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Wie ein Heiratsvisum Schweiz beantragen, um in der Schweiz zu heiraten?

Führen Sie bereits schon seit Jahren eine Fernbeziehung und leidet Ihre Beziehung unter dem immer wiederkehrenden Visaprozedere, was nicht nur nicht Zeit kostet, sondern auch Geld für jedes Visum für die Schweiz? Verständlicherweise denken daher viele internationale Paare darüber nach ein Heiratsvisum für die Schweiz zu beantragen. Da es sich hierbei um den Bund fürs Leben handelt, sollten Sie diese Entscheidung nicht zu leichtfertig treffen und ernsthafte Pläne für eine gemeinsame Zukunft haben. Erfahren Sie in diesem Artikel sämtliche Fragen und Antworten rund um das Thema Heiratsvisum Schweiz.

Wie lange ist ein Heiratsvisum gültig?

Heiratsvisa für die Schweiz werden in der Regel für eine Dauer von drei Monaten ausgestellt. So haben Sie nach der Einreise des Partners ausreichend Zeit, um die standesamtliche Trauung durchzuführen. Gut zu wissen: Sollte sich vor Ihrer Eheschließung herausstellen, dass sich Ihr Partner in der Schweizer Kultur nicht wohlfühlt oder im Alltag doch keine Basis für einen gemeinsamen Lebensweg besteht, so lässt sich die standesamtliche Vermählung immer noch absagen.

Visum Schweiz Heiratsvorbereitung: Was muss beachtet werden?

Ganz gleich, ob Sie in der Schweiz oder in der ausländischen Heimat des Partners heiraten, in beiden Fällen ist das Zivilstandsamt, wo Sie die Ehe schließen möchten, Ihr Hauptansprechpartner. Dieses Amt legt fest, welche Dokumente für die Eheschließung benötigt werden. Soll die Heirat in der Schweiz stattfinden, so müsste der Schweizer Partner beim zuständigen Zivilamt seines Wohnsitzes zunächst einmal einen Antrag zur Vorbereitung der Eheschließung einreichen. Außerdem hat der ausländische Verlobte persönlich in der Schweizer Auslandsvertretung in seinem Heimatland vorzusprechen. Das Visumgesuch wird daraufhin über einen diplomatischen Kurier an das Zivilstandsamt, was für die Trauung zuständig ist, und das Migrationsamt am Wohnort des Schweizer Verlobten weitergeleitet.

Wie lange dauert das Visumverfahren für das Heiratsvisum in der Schweiz?

Das Verfahren dauert in der Regel acht bis 12 Wochen. Die Zivilstands- und Migrationsämter können genauere Auskünfte zur Bearbeitungsdauer geben, da die Visumsgesuche für ein nationales Visum unter kantonale Zuständigkeit fallen, da eine Aufenthaltsbewilligung erforderlich ist. Von Kanton zu Kanton kann die Dauer des Verfahrens variieren. Außerdem entscheidet der Aufenthaltszweck über die Verfahrensdauer. Der Schweizer Verlobte wird, sobald das Dossier geprüft wurde und eine Einreiseerlaubnis erteilt werden kann vom Zivilstandsamt informiert.
 

Tipp: Beachten Sie diesen Zeitrahmen für die Bearbeitung beim Festlegen Ihres Hochzeitstermins!

Welche Unterlagen sind für ein Heiratsvisum Schweiz erforderlich?

Für das Visaantrag bei der Schweizer Auslandsvertretung muss der ausländische Verlobte folgende Unterlagen einreichen:

  • Mehrfache Ausführungen vom ausgefüllten und unterschriebenen Visumformular Schengen-Visum Typ D inklusive 4 Passfotos
  • Einen Reisepass, der noch über mindestens 90 Tages des Datums der vorgesehenen Einreise gültig ist mit zwei leeren Seiten für das Visumetikett

Gut zu wissen: Achten Sie darauf, dass Sie vollständige Angaben machen und alle Formulare korrekt ausfüllen, damit Ihr Visumgesuch auch bewilligt werden kann. Es werden nur vollständige Dossiers akzeptiert!
 

Je nach Nationalität kann es sein, dass andere Dokumente für das Gesuch und Heiratsvisum beschafft werden müssen. Setzen Sie sich daher unbedingt vorab mit der Schweizer Auslandsvertretung in Verbindung, was in Ihrem Fall nötig ist! Sämtliche Originaldokumente, die in der Lokalsprache verfasst werden, müssen in eine der offiziellen Schweizer Landessprachen übersetzt werden.

Heiratsvisum Schweiz abgelehnt: Was tun?

Es kann durchaus der Fall sein, dass ein Heiratsvisum für die Schweiz abgelehnt wird. Die Schweizer Botschaft und Ausländerbehörde entscheiden sich gegen die Erteilung eines Visums, wenn sie von einem Verdacht der Scheinehe überzeugt ist. Dem Staatssekretariat für Migration SEM zufolge, können Sie Einsprache erheben, wenn Ihnen das Heiratsvisum Schweiz verweigert wurde. Eine Visumverweigerung kann innerhalb von 30 Tagen angefochten werden. Sie können schriftlich auf Deutsch, Französisch oder Italienisch Einsprache erheben.

Wie kann AXA bei einem Antrag für ein Hochzeitsvisum helfen?

Da es sich bei dem Heiratsvisum Schweiz um ein Schengen-Visum Typ D handelt, benötigen Sie beim Einreichen des Visumantrags einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz in Form von einer Schengen-weiten Krankenversicherung. AXA hat extra hierfür drei verschiedene Versicherungspolicen konzipiert, die sich an die unterschiedlichen Bedürfnisse von Reisenden richtet. In der günstigsten Variante können Sie die AXA Schengen Low-Cost-Versicherung abschließen, die gerade einmal 99 Cent pro Reisetag kostet. Diese Versicherungspolice gemäß den rechtlichen Anforderungen der Schengen-Staaten, frei von Selbstbeteiligung und bietet Ihnen den erforderlichen Mindestschutz von 30.000 Euro. Die Schengen-Versicherungen von AXA werden von allen Botschaften anerkannt und kann sofort nach Erhalt per E-Mail als Nachweis ausgedruckt werden. Auch als Schweizer Bürger können Sie die Versicherung für Ihre/n Verlobte/n abschliessen.

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FAQ: Hochzeitsvisum Schweiz

Warum brauche ich ein Heiratsvisum für die Schweiz?

Wenn Sie aus einem visumpflichtigen Drittstaat kommen und mit Ihrem Schweizer Partner in der Schweiz den Bund der Ehe schließen möchten dann benötigen Sie hierfür extra ein Heiratsvisum für die Schweiz. Hierbei handelt sich um das Schengen-Visum Typ D (nationales Visum) da nach der Heirat eine Aufenthaltsbewilligung benötigt wird.

Wie lange dauert das Heiratsvisum für die Schweiz?

Heiratsvisa werden meist für drei Monate ausgestellt. So bleibt dem ausländischen Verlobten ausreichend Zeit um die binationale Eheschließung auf einem Schweizer Zivilamt durchführen zu können.

Können Ausländer in der Schweiz heiraten?

Ausländer können nur in der Schweiz heiraten wenn sie sich rechtmäßig d.h. mit einem gültigen Visum in der Schweiz aufhalten. Sind Sie kein Schweizer Bürger müssen Sie über ein Aufenthaltsrecht verfügen. Wenn Sie visumpflichtig sind und in der Schweiz heiraten möchten dann sollten Sie ein Heiratsvisum für die Schweiz beantragen.