Schengen-Visum: alles für die Beantragung + Ihre obligatorische Versicherung
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Was ist das Schengen-Visum?
Das Schengen-Visum ist ein einheitliches Kurzaufenthaltsvisum, das von einem Mitgliedstaat ausgestellt wird und im gesamten Schengen-Raum gültig ist. Es erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, für Tourismus, Geschäftsreisen oder Familienbesuche. Es berechtigt weder zur Erwerbstätigkeit noch zur Niederlassung.
Das von der Europäischen Union eingeführte Schengen-Visum vereinheitlicht die Einreisebedingungen für 29 europäische Länder. Einmal von einem Land ausgestellt, ermöglicht es die freie Bewegung im gesamten Schengen-Raum ohne erneute Kontrollen an den Binnengrenzen. Es kann als Einreisevisum oder als Visum für mehrfache Einreisen ausgestellt werden.
Was das Schengen-Visum erlaubt und was nicht
- Ein Aufenthalt von maximal 90 Tagen, zusammenhängend oder aufgeteilt, innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen
- Freie Bewegung im gesamten Schengen-Raum
- Verschiedene Reisezwecke: Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Angehörigen, Kurzlehrgänge
- Es berechtigt nicht zur Niederlassung in einem Schengen-Land
- Es erlaubt keine Erwerbstätigkeit (außer bei bestimmten spezifischen Einzelgenehmigungen)
- Der Antrag muss vor der Reise gestellt werden: Das Visum ist nicht bei der Einreise erhältlich
Gültigkeit des Visums ≠ Aufenthaltsdauer
Die Gültigkeitsdauer ist der Zeitraum, in dem Sie in den Schengen-Raum einreisen können (z. B. vom 1. Januar bis 31. Dezember). Die zulässige Aufenthaltsdauer ist die Gesamtzahl der Tage, die Sie sich in diesem Zeitraum dort aufhalten dürfen, in der Regel bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Ein Visum für eine Einreise wird ungültig, sobald Sie die Zone zum ersten Mal verlassen.
Garantiert das Visum die Einreise in den Schengen-Raum?
Nein. Ein gültiges Visum garantiert nicht automatisch die Einreise: Die endgültige Entscheidung liegt bei den Grenzbehörden, die den Zutritt verweigern können, wenn Zweifel am Reisezweck oder an der Vollständigkeit der Dokumente bestehen. Zu beachten ist auch das Visum mit räumlich beschränkter Gültigkeit, das die Bewegungsfreiheit auf bestimmte, ausdrücklich genehmigte Länder beschränkt.
Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum ist eine Zone der Reisefreiheit, die 29 europäische Länder umfasst, die die Kontrollen an ihren Binnengrenzen abgeschafft haben. Er ist die größte Reisezone ohne Grenzkontrollen weltweit (mehr als 4,3 Millionen km²). Einmal im Inneren kann man von einem Land ins andere reisen, ohne erneut eine Passkontrolle passieren zu müssen.
Er umfasst die Mehrheit der EU-Länder (außer Irland und Zypern) sowie vier EFTA-Länder: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Wichtig: Schengen-Raum, Europäische Union und Eurozone decken sich nicht vollständig, ein Land kann einem dieser Bereiche angehören, ohne den anderen anzugehören.
Gut zu wissen: Kontrollen an den Binnengrenzen können vorübergehend wieder eingeführt werden, jedoch nur aus Gründen, die von der EU anerkannt sind (ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit).
Brauche ich ein Schengen-Visum?
Staatsangehörige von mehr als 100 Drittstaaten benötigen ein Schengen-Visum für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen. Bürger der EU und des Schengen-Raums sowie Staatsangehörige von rund 60 visumbefreiten Ländern (USA, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich usw.) benötigen keines, müssen jedoch über ETIAS verfügen, sobald dieses in Kraft tritt.
Wer ein Visum benötigt
Die meisten Besucher aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums: Afrika, Maghreb, Großteil Asiens und des Nahen Ostens, unter anderem. Prüfen Sie, ob Ihre Staatsangehörigkeit betroffen ist →
Wer kein Visum benötigt
- EU-Bürger / Angehörige des Schengen-Raums und ihre Familienangehörigen
- Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels, der von einem Schengen-Staat ausgestellt wurde
- Staatsangehörige der rund 60 Länder mit Visabefreiungsabkommen (USA, Kanada, Japan, Vereinigtes Königreich u. a.)
Auch wenn sie visumfrei einreisen dürfen, müssen diese Reisenden: einen Reisepass besitzen, der seit weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde und noch mindestens 3 Monate nach dem Aufenthalt gültig ist; die 90-Tage-Regelung innerhalb von 180 Tagen einhalten; sich ab Oktober 2025 beim Ein- und Ausreise-System (EES) registrieren; und sobald es in Kraft tritt, über eine ETIAS-Genehmigung verfügen.
Sie wohnen in einem Nicht-Schengen-Land? Sie können dennoch ein Schengen-Visum beantragen. Ob dies erforderlich ist, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab und sollte beim Konsulat des Ziellandes geprüft werden.
Die Arten des Schengen-Visums
Es gibt drei grundlegende Arten des Schengen-Visums: das Flughafentransitvisum (Typ A), das Kurzaufenthaltsvisum (Typ C, das am häufigsten beantragte) und das nationale Langzeitvisum (Typ D). Das Typ-C-Visum kann als Einzel- oder Mehrfacheinreisevisum ausgestellt werden.
| Typ | Verwendungszweck | Dauer | Gründe |
|---|---|---|---|
| Typ A Flughafentransitvisum |
Transit durch einen Schengen-Flughafen ohne Einreise in den Schengen-Raum | Dauer des Zwischenstopps | Zwischenstopp auf dem Weg in ein Nicht-Schengen-Land |
| Typ C Kurzaufenthaltsvisum |
Das am häufigsten beantragte Visum zur Einreise in den Schengen-Raum. Erhältlich als Mehrfacheinreisevisum | ≤ 90 Tage / 180 Tage | Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, Kurzausbildungen |
| Typ D Langzeitvisum / nationales Visum |
Länderspezifische Voraussetzungen | 3 bis 12 Monate | Studium, Arbeit, familiäre Gründe |
Zwischenstopp in einem Schengen-Land? Wenn Sie sich auf dem Weg zu einem Nicht-Schengen-Ziel im internationalen Transitbereich des Flughafens aufhalten, kann je nach Staatsangehörigkeit ein Transitvisum (Typ A) ausreichen. Sobald Sie diesen Bereich verlassen, ist ein Schengen-Visum (Typ C) erforderlich.
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Wie beantragt man ein Schengen-Visum?
So beantragen Sie ein Schengen-Visum: 1) Visumtyp bestimmen, 2) Unterlagen zusammenstellen, 3) obligatorische Reiseversicherung abschließen, 4) Termin bei der Botschaft, dem Konsulat oder einem zugelassenen Zentrum vereinbaren, 5) Antrag einreichen und Gebühren bezahlen. Die Einreichung muss mindestens 15 Tage vor der Abreise erfolgen.
Wo den Antrag einreichen
Bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. Bei einer Reise in mehrere Länder wenden Sie sich an das Konsulat des Landes, in dem Sie am längsten bleiben, oder des ersten Einreiselands. Bestimmte Dienste sind an zugelassene Zentren ausgelagert (VFS Global, TLScontact, BLS International).
Über ein anderes Land einreisen als das, das das Visum ausgestellt hat? Das ist möglich: Das Visum erlaubt die Freizügigkeit im gesamten Schengen-Raum, sofern Sie bei einer Kontrolle Ihre Reiseroute und den Aufenthaltszweck nachweisen können.
Welche Dokumente werden für ein Schengen-Visum benötigt?
Zu den erforderlichen Dokumenten für ein Schengen-Visum gehören: das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular, ein Reisepass der noch 3 Monate nach dem Aufenthalt gültig ist, zwei aktuelle Passfotos, ein Nachweis über Hin- und Rückflugticket, ein Unterkunftsnachweis, ein Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel sowie eine Reiseversicherungsbescheinigung (obligatorisch).
- Ausgefülltes und unterschriebenes Visumantragsformular
- Reisepass, der noch mindestens 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig ist, mit 2 leeren Seiten
- Zwei aktuelle, vorschriftsmäßige Passfotos
- Anschreiben mit Erläuterung des Reisezwecks
- Nachweis einer Hin- und Rückflugbuchung
- Unterkunftsnachweis
- Nachweise über finanzielle Mittel
- Konforme Reiseversicherungsbescheinigung (obligatorisch) → abgedeckt durch AXA
Nachweise über finanzielle Mittel
Sie müssen ausreichende Mittel zur Finanzierung Ihres Aufenthalts nachweisen (Kontoauszüge, Gehaltsabrechnungen usw.). Die Mindestbeträge variieren je nach Land. Alternativ kann eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person vorgelegt werden.
Sonderfälle
- Minderjährige, die allein oder in Begleitung reisen: Reisepass, Kopie der Geburtsurkunde, Ausweis und Unterschrift der Eltern bzw. des Vormunds sowie gegebenenfalls eine Ausreisegenehmigung.
- Reisepass läuft bald ab: Er muss noch mindestens 3 Monate nach dem Ende des Aufenthalts gültig sein. Erneuern Sie ihn bei Bedarf, bevor Sie das Visum beantragen.
Kosten und Bearbeitungszeiten des Schengen-Visums
Das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte kostet 90 € für Erwachsene, 45 € für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren und ist für Kinder unter 6 Jahren kostenlos. Rechnen Sie mit ca. 30 € zusätzlichen Servicegebühren über ein zugelassenes Visumzentrum. Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel etwa 15 Tage, in der Hochsaison bis zu 45 Tage.
| Element | Details |
|---|---|
| Preis Erwachsene (Typ C) | 90 € |
| Kinder 6–12 Jahre | 45 € |
| Kinder unter 6 Jahre | Kostenlos |
| Gebühren zugelassenes Visumzentrum (VFS/TLS) | ca. 30 € zusätzlich |
| Bearbeitungsdauer | ca. 15 Tage (bis zu 45 Tage in der Hochsaison) |
| Mindestvorlaufzeit vor Abreise | 15 Tage (idealerweise 3 Wochen bis 6 Monate) |
Tarife aktuell geprüft (August 2026; 90 € gelten seit Juni 2024, Verordnung (EG) Nr. 810/2009). Die EU überprüft die Gebühren alle ca. 3 Jahre; die nächste Anpassung ist voraussichtlich 2027 zu erwarten. Weder die Visumgebühr noch die Servicegebühr werden im Falle einer Ablehnung erstattet.
Die 90-Tage-Regel im 180-Tage-Zeitraum
Ein Schengen-Visum erlaubt einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines gleitenden Zeitraums von 180 Tagen. Die Gültigkeit des Visums (der Zeitraum, in dem Sie einreisen dürfen) ist von der tatsächlich erlaubten Aufenthaltsdauer (Anzahl der effektiven Tage) zu unterscheiden. Ein Visum mit einmaliger Einreise wird mit der ersten Ausreise aus dem Schengen-Raum ungültig.
Kann ein Schengen-Visum verlängert oder erneuert werden?
Grundsätzlich nein: Ein Schengen-Visum kann weder verlängert noch erneuert werden, ohne den Schengen-Raum zu verlassen. Eine außerordentliche Verlängerung kann aus humanitären, medizinischen oder höherer Gewalt geschuldeten Gründen gewährt werden, sofern entsprechende Nachweise vorgelegt werden.
Was tun, wenn das Schengen-Visum abgelehnt wird?
Im Falle einer Ablehnung können Sie die Entscheidung anfechten (Remonstration) oder einen neuen Antrag stellen, je nach dem angegebenen Ablehnungsgrund. Gute Nachrichten: Ihre AXA Schengen-Versicherung wird vollständig erstattet, wenn Sie das offizielle Ablehnungsschreiben vorlegen, innerhalb von 5 bis 7 Werktagen.
Die obligatorische Reiseversicherung für das Schengen-Visum
Die EU verlangt eine Reiseversicherung für die Ausstellung eines Schengen-Visums. Ohne sie wird das Visum abgelehnt. Sie muss mindestens 30.000 € an medizinischen Kosten, die Notfallhospitalisierung und den Rücktransport abdecken, in allen Schengen-Ländern und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig sein. AXA Schengen erfüllt all diese Kriterien ab 4,90 €.
Die EU-Anforderungen (Schengener Visakodex, Art. 15)
| EU-Anforderung | AXA Schengen |
|---|---|
| Krankenversicherungsschutz ≥ 30.000 € | ✓ Bis zu 2.000.000 € (Premium) |
| Notfallhospitalisierung | ✓ Inklusive |
| Medizinischer Rücktransport / Todesfall | ✓ Inklusive |
| Gültig in allen Schengen-Ländern | ✓ + EU, Vereinigtes Königreich, Mikrostaaten |
| Gesamte Aufenthaltsdauer | ✓ Bis zu 180 Tage |
| Von Konsulaten anerkannt | ✓ Von allen Botschaften akzeptiert |
| Erstattung bei Visumablehnung | ✓ Vollständige Erstattung |
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AXA-Qualität und Sicherheit für alle
Vier Tarife, die den Anforderungen des Schengen-Visums entsprechen: drei für einzelne Reisen, mit Preisen und Deckungsumfängen passend zu Ihrem Budget; eine Jahresversicherung für Vielreisende.
Basic
Mindestdeckung, die für die Beantragung eines Schengen-Visums erforderlich ist.
Basic entdeckenEssential
Komfortabler Versicherungsschutz, ideal für einen Aufenthalt in Europa.
Essential entdeckenGibt es ein elektronisches oder Online-Schengen-Visum?
Derzeit gibt es kein vollständig elektronisches Schengen-Visum. Der Antrag kann teilweise digital abgewickelt werden (Formular, Terminvereinbarung, Online-Statusverfolgung), doch die Einreichung der Unterlagen und die Erfassung biometrischer Daten erfordern einen persönlichen Besuch. Ein vollständig digitales Schengen-Visum ist bis 2030 geplant.
Nicht zu verwechseln mit dem ETIAS. Das ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung, betrifft jedoch ausschließlich Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, und ist kein elektronisches Visum. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit visumpflichtig ist, müssen Sie weiterhin das reguläre Verfahren beim Konsulat oder einem zugelassenen Visumzentrum durchlaufen.
ETIAS und EES: die wichtigsten Neuerungen im Überblick
Das ETIAS ist eine elektronische Reisegenehmigung für visumbefreite Staatsangehörige (Aufenthalte unter 90 Tagen). Es ersetzt nicht das Schengen-Visum: Es handelt sich um eine Online-Vorabprüfung vor der Abreise, die für Nationalitäten gilt, die bereits von der Visumpflicht befreit sind. Das EES (Ein- und Ausreise-System) erfasst Grenzübertritte seit Oktober 2025.
Visumformalitäten nach Schengen-Land
Die Anforderungen variieren je nach Zielland leicht. Informieren Sie sich über die Formalitäten des Landes, bei dem Sie Ihren Antrag einreichen. Sie suchen den einfachsten Weg? Erfahren Sie, welche Schengen-Länder das Visum am unkompliziertesten ausstellen.
Häufige Fragen zum Schengen-Visum
Wer benötigt ein Schengen-Visum?
Staatsangehörige aus mehr als 100 Drittstaaten bei einem Aufenthalt von weniger als 90 Tagen. EU- und Schengen-Bürger sowie Staatsangehörige von rund 60 visumbefreiten Ländern benötigen keines (werden aber das ETIAS benötigen).
Was kostet ein Schengen-Visum?
90 € für Erwachsene, 45 € für Kinder von 6 bis 12 Jahren, kostenlos unter 6 Jahren, zuzüglich ca. 30 € Servicegebühr über ein zugelassenes Visumzentrum.
Welche Versicherung ist für ein Schengen-Visum Pflicht?
Eine Versicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € für medizinische Kosten, Krankenhausaufenthalte und Rücktransport, gültig im gesamten Schengen-Raum. AXA Schengen erfüllt alle diese Voraussetzungen ab 4,90 €.
Wie lange dauert es, ein Schengen-Visum zu erhalten?
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 15 Tage, in der Hochsaison bis zu 45 Tage. Stellen Sie den Antrag mindestens 15 Tage vor Ihrer Abreise.
Was tun bei einem abgelehnten Visumantrag?
Sie können Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen. Die AXA Schengen-Versicherung wird innerhalb von 5 bis 7 Werktagen vollständig erstattet.