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Wie beantrage ich ein Ausbildungsvisum für Deutschland?

Eine Ausbildung zu beginnen ist für viele ein aufregender Schritt – erst recht, wenn diese im Ausland absolviert wird! Eine Berufsausbildung in Deutschland bietet Ausländern viele Chancen für ihre berufliche Zukunft und bereitet bestens auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Sind Sie Ausländer und haben einen Ausbildungsplatz in Deutschland? Sie fragen sich ob Sie für Ihre Ausbildung ein Visum brauchen und wenn ja, welche Visa-Art für Deutschland für Sie infrage kommt? Wir informieren Sie über alles Wissenswerte rund um Ihr Ausbildungsvisum für Deutschland.

Was ermöglicht mir eine Ausbildung in Deutschland?

Wenn Sie einen schulischen oder betrieblichen Ausbildungsplatz in Deutschland ergattert haben, erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer Ihrer Ausbildung. In Deutschland sind das mindestens zwei Jahre. Außerdem dürfen Sie bis zu 10 Stunden in der Woche einer Nebentätigkeit nachgehen, die losgelöst von Ihrer Berufsausbildung ist. Wenn Sie eine betriebliche Berufsausbildung absolvieren, dürfen Sie zudem einen vorbereitenden berufsbezogenen Deutschkurs besuchen (§ 16a Abs. 1 S. 3 AufenthG).

Welches Visum brauche ich für eine Ausbildung in Deutschland?

Neben einem gültigen Aufenthaltstitel benötigen visumpflichtige Drittstaatsangehörige für eine schulische oder betriebliche Berufsausbildung ein langfristiges Ausbildungsvisum zur Einreise nach Deutschland. Wenn Sie noch keinen Ausbildungsplatz in Deutschland gefunden haben, gibt es außerdem die Möglichkeit ein Visum zur Ausbildungsplatzsuche zu beantragen. Mit diesem Visum können Sie sich dann bis zu sechs Monate in Deutschland auf die Suche nach einer Berufsausbildung machen.
 

Voraussetzung für das Visum zur Ausbildungsplatzsuche:

  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B2
  • Ein Schulabschluss, der zum Hochschulzugang berechtigt
  • Höchstalter von 25 Jahren
  • Eigenständige Lebensunterhaltssicherung

Wichtig: Solange Sie noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, dürfen Sie jeder Beschäftigung nachgehen, um Ihren Lebensunterhalt sicherzustellen.

Wer benötigt ein Ausbildungsvisum für Deutschland?

Nicht alle Ausländer benötigen für eine Berufsausbildung in Deutschland ein nationales Ausbildungsvisum. Ob Sie ein Visum für Deutschland brauchen und welche Visabestimmungen für Ihr Land gelten, erfahren Sie in diesem Abschnitt. Wenn Sie freizügigkeitsberechtigter Bürger der EU sind, haben Sie uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie benötigen dann weder ein nationales Visum noch eine Aufenthaltserlaubnis für Ihre Ausbildung in Deutschland. Dieselben Vorzüge genießen Staatsangehörige aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz (EFTA-Staaten).
 

Wenn Sie Staatsbürger folgender Länder sind, können Sie auch ohne Ausbildungsvisum nach Deutschland einreisen:

  • Australien
  • Israel
  • Japan
  • Kanada
  • Republik Korea
  • Neuseeland
  • USA

Ihre Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie in diesem Fall in Deutschland bei der zuständigen Ausländerbehörde vor Beginn Ihrer Ausbildung in Deutschland. Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor der Einreise nach Deutschland ein Ausbildungsvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland beantragen.

Ausbildung in Deutschland: Welche Voraussetzungen gelten für Ausländer?

Wenn Sie als Nicht-EU-Bürger eine Ausbildung in Deutschland machen möchten, müssen Sie nachfolgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ein betrieblicher oder schulischer Ausbildungsplatz in Deutschland
  • Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau B1 oder
  • ein vorbereitender berufsbezogener Deutschkurs
  • der Lebensunterhalt muss für die Gesamtdauer der Ausbildung gesichert sein
    • durch die Eröffnung eines Sperrkontos (bei einer schulischen Ausbildung) oder
    • durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung
    • durch das Ausbildungsgehalt (bei einer betrieblichen Ausbildung)
  • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit (Vorrangprüfung)

Hinweis: Bei einer betrieblichen Ausbildung wird durch die Agentur für Arbeit gewährleistet, dass Sie während Ihrer Ausbildung dieselben Bedingungen (Gehalt, Arbeitszeit, Urlaubsanspruch etc.) vorfinden, wie deutsche Auszubildende. Außerdem führt die Agentur für Arbeit eine Vorrangprüfung durch.
 

Was ist eine Verpflichtungserklärung?

Wenn Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt in Deutschland zu finanzieren, können Familienangehörige aus Deutschland eine Verpflichtungserklärung bei einer deutschen Ausländerbehörde für Sie abgeben. Hiermit verpflichtet sich diese Person dazu, für Sie finanziell zu haften beziehungsweise zu bürgen. Man spricht hier auch häufig von einer Einladung nach Deutschland.
 

Was ist eine Vorrangprüfung?

Wenn Ausländer aus Drittstaaten eine Ausbildung in Deutschland aufnehmen möchten, ist die Bundesagentur für Arbeit gesetzlich verpflichtet eine Arbeitsmarktprüfung vorzunehmen. In diesem Rahmen wird eine Vorrangprüfung durchgeführt, die besagt, dass Deutsche, EU-Bürger oder Personen, die eine Niederlassungs- bzw. Aufenthaltserlaubnis haben, ein Vorrecht auf dem deutschen Arbeitsmarkt haben.

Wie beantrage ich mein Ausbildungsvisum für Deutschland?

Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Ausbildung in Deutschland? Dann können Sie nun aktiv werden und Ihr Ausbildungsvisum für Deutschland beantragen sowie die notwendigen Unterlagen vorbereiten. Hierfür vereinbaren Sie im ersten Schritt einen Termin bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland. Bedenken Sie, dass es ggf. zu möglichen Wartezeiten bei der Terminbeantragung kommen kann. Denken Sie daran, dass Sie Ihre Antragsformulare für das Ausbildungsvisum vollständig ausgefüllt zu Ihrem Termin mitbringen. Die Antragsformulare für ein D-Visum erhalten Sie kostenlos bei Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
 

Hinweis: Die Bearbeitung Ihres Antrags kann zwischen einigen Tagen und ein paar Wochen dauern.
 

Checkliste Ausbildungsvisum Deutschland:

  • Ausgefülltes Visumantragsformular
  • gültige Ausweispapiere (z.B. Reisepass)
  • Nachweise über ihre Qualifikation (Zeugnisse, Schulabschluss, etc.)
  • Nachweis über den Ausbildungsplatz (z.B. Ausbildungsvertrag)
  • Nachweis über Deutschkenntnisse (Sprachniveau B1)
  • Krankenversicherung: Sie müssen ein Bestätigungsschreiben einer Versicherung einreichen, bei der Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben. Das Dokument muss bestätigen, dass die Versicherung alle medizinischen Notfallbehandlungen und Krankenhausaufenthalte sowie die Rückführung im Todesfall mit einer Mindestdeckung von 30.000 Euro im gesamten Schengen-Raum abdeckt
  • 75 € Gebühren für die Beantragung des Visums

Hinweis: Einzelheiten über die mitzubringenden Unterlagen zur Visumbeantragung finden Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Aufenthaltserlaubnis in Deutschland beantragen: So geht's!

Sobald Sie mit Ihrem Ausbildungsvisum nach Deutschland eingereist sind, können Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen oder schulischen Berufsausbildung beantragen. Welche Unterlagen hierfür erforderlich sind, können Sie bei der Ausländerbehörde erfragen. Die Gebühren für Ihren Aufenthaltstitel können bis zu 100 € betragen (§ 45 AufenthV).
 

Checkliste für die Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung:

  • Gültiger Pass
  • 1 biometrisches Passfoto
  • ausgefüllte Antragsformulare
  • Bei betrieblicher Ausbildung: Formular "Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung" 
  • Bei einer betrieblichen Ausbildung: Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis" Bei einer betrieblichen Ausbildung: Ausbildungsvertrag mit Eintragung in die Lehrlingsrolle, eventuell Vertrag über vorgeschalteten berufsbezogenen Sprachkurs
  • Bei einer schulischen Ausbildung: Schulvertrag
  • Nachweis zum Lebensunterhalt (im Original) Als Nachweis für einen gesicherten Lebensunterhalt während der Ausbildung genügen:
    • Sperrkonto bei einer deutschen Bank,
    • Verpflichtungserklärung auf amtlichem Vordruck,
    • notariell beglaubigte Erklärung der Eltern, für die Dauer der Ausbildung den Lebensunterhalt zu sichern, zusammen mit Nachweisen über das Einkommen der Eltern in den letzten sechs Monaten oder
    • Bewilligung von Leistungen nach dem BAföG
  • Nachweis Krankenversicherung
  • Nachweis über Hauptwohnsitz
    • Bescheinigung über die Anmeldung der Wohnung (Meldebestätigung)
    • oder Mietvertrag und Einzugsbestätigung des Vermieters

Welche Perspektiven gibt es nach der Ausbildung in Deutschland?

Sofern Sie nach Ihrer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung nicht von dem Ausbildungsunternehmen übernommen werden, kann Ihre Aufenthaltserlaubnis für bis zu 12 Monate verlängert werden. In dieser Zeit können Sie auf Arbeitsplatzsuche in Deutschland gehen. Der Arbeitsplatz muss zu der abgeschlossenen Berufsausbildung passen. Hierfür ist eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erforderlich.
 

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit sich zu spezialisieren in dem Sie an einer Weiterbildung in Deutschland teilnehmen. Als Absolvent einer Berufsausbildung in Deutschland können Sie außerdem bereits nach zwei Jahren Erwerbstätigkeit in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

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Häufige Fragen zum Ausbildungsvisum Deutschland

Welches Visum für eine Ausbildung in Deutschland wählen?

Für eine Ausbildung in Deutschland ist für visumpflichtige Drittstaatsangehörige ein nationales Langzeitvisum erforderlich. Die kostenlosen Antragsformulare für ein Ausbildungsvisum erhalten Sie auf der Internetseite Ihrer zuständigen deutschen Auslandsvertretung. 

Wie kann ich mein Visum in Deutschland verlängern?

Ob Sie Ihr Visum verlängern können, entscheidet die für Sie zuständige Ausländerbehörde an Ihrem Aufenthaltsort in Deutschland. 

Welche Unterlagen braucht man für eine Einladung nach Deutschland?

Die Unterlagen für eine Einladung nach Deutschland müssen bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland eingereicht werden. Hierzu gehört die Verpflichtungserklärung (im Original) sowie ein Versicherungsschein für eine Reisekrankenversicherung für Deutschland.