart | Dauer | Erforderliches Verfahren | Wichtige Unterlagen | Formalitäten bei der Ankunft und Recht auf Arbeit |
|---|---|---|---|---|
| Kurzprogramme oder Austausch | Bis zu 90 Tage | Schengen-Visum (Typ C) oder visumfreie Einreise (je nach Staatsangehörigkeit) | Reisepass, Zulassungsschreiben, Nachweis finanzieller Mittel, Reiseversicherung. | Keine weiteren Formalitäten in Spanien (keine TIE). Keine Arbeitsgenehmigung. |
| Intensiver Spanischkurs | Mehr als 90 Tage (z. B. 6 Monate) | Nationales Visum (Typ D) + Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken |
Einschreibung an einer akkreditierten Schule (Instituto Cervantes/SIELE), Zahlungsnachweis, Nachweis finanzieller Mittel, Krankenversicherung ohne Selbstbeteiligung, polizeiliches Führungszeugnis. | Anmeldung beim Einwohnermeldeamt + Beantragung der TIE (bei Aufenthalt über 180 Tage). • Erlaubt Arbeit bis zu 30 Std./Woche, sofern vereinbar. |
| Berufsausbildung (FP) (Gastronomie, Design, Technologie) |
6–12 Monate (oder länger) | Nationales Visum (Typ D) + Aufenthaltserlaubnis |
Zulassungsschreiben der Einrichtung, offizielles Programm, Zahlungsnachweis, finanzielle Mittel (100 % IPREM), Krankenversicherung. | Anmeldung beim Einwohnermeldeamt + Antrag auf TIE. • Erlaubt eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Std./Woche. |
| Doktorat oder Forschung | 3–4 Jahre | Nationales Visum (Typ D) + Aufenthaltserlaubnis |
Zulassungsschreiben, Vertrag/Stipendium, finanzielle Mittel, umfassende Krankenversicherung, polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Attest | Anmeldung beim Einwohnermeldeamt + Antrag auf TIE. • Erlaubt eine Erwerbstätigkeit von bis zu 30 Std./Woche oder mit Forschungsvertrag. |
| Sekundarstufe / Abitur Weiterführende Schulbildung (Sekundarstufe II) (Privatschule oder internationale Schule) |
10–11 Monate (Schuljahr) | Nationales Visum (Typ D) für Minderjährige | Schulbestätigung, finanzielle Mittel der Eltern, Krankenversicherung, notarielle Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten. | Anmeldung beim Einwohnermeldeamt für den Minderjährigen + Antrag auf TIE für die Dauer des Schuljahres. |
Welche Ausbildungen berechtigen zum Studienvisum für einen Langzeitaufenthalt?
Das Studentenvisum für Spanien ist nicht ausschließlich auf Universitätsstudiengänge beschränkt. Die spanischen Vorschriften sehen verschiedene Bildungs- und Ausbildungsaktivitäten vor.
Dazu gehören unter anderem:
- Universitätsstudium und andere Hochschulausbildungen.
- Bestimmte künstlerische Hochschulausbildungen.
- Weiterführende Schulbildung (Sekundarstufe II).
- Schüleraustauschprogramme.
- Freiwilligendienste.
- Forschungsaufenthalte.
- Spezialisierte medizinische Ausbildung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen.
📌Bei Hochschulstudien muss das Programm an einer in Spanien anerkannten Hochschule oder Bildungseinrichtung absolviert werden und zu einem anerkannten Hochschulabschluss führen.
Wie beantragt man das Studentenvisum für Spanien Schritt für Schritt?
1. Planung (mindestens 2 Monate im Voraus): Beginnen Sie mit den Formalitäten mindestens 2 bis 3 Monate vor Kursbeginn, um genügend Zeit für die Bearbeitung durch das Konsulat oder die Ausländerbehörde einzuplanen.
2. Antragsstelle (aus dem Herkunftsland oder aus Spanien):
- Aus Ihrem Herkunftsland: Vereinbaren Sie einen Termin beim für Ihren Wohnsitz zuständigen spanischen Konsulat oder bei einem autorisierten Visumzentrum (z. B. BLS International).
- Aus Spanien: Wenn Sie sich bereits legal in Spanien aufhalten (z. B. als Tourist innerhalb der ersten 60 Aufenthaltstage), können Sie den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung direkt online oder bei der Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) einreichen.
3. Einreichen der Unterlagen und Zahlung der Gebühren:
- Antrag aus dem Herkunftsland: Sie müssen persönlich zum Termin beim Konsulat oder autorisierten Visumzentrum erscheinen, um die Unterlagen einzureichen, biometrische Daten (Fingerabdrücke und Foto) zu hinterlegen und die Konsulargebühr zu bezahlen.
📌 Ausnahme für Minderjährige: Sie müssen von ihren Eltern oder gesetzlichen Vormund begleitet werden.
- Antrag aus Spanien: Der Antrag wird vorzugsweise online gestellt (über die Plattform MERCURIO) mittels digitalem Zertifikat oder autorisiertem Verwaltungsdienstleister, ohne dass ein persönliches Erscheinen erforderlich ist.
4. Bearbeitungsdauer: Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel 1 Monat, kann sich in Zeiten hoher Nachfrage (Sommer) jedoch auf 1 bis 2 Monate verlängern. Es empfiehlt sich, keine verbindlichen Tickets zu kaufen, bevor die offizielle Bestätigung vorliegt.
5. Abholung des Visums und Einreise nach Spanien: Nach Erhalt der Genehmigung holen Sie Ihren Reisepass mit dem eingestempelten Visum persönlich innerhalb der vom Konsulat angegebenen Frist ab, um nach Spanien reisen zu können.
Die wichtigsten Voraussetzungen für das Studentenvisum für Spanien
Um das Studienvisum für Spanien zu erhalten, müssen eine Reihe von Dokumenten vorgelegt werden, die den Zweck des Aufenthalts belegen.
Hier sind die wichtigsten Voraussetzungen für die Beantragung eines Studentenvisums für Spanien:
- Offizielles Antragsformular und Lichtbilder: Offizielles Antragsformular für ein nationales Visum, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit aktuellen Passfotos in Farbe.
- Gültiger Reisepass: Original und Kopie. Er muss mindestens die gesamte geplante Aufenthaltsdauer abdecken, mindestens 2 leere Seiten aufweisen und darf nicht älter als 10 Jahre sein.
- Zulassungsnachweis einer anerkannten Bildungseinrichtung: Zulassungs- oder Immatrikulationsbescheinigung einer anerkannten spanischen Bildungseinrichtung (Universität, Berufsschule, akkreditierte Sprachschule usw.) für ein Vollzeit-Präsenzprogramm, zusammen mit dem Zahlungsnachweis.
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel: Nachzuweisen ist die Verfügbarkeit von 100 % des monatlichen IPREM (offizieller spanischer Referenzindex, den Sie auf der IPREM-Website einsehen können) für jeden Aufenthaltsmonat.
⚠️ Begleitpersonen: Für das erste Familienmitglied sind zusätzlich 75 % des IPREM und für jedes weitere Mitglied 50 % des IPREM nachzuweisen.
- Krankenversicherungsnachweis: Bescheinigung (Original und Kopie) einer Krankenversicherung, abgeschlossen bei einem in Spanien zugelassenen Versicherer. Sie muss Leistungen bieten, die dem Grundleistungspaket des spanischen Nationalen Gesundheitssystems entsprechen, und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein.
- Unterkunftsnachweis: Mietvertrag, unterzeichnete Reservierungsbestätigung eines Studentenwohnheims oder Einladungsschreiben.
- Führungszeugnis: Erforderlich bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen. Ausgestellt von den Behörden des Herkunftslandes oder der Länder, in denen der Antragsteller in den letzten 5 Jahren gelebt hat, ordnungsgemäß legalisiert oder mit Apostille versehen und übersetzt.
- Ärztliches Attest: Erforderlich bei Aufenthalten von mehr als 180 Tagen. Es bestätigt, dass der Antragsteller nicht an meldepflichtigen Krankheiten gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften leidet.
- Nachweis des Wohnsitzes im Konsularbezirk: Dokument, das den rechtmäßigen Wohnsitz im Zuständigkeitsbereich des Konsulats belegt, bei dem der Antrag gestellt wird.
- Genehmigung für Minderjährige (falls zutreffend): Bei Minderjährigen notarielle Vollmacht der Eltern oder gesetzlichen Vormund, die die Reise genehmigt und die verantwortliche Person in Spanien benennt.
- Zahlungsnachweis der Konsulargebühr: Bezahlt gemäß den aktuellen Gebühren des zuständigen Konsulats oder der zuständigen Antragsstelle.
💡 Gute Nachrichten! Für Studienaufenthalte von bis zu 6 Monaten (180 Tagen) bieten die AXA Schengen-Tarife eine budgetgerechte Lösung, die alle Konsularanforderungen vollständig erfüllt.
Kosten des Studentenvisums für Spanien
Die Höhe der Konsulargebühr variiert je nach Staatsangehörigkeit des Antragstellers und dem zuständigen Konsularbezirk.
Neben den offiziellen Gebühren sollten Sie folgende zusätzliche Verwaltungskosten einplanen:
- Bearbeitung und Abwicklung: Konsulargebühren, Servicegebühren der autorisierten Zentren (wie BLS International), Aufenthaltserlaubnisgebühr und Ausstellung der TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, Ausländeridentitätskarte).
- Dokumentation: Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen oder Legalisierungen amtlicher Dokumente.
- Zusatzleistungen: Obligatorische private Krankenversicherung, Passfotos sowie mögliche Anfahrtskosten zum Konsulat oder Visumzentrum.
Wie lange dauert das Studentenvisum für Spanien?
Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt in der Regel 1 Monat ab vollständiger Einreichung der Unterlagen, wobei der Prozess in Stoßzeiten (etwa in den Sommermonaten) 1 bis 2 Monate in Anspruch nehmen kann.
- Planung: Beginnen Sie mit den Vorbereitungen mindestens 2 bis 3 Monate vor Studienbeginn.
- Wichtige Dokumente: Beachten Sie, dass die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses, Legalisierungen oder beglaubigter Übersetzungen mehrere zusätzliche Wochen vor dem Termin in Anspruch nehmen kann.
Die 6 häufigsten Fehler beim Beantragen des Studentenvisums
Um Verzögerungen oder eine Ablehnung Ihres Antrags zu vermeiden, achten Sie darauf, folgende häufig von Konsulaten festgestellte Fehler nicht zu begehen:
- Unvollständige oder abgelaufene Unterlagen: Fehler in den Antragsformularen, nicht formatgerechte Fotos oder Dokumente, deren Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.
- Unzureichender Nachweis finanzieller Mittel: Fehlender Nachweis des gesamten erforderlichen Betrags gemäß IPREM (sowohl für den Studierenden als auch für mitreisende Familienangehörige) oder unübersichtliche Kontoauszüge.
- Abschluss einer nicht anerkannten Krankenversicherung: Wahl einer Police, die nicht den Anforderungen des spanischen Nationalen Gesundheitssystems entspricht (unzureichende Deckung, Zuzahlungen oder Wartezeiten). Dies ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe.
- Vage oder unvollständige akademische Nachweise: Fehlendes endgültiges Zulassungsschreiben der autorisierten Bildungseinrichtung, fehlender Studienplan oder fehlende Immatrikulationsnachweise.
- Fehlende Apostillen und beglaubigte Übersetzungen: Einreichen amtlicher Dokumente aus Ihrem Heimatland (wie polizeiliches Führungszeugnis oder Bildungsabschlüsse) ohne die entsprechende Haager Apostille oder Legalisation und ohne beglaubigte Übersetzung ins Spanische.
- Antrag zu spät einreichen. Auch eine zu kurzfristige Antragstellung kann zum Problem werden. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig zu planen. Das ist nicht allzu schwierig, da die Bewerbungsfristen der Universitäten früh im Jahr beginnen und ausreichend Zeit lassen.
Unsere Tipps, um das Studentenvisum für Spanien beim ersten Versuch zu erhalten
Von AXA Schengen möchten wir Ihnen helfen, Ihr Studentenvisum für Spanien beim ersten Versuch zu erhalten. Befolgen Sie diese Tipps und erhöhen Sie Ihre Chancen erheblich:
- Unterlagen in 2 Mappen organisieren: Legen Sie eine geordnete Mappe ausschließlich mit den Originaldokumenten an und eine zweite identische Mappe mit allen Kopien.
- Pünktlich zum Termin erscheinen: Kommen Sie zum Konsulat oder zum autorisierten externen Antragszentrum mindestens 15 Minuten vor dem Termin.
- Farbige Trennblätter verwenden: Setzen Sie gut sichtbare Trennblätter oder Haftnotizen ein, um das vom Sachbearbeiter gewünschte Dokument sofort griffbereit zu haben.
- Wichtige Reisedaten einprägen: Sie sollten genau wissen, wann Ihr Studienprogramm beginnt und an welchem ungefähren Datum Sie nach Spanien fliegen möchten.
- Flexible oder erstattungsfähige Transportbuchungen bevorzugen: Kaufen Sie keine nicht erstattungsfähigen Tickets, bevor Sie den Bescheid erhalten haben. Wählen Sie Flüge mit kostenloser Stornierung oder flexible Tickets, damit Ihnen bei Verzögerungen oder einer Ablehnung kein finanzieller Schaden entsteht.
💡 Volle Sicherheit garantiert! Sollte Ihr Visum aus irgendeinem Grund abgelehnt werden, verpflichtet sich AXA zur vollständigen Rückerstattung des Betrags Ihrer Versicherungspolice und garantiert so einen 100 % sicheren und risikofreien Kauf.
Warum die AXA Schengen-Versicherung für Ihr Studium in Spanien wählen?
Um die Genehmigung für ein Studium in Spanien zu erhalten, müssen Sie eine obligatorische Krankenversicherung vorlegen, die auf die Dauer Ihres Programms und die Art des Visums abgestimmt ist:
- Studium unter 90 Tagen (Kurzkurse, Sommerprogramme): Erfordert ein Schengen-Visum. Die Policen von AXA Schengen erfüllen strikt die von der Europäischen Union festgelegten Mindestkriterien (Krankenversicherungsschutz von mindestens 30.000 € und Repatriierung).
- Studium von mehr als 90 Tagen bis zu 6 Monaten (ein akademisches Semester): Erfordert ein Studentenvisum. Die Tarife von AXA Schengen bieten den durchgehenden Versicherungsschutz, den die Konsulate für die Erteilung des nationalen Studienvisums für bis zu 180 Tage verlangen.
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Unsere 3 Tarife – passend für Ihre Bedürfnisse und Ihr Budget
AXA stellt Ihnen drei flexible Tarife mit unterschiedlichen Schutzniveaus und Preisen zur Verfügung:
- AXA BASIC : Die günstigste Grundoption (ab 4,90 €/Tag), die die geforderte Deckung von 30.000 € gewährleistet und alle Anforderungen des Schengen-Visums erfüllt.
- AXA ESSENTIAL : Erweiterter Schutz bis zu 100.000 € bei Krankheitskosten, gültig im gesamten Schengen-Raum, im Vereinigten Königreich, in Irland, Zypern und den Mikrostaaten.
- AXA PREMIUM : Der umfassendste Rundum-Schutz auf dem Markt mit einer Deckungssumme von bis zu 2.000.000 € bei Krankheitskosten. Vollständiger Schutz für Studierende, die auf all ihren Reisen durch Europa absolute Sicherheit suchen.
Die wichtigsten Vorteile einer Absicherung Ihres Studiums mit AXA Schengen
- Hoher Krankenversicherungsschutz: Bis zu 2.000.000 € bei medizinischen Kosten sowie Deckung für zahnärztliche Notfälle.
- Medizinische Repatriierung und Rückführung im Todesfall: Vollständige Organisation und Betreuung von Anfang bis Ende garantiert.
- 24/7-Assistance und Telemedizin: Unterstützung in Ihrer Sprache und medizinische Fernkonsultationen (Doctor, Please!).
- Privathaftpflicht im Ausland: Schutz bei unbeabsichtigten Schäden gegenüber Dritten.
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Praktische FAQ zum Studentenvisum für Spanien
Benötige ich ein Studentenvisum, wenn mein Studienaufenthalt weniger als 90 Tage dauert?
Kein Studentenvisum ist erforderlich, jedoch könnte ein Schengen-Visum nötig sein.
Da es sich um einen Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage) handelt, hängen die Bedingungen von Ihrer Staatsangehörigkeit ab: Ist Ihr Heimatland von der Schengen-Visumpflicht befreit, können Sie Kurzkurse ohne vorherige Formalitäten absolvieren; andernfalls müssen Sie ein Kurzaufenthaltsvisum beantragen. Beachten Sie, dass diese Regelung sich vom Studentenvisum unterscheidet und weder die Beantragung der TIE noch eine Erwerbstätigkeit erlaubt.
💡 Tipp von AXA: Informieren Sie sich stets über die offiziellen Konsulatskanäle, da die spezifischen Anforderungen je nach Herkunftsland variieren können.
Darf ein ausländischer Student in Spanien arbeiten?
Ja, sofern er über die entsprechende Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken verfügt, wobei die Regelung je nach Dauer des Programms unterschiedlich ist:
- Studium von mehr als 90 Tagen (Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken): Erlaubt eine abhängige oder selbstständige Beschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche. Die Beschäftigung muss mit dem Stundenplan vereinbar sein, und die Einkünfte dürfen nicht die Hauptfinanzierungsquelle für den Aufenthalt darstellen.
- Kurzstudium von bis zu 90 Tagen (Schengen-Visum): Berechtigt unter keinen Umständen zur Erwerbstätigkeit in Spanien während des Aufenthalts.
Kann ich mit einem Studentenvisum mit meiner Familie nach Spanien reisen?
Ja, sofern Sie über ein Studentenvisum für einen Langzeitaufenthalt (mehr als 90 Tage) verfügen. Studierende im Hochschulbereich können die Einreise ihres Ehegatten, eingetragenen Lebenspartners sowie minderjähriger oder behinderter Kinder beantragen. Dafür müssen Sie die familiäre Bindung nachweisen, für jede Begleitperson eine umfassende Krankenversicherung abschließen und für das erste Familienmitglied 75 % des IPREM zusätzlich sowie für jedes weitere Mitglied 50 % nachweisen.
Dürfen die Familienangehörigen eines Studenten arbeiten?
Nein. Familienangehörige, die Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis als Angehörige eines Studenten sind, sind während deren Gültigkeitsdauer nicht zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Kann ich mit einem Studentenvisum eine Berufsausbildung (FP) in Spanien absolvieren?
Ja. Sie können ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken beantragen, um eine Berufsausbildung (Formación Profesional, FP) in Spanien zu absolvieren, sofern der Bildungsgang an einer offiziellen oder anerkannten Bildungseinrichtung angeboten wird und in Vollzeit stattfindet. Je nach Dauer der Ausbildung gewährt Ihnen das Visum dieselben Rechte wie jedem anderen internationalen Studierenden.
Welche Dokumente müssen für das Studentenvisum in Spanien übersetzt und apostilliert werden?
Von ausländischen Behörden ausgestellte Dokumente können eine offizielle Übersetzung sowie eine Legalisation oder Apostille erfordern, abhängig vom jeweiligen Dokument, dem Ausstellungsland und den anwendbaren internationalen Abkommen.
Eine Apostille ersetzt nicht zwingend die Übersetzung.
Wenn Sie daher akademische Zeugnisse, Führungszeugnisse, Geburtsurkunden oder andere ausländische Dokumente einreichen möchten, empfiehlt es sich, die Anforderungen des zuständigen Konsulats oder der zuständigen Behörde vorab zu prüfen.
Was ist nach der Einreise nach Spanien mit dem Studentenvisum zu tun?
Wenn Ihr Aufenthalt 180 Tage überschreitet, müssen Sie innerhalb der ersten 30 Tage die TIE (Tarjeta de Identidad de Extranjero, Ausländerausweis) bei der Polizei beantragen. Für diesen Schritt müssen Sie sich zunächst bei Ihrer Gemeindeverwaltung anmelden. Darüber hinaus empfiehlt es sich, ein lokales Bankkonto zu eröffnen, eine spanische SIM-Karte zu erwerben und Ihre endgültige Studienimmatrikulation zu formalisieren.
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