H1

Schengen-Visum Deutschland: alles Wissenswerte auf einen Blick

Sie wollen aus einem Drittstaat nach Deutschland reisen und brauchen ein Visum für die Einreise? Dann müssen Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen. Wir erklären Ihnen, welches Schengen-Visum Sie genau für Ihre Zwecke brauchen und haben alle wichtigen Informationen der deutschen Auslandsvertretungen in diesem Artikel zusammengestellt. Außerdem zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Schengen-Visum für Deutschland beantragen und welche Dokumente Sie unbedingt benötigen.

Inhaltsangabe:

Was ist ein Schengen-Visum?

Das Schengen-Visum ist ein Reisedokument und eine Genehmigung, mit der visumpflichtige Drittstaatsangehörige in den Schengen-Raum reisen dürfen. Dieser Raum umfasst insgesamt 27 europäische Länder, darunter Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und viele andere. Mit diesem Visum können Sie sich frei in der Schengen-Zone bewegen. Das heißt, Sie brauchen kein weiteres Visum für andere Schengen-Staaten und können ohne zusätzliche Visa oder Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten reisen. Wenn Sie hauptsächlich nach Deutschland reisen wollen, dann beantragen Sie ein Schengen-Visum Deutschland - und zwar an der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in Ihrem Land.

In einer zunehmend globalisierten Welt, in der Reisen und grenzüberschreitende Begegnungen alltäglich sind, spielt das Schengen-Visum eine entscheidende Rolle. Die Hauptidee hinter dem Schengen-Visum besteht darin, die Reisefreiheit innerhalb der Schengen-Länder zu fördern und bürokratische Hürden zu minimieren. Insbesondere für ausländische Reisende, die nach Deutschland kommen, ermöglicht das Visum den Zugang zu einem der wirtschaftlich stärksten und kulturell vielfältigsten Länder Europas.

Gut zu wissen: Die Bundesrepublik Deutschland ist ein attraktives Ziel für ausländische Touristen, Geschäftsleute, Studenten und Familien aus aller Welt. Laut Auswärtigem Amt wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.49 Millionen Schengen-Visa für Deutschland an deutschen Auslandsvertretungen beantragt. Davon wurden 1.28 Millionen genehmigt.

Wer braucht ein Schengen-Visum für Deutschland?

Abhängig von Ihrer Nationalität müssen Sie für einen Kurzaufenthalt bis 90 Tage aus touristischen, geschäftlichen oder privaten Zwecken ein Visum für Ihre Reise nach Deutschland beantragen - oder auch nicht. In unserer Liste visumpflichtiger und visumbefreiter Länder können Sie direkt sehen, ob Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen müssen oder nicht.

Beispiel: Staatsbürger aus der Türkei, Indien, Russland und China müssen beispielsweise ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen. Die Bürger Japans, Israels, Brasiliens, Großbritanniens und der USA sind hingegen von der Visumpflicht für einen Kurzaufenthalt befreit, ebenso wie circa 60 weitere Drittstaaten. Laut der Europäischen Union müssen diese Staatsbürger allerdings ab 2024 das ETIAS Einreiseformular für eine Reise nach Deutschland vorab online ausfüllen.

Für einen Langzeitaufenthalt über 90 Tage, Arbeitsaufnahme, Heirat oder Familienzusammenführung brauchen grundsätzlich alle Drittstaatsangehörige ein Langzeitvisum (auch Schengen-Visum D oder nationales Visum genannt). Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Staatsangehörige aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, Großbritannien und Nordirland und den USA können den erforderlichen Aufenthaltstitel für Deutschland auch nach der Einreise einholen. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San Marino, sofern keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden soll. Alle anderen Drittstaatsangehörigen müssen vor Einreise ein Schengen-Visum D für Deutschland beantragen.

Hinweis: EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz brauchen kein Visum für Deutschland. Bei längerfristigen Aufenthalt oder einer Niederlassung in Deutschland unterliegen sie lediglich der allgemeinen Meldepflicht bei den zuständigen Einwohnermeldeämtern.

Arten von Schengen-Visa für Deutschland

Besuchen Sie Angehörige in Deutschland oder wollen Sie in Deutschland studieren, arbeiten oder heiraten? Abhängig vom Zweck und der Dauer Ihrer Reise müssen Sie das richtige Deutschland-Visum beantragen. Informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Reise über die unterschiedlichen Visa-Arten für Deutschland. Grundsätzlich können 3 Visaarten unterschieden werden.

1. Schengen Transitvisum Typ A
Das Transitvisum Typ A ist ein Visum für den Aufenthalt in den internationalen Transitzonen von Flughäfen der Schengen-Staaten (auch als Visum für Flughafentransit bekannt).

2. Schengen Visum Typ C
Das Schengen-Visum C ist ein Visum für geplante Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen in Deutschland und/oder die Durchreise durch Deutschland (auch als 3 Monats Visum für Deutschland oder Visum für einen Kurzaufenthalt bekannt). Das Schengen-Visum C ist in der Regel nicht verlängerbar und kann nicht in einen Aufenthaltstitel für Deutschland umgewandelt werden. Das Schengen-Visum C eignet sich als:

3. Schengen-Visum Typ D

Das Schengen-Visum D (auch nationales Visum Deutschland genannt) ist ein Visum für längerfristige Aufenthalte in Deutschland bis 6 Monate und das richtige Visum bei Arbeitsaufnahme, Heirat und/oder Familiennachzug. Das Visum kann in einen Aufenthaltstitel in Deutschland umgewandelt werden und ist somit prinzipiell verlängerbar. Das Schengen-Visum D eignet sich als:

  • Arbeitsvisum Deutschland: Sie nehmen eine Erwerbstätigkeit auf oder planen eine Arbeitsaufnahme. Dazu zählen auch Praktika!
  • Ausbildungsvisum Deutschland: Sie planen eine Berufsausbildung in Deutschland
  • Visum für Familiennachzug: Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder sollen zu Ihnen nach Deutschland ziehen
  • Heiratsvisum Deutschland: Sie beabsichtigen eine Eheschließung in Deutschland oder leben in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft
  • Studentenvisum: Sie möchten ein Studium oder eine wissenschaftliche Tätigkeit aufnehmen, die länger als 3 Monate dauert
  • Sprachvisum für Deutschland: Sie möchten einen deutschen Sprachkurs absolvieren, der länger als 3 Monate dauert
  • Working-Holiday-Visum Deutschland (WHV): Bilaterale Working-Holiday-Programme gibt es zwischen Deutschland und Argentinien, Australien, Chile, Hongkong, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, Taiwan, Uruguay und Brasilien. Das Visum wird für 12 Monate ausgestellt.
  • Au-Pair Visum Deutschland: Wenn Sie als Au-Pair bei einer deutschen Familie arbeiten wollen.

Wenn Sie nicht genau wissen, welches Visum Sie brauchen, hilft Ihnen auch der Visa Navigator des deutschen Auswärtigen Amts.

Schengen-Visum Deutschland beantragen: Das Antragsverfahren

Sie wollen wissen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie ein Deutschland-Visum beantragen? Wir erklären Ihnen in acht Schritten das Prozedere beim Visumantrag.

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Visastelle: Achtung, je nach Visum-Art und je nach Land müssen Sie sich für einen Termin entweder an die Visastelle der deutschen Auslandsvertretungen oder an den offiziellen Dienstleister der deutschen Botschaft wenden. Wenn Sie beispielsweise ein Schengen-Visum in der Türkei für Deutschland beantragen, dann können Sie sich entweder an die deutsche Botschaft in Ankara, an die Generalkonsulate in Istanbul und Izmir oder an die acht Visazentren von iData wenden.
     
  2. Füllen Sie das Antragsformular aus: Füllen Sie das Formular samt Belehrung und Erreichbarkeit aus. Drucken Sie es aus und unterschreiben es.
     
  3. Sammeln Sie alle erforderlichen Unterlagen: Informieren Sie sich genau, welche Unterlagen und Nachweise Sie für Ihr Schengen-Visum Deutschland brauchen.
     
  4. Lassen Sie fremdsprachliche Dokumente übersetzen: Denken Sie daran, dass fremdsprachliche Unterlagen in deutscher Übersetzung (nur anerkannte Übersetzer) vorgelegt werden müssen.
     
  5. Schließen Sie die Schengen-Reisekrankenversicherung ab: Die Versicherung muss für den Zeitraum Ihrer geplanten Reise im gesamten Schengen-Raum gültig sein und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro vorweisen. Außerdem muss sie die Kosten im Falle einer Rückführung ins Heimatland abdecken.
     
  6. Kommen Sie zu Ihrem gebuchten Termin: Bei Ihrem Termin geben Sie Ihren gültigen Reisepass, Ihre Fingerabdrücke und alle notwendigen Unterlagen und Kopien samt Versicherungsnachweis ab.
     
  7. Bezahlen Sie die Visumgebühr: Je nach Visa-Arten unterscheiden sich die Visumgebühren. Weiter unten haben wir Ihnen die Visumgebühren je nach Visum aufgelistet. Sollte ein externer Partner involviert sein, müssen Sie noch zusätzlich mit einer Service-Gebühr rechnen.
     
  8. Holen Sie Ihr Schengen-Visum für Deutschland ab: Nach einer Bearbeitungszeit von circa 15 Tagen (für Schengen-Visa C und A) und bis zu mehreren Monaten (für Schengen Visa D) holen Sie Ihren Pass mit dem Visum-Aufkleber ab.

Achten Sie auf das Timing! Bereiten Sie Ihren Antrag für Ihr deutsches Visum rechtzeitig vor, insbesondere wenn es sich um ein nationales Visum handelt. Während Sie die Unterlagen für ein kurzfristiges Schengen-Visum in der Regel zügig zusammentragen können, müssen Sie für nationale Visa zusätzliche Nachweise über Sprachkenntnisse vorlegen. Das gesamte Visumverfahren für ein Schengen-Visum D kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetzungen und Dokumente sind nötig?

Um ein Schengen-Visum für Deutschland bewilligt zu bekommen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen und dem Antrag einige Dokumente beilegen. Wenn Sie alle Anforderungen erfüllen, wird Ihr Deutschland-Visum mit hoher Sicherheit bewilligt.

Voraussetzungen für ein Schengen-Visum Deutschland

  1. Persönlicher Antrag: Alle Personen ab 12 Jahren müssen ihr Visum persönlich beantragen und ihre Fingerabdrücke abgeben, es sei denn, Sie haben ihre Fingerabdrücke bereits für ein Visum abgegeben.
     
  2. Genügend finanzielle Mittel und Finanznachweise: Sie müssen glaubwürdig nachweisen, dass Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Dies kann durch Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder Einladungsschreiben von Sponsoren erfolgen. Sollten Sie selbst nicht ausreichend finanzielle Mittel haben oder Dritte (Gastgeber, Unternehmen, Organisation) für Ihre Reisekosten und Lebenshaltungskosten aufkommen, dann müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Antrag eine Verpflichtungserklärung einreichen.
     
  3. Nachweis des Rückkehrwillens: Sie müssen dokumentieren, dass Sie nach Ablauf Ihres Visums in Ihr Heimatland zurückkehren werden. Dies kann durch Arbeitsverträge, Immobilienbesitz oder familiäre Bindungen belegt werden.
     
  4. Reisezweck und -planung: Sie müssen einen klaren und nachvollziehbaren Reisezweck haben, sei es für Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche, Studium oder andere anerkannte Gründe. Ihr Reiseplan muss gut durchdacht und dokumentiert sein.
     
  5. Aufenthaltsdauer: Ihr Aufenthalt in Deutschland darf die im Visum angegebene Dauer nicht überschreiten. Stellen Sie sicher, dass Ihre Reisepläne und die beantragte Aufenthaltsdauer übereinstimmen.
     
  6. Keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit: Sie dürfen keine Bedrohung für die öffentliche Ordnung oder Sicherheit in Deutschland oder einem anderen Schengen-Land darstellen.

Erforderliche Dokumente für ein Schengen-Visum Deutschland

Für den Antrag eines deutschen Visums brauchen Sie grundsätzlich immer folgende Dokumente:

  1. Visumantragsformular: Dieses Formular ist der Ausgangspunkt für Ihren Antrag und muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet werden. Die Antragsformulare für Schengen Visa C und A finden Sie auf der Seite VIDEX des Deutschen Auswärtigen Amtes. Antragsformulare und viele weitere Informationen für nationale Visa finden Sie auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland Make it in Germany.
     
  2. Reisepass: Ihr Reisepass muss gültig sein und mindestens zwei leere Seiten für Visa und Stempel enthalten. Ihr Reisepass sollte mindestens drei Monate nach Ihrem geplanten Ausreisedatum noch gültig sein.
     
  3. Biometrische Passfotos: Aktuelle Passfotos, die den Anforderungen der deutschen Botschaft entsprechen (heller Hintergrund, 45 mm × 35 mm etc.) Nachweis über berufliche, wirtschaftliche und familiäre Verhältnisse: Sie müssen mit Dokumenten Ihren Rückkehrwillen glaubhaft machen.
     
  4. Reisebestätigung: Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Unterkunft für Ihre Aufenthaltsdauer in Deutschland haben, sei es durch Hotelreservierungen oder eine Einladung von Freunden oder Verwandten, die in Deutschland leben.
     
  5. Reiseroute: Eine detaillierte Reiseroute, die Ihre geplanten Aktivitäten während des Aufenthalts in Deutschland und in anderen Schengen-Ländern beschreibt.
     
  6. Reisekrankenversicherung: Sie müssen nachweisen, dass Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben, die eine Mindestdeckung von 30.000 Euro für medizinische Notfälle und Repatriierung bietet.
     
  7. ggf. Einladungsschreiben bei Besuchen oder Geschäftsreisen in Deutschland.

Beachten Sie: Bei dieser Auflistung handelt es sich um die grundsätzlichen Dokumente, die Sie in der Regel für jeden Visumantrag brauchen. Je nach Visum-Art müssen Sie zusätzliche Dokumente einreichen. Informieren Sie sich deshalb immer bei der zuständigen deutschen Vertretung über die gesamte Dokumentenliste für Ihr Visum. Oder klicken Sie im Abschnitt Visa-Arten weiter oben im Artikel in die einzelnen Visa, um zu erfahren, welche Formulare Sie beispielsweise für ein Studentenvisum, Heiratsvisum oder Arbeitsvisum noch brauchen.

Wer braucht ein Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum?

Je nach Visum und Aufenthaltszweck müssen Sie zusätzlich zu Ihrem Visumantrag ein Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum für Deutschland einreichen. Hier sind einige gängige Szenarien, in denen ein Einladungsschreiben notwendig ist:

  • Besuchervisum: Wenn Sie Verwandte oder Freunde in Deutschland besuchen möchten, müssen Sie ein Einladungsschreiben von Ihrem Gastgeber in Deutschland vorlegen. Dieses Schreiben bestätigt, dass Ihr Gastgeber bereit ist, Sie während Ihres Aufenthalts in Deutschland zu unterstützen und für Ihre Unterkunft und Verpflegung zu sorgen.
     
  • Geschäftsvisum: Wenn Sie in Deutschland beispielsweise ein Geschäftstreffen haben oder eine Konferenz besuchen, müssen Sie ein Einladungsschreiben von Ihrem Geschäftspartner oder dem deutschen Unternehmen vorweisen. Das Schreiben sollte den Zweck Ihrer Reise und die geplanten Geschäftsaktivitäten erläutern.
     
  • Andere Einladungen: In einigen Fällen kann ein Einladungsschreiben von einer deutschen Institution oder Organisation erforderlich sein, wenn Sie an kulturellen, sportlichen oder wissenschaftlichen Veranstaltungen teilnehmen oder an gemeinnützigen Projekten arbeiten.

Das Einladungsschreiben dient als Nachweis für den Zweck Ihrer Reise und unterstützt die Glaubwürdigkeit Ihres Visumantrags. Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Einladungsschreiben alle erforderlichen Informationen enthält und von der entsprechenden Behörde oder Institution ausgestellt ist. Beachten Sie jedoch, dass ein Einladungsschreiben allein nicht ausreicht, um ein Visum zu erhalten. Sie müssen immer die allgemeinen Visumanforderungen erfüllen und alle erforderlichen Dokumente einreichen.

Schengen-Visum Deutschland: Kosten und Bearbeitungszeit

Die Visumgebühren und die Bearbeitungszeit sind entscheidende Faktoren, die bei der Planung Ihrer Reise nach Deutschland berücksichtigt werden müssen. Erfahren Sie, wie viel Sie je nach Art von Visum zahlen müssen und wie lange die Bearbeitungszeit dauert.

Wieviel kostet ein Schengen-Visum für Deutschland?

Die Kosten für ein Schengen-Visum für Deutschland variieren je nach Art des Visums und werden bei Antragstellung bezahlt. Für ein Schengen-Visum C (kurzfristige Aufenthalte bis 3 Monate) und A (Transitvisum bzw. Flughafenvisum) bezahlen Sie in der Regel 80 Euro pro Antrag. Für ein Schengen-Visum D (nationales Visum) belaufen sich die Gebühren in der Regel auf 75 Euro pro Visumantrag. Allerdings gibt es Ausnahmen je nach Alter und Nationalität der Antragstellenden.

Sollten Sie Ihren Antrag bei einem offiziellen Visazentrum der deutschen Botschaft einreichen, müssen Sie mit einer zusätzlichen Servicegebühr (meist um die 30 Euro) rechnen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass die Gebühren nicht erstattet werden, selbst wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wird. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie Ihren Visumantrag gewissenhaft vorbereiten.

Kosten für Schengen-Visum Deutschland Typ C und A:

  • Erwachsene und Kinder ab 12 Jahren: 80 Euro
  • Kinder von 6 bis 12 Jahren: 40 Euro
  • Kinder unter 6 Jahren: kostenfrei
  • Bürger aus Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien oder der Ukraine: 35 Euro

Kosten für Schengen-Visum Deutschland Typ D:

  • Erwachsene über 18 Jahre: 75 Euro
  • Minderjährige: 37,50 Euro

Kostenfreies Visum unter bestimmten Voraussetzungen: Es gibt auch einige Ausnahmen, bei denen die Gebühren für Schengen Visa C und D ganz erlassen werden können. Dies kann für bestimmte Personengruppen gelten, wie z.B. Schüler, Studenten, Forscher oder bestimmte Familienangehörige von EU-Bürgern. Die genauen Bestimmungen zur Gebührenbefreiung finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amts.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visums?

Die Bearbeitungszeit für ein Schengen-Visum für Deutschland variiert ebenfalls je nach Visum-Art. Im Allgemeinen dauert die Bearbeitung eines Visums der Kategorie C und A etwa 15 Kalendertage, aber durch hohes Aufkommen von Visaanträgen kann die Bearbeitung auch länger dauern. Deshalb ist es ratsam, Ihren Antrag so früh wie möglich einzureichen. Sie können Ihren Antrag bereits 6 Monate vor Ihrer geplanten Reise einreichen, den Termin können Sie aber auch schon vorher vereinbaren.

Wenn Sie ein Schengen-Visum D für einen längerfristigen Aufenthalt beantragen, kann die Bearbeitung einige Monate dauern - insbesondere wenn zusätzliche Überprüfungen erforderlich sind oder die Botschaft oder das Konsulat eine hohe Antragslast hat. Achten Sie auch darauf, dass Sie für ein nationales Visum deutsche Sprachkenntnisse nachweisen müssen.

Dauer Schengen-Visum Deutschland:

  • Visum Typ C und A: in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen, in manchen Fällen auch länger. Achten Sie auf deutsche Feiertage, da die deutschen Auslandsvertretungen in dieser Zeit geschlossen haben.
     
  • Visum Typ D: Je nach Aufenthaltszweck dauert die Bearbeitung des Antrags 6 bis 8 Wochen, aber sehr häufig auch 3 Monate und länger.

8 Tipps für einen erfolgreichen Schengen-Visumantrag

Wir geben Ihnen einige wertvolle Tipps, die Ihnen helfen sollen einen erfolgreichen Visumantrag für ein Deutschland Visum zu stellen:

  1. Planung und frühzeitige Beantragung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Planung Ihrer Reise und reichen Sie Ihren Visumantrag rechtzeitig ein. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern, also stellen Sie sicher, dass Sie genügend Zeit haben, um alle Dokumente zu sammeln und Ihren Antrag vor dem geplanten Abreisedatum einzureichen.
     
  2. Vollständige Dokumente: Überprüfen Sie sorgfältig die Liste der erforderlichen Dokumente und stellen Sie sicher, dass Sie alle vollständig und korrekt vorlegen. Unvollständige oder fehlerhafte Dokumente können zu Ablehnungen führen. 
     
  3. Konsistente Informationen: Stellen Sie sicher, dass alle Informationen in Ihrem Visumantrag und den begleitenden Dokumenten konsistent sind. Stellen Sie sicher, dass Ihre Reisepläne mit der Aufenthaltsdauer der Visa übereinstimmen. Für Schengen Visa C beträgt die maximale Aufenthaltsdauer 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
     
  4. Klare Reisepläne: Legen Sie einen klaren Reiseplan vor, einschließlich einer detaillierten Reiseroute und Reservierungen bei Unterkünften und Transportmittel. Ihr Aufenthaltszweck sollte gut dokumentiert sein.
     
  5. Authentizität bewahren: Seien Sie ehrlich und authentisch in Ihren Angaben und Dokumenten. Versuchen Sie nicht, Informationen zu verschleiern oder gefälschte Dokumente vorzulegen, da dies zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann.
     
  6. Vorsicht bei Visum-Agenturen: Wenn Sie eine Agentur zur Unterstützung bei Ihrem Visumantrag in Anspruch nehmen, wählen Sie ausschließlich die offiziellen Partner der deutschen Botschaften. Viele Botschaften und Konsulate warnen vor betrügerischen Agenturen, die horrende Gebühren verlangen und keine Garantie für ein Visum geben.
     
  7. Geduld bewahren: Die Bearbeitung von Visumanträgen kann Zeit in Anspruch nehmen, und es kann sein, dass Sie auf eine Entscheidung warten müssen. Behalten Sie einen klaren Kopf und seien Sie geduldig.
     
  8. Reisekrankenversicherung: Schließen Sie nur eine Versicherung bei Versicherern ab, die wie AXA von der deutschen Botschaft/ dem deutschen Konsulat akzeptiert werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Reisekrankenversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts in Deutschland und im gesamten Schengen-Raum gültig ist.

AXA: Ihr Versicherer für Schengen-Visa

AXA ist langjähriger Schengen-Visum-Versicherer und bietet verschiedene Reisekrankenversicherungen für alle Budgets. Die AXA-Versicherungen erfüllen alle Bedingungen für ein Schengen-Visum und werden von allen Konsulaten und Botschaften der Schengen-Länder anerkannt. Folgende Incoming Versicherungen haben Sie für Ihr Schengen-Visum für Deutschland zur Auswahl:

  1. Low Cost Versicherung: Die Low Cost Versicherung erfüllt alle Bedingungen für ein deutsches Schengen Visum und ist in allen Schengen-Ländern gültig. Die kostengünstige Versicherung können Sie bereits ab 22 Euro pro Woche abschließen.
     
  2. Europe Travel Versicherung: Mit der Europe Travel Versicherung sind Sie ebenfalls perfekt für ein Schengen-Visum abgesichert und profitieren mit 100.000 Euro Deckung von einem erweiterten Schutz für Behandlungs-, Krankenhaus- und Rückreisekosten. Die Versicherung ist in allen Schengen-Ländern und zusätzlich in in EU-Ländern außerhalb des Schengen-Raums (wie Irland, Zypern, Bulgarien und Rumänien) sowie in Großbritannien gültig. Der Preis für die Europe Travel Versicherung beträgt nur 33 Euro pro Reisewoche.
     
  3. Multi Trip Versicherung: Für einen Jahresbeitrag von 328 Euro können Vielreisende und Besitzer eines Multivisums das ganze Jahr über sorgenfrei mit der Multi Trip Versicherung nach Europa reisen und profitieren von den gleichen Leistungen wie bei der Europe Travel (Deckung von 100.000 Euro, erweiterter Schutz etc.). Bitte beachten Sie, dass jede einzelne Reise nicht länger als 90 Tage dauern darf.

Mit AXA treten Sie Ihre Geschäftsreise 100 Prozent entspannt an! Holen Sie sich jetzt Ihr kostenloses Angebot für Ihren bevorzugten Tarif.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

FAQ Schengen Visum Deutschland

Kann ich ein Schengen-Visum Deutschland verlängern?

Ein Kurzzeitvisum (Schengen-Visum C) können Sie in der Regel nicht verlängern - es sei denn - es liegen schwerwiegende Gründe (Krankenhausaufenthalt, Naturkatastrophe etc.) vor. Ein Schengen-Visum D können Sie in der Regel in Deutschland in einen Aufenthaltstitel verwandeln.

Kann ich mit einem Schengen-Visum für Deutschland heiraten oder arbeiten?

Mit einem Schengen-Visum C können Sie weder in Deutschland heiraten noch arbeiten. Für diese Zwecke müssen Sie ein Schengen-Visum D (nationales Visum) für längerfristige Aufenthalte beantragen.

Wie lange ist ein Schengen-Visum für Deutschland gültig?

Die Gültigkeit des Visums finden Sie auf dem Visum-Aufkleber (in der Regel 1 Jahr). Innerhalb dieser Gültigkeitszeit dürfen Sie bei Schengen-Visa C 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in Deutschland und im Schengen-Raum aufhalten. Bei Schengen-Visa D (nationale Visa) können Sie bis zu 6 Monate bleiben.