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Wie können Drittstaatsangehörige ein Visum für Österreich beantragen?

Österreich gehört, wie 25 weitere Länder, die mehrheitlich Teil der EU sind, zu den Ländern des Schengen-Raum. Der Schengen-Raum ist eines der größten Gebiete der Erde ohne Grenzkontrollen. Das heißt für Bürger der Schengen-Staaten und der EU: freies Reisen. Doch auch für Drittstaatsangehörige hat der Schengen-Raum Regelungen vorgesehen. Wer als Drittstaatsangehöriger nach Österreich oder in ein Schengen-Land reisen möchte, braucht in der Regel ein Visum. Doch auch hier gibt es Ausnahmen.


Wenn Sie nun gerade dabei sind sich mit dem Thema “Visum Österreich” auseinanderzusetzen, werden Sie sich sicher folgende Fragen stellen: Bin ich visumpflichtig? Welches Österreich-Visum muss ich beantragen? Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Erhalten Sie in unserem Überblicksartikel die wichtigsten Informationen zu den Visakategorien für Österreich und zum Visumantrag.

Wer braucht für die Einreise nach Österreich ein Visum?

  1. EU-, EWR- oder Schweizer Bürger: Brauchen kein Visum für Österreich. Allerdings müssen sie sich bei der zuständigen Inlandsbehörde registrieren, wenn sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben und arbeiten.
     
  2. Visumpflichtige Einreise von Drittstaatsangehörige: Brauchen ein Visum für Österreich bzw. für längere Aufenthalte eine Aufenthaltserlaubnis. 3 Tage nach der Einreise in Österreich müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt melden.

    Erfahren Sie mehr zum Visaantrag dieser beiden visumpflichtigen Länder:
  3. Visumfreie Einreise von Drittstaatsangehörigen bis 3 Monate: Bestimmte Staaten haben ein gesondertes Abkommen mit der EU, so dass die Bürger dieser Länder ohne Visa in Österreich und in den Schengen-Raum einreisen dürfen. Die zulässige visumfreie Aufenthaltsdauer beträgt in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Um sich Probleme zu ersparen, sollten Sie vorab genau überlegen wie lange Sie in Österreich bleiben wollen und gegebenenfalls ein D-Visum oder einen Aufenthaltstitel beantragen (wenn beispielsweise ihr Sprachkurs länger als drei Monate dauert).
     
  4. Sonderfall Österreich und Japan bis 6 Monate: Österreich hat ein gesondertes Abkommen mit Japan. Nur japanische Staatsbürger dürfen visafrei bis zu 6 Monate in Österreich bleiben. Diese Ausnahme gilt nur für Österreich und nicht für die anderen Schengen-Länder!
     
  5. Längerer Aufenthalt über 6 Monate und Arbeitsaufnahme in Österreich: Für längere Aufenthalte über 6 Monate oder eine Niederlassung brauchen alle Drittstaatsangehörige einen Aufenthaltstitel. Auch für eine Arbeitsaufnahme brauchen alle Drittstaatsangehörige eine Arbeitserlaubnis, ein entsprechendes Arbeitsvisum Österreich oder einen Aufenthaltstitel! Auch visumfreie Einreisende müssen sich vorab um einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis kümmern.

Die Liste der visumfreien und visumpflichtigen Länder können Sie über die Seite des österreichischen Bundesministeriums für Inneres abrufen.

Welche Visa-Kategorien gibt es in Österreich?

Um zu verstehen, welche Art von Visum Sie wählen müssen, erläutern wir Ihnen kurz die Unterschiede der Visa-Arten in Österreich. Neben dem Flughafentransitvisum (Visum A genannt) können Sie hauptsächlich zwischen folgenden Visa für Österreich wählen:

1. A-Visum für Flughafentransits

Wenn die Transitzone eines österreichischen Flughafens nicht verlassen wird, sind Ausländer in der Regel nicht visumpflichtig. Nur folgende Staatsangehörige brauchen für einen Transit in Österreich dennoch ein Flughafentransitvisum: Afghanistan, Bangladesch, Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Äthopien, Ghana, Iran, Irak, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Syrien.
 

2.  C-Visum Österreich für Kurzaufenthalte

Mit einem Schengen-Visum C können Drittstaatsangehörige, die visumpflichtig sind für touristische Zwecke nach Österreich reisen. Die Visabestimmungen werden im EU-Visakodex geregelt. Es handelt sich hierbei um ein klassisches Touristenvisum für Österreich (auch Reisevisum Österreich genannt). Mit dem Reisevisum können Sie übrigens auch in alle anderen Mitgliedsländer des Schengen-Raums reisen. Achten Sie aber immer auf die Gültigkeit Ihres Visums. Maximal dürfen Sie sich mit einem C-Visum für Österreich 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum aufhalten. Die Gültigkeit kann aber auch von Visumantrag zu Visumantrag variieren und kürzer ausfallen. Reisen Sie unbedingt rechtzeitig aus, da ein klassisches Touristenvisum nicht verlängerbar ist.
 

Das C-Visum Össterreich eignet sich beispielsweise:

  • für touristische Rundreisen in Österreich und im Schengen-Raum
  • für kurze Geschäftsreisen in Österreich und dem Schengen-Raum
  • als Visum für Familienangehörige zum Besuch von Familie und Freunden in Österreich
  • einen kurzen Sprachkurs bis 3 Monate in Österreich
  • für Aufenthalte zu medizinischen Zwecke bis 3 Monate in Österreich
     

3. D-Visum Österreich für Langzeitaufenthalte

Bei dieser Visa-Art handelt es sich um ein nationales Visum für Österreich (auch Aufenthaltsvisum Österreich genannt). Die Visabestimmungen für diese Art von Visum werden von der österreichischen Fremdenpolizei geregelt. Mit einem D-Visum dürfen Sie sich mit Angabe von nachvollziehbaren Gründen bis 6 Monate und in einzelnen Fällen bis 12 Monate in Österreich aufhalten. Auch mit einem D-Visum für Österreich können Sie übrigens für maximal 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen in alle anderen Schengen-Länder reisen.
 

Das D-Visum Österreich eignet sich beispielsweise:

  • zur Abholung eines Aufenthaltstitels in Österreich
  • als Visum zur Arbeitsplatzsuche in Österreich
  • als Visum für einen Sprachkurs bis 6 Monate in Österreich
  • als Visum Österreich für Studenten bis 6 Monate
  • als Visum für Forscher bis 6 Monate in Österreich
  • als Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit in Österreich (z.B. für Saisoniers)
  • als Visum für Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen

Wichtig: D-Visa für Österreich können nur von einer österreichischen Ausländerbehörde nicht aber von der Vertretung eines anderen Schengen-Staates ausgestellt werden. Sollte es in Ihrem Land keine österreichische Vertretung geben, müssen Sie für den Antrag ins Nachbarland reisen.
 

4. Aufenthaltstitel Österreich für alle längeren Aufenthalte

Nur in Ausnahmefällen (zum Beispiel auf Basis eines internationalen Abkommens) wird ein Visums D mit einer Gültigkeitsdauer bis zu 12 Monaten ausgestellt. Das heißt für alle Aufenthalte in Österreich, die länger als 6 Monate andauern, müssen Sie in der Regel kein Visum, sondern einen Aufenthaltstitel beantragen. Bürger visumpflichtiger Länder müssen allerdings zur Abholung des Aufenthaltstitels in Österreich zusätzlich ein D-Visum für die Einreise beantragen.
 

Folgende Aufenthaltstitel für Österreich werden am häufigsten angefragt:

  • Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Österreich (Rot-Weiß-Rot Karte)
  • Aufenthaltstitel für Schüler, Studenten und Forscher in Österreich
  • Aufenthaltstitel für Familienangehörige in Österreich
  • Niederlassungsbewilligung ohne Erwerbstätigkeit in Österreich (Privatiers)

Je nach persönlicher Situation kommen vielleicht noch andere Aufenthaltstitel für Sie infrage. Auf der Seite der österreichischen Regierung finden Sie alle Aufenthaltstitel für Österreich.

Antrag Visum Österreich: Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Für einen Antrag auf ein Österreich Visum darf natürlich kein Aufenthaltsverbot oder eine Ausschreibung eines Schengen-Staates gegen Sie vorliegen. Außerdem müssen Sie im Besitz eines aktuellen und gültigen Reisepasses sein, finanzielle Rücklagen für die Reise vorweisen können und Ihren Aufenthaltsgrund und Ihre Rückkehrwilligkeit beweisen. Ihren Antrag können Sie in den meisten Ländern bereits 6 Monate vor Ihrer Einreise nach Österreich stellen. Dafür machen Sie einen Termin bei der zuständigen österreichischen Auslandsvertretung in Ihrem Land und geben den Antrag persönlich mit allen Unterlagen ab. Empfehlenswert ist es den Visumantrag mindestens 4 bis 8 Wochen vor der geplanten Reise zu stellen.
 

Für den Antrag eines Österreich Visums brauchen Sie grundsätzlich:

  • Visum-Antragsformular (C-Visum oder D-Visum): ausgefüllt und unterschrieben
  • Gültiges Reisedokument: bis 3 Monate nach geplanter Ausreise gültig, mindestens 2 leere Seiten, innerhalb der vorangegangenen 10 Jahre ausgestellt
  • Passfotos nach ICAO Norm
  • Nachweis über ausreichende Finanzen für die Dauer des geplanten Aufenthalts und die Rückreise
  • Bezahlung der Visagebühren
  • Zustimmung zur Erfassung der Fingerabdrücke: wenn Sie in den letzten 59 Monaten bereits Ihre Fingerabdrücke erfasst haben, ist es nicht erforderlich
  • Vorlage einer Reisekrankenversicherung: für die geplante Aufenthaltsdauer mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 € und gültig für den ganzen Schengen-Raum
  • Sonstige von der jeweiligen Behörde geforderten Nachweise (Hotelreservierungen, Einladungsschreiben nach Österreich, Buchungsbelege, Rückflugticket, Nachweis einer Beschäftigung etc.)

Wichtig zu wissen: Wir haben Ihnen nur die grundlegenden Formulare aufgeführt. Je nach Einreisegrund und Dauer sind weitere Dokumente erforderlich. Außerdem können die erforderlichen Nachweise je nachdem, in welchem Land Sie wohnen, unterschiedlich sein. Deshalb ist es unerlässlich immer die Seiten der zuständigen Ausländerbehörden zu konsultieren.

Welche Dokumente brauche ich für ein Visum Österreich im Original?

Sie müssen für Ihren Visumantrag folgende Dokumente unbedingt im Original vorliegen:

  • Visumantrag
  • Arbeits- oder Studienbescheinigung
  • Dokument zum Beweis von finanziellen Mitteln (Bankauszug, Bescheinigung über den Tausch von Geld, Reiseschecks)
  • Versicherung (sowohl als Original, als auch als Kopie)

Wie viel kostet ein Visum für Österreich?

Je nach Visa-Art oder Aufenthaltstitel sowie Alter und Situation des Antragstellers sind unterschiedliche Gebühren zu bezahlen. Ein Schengen-Visum C kostet 80 €, ein D-Visum für Österreich 150 € und ein Aufenthaltstitel 160 €. Die genaue Kostenaufstellung nach Alter und Situation ist wie folgt:
 

Die Kosten für ein C-Visum Österreich bis 3 Monate:

  • 80 Euro für Erwachsene ab 12 Jahren
  • 40 Euro für Jugendliche zwischen 6 und 12 Jahren
  • i.d.R 35 Euro für Staatsbürger von Ländern, die das EU-Visumerleichterungsabkommen unterschrieben haben
  • kostenfrei für Kinder unter 6 Jahren, Schüler, Studenten und Teilnehmer an Aufbaustudiengänge und andere bestimmte Personengruppen

Die Kosten für ein D-Visum Österreich bis 6 Monate:

  • 150 Euro für Personen über 6 Jahren
  • 75 Euro für Personen unter 6 Jahren
  • kostenfrei für Forscher aus Drittstaaten und Vertreter gemeinnütziger Organisationen bis zum Alter von 18 Jahren (für Seminare, Lehrveranstaltungen, Konferenzen von gemeinnützigen Organisationen), sowie für begünstigte Drittstaatsangehörige und Familienangehörige.

Kosten für einen Aufenthaltstitel für längere Aufenthalte: 

  • 120 Euro Eingabegebühr
  • 20 Euro Erteilungsgebühr
  • 20 Euro Personalisierungskosten

Kann ich ein Visum für Österreich verlängern?

Ein Visum nach Österreich ist in der Regel nicht verlängerbar. Nur unter ganz bestimmten Umständen, die Ihnen die Ausreise aus dem Schengen-Raum unmöglich machen, (bspw. die Grenzschließungen in Zeiten der Corona-Pandemie) können Sie Ihr Visum in Österreich noch verlängern. Sie müssen nachweisen können, dass Sie durch höhere Gewalt oder humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe nicht ausreisen können. Sie können Ihr Österreich Visum nur verlängern, wenn Ihr Visum noch nicht abgelaufen ist, Sie also noch ein gültiges C-Visum besitzen. Den Antrag auf Verlängerung stellen Sie bei der zuständigen Landespolizeidirektion am besten so früh wie möglich vor Ablauf Ihres Visums.
 

Hinweis: Ein gesonderter Fall stellt die Visaverlängerung für Saisoniers dar. Wenn die Beschäftigung von Saisonarbeitern verlängert wurde oder sie woanders eingestellt werden, können Sie in Österreich einen Antrag auf Verlängerung des Visums stellen.

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FAQ: Visum Österreich

Wie bekomme ich ein Visum für Österreich?

Sie wenden sich in Ihrem Heimatland an die österreichische Botschaft oder die zuständige Vertretung an Ihrem Wohnsitz vereinbaren einen persönlichen Termin und bringen zum Termin Ihren Visumantrag Reisepass alle Unterlagen und die Visumgebühr mit. Nach der Bearbeitungszeit von i.d.R. 15 Tagen erhalten Sie Ihren Reisepass mit Visum zurück.

Brauche ich ein Einladungsschreiben für ein Österreich Visum?

Ja aber meist nur für ein Besuchsvisum oder Geschäftsvisum. Wenn Sie Familie Freunde oder Businesspartner in Österreich besuchen dann brauchen Sie ein Einladungsschreiben. Gegebenenfalls brauchen Sie auch eine elektronische Verpflichtungserklärung des Gastgebers wenn Sie nicht genügend eigene finanzielle Mittel vorweisen können.

Kann ich ein Visum für Österreich verlängern?

Visa für Österreich sind nicht verlängerbar - außer Sie können einen schwerwiegenden Grund belegen der Ihnen die Ausreise unmöglich macht. Außerdem müssen Sie im Besitz eines noch gültigen Visums sein.