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Wie muss ein Einladungsschreiben für ein Visum nach Österreich aussehen?

Sie wollen einen ausländischen Gast zu sich nach Österreich einladen, der ein Visum für Österreich braucht? Oder sind Sie selbst Antragsteller und wollen wissen, wie Sie für Ihr Geschäftsvisum oder Besuchervisum für Österreich ein Einladungsschreiben oder eine Verpflichtungserklärung einreichen können? In unserem Artikel erhalten Sie alle Informationen zum Einladungsschreiben für ein Schengen-Visum, wie die Einladung aussehen soll, was eine elektronische Verpflichtungserklärung ist und wo Sie diese in Österreich herbekommen. Mit diesen Fakten sollte Ihrem Besuch in Österreich nichts mehr im Weg stehen.

Was ist ein Einladungsschreiben und wer braucht es?

Alle visumpflichtigen nicht-europäischen Staatsbürger, die ein Schengen-Visum für Österreich beantragen wollen, müssen bestimmte Unterlagen für Ihren Visumantrag vorlegen. Je nach Visum-Art (C-Visum oder D-Visum) und dem Zweck des Aufenthalts sind ganz unterschiedliche Dokumente einzureichen. Für ein klassisches C-Visum - sei es für einen Besuch von Familie, zu Business-Zwecken oder für einen Sprachkurs brauchen Sie immer Nachweise, wo Sie in der Zeit Ihres Aufenthalts unterkommen, was Sie in Österreich geplant haben und müssen ebenso sicherstellen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für die Zeit Ihrer Reise haben.
 

Wenn Sie in einem Hotel übernachten, reichen Sie ganz einfach Ihre Buchungsbestätigung ein. Wenn Sie allerdings privat bei Ihrer Tante in Wien unterkommen, brauchen Sie ein Einladungsschreiben. Gleiches gilt, wenn Sie zu einem geschäftlichen Kongress oder bei einer Sprachschule in Österreich angemeldet sind. Bitten Sie die Organisatoren/die Sprachschule um ein kurzes Einladungsschreiben zur Vorlage für Ihr Österreich-Visum, in dem die Teilnahme bestätigt wird.

Visum Österreich Einladungsschreiben Beispiel: Wie sieht das Schreiben aus?

Es gibt keine spezielle Form für ein Einladungsschreiben nach Österreich. Es kommt stattdessen mehr auf den Inhalt an. Egal, ob Sie Ihre Einladung für Besucher aus dem Ausland oder internationale Geschäftspartner verfassen, folgende Elemente sollte Ihre Einladung nach Österreich enthalten:

  • Informationen über die einladende Person: vollständiger Name, Adresse und Kontaktdaten (inklusive Telefonnummer und E-Mail-Adresse) des Gastgebers oder der einladenden Firma
  • Informationen, über die Person, die eingeladen wird: vollständiger Name des eingeladenen Gastes, Passnummer, dessen Adresse und Geburtsdatum
  • Reisezweck: Begründung des Besuchs/ Geschäftsbesuchs
  • Informationen über das Beziehungsverhältnis zwischen der einladenden und eingeladenen Person
  • Reisedaten: Datum, Dauer in Tagen
  • Finanzielle Informationen über die Reise: Wer kommt für Kosten auf?
  • Datum und Unterschrift des Gastgebers/ Firmenvorstandes

Schmücken Sie den Grund des Besuchs in dem Einladungsschreiben für das Visum nach Österreich ruhig aus. Erklären Sie den genauen Verwandtschaftsgrad oder berichten Sie, wie lange Sie sich schon kennen und eventuell, warum der Besuch zu diesem bestimmten Termin stattfinden sollte. Auch ein Geschäftsbesuch sollte begründet werden!

Muss das Einladungsschreiben für ein Österreich Visum in Original vorgelegt werden?

Es reicht auch eine Kopie der Einladung, die per Fax oder E-Mail geschickt wurde. Allerdings müssen beim Visumantrag folgende Dokumente unbedingt im Original vorliegen:

  • Visumantrag
  • Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Dokument zum Beweis von finanziellen Mitteln (Bankauszug, Bescheinigung über den Tausch von Geld, Reiseschecks)
  • Versicherung (sowohl als Original, als auch als Kopie)

Was ist eine Verpflichtungserklärung und wer braucht sie?

Zusätzlich zu Ihrer Unterkunft und Ihren Plänen während Ihrer Reise in Österreich müssen Sie genügend finanzielle Mittel nachweisen können, die dem österreichischen Staat beweisen, dass Sie Ihren Aufenthalt in Österreich ohne Probleme selbst finanzieren können. Sollte das nicht der Fall sein, können Sie rein theoretisch kein Visum für Österreich beantragen, außer Sie haben Verwandte oder Bekannte in Österreich oder eine Organisation oder ein Unternehmen, das Ihnen eine elektronische Verpflichtungserklärung ausstellt.
 

Mit einer Verpflichtungserklärung erklärt sich der Einlader bereit alle Kosten auf sich zu nehmen, die während Ihrer Reise in Österreich entstehen könnten. Die Verpflichtungserklärung für Österreich ist somit eine Einladung mit Kostenübernahme. Auch wenn Sie finanzielle Mittel haben, aber diese nicht wie gewünscht nachweisen können (zum Beispiel haben Sie kein Bankkonto, auf das Sie in Österreich zugreifen können), ist eine Verpflichtungserklärung als Einladung nach Österreich für Sie der geeignete Weg, um trotzdem ein Visum zu bekommen.
 

Wichtig: Um eine elektronische Verpflichtungserklärung und Einladung für Österreich begeben zu können, müssen Sie mit Ihrem Hauptwohnsitz unbedingt in Österreich gemeldet sein!

Wo beantrage ich eine Verpflichtungserklärung für ein Visum?

Mit einer Verpflichtungserklärung erklären Sie sich schriftlich bereit für alle Kosten aufzukommen, die durch den Aufenthalt Ihres Gasts in Österreich entstehen könnten - auch über den Einladungszeitraum hinaus. Egal ob Sie privat einladen, eine Firma oder ein Verein sind, für eine Verpflichtungserklärung wenden Sie sich an die zuständige Landespolizeidirektion in Ihrem Wohnsitz in Österreich. Eine elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) muss immer persönlich bei der Fremdenpolizei gemacht werden und ist kostenlos.
 

Checkliste Verpflichtungserklärung Österreich beantragen:

  1. Telefonisch einen Termin bei der Landespolizeidirektion vereinbaren
  2. Unterlagen zusammenstellen
  3. Reisepassnummer der Visumwerberin/des Visumwerbers erfragen (diese brauchen Sie für die Verpflichtungserklärung)
  4. Bei der Fremdenpolizei wird die elektronische Verpflichtungserklärung (EVE) ausgefüllt
  5. Bonitätsprüfung des Einladers
  6. Sie erhalten eine ID-Nummer, die Sie Ihrem Gast mitteilen
  7. Der Gast und Visumbewerber nennt die ID-Nummer der österreichischen Vertretung im Heimatland (möglich nach 48h nach Beantragung der Verpflichtungserklärung), um diese abrufen zu können

Gut zu wissen: Wenn es keine österreichische Botschaft in dem Land des Antragstellers gibt, sondern Österreich von einem anderen Schengen-Staat vertreten wird, dann kann dort keine ID-Nummer für eine elektronische Verpflichtungserklärung abgerufen werden. Kontaktieren Sie in diesem Fall die Konsularabteilung der zuständigen Vertretung für Österreich, um das weitere Vorgehen für die Abgabe einer EVE zu besprechen.

Welche Unterlagen brauche ich für eine Verpflichtungserklärung für Österreich?

Je nachdem ob Sie privat einladen, geschäftlich oder ein Verein sind, müssen Sie unterschiedliche Unterlagen bei Ihrem Termin bei der Fremdenpolizei vorlegen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie bei der telefonischen Terminabsprache nochmals nachfragen, was Sie für die Abgabe der Verpflichtungserklärung mitbringen müssen.
 

Für private Einladungen nach Österreich (Besuchervisum)

  • Identitätsausweis
  • Meldezettel
  • geeignete Einkommensnachweise (zum Beispiel Lohn- und Gehaltszettel, Einkommensteuererklärung, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung)
  • Mietvertrag oder vergleichbares;
  • bei Vorliegen Nachweise über bestehende Sorgepflichten und Kredite
  • eventuell Selbstauskunft des Kreditschutz-Verbandes oder Ähnliches
  • Unterlagen betreffend die Beziehung zum Visumwerber

Für Geschäftseinladungen nach Österreich (Geschäftsvisum)

  • Identitätsausweis des Vertreters
  • Firmenbuchauszug / Gewerbeschein
  • Nachweis der Bonität der Firma (Vorlage zum Beispiel eines Jahresabschlusses, einer Einnahmen/Ausgabenrechnung beziehungsweise eines Auszuges des Kreditschutzverbandes)
  • eventuell Vollmacht, wenn nicht aus Unterlagen ersichtlich (diese ist auf Firmenpapier auszustellen und hat einen Firmenstempel und die Unterschrift(en) der vertretungsbefugten Organe der Gesellschaft zu enthalten)

Für Einladungen eines Vereins nach Österreich

  • Identitätsausweis des Vertreters
  • Vereinsregisterauszug
  • Satzung
  •  Nachweis über Vereinstätigkeit und Bonität des Vereins (Vorlage zum Beispiel Bilanz, Bescheinigung eines Steuerberaters)
  • eventuell Vollmacht (diese hat die Unterschrift(en) der vertretungsbefugten Organe des Vereines zu enthalten)
  • in Fällen, in denen die Bonität nicht eindeutig nachgewiesen beziehungsweise festgestellt werden kann, kann eine KSV-Auskunft nachgereicht werden

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