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Visum Frankreich: Voraussetzungen, Dokumente und Antrag

Sie möchten nach Frankreich reisen, um die Provence zu erkunden, in Bordeaux ein Geschäftstreffen abzuhalten, in Lille ein Praktikum zu absolvieren oder zu studieren, Verwandte in Paris zu besuchen, Ihren Verlobten in Grenoble zu treffen oder an einem Surf-Wettbewerb in Biarritz teilzunehmen? Was auch immer der Grund für Ihre Reise ist, als Nicht-EU-Bürger müssen Sie eventuell ein Visum für Frankreich beantragen. Wir erklären Ihnen ausführlich, wer für Frankreich ein Visum braucht und was Sie für den Visumantrag brauchen.

Folgen Sie unserem Leitfaden! Wir haben die Antwort auf alle Ihre Fragen zum Thema Schengen-Visum Frankreich!

Inhaltsangabe:

Wer braucht ein Visum für Frankreich?

Ob Sie als Nicht-EU- und Nicht-EWR-Bürger ein Schengen-Visum für Frankreich brauchen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und der geplanten Dauer des Aufenthalts ab. Da Frankreich ein Schengen-Land ist, sind bestimmte Nationen für kurze Aufenthalte visumbefreit. Handelt es sich allerdings um langfristige oder dauerhafte Aufenthalte in Frankreich, müssen alle Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Bürger ein Langzeit-Visum beantragen.

  1. Für einen Kurzaufenthalt in Frankreich (Dauer bis zu 90 Tagen)
    Staatsangehörige aus etwa 100 nichteuropäischen Ländern (insbesondere aus afrikanischen Ländern, Türkei, Russland, Indien oder China) benötigen für die Einreise nach Frankreich ein Schengen-Visum (französisch: visa court séjour, visa Schengen). Weitere 60 Nationen sind für einen kurzen Aufenthalt bis 90 Tage visumbefreit.

    ➡ Um herauszufinden, ob Sie ein Schengen-Visum für Frankreich brauchen, klicken Sie in die Liste visumpflichtiger Länder für den Schengen-Raum.
     
  2. Für einen längeren Aufenthalt in Frankreich (Dauer über 90 Tage)
    Alle Ausländer (Staatsbürger, die außerhalb der EU und Schengen leben) benötigen ein Visum, wenn sie sich länger als drei Monate in Frankreich aufhalten und/oder dort eine Arbeit aufnehmen wollen.

Wer braucht kein Visum für Frankreich?

Wir stellen Ihnen in einer Übersicht zusammen, wer für Frankreich generell kein Visum braucht und welche Drittstaatsbürger unter bestimmten Bedingungen kein Visum für Frankreich beantragen müssen.

1. Bei Kurzaufenthalten in Frankreich (Dauer bis zu 90 Tagen)

  • Bürger aus der EU, dem Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz, Monaco, Andorra, San Marino und dem Vatikan: Frankreich ist Teil der Europäischen Union und des Schengen-Raums (für einen kleinen Nachhilfekurs und um den Unterschied zwischen den beiden zu verstehen, geht es hier lang). Deshalb brauchen die Bürger dieser Länder kein Visum, um nach Frankreich einzureisen.
     
  • Visumbefreite Drittstaatsangehörige: etwa 60 außereuropäische Staaten (wie zum Beispiel Großbritannien, USA, Kanada, Japan oder auch Argentinien und Mexiko) sind für einen Kurzaufenthalt bis zu 90 Tagen visumfrei.
    Die Europäische Kommission hat eine Karte online gestellt, auf der Sie sehen können, welche Länder ein Visum brauchen und welche nicht.

    ❗Wichtig: Im Jahr 2024 müssen Staatsangehörige aus Ländern, die von der Schengen-Visumspflicht befreit sind, zwingend eine Reisegenehmigung einholen, um nach Europa zu reisen. Sie müssen online ein ETIAS-Formular (englisch: European Travel Information and Authorisation System) ausfüllen.
     
  • Inhaber eines gültigen Aufenthaltstitels für Frankreich
     
  • Inhaber eines Aufenthaltstitels: Wenn Sie im Besitz eines legalen Aufenthaltstitels von einem Schengen-Staat sind (zum Beispiel, wenn Sie einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzen), dann brauchen Sie kein Visum für Frankreich.
     
  • Inhaber eines Schengen-Visums D: Bei einem in Frankreich oder einem anderen Schengen-Staat ausgestellten D-Visum für einen längerfristigen Aufenthalt brauchen Sie kein Visum für Frankreich.
     
  • Inhaber eines Sonderausweises: der vom Außenministerium für Mitarbeiter einer diplomatischen oder konsularischen Mission ausgestellt wird.

2. Bei langfristigem Aufenthalt in Frankreich (Dauer über 90 Tagen)
Nur Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Monacos, Andorras, San Marinos und des Vatikans benötigen kein Visum, um sich länger als 90 Tage in Frankreich aufzuhalten. Alle anderen Staatsbürger müssen zwingend vor Ihrer Einreise nach Frankreich ein Langzeitvisum (französisch: visa long séjour) beantragen.

Welche Visaarten gibt es in Frankreich?

ancre 3 Sie wissen nicht, welches Visum Sie für Ihre Einreise nach Frankreich beantragen sollen?
Keine Sorge, es ist einfacher als Sie denken, denn die Dauer und der Grund Ihres Aufenthalts bestimmen die Art des Visums, das Sie beantragen müssen. Auch die offizielle Seite der französischen Regierung France-Visas hilft Ihnen durch einen Fragebogen bei der Wahl des Visums. Generell werden in Frankreich, wie auch in den anderen Schengen-Staaten grob zwei Visaarten unterschieden:

  1. Kurzzeitvisum (frz: visa court séjour)
    auch Schengen-Visum, Schengen-Visum C oder C-Visum genannt
     
  2. Langzeitvisum (frz: visa long séjour)
    auch nationales Visum, Schengen-Visum D oder D-Visum genannt

Kurzzeitvisa für Frankreich (Aufenthalt bis zu 90 Tagen)

1. Das Schengen-Visum für Frankreich (Typ C)

Dieses einheitliche Visum für alle Länder des Schengen-Raums ist die am häufigsten beantragte und vergebene Art von Visum. Es berechtigt zum Aufenthalt und zur Freizügigkeit in allen 27 Ländern des Schengen-Raums. Die maximale Aufenthaltsdauer des Visums beträgt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.

Das Schengen-Visum Frankreich wird für folgende Reisezwecke erteilt:

  • Touristische Zwecke: für Reisen bis zu 90 Tagen
  • Berufliche Zwecke: Geschäftstreffen, Messe, Konferenzen etc.
  • Familienbesuch: zum Besuch von Verwandten und Bekannten
  • Kurze Ausbildung oder kurzes Praktikum
  • Bezahlte Tätigkeit, die nicht länger als 90 Tage dauert (vorausgesetzt, Sie haben eine vorläufige Arbeitserlaubnis erhalten).

Ein Schengen-Visum für Frankreich kann mit einfacher Einreise oder als Visum mit mehrfachen Einreisen ausgestellt werden (sogenanntes Multivisum).

Gut zu wissen: Sie müssen auch ein Schengen-Visum für Frankreich beantragen, wenn Sie Frankreich durchqueren und gezwungen sind, den Flughafenbereich zu verlassen (Flughafenwechsel, Transfer zu einem Bahnhof usw.). In einigen Fällen kann das Schengen-Visum räumlich begrenzt gültig sein (limited territorial validity, VTL). Das bedeutet, dass es dem Reisenden erlaubt ist, sich nur in einem einzigen Land oder in bestimmten Ländern des Schengen-Raums aufzuhalten.

2. Schengen-Visum für den Flughafentransit in Frankreich (Typ A)

Bestimmte Reisende (je nach Staatsangehörigkeit und Art des Reisepasses) müssen ein Flughafentransitvisum für Frankreich beantragen, um über einen französischen Flughafen zu reisen. Sie müssen in der internationalen Zone des Flughafens bleiben, bis ihr Anschlussflug kommt, und dürfen nicht in das französische Hoheitsgebiet einreisen.

3. Visum für einen kurzen Aufenthalt in den DROM-COM (Überseegebiete Frankreichs)

Die Überseegebiete Frankreichs (Französisch-Guayana, Martinique, Guadeloupe, La Réunion, Mayotte, Saint-Martin, Saint-Barthélemy, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete sowie Saint-Pierre und Miquelon) sind nicht Teil des Schengen-Raums. Daher müssen einige Drittstaatsangehörige, die in diese Gebiete reisen möchten, ein spezielles Visum beantragen, da das Schengen-Visum nicht zur Einreise in diese Gebiete berechtigt.

Langzeitvisa für Frankreich (Aufenthalt mehr als 90 Tage)

ancre 5 Alle Ausländer*, die sich länger als 90 Tage in Frankreich aufhalten wollen, müssen ein französisches Visum für den längerfristigen Aufenthalt (auch nationales Visum oder Visum der Kategorie D genannt) beantragen.

*Ausgenommen sind Staatsangehörige der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz, Monacos, Andorras, San Marinos und des Vatikans.

Das nationale Visum für Frankreich wird für folgende Zwecke erteilt:

  • Touristischen Zwecken über 90 Tage
  • Privaten Zwecken: zum Beispiel für eine medizinischen
  • Aufenthalt Erwerbstätigkeit: Sie wollen in Frankreich arbeiten
  • Studium: Sie haben sich in einer französischen Hochschule eingeschrieben
  • Ausbildung oder Praktikum: Sie kommen für eine Ausbildung oder ein längeres Praktikum nach Frankreich
  • Forschungszwecken: Sie gehören zu den internationalen Talenten und werden von Wissenschaft, Forschung oder Wirtschaft nach Frankreich geholt
  • Familienzusammenführung: um die Familie und/oder den Ehepartner nachzuholen
  • Working Holiday Visum: Es ermöglicht bestimmten Ausländern im Alter von 18 bis 30 Jahren (je nach Staatsangehörigkeit manchmal bis zu 35 Jahren) und in Abhängigkeit von den zwischen Frankreich und 16 Ländern ausgehandelten Abkommen einen Aufenthalt von mehr als 3 Monaten (maximal 1 Jahr) auf französischem Staatsgebiet mit der Möglichkeit, vor Ort zu arbeiten.

❗Wichtig: Für jeden Grund müssen Sie bestimmte Belege für Ihren Visumantrag beilegen.

Wie lange ist ein Langzeitvisum für Frankreich gültig?

Das nationale Visum ist begrenzt. Die Aufenthaltsdauer liegt zwischen drei Monaten und einem Jahr. Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Frankreich über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus verlängern möchten, müssen Sie bei der Präfektur des Departements, in dem Sie wohnen, einen französischen Aufenthaltstitel beantragen.

Gut zu wissen! Auch ein Langzeitvisum für Frankreich (nationales Visum) erlaubt Ihnen, sich im gesamten Schengen-Raum für maximal 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu bewegen und aufzuhalten. Eine gute Gelegenheit, die anderen 26 Schengen-Länder zu entdecken!

Frankreich Visum für Türken: Was ist zu beachten?

ancre 6 Als türkischer Staatsbürger, der nach Frankreich reisen möchte, brauchen Sie ein Visum - auch für kurze Aufenthalte. Es sei denn, Sie besitzen bereits einen deutschen Aufenthaltstitel oder ein gültiges Schengen-Visum, das beispielsweise von Deutschland ausgestellt wurde. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie in der Türkei ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen können.

Durch die Freizügigkeit der Schengen-Staaten dürfen Sie mit einem Deutschland Visum (Schengen-Visum und auch nationales Visum) nach Frankreich und alle anderen Schengen-Staaten reisen. Allerdings nicht länger als 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen.

Sollten Sie als türkischer Staatsangehöriger beabsichtigen sich längerfristig in Frankreich aufzuhalten oder in Frankreich zu arbeiten, dann können Sie sich an das französische Generalkonsulat in Frankfurt wenden (in dem Fall das sie bereits einen deutschen Aufenthaltstitel oder ein nationales Visum besitzen). Das Generalkonsulat in Frankfurt ist der richtige Ansprechpartner für Frankreich Visa. Sollten Sie keinen deutschen Aufenthaltstitel oder kein deutsches Langzeitvisum besitzen, dann müssen Sie ein Frankreich Visum für längere Aufenthalte zwingend bei der französischen Botschaft in der Türkei vor Ihrer Abreise beantragen.

Wie viel kostet ein Visum für Frankreich?

ancre 7 Die Kosten für ein französisches Visum betragen in der Regel 80 bis 99 Euro. Die Gebühren setzen sich aus der Visumgebühr zusammen, die für die französischen Konsularbehörden erhoben wird. Eventuell kommt zusätzlich eine Servicegebühr hinzu, wenn Sie mit einem zugelassenen Dienstleister für Ihren Visumantrag zusammenarbeiten. Die Servicegebühr kann von Land zu Land unterschiedlich sein, bewegt sich aber mehrheitlich im Rahmen von 30 bis 40 Euro.

❗Wichtig! Die Visumgebühr und die Dienstleistungsgebühr werden nicht erstattet, auch wenn das Visum abgelehnt oder der Antrag zurückgezogen wird.

1. Kosten Kurzzeitvisum für Frankreich (Schengen-Visum Typ C und Typ A)

  • Erwachsener und Kind über 12 Jahre: 80 €
  • Kind von 6 bis unter 12 Jahren: 40 €
  • Kind unter 6 Jahren: kostenlos
  • Ehegatten von französischen Staatsangehörigen und Familienangehörige von EU-EWR-Schweizern: kostenlos
  • Sonderfälle: Für Staatsangehörige mit nicht biometrischen Pässen aus Albanien, Bosnien, Georgien, Nordmazedonien, Moldawien, Montenegro und der Ukraine sowie für Staatsangehörige aus Armenien, Aserbaidschan und Weißrussland: 35 €

2. Kosten für ein Kurzzeitvisum für Guadeloupe, Guyana, Martinique La Réunion, Saint-Martin und Saint-Barthélemy

  • Erwachsener und Kind über 12 Jahre: 60 €
  • Kind von 6 bis unter 12 Jahren: 35 €
  • Kind unter 6 Jahren: kostenlos
  • Ehegatten von französischen Staatsangehörigen und Familienmitglieder von EU-EWR-Schweizern: kostenlos

3. Kosten Kurzzeitvisum für Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Saint-Pierre und Miquelon, Mayotte und die Französischen Süd- und Antarktisgebiete

  • Generell: 9 €
  • Ehegatten von französischen Staatsangehörigen und Familienmitglieder von EU-EWR-Schweizern: kostenlos

4. Kosten Langzeitvisum für Frankreich (nationales Visum oder Visum der Kategorie D)

  • Erwachsene und Kinder: 99 €
  • Studierende, deren Antrag von einem Studienzentrum in Frankreich geprüft wurde: 50 €
  • Ehepartner von französischen Staatsbürgern: kostenlos

Schritt für Schritt: Wie beantrage ich ein Frankreich Visum?

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  1. Melden Sie sich auf der offiziellen Website France-Visas an. Dort erhalten Sie je nach Staatsangehörigkeit und Zweck der Reise genaue Informationen für Ihren Visumantrag.
     
  2. Erstellen Sie ein persönliches Konto.
     
  3. Gehen Sie den Fragebogen Schritt für Schritt durch und erhalten Sie die Liste an Dokumenten, die Sie Ihrem Antrag beifügen müssen.
     
  4. Füllen Sie online online Ihr Visumantragsformular korrekt aus. Drucken Sie es aus und schreiben Sie es.
     
  5. Je nach Herkunftsland werden Sie an die französische Konsularabteilung oder an einen offiziellen Dienstleister der französischen Botschaft in Ihrem Land verwiesen, um einen persönlichen Termin für die Einreichung des Visumantrags zu vereinbaren. Frankreich arbeitet aktuell mit 3 anerkannten Dienstleistern für Visumanträgen zusammen: VFS Global, TLS und Capago.
     
  6. Bei Ihrem Termin reichen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Dokumenten ein. Außerdem werden Ihre biometrischen Daten (Foto und Fingerabdrücke) aufgenommen, wenn es sich um Ihren ersten Visumantrag handelt. Kinder unter 12 Jahren sind von der Erhebung der Fingerabdrücke befreit.
     
  7. Sie zahlen die Visagebühren (bzw. zusätzlich die Servicegebühr, wenn Sie Ihren Antrag bei einem Dienstleister eingereicht haben.)
     
  8. Sie erhalten eine Rechnung oder Quittung, die eine Referenznummer enthält. Bewahren Sie diese Nummer gut auf, denn damit können Sie den Stand Ihres Visumantrags online verfolgen und Ihren Reisepass samt Visum für Frankreich nach der Bearbeitungszeit wieder abholen.
     
  9. Wenn die zuständigen Behörden über Ihren Antrag entschieden haben, werden Sie Ihren Reisepass an die Dienststelle weiterleiten, bei der Sie ihn zusammen mit Ihren Unterlagen eingereicht haben.
     
  10. Sie werden per E-Mail, SMS oder Telefonanruf (je nach gewählter Option) informiert und aufgefordert Ihren Reisepass samt Visum abzuholen.

Welche Dokumente brauche ich für ein französisches Visum?

ancre 9 Die Dokumente hängen vom Zweck der Reise und der Art des Visums ab. Deshalb ist die folgende Liste nicht vollständig, sondern enthält nur die wichtigsten Dokumente, die Sie in der Regel bei jedem Visumantrag vorlegen müssen.

  • Ihr Reisepass: Er muss vor weniger als 10 Jahren ausgestellt worden sein und noch länger als 3 Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem Sie den Schengen-Raum verlassen müssen. Er muss zwei leere Seiten enthalten.
     
  • Visumantragsformular (ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben): Sie können es handschriftlich ausfüllen oder die Informationen online eingeben und dann ausdrucken.
     
  • Empfangsbestätigung: die ausgedruckte Empfangsbestätigung des Antrags
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  • Zwei biometrische Passfotos nach ICAO-Standards
     
  • Reisegrund: ein Schreiben, in dem die Gründe für die Reise erläutert werden
     
  • Buchungsbestätigungen: eine Buchungsbestätigung für das Hin- und Rückflugticket
     
  • Belege für die Unterbringung vor Ort (Empfangsbescheinigung oder Hotelreservierung)
     
  • Finanzielle Nachweise: Dokumente (Gehaltsabrechnungen, Bankauszüge...), die belegen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt für die Dauer Ihres Aufenthalts bestreiten können.
     
  • Nachweis einer Reiseversicherung: Diese ist obligatorisch und muss mehrere Kriterien erfüllen, um akzeptiert zu werden.

Welche Reiseversicherung für ein Frankreich-Visum wählen?

ancre 10 Gemäß dem Schengen-Visakodex müssen Antragsteller für ein Frankreich Visum unbedingt einen Nachweis über eine Reiseversicherung beifügen. Diese Visum-Reiseversicherung muss mehrere Kriterien erfüllen:

  • Mindestdeckung von 30.000 Euro vorweisen
  • Sie deckt mögliche Kosten im Zusammenhang mit dringender medizinischer Versorgung, Notfallkrankenhausbehandlung, gesundheitlicher Rückführung und im Todesfall ab
  • In allen Mitgliedstaaten des Schengen-Raums gültig (nicht nur Frankreich!)
  • Ihre Gültigkeitsdauer muss mit der Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum übereinstimmen.
  • Eine von allen Konsulaten und Botschaften der Schengen-Länder zugelassenen Versicherungsgesellschaft sein

❗ Wichtig! Ohne diese Versicherungsbescheinigung wird Ihr Visumantrag abgelehnt.

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Wie lange dauert die Bearbeitung eines Visums für Frankreich?

Das hängt von mehreren Faktoren ab (Nationalität des Antragstellers, Grund des geplanten Aufenthalts - Art des Visums usw.). In der Regel dauert die Bearbeitung eines Visumantrags 15 Tage. Diese Bearbeitung kann aber auch länger dauern (bis zu 45 Tage) - wenn Belege fehlen oder wenn der Antrag eine eingehendere Prüfung erfordert.

Kann ich meinen Aufenthalt in Frankreich nach Ablauf des Visums verlängern?

Wenn Sie über die Gültigkeitsdauer Ihres Visums hinaus im Schengen-Gebiet (dazu gehört auch Frankreich) bleiben - halten Sie sich illegal im Land auf. Es kann sein dass Sie ein Bußgeld zahlen oder das Land verlassen müssen und/oder bei der Ausreise aus dem Schengen-Raum zur Fahndung ausgeschrieben werden. In Zukunft könnten Ihre eventuellen Visumanträge abgelehnt werden. Allerdings können Sie ein Langzeitvisum in einen Aufenthaltstitel umwandeln - doch Ihr Visum muss zum Zeitpunkt der Antragstellung noch gültig sein.

Kann ich in Deutschland ein Visum für Frankreich beantragen?

Ja. Laut dem französischen Generalkonsulat in Frankfurt können Sie ein Frankreich Visum in Deutschland beantragen - wenn Sie sich mit einem noch 1 Monat gültigen deutschen Aufenthaltstitel oder einem D-Visum in Deutschland aufhalten oder mehr als 3 Monate gesetzmäßig in Deutschland wohnen. Das französische Konsulat in Frankfurt ist nur für diese Art Visumanträge zuständig. Um sich über das Frankreich Visum zu informieren - nutzen Sie france-visas - die offizielle Website rund um Visa für Frankreich.

Wie viele Ausländer leben in Frankreich?

2022 lebten insgesamt rund 5,3 Millionen Ausländer in Frankreich. Davon sind rund 3,83 Millionen Einwohner Drittstaatsangehörige. Die meisten Drittstaatsangehörigen stammten laut Statista 2021 aus Algerien (567.193 Menschen), Marokko (510.936 Menschen) und Tunesien (218.978 Menschen).

Kann ich mit einem französischen Aufenthaltstitel in Deutschland arbeiten?

In Frankreich lebende ausländische Staatsangehörige können ein Visum zur Arbeitsplatzsuche oder ein Arbeitsvisum für Deutschland beantragen. Allerdings muss die Hochschulausbildung oder die Ausbildung in Deutschland anerkannt sein.