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Arbeitsvisum Österreich beantragen: Alle Informationen im Überblick

Sie wollen in Österreich arbeiten und haben bereits eine Zusage von einem österreichischen Arbeitgeber? Glückwunsch! Jetzt fragen Sie sich, ob Sie als Nicht-EU-Bürger ein Visum für Österreich brauchen und wie der Antrag für ein Arbeitsvisum funktioniert? Die wichtigste Information vorweg: alle Nicht-EU Bürger benötigen eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für alle Arten von Beschäftigung - auch bei einer Au-pair-Tätigkeit.
 

Erfahren Sie in unserem Artikel was Sie bei eibem Antrag für ein Arbeitsvisum Österreich beachten müssen und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihrem Job in Österreich nichts im Weg steht.

Wer braucht ein Arbeitsvisum für Österreich?

  • EU-, EWR- oder Schweizer Bürger: Brauchen für eine Arbeitsaufnahme in Österreich kein Visum. Allerdings müssen sie sich bei der zuständigen Inlandsbehörde registrieren, wenn sie länger als 3 Monate in Österreich bleiben und arbeiten.
     
  • Drittstaatsangehörige (Nicht-EU Bürger/ Nicht-Schengen-Bürger): Brauchen ein Arbeitsvisum für Österreich bzw. eine Aufenthaltserlaubnis für alle Arten von Beschäftigung. 3 Tage nach der Einreise in Österreich müssen sie sich beim Einwohnermeldeamt melden.

Welches Arbeitsvisum Österreich muss ich beantragen?

Grundsätzlich kann man bis auf einige Ausnahmen mit den normalen Visa-Kategorien C und D keine Arbeit aufnehmen. Im Folgenden nennen wir Ihnen die Ausnahmen für Arbeitsvisa Österreich, die explizit beantragt werden müssen.

 

1. Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit

Wenn Sie nur eine kurze Zeit (bis 6 Monate) in Österreich zum Beispiel als Saisonier einer Arbeit nachgehen wollen, dann können Sie ein sogenanntes “Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit” als D-Visum beantragen. Das Arbeitsvisum für kurze Arbeitsaufnahme kann beantragt werden von:

  • bloß vorübergehend selbständigen Erwerbstätigen
  • bloß vorübergehend unselbständigen Tätigen
  • unter § 5 AuslBG fallende Beschäftigte (Saisoniers)
  • Praktikanten (§ 2 Abs. 4 Z 13a), zu deren Ausübung eine Anzeigebestätigung Voraussetzung ist
     

2. Arbeitsvisum für Österreich im Working-Holiday-Programm

Österreich hat bisher mit Neuseeland, der Republik Korea, Chinesisch Taipeh, Hongkong, Japan, Israel, Kanada, Chile, Australien und Argentinien (Stand 2020) eine Working-Holiday-Vereinbarung getroffen. Personen aus diesen Ländern zwischen 18 und 30 Jahren können maximal 12 Monaten in Österreich einer Beschäftigung nachgehen. Allerdings darf der Arbeitgeber nicht länger als 6 Monate der gleiche sein. Das Working-Holiday-Visum muss im Ausland bei der zuständigen österreichischen Botschaft beantragt werden und hat den Vermerk Visum D “WHP”. Dieses Arbeitsvisum für Österreich kostet 150 €.

 

3. Visum zur Arbeitssuche in Österreich

Wenn Sie noch keinen festen Arbeitsplatz in Österreich gefunden haben, können Sie einen Antrag auf ein Visum D zum Zweck der Arbeitssuche bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Heimatland stellen. Mit einem Visum zur Arbeitssuche können Sie bis zu 6 Monaten in Österreich bleiben und sich vor Ort auf Jobs bewerben. Wenn Sie in dieser Zeit eine Arbeitsstelle gefunden haben, können Sie einen Antrag auf eine "Rot-Weiß-Rot - Karte” stellen.

 

4. Arbeitsvisum für Forscher

Mit einem Visum bis 6 Monate für Forscher oder mit einem Aufenthaltstitel für längere Zeit für Forscher können Sie eine bestimmte wissenschaftliche Erwerbstätigkeit ausüben. Das betrifft wissenschaftliche Arbeiten für eine österreichische Forschungseinrichtung auf bestimmten akademischen Niveau mit Aufnahmevereinbarung.

Wann brauche ich einen Aufenthaltstitel für Österreich und welchen?

Wenn Sie länger als 6 Monate in Österreich arbeiten und leben wollen, reicht ein Arbeitsvisum Österreich nicht mehr aus. Visa für Österreich werden grundsätzlich nur für Aufenthalte bis 6 Monate ausgestellt. Auf der Seite der österreichischen Regierung finden Sie aufgelistet alle Aufenthaltstitel und Niederlassungsbewilligungen, die Sie für Österreich beantragen können. Wir nennen Ihnen im folgenden die wichtigsten Aufenthaltstitel zur Arbeitsaufnahme.

 

1. Aufenthaltstitel für Arbeitssuchende Studienabsolventen

Wenn Sie gerade mit dem Studium fertig sind, können Sie die "Aufenthaltsbewilligung-Student" einmalig für 12 Monate verlängern, um auf Arbeitssuche in Österreich zu gehen. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium an einer österreichischen Hochschule oder Sie befinden sich im zweiten Studienabschnitt eines Masterstudium, eines Doktorats bzw. PhD-Studiums.

 

2. Aufenthaltstitel für Österreich: “Karte Rot-Weiß-Rot”

Sie kommen aus einem Drittstaat (einem Staat außerhalb der EU) und möchten in Österreich länger leben und arbeiten? In diesem Fall benötigen Sie den Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, die sogenannte Karte “Rot-Weiß-Rot”. Die Arbeitserlaubnis mit der Rot-Weiß-Rot-Karte wird für üblich für 24 Monate ausgestellt. Sie berechtigt zur befristeten Niederlassung und zur Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber. Personen, die visumfrei nach Österreich einreisen dürfen, können die "Rot-Weiß-Rot-Karte" auch während Ihres Aufenthalts in Österreich beantragen, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorweisen können.
 

3. Aufenthaltstitel für Österreich: “Karte Rot-Weiß-Rot-Plus”

Familienangehörige von einer in Österreich niedergelassene Person können eine Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen und haben uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt (selbstständig oder nicht-selbstständig). Zu Familienangehörigen zählen: Ehegatt/Innen (über 21 Jahre), eingetragene Partner/Innen (über 21 Jahre), minderjährige ledige Kinder einschließlich Adoptiv- oder Stiefkinder. 
 

4. Aufenthaltstitel für Österreich: “Blaue Karte EU”

Um den Aufenthaltstitel “Blaue Karte EU” zu erhalten, müssen Sie mindestens ein 3-jähriges Studium mit Abschluss und einen Arbeitsvertrag für mindestens 1 Jahr in Österreich vorweisen. Außerdem muss Ihr Gehalt der gesetzlichen Mindestgrenze entsprechen und es wird geprüft, ob für Ihre Stelle keine gleichqualifizierte arbeitsuchend vorgemerkte Arbeitskraft vermittelt werden kann. Mit einer “Blaue Karte EU” können Sie bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeiten und sich für 24 Monate in Österreich aufhalten. Sollten Sie bereits einen gültigen Aufenthaltstitel haben, können Sie den Antrag auch direkt in Österreich stellen.

Karte Rot-Weiß-Rot: Wer darf sie beantragen?

Der Aufenthaltstitel Karte “Rot-Weiß-Rot” ist nicht nur für hochqualifizierte und sonstige Schlüsselkräften gedacht, sondern ermöglicht anderen ausländischen Arbeitskräften eine Arbeitsaufnahme, wenn Sie eine qualifizierte Ausbildung in einem Mangelberuf nachweisen können. Wichtig sind dabei allerdings auch Deutschkenntnisse. Alle Antragsformulare für das Arbeitsvisum finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Inneres.
 

Sie können die “Karte Rot-Weiß-Rot” beantragen, wenn Sie sich zu folgenden Personengruppen zählen:

  • Besonders Hochqualifizierte
  • Fachkräfte in Mangelberufen
  • Sonstige Schlüsselkräfte
  • Studienabsolventen einer österreichischen Hochschule
  • Selbständige Schlüsselkräfte
  • Start-up-Gründer

In einem Kriterienkatalog werden Punkte für jede Personengruppe festgelegt. Die wichtigsten Kriterien sind: Qualifikation, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse, ein adäquates Arbeitsplatzangebot und Mindestentlohnung. Wenn Sie eine “Karte Rot-Weiß-Rot” beantragen wollen, müssen Sie eine Mindestanzahl an Punkten erreichen. Informationen zu den einzelnen Kriterien finden Sie auf der Seite Migration.gv.at, ebenso wie die aktuelle Liste an regionalen und bundesweiten Mangelberufen.

Welche Voraussetzungen muss ich für ein Arbeitsvisum Österreich erfüllen?

Drittstaatsangehörige, die weniger als 6 Monate in Österreich sind und arbeiten wollen, können eines der folgenden Arbeitsvisa für Österreich beantragen:

  • Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit
  • Visum zur Arbeitssuche in Österreich
  • Arbeitsvisum Österreich im Working-Holiday-Programm
  • Visa für Forscher

Grundsätzlich brauchen Sie für einen Visaantrag immer folgende Unterlagen: 

  1. Gültiges Reisedokument
  2. Visum-Antragsformular
  3. 2 Passbilder (Hochformat 35 x 45 mm) nach den vorliegenden Passbildkriterien
  4. Vorlage einer Schengen-Reisekrankenversicherung, die alle Risiken abgedeckt und für den gesamten Zeitraum Ihrer Reise gültig ist
  5. Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel, um die Reise zu bestreiten und die Rückreise wieder antreten zu können (z.B. mit Gehaltsauszügen)
  6. Nachweise über Ihre geplante Reise (Hin- und Rückflugticket, Hotelbuchungen, Buchungsbelege)
  7. Nachweise in Original über die Arbeitsaufnahme
  8. ggf. Einladungsschreiben falls Sie nicht in Hotels übernachten, sondern bei Freunden oder Familie, die in Österreich wohnhaft sind
  9. Es darf kein Aufenthaltsverbot oder eine Ausschreibung eines Schengen-Staates gegen Sie vorliegen

Bitte beachten Sie, dass diese Liste nicht vollständig ist und Sie sich bitte immer bei der österreichischen Vertretung im Ausland über weitere Formalitäten erkundigen.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Aufenthaltstitel in Österreich erfüllen?

Drittstaatsangehörige, die sich in Österreich länger als 6 Monate aufhalten und arbeiten wollen, benötigen in der Regel einen Aufenthaltstitel und müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  1. Gesicherter Lebensunterhalt: Sie müssen mindestens folgende monatlichen Einkünfte vorwiesen können (Stand: 2020)
    • für Alleinstehende: 966,65 Euro
    • für Ehepaare: 1.524,99 Euro
    • für jedes Kind: zusätzlich 149,15 €
       
  2. Krankenversicherung: Sie müssen während Ihres Aufenthaltes in Österreich über eine Krankenversicherung verfügen, die in Österreich gültig ist und alle Risiken abdeckt. Sobald Sie bei einem Arbeitgeber arbeiten, sind sie automatisch krankenversichert. Allerdings brauchen Sie auch für die Zeit vor der Arbeitsaufnahme oder danach eine Krankenversicherung.
     
  3. Unterkunft: Sie müssen einen Mietvertrag einer Wohnung vorlegen. 
     
  4. Arbeitserlaubnis: für ein Arbeitsvisum / eine Aufenthaltserlaubnis brauchen Sie vor dem Antrag eine Arbeitserlaubnis vom zukünftigen Arbeitgeber. Das ist auch bei Au-pair-Anstellungen so.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Arbeitsvisum Österreich

  1. Kürzer als sechs Monate beschäftigte Künstlerinnen/Künstler und Betriebsentsandte brauchen eine Arbeitserlaubnis vom zukünftigen Arbeitgeber in Österreich vor der Einreise (sogenannte "Sicherungsbescheinigung"). Die Beschäftigungsbewilligung in Österreich wird ausschließlich vom Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) erteilt. Nach Erhalt der Arbeitserlaubnis können Sie nun einen Aufenthaltstitel oder ein Visum für Österreich beantragen.
     
  2. Wenn Sie einen Aufenthaltstitel in Österreich entgegennehmen müssen und nicht visumfrei einreisen dürfen, beantragen Sie nach einem positiven Bescheid ein D-Visum zur Einreise.
     
  3. Der Antrag kann nur bei einer österreichischen Botschaft oder einem Generalkonsulat gestellt werden. Ein Arbeitsvisum für Österreich kann nicht bei externen Dienstleistern, einer vertretenden Botschaft eines anderen Schengen-Staates oder einem österreichischen Honorarkonsulat gestellt werden.
     
  4. Stellen Sie sicher, dass Sie einen gültigen Reisepass besitzen, der in den letzten 10 Jahren ausgestellt wurde, 2 freie Seiten enthält und noch bis 3 Monate nach der Ausreise aus Österreich gültig ist.
     
  5. Stellen Sie alle notwendigen Dokumente und Unterlagen für Ihren Antrag zusammen.
     
  6. Vereinbaren Sie einen Termin bei der Visastelle der österreichischen Botschaft oder des Konsulats für das Einreichen des Visaantrags.
     
  7. Reichen Sie Ihren Antrag persönlich mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
     
  8. Bezahlen Sie die Visums - bzw. Antragsgebühr.
     
  9. Warten Sie auf den Bescheid, ob Ihr Antrag angenommen wurde oder nicht.

Wie kann mir AXA beim Antrag meines Arbeitsvisums für Österreich helfen?

Sie müssen für Ihren gesamten Aufenthalt in Österreich krankenversichert sein. Wenn Sie eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Österreich aufnehmen, sind Sie automatisch krankenversichert, doch vor und nach der Arbeitsaufnahme eventuell nicht. Auch für die Beantragung eines D-Visums zur Einreise nach Österreich oder für den Antrag eines Visums zur Arbeitssuche sind Sie verpflichtet eine Krankenversicherung für Österreich und den Schengen-Raum nachzuweisen. AXA bietet Ihnen Schengen-Reiseversicherungen für Ihre Visumanträge online und in nur wenigen Klicks. Sie können Ihre Kranken- und Reiseversicherung mit AXA schon ab 22 € pro Woche abschließen. Eine Bescheinigung, mit der Sie Ihre Versicherung nachweisen können, wird Ihnen sofort per Mail zugestellt. AXA-Reiseversicherungen werden in allen Botschaften und Konsulaten der Schengen-Länder akzeptiert.

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Wer darf in Österreich arbeiten?

EU- und EWR-Bürger sowie Schweizer können frei auf den österreichischen Arbeitsmarkt. Nicht-EU Bürger benötigen eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für alle Arten von Beschäftigung einschließlich der Au-pair-Anstellung. Beträgt die vorgesehene Aufenthaltsdauer weniger als 6 Monate (zum Beispiel bei Saisoniers oder Praktikanten) ist ein Arbeitsvisum für Österreich und eine zusätzliche Arbeitserlaubnis erforderlich.

Wie bekomme ich ein Arbeitsvisum für Österreich?

Drittstaatsangehörige können Visa zur Arbeitsaufnahme oder Aufenthaltserlaubnisse an der Österreichischen Botschaft im Heimatland beantragen. Bestimmte Personengruppen die bereits in Österreich sind (Studenten/ Forscher/ etc.) können auch vor Ort eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wie teuer ist ein Arbeitsvisum für Österreich?

Für ein D-Visum zur Aufnahme einer vorübergehenden Erwerbstätigkeit oder zur Arbeitssuche müssen Sie 150 Euro für Personen über 6 Jahren und 75 Euro für Personen unter 6 Jahren zahlen. Die Beantragung eines Aufenthaltstitels kostet 120 Euro für Erwachsene und 75 Euro für Kinder unter 6 Jahren. Zusätzlich müssen Sie bei der Beantragung eines Aufenthaltstitels mit 20 Euro für die biometrische Datenerfassung rechnen.