Zuletzt aktualisiert am 05.07.2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Greifen Sie auf alle rechtlichen Dokumente Ihrer AXA Schengen-Reiseversicherung zu. Lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Versicherungsprodukt-Informationsblätter vor oder nach Ihrem Abschluss, damit Sie genau wissen, was versichert ist.

📄 Vor dem Abschluss

Wir empfehlen Ihnen dringend, das Versicherungsprodukt-Informationsblatt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des gewählten Tarifs vor dem Kauf zu lesen. Diese Dokumente beschreiben jede Garantie, jeden Höchstbetrag, jeden Ausschluss und jedes Verfahren, um volle Transparenz zu gewährleisten und unangenehme Überraschungen im Schadensfall zu vermeiden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen nach Tarif

Wählen Sie Ihren Tarif aus, um die entsprechenden rechtlichen Dokumente herunterzuladen

AXA Basic

Schengen-visumkonforme, kostengünstige Reiseversicherung für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum.

  • Medizinische Kosten bis zu 50.000 €
  • Rückführung inklusive
  • Deckung im Schengen-Raum
  • Medizinische Telekonsultation

AXA Essential

Zuverlässige und umfassende Reiseversicherung für Europa und das Vereinigte Königreich zu einem erschwinglichen Preis.

  • Medizinische Kosten bis zu 100.000 €
  • Rückführung inklusive
  • Deckung Schengen + EU + Vereinigtes Königreich
  • Gepäckschutz

AXA Premium

Rundum-Reiseversicherung mit maximalen Garantien für vollkommene Sicherheit in Europa.

  • Medizinische Kosten bis zu 150.000 €
  • Rückführung inklusive
  • Deckung Schengen + EU + Vereinigtes Königreich
  • Reiserücktritt und Gepäck

AXA Annual

Jahres-Reiseversicherung für Vielreisende im Schengen-Raum, der EU und dem Vereinigten Königreich.

  • Medizinische Kosten bis zu 100.000 €
  • Unbegrenzte Reisen pro Jahr
  • Deckung Schengen + EU + Vereinigtes Königreich
  • Bis zu 90 Tage pro Reise

💡 Gut zu wissen

Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden Ihnen beim Kauf auch per E-Mail zusammen mit Ihrer Versicherungsbescheinigung zugesandt. Die Bescheinigung muss ausgedruckt und bei der Beantragung eines Schengen-Visums beim Konsulat oder der Botschaft vorgelegt werden. Wenn Sie Ihre Dokumente nicht finden, können Sie über unsere Kontaktseite eine Kopie anfordern.

Brauchen Sie Hilfe?

Unser Support-Team steht Ihnen bei Fragen zu Ihrer Police, Deckung oder Schadensfällen zur Verfügung

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Kontaktieren Sie uns über unser Online-Formular für Vertragsänderungen, Erstattungsanfragen, Kopien der Bescheinigung und allgemeine Anfragen.

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FAQ

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Häufig gestellte Fragen

Häufige Fragen zu unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und rechtlichen Dokumenten

Welche Deckung soll ich wählen?

Alle unsere Reiseversicherungen erfüllen die Anforderungen der Schengen-Botschaften. Besuchen Sie die Seite Deckungen, um die Unterschiede zu sehen.

Was ist eine Vorerkrankung?

Eine Vorerkrankung ist jede Krankheit oder jeder andere medizinische Zustand des Versicherten, der eine medizinische Behandlung erfordert und der dem Versicherten bekannt war und vor dem Kauf der AXA Schengen-Reiseversicherung diagnostiziert wurde.

Mein Visum wurde abgelehnt. Kann ich eine Erstattung erhalten?

Ja. Wir benötigen einen Nachweis über die Visumablehnung und erstatten Ihnen den vollen Betrag zurück.

Wie wird die Versicherungsbescheinigung zugestellt?

Die obligatorische Versicherungsbescheinigung wird sofort nach der Zahlung per E-Mail zugesandt. Sie müssen sie nur ausdrucken.

Ich habe meine Dokumente nicht erhalten. Was soll ich tun?

Überprüfen Sie zuerst Ihren Spam-Ordner. Wenn die Dokumente dort nicht sind, kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.

Wie kann ich Informationen in meinen Dokumenten ändern?

Kontaktieren Sie uns per E-Mail vor Beginn der Deckung über das Kontaktformular.

Wie kann ich meine Dokumente in einer anderen Sprache erhalten?

Kontaktieren Sie uns über das Kontaktformular.