H1

Kroatien Visum: Alle Infos für Ihr Schengen-Visum

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Republik Kroatien Teil der Schengen-Zone. Somit zählt der Schengen-Raum aktuell 27 Länder, unter denen die Grenzkontrollen wegfallen. Dies erleichtert – auch dank der Einführung des Euros – für Bürger des Schengen-Raumes und der EU die freie Einreise nach Kroatien. Doch auch für Drittstaatsangehörige ändern sich die Einreisebestimmungen. Wir beantworten alle Fragen rund um das Schengen-Visum für Kroatien für Nicht-EU-Bürger und unterstützen Sie beim Visumantrag.

Inhaltsangabe:

Wer braucht ein Visum für Kroatien?

Alle Drittstaatsangehörige ohne Visumbefreiung, deren hauptsächliches Reiseziel Kroatien ist, müssen ein Visum für Kroatien beantragen. Wenn Sie bereits ein Schengen-Visum von einem anderen Land wie zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz erhalten haben, können Sie mit diesem Visum automatisch über die kroatische Grenze reisen. Sie müssen in diesem Fall kein gesondertes Kroatien Visum beantragen!

Kroatien Visum notwendig für:

  • Staatsangehörige von Drittländern ohne Visaliberalisierungs-Abkommen mit den Schengen-Staaten. Hier finden Sie die Liste der visumpflichtigen Länder. Grundsätzlich gilt: Ein Visum für Kurzaufenthalte genehmigt ein-, zwei- oder mehrmaliges Einreisen zwecks touristischer, geschäftlicher oder privater Besuche, sowie Durchreisen und Einreisen zu gesundheitlichen und Ausbildungszwecken für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von sechs Monaten.

Kroatien Visum nicht notwendig für:

  • EU-Bürger und Bürger des Schengen-Raums (deutsche Staatsangehörige brauchen zum Beispiel kein Kroatien Visum)
  • Drittstaatsangehörige, die bereits ein Schengen-Visum haben, können in die Republik Kroatien einreisen (Achtung: bei einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen ist eine Registrierung bei der örtlichen Behörde notwendig)
  • Bürger mit einem rumänischen, bulgarischen oder zypriotischen Visum und Aufenthaltstitel (Registrierung bei mehr als 90 Tagen Aufenthalt ebenfalls notwendig)
  • Bürger von derzeit 61 Drittländern, die laut der EU-Regelung für Visaliberalisierung mit einem biometrischen Pass und ohne Visum in den Schengen-Raum einreisen können. Die gestattete Aufenthaltsdauer beträgt dabei in der Regel 90 Tage innerhalb von 180 Tagen

Hinweis: Visumbefreite Drittstaatsangehörige müssen dennoch für die Einreise in die Republik Kroatien und den Schengen-Raum die elektronische Reisegenehmigung ETIAS beantragen.

Wo kann ich das Schengen-Visum für Kroatien beantragen?

Alle Drittstaatsangehörigen, die ein Schengen-Visum für Kroatien benötigen, finden auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Kroatiens nähere Informationen und alle notwendigen Antragsformulare. Es kann dabei zwischen den Sprachen Kroatisch, Englisch, Russisch, Türkisch und Albanisch gewählt werden und der Bewerbungsstatus im Anschluss jederzeit verfolgt werden.

Mit dem ausgefüllten und ausgedruckten Visumantrag, einem gültigen Reisepass sowie allen notwendigen Unterlagen müssen Sie anschließend persönlich bei der Visa-Stelle der kroatischen Botschaft oder des Generalkonsulats erscheinen.

Wie kann ich ein Kroatien Visum beantragen?

Das Visum für Kroatien lässt sich in drei Schritten beantragen. Folgen Sie dafür einfach folgendem Leitfaden:

1. Vorbereitung des Visumantrags für Kroatien: Buchen Sie im ersten Schritt einen Termin mit dem konsularischen Service der Botschaft Kroatiens. Der Visumantrag sollte frühestens ein halbes Jahr, spätestens aber zwei bis drei Wochen vor Reiseantritt gestellt werden. Füllen und drucken Sie nun das oben erwähnte Online-Antragsformular aus und stellen Sie die erforderlichen Unterlagen zusammen.

2. Visumantrag vor Ort stellen: Nehmen Sie jetzt den Termin bei der kroatischen Botschaft oder dem Generalkonsulat wahr. Stellen Sie dabei sicher, dass ausgedruckte Antragsformular, sowie alle geforderten Unterlagen VOLLSTÄNDIG mitzubringen. Diese geben Sie dann samt gültigem Reisepass ab. Außerdem müssen Sie in einem kurzen Interview Fragen zu Ihrem geplanten Aufenthalt beantworten. Abschließend bezahlen Sie die fällige Visagebühr.

3. Reisepass und Kroatien Visum abholen: Innerhalb einer gewissen Bearbeitungszeit (in der Regel 5-10 Tage) findet die Antragsprüfung statt. Den Status Ihres Antrags können Sie jederzeit auf der Website des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten Kroatiens überprüfen. Wurde dem Antrag stattgegeben, können Sie Ihren Pass samt eingeklebten Visum abholen. Überprüfen Sie idealerweise direkt, ob die Daten auf dem Visums-Etikett korrekt sind, um im Zweifel etwaige Fehler direkt korrigieren zu lassen oder das Kroatien Visum neu ausgestellt zu bekommen.

Achtung: Die letzte Instanz zur Einreise in die Republik Kroatien für Drittstaatsangehörige ist die Grenzpolizei. Führen Sie daher für die Passkontrolle sowohl Reisepass und Schengen-Visum, als auch alle weiteren notwendigen Unterlagen (z. B. Reiseversicherung) mit sich!

Wie beantrage ich ein Kroatien Visum in der Türkei?

Trotz des Status eines offiziellen EU-Beitrittskandidaten ist die Türkei nach wie vor nicht Teil des Schengen-Raumes. Dadurch ist die Reisefreiheit für türkische Staatsangehörige in der Schengen-Zone weiterhin eingeschränkt.

Wenn Sie als türkischer Staatsbürger hauptsächlich nach Kroatien reisen oder in Kroatien studieren oder arbeiten wollen, dann müssen Sie ein Kroatien Visum in der Türkei beantragen. Füllen Sie dafür das Onlineformular des kroatischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten aus und vereinbaren Sie einen Termin in der kroatischen Botschaft oder in den kroatischen Konsulaten in der Türkei. Zur Auswahl stehen:

  • Kroatische Botschaft in Ankara
  • Kroatisches Generalkonsulat in Istanbul
  • Kroatisches Generalkonsulat in Izmir

Welche Schengen-Visa Typen gibt es?

Die Art des Kroatien Visums richtet sich nach der Länge des beabsichtigten Aufenthalts. Je nachdem, ob Sie einen kurzfristigen oder einen längeren Aufenthalt planen und welchen Zweck Sie verfolgen, sind folgende Visum-Typen möglich:

  • Schengen-Visum Typ A – Transit: Erlaubt den Aufenthalt im internationalen Transitbereich eines Flughafens. Tipp: Im Falle eines „Transitprivilegs“ entfällt die Typ-A Visumpflicht für bestimmte Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern.
  • Schengen-Visum Typ C (USV) – Kurzfristiger Aufenthalt: Aufenthalt bis zu 3 Monate innerhalb eines halben Jahres im gesamten Schengen-Raum möglich; während des Aufenthalts darf keiner Arbeit nachgegangen werden; das Visum ist in der Regel nicht verlängerbar. Hinweis: Das Typ-C Visum lässt sich durch die Anzahl der Einreisen unterteilen in Single-Entry, Double-Entry und Multiple-Entry. Für alle drei Varianten gilt, dass die maximal 90 Tage Aufenthalt innerhalb von 180 Tagen nicht überschritten werden dürfen.
  • Schengen-Visum Typ D – Längerer Aufenthalt: Auch nationales Visum genannt; Aufenthalt im Schengen-Raum für maximal 12 Monate möglich; dieses Visum eignet sich vor allem für Personen, die in einem Schengen-Land studieren, arbeiten oder sich dauerhaft niederlassen möchten; das Visum ist vor Ort verlängerbar.
  • Schengen-Visum mit begrenzter räumlicher Gültigkeit (LTV): Die Einreise ist ausschließlich in das Schengen-Land erlaubt, dass Ihnen das Visum erteilt hat; wird nur aus humanitären Gründen, internationalen Verpflichtungen, sowie dem Fehlen von gültigen Reisedokumenten im Fluchtfall ausgestellt.

Welche Dokumente und Formulare benötige ich für den Visumantrag?

Im Zuge der Antragstellung des kroatischen Schengen-Visums wird Ihnen Schritt für Schritt mitgeteilt, welche Dokumente und Unterlagen Sie bei der Antragstellung in der Botschaft oder dem Konsulat mit sich führen müssen. Für gewöhnlich werden für ein Schengen-Visum aber folgende Formulare vorausgesetzt:

  • Online-Antragsformular: vollständig und ehrlich ausgefüllt
  • Gültiger Reisepass: zwei leere Seiten; muss noch mindestens drei Monate nach der geplanten Ausreise aus Kroatien gültig sein; das Ausstellungsdatum sollte nicht länger als zehn Jahre zurückliegen
  • Zwei Passfotos: möglichst aktuell und biometrisch
  • Brief mit Einreisegrund: enthält die Begründung für Ihre Reise nach Kroatien
  • Reisedaten & Beförderungsnachweis: z. B. Flug- oder Zugticket als Beleg für Ein- und Rückreise
  • Unterbringung Nachweis: z. B. eine Hotelreservierung oder ein Mietvertrag
  • Einladungsschreiben: Bei Verwandten- oder Bekanntenbesuch erforderlich; Personalausweisnummer des Gastgebers eintragen
  • Nachweis über finanzielle Mittel: z. B. Gehaltsabrechnung oder Kontoauszüge der letzten drei Monate; auch eine Verpflichtungserklärung einer dritten Person ist als Absicherung möglich
  • Schengen-Visum-Reiseversicherung: um das Kroatien Visum zu erhalten, ist eine ausreichende Reiseversicherung unverzichtbar, unabhängig von der Art und Länge des Aufenthaltes

Hinweis: Bei Unklarheiten oder Fragen bezüglich der geforderten Dokumente wenden Sie sich bitte direkt und rechtzeitig an die kroatische Botschaft Ihres Landes. Aktuelle Informationen über die pandemiebezogenen Einreisebestimmungen für Kroatien erhalten Sie unter dem angegeben Link.

Was kostet das Schengen-Visum für Kroatien?

Die Bearbeitungsgebühr für ein Schengen-Visum ist innerhalb des Schengen-Raumes einheitlich geregelt und beträgt 80 Euro für das Kurzzeitvisum (Typ-A & C) und 75 Euro für das nationale Visum (Typ-D). Die Gebühr wird bei der Antragstellung erhoben und kann im Falle einer Ablehnung des Visums nicht erstattet werden. Unter gewissen Umständen werden dabei auf Antrag Gebührenbefreiungen und -ermäßigungen genehmigt:

Gebührenbefreit für das Schengen-Visum sind:

  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen, die zu Studien- oder Ausbildungszwecken einreisen wollen
  • Vertreter*innen gemeinnütziger Organisationen bis 25 Jahre
  • Forschende im Sinne des Artikels 3 Nummer 2 der Richtlinie (EU) 2016/801

Gebührenermäßigt für das Schengen-Visum sind:

  • Staatsangehörige Albaniens, Armeniens, Aserbaidschans, Bosnien und Herzegowinas, Georgiens, Mazedoniens, Moldaus, Montenegros, Serbiens und der Ukraine – Schengen-Visum Typ A & C: 35 EUR
  • Kinder zwischen 6 und 12 Jahren – Schengen-Visum Typ A & C: 40 EUR
  • Minderjährige – nationales Visum Typ-D: 37,50 EUR

Wie Ihnen AXA beim Schengen-Visum für Kroatien helfen kann!

Für Kroatien gilt wie für die Einreise in jedes andere Schengen-Land: ausreichender Krankenschutz ist für alle visumpflichtigen Gäste verpflichtend! Welche Reisekrankenversicherung dabei benötigt wird, ist auf den ersten Blick gar nicht so leicht, da diese verschiedene Kriterien erfüllen muss: Gültigkeit für den gesamten Schengen-Raum, Mindestdeckungssumme 30.000 EUR, Gewährleistung des Rücktransportes ins Heimatland im Todesfall und eine Gültigkeitsdauer über den gesamten Reisezeitraum.

AXA-Schengen bietet drei unterschiedliche Schengen-Visum-Krankenversicherungen ohne Selbstbeteiligung an, die alle die Bedingungen für einen Schengen-Visumantrag erfüllen.

Mit der „Low-Cost“-Versicherung bieten wir Ihnen schon für ab 22 EUR pro Reisewoche einen ausreichenden Schutz. Einen erweiterten Schutz (z. B. Übernahme von Behandlungskosten bis 100.000 EUR) bietet die Europa-Krankenversicherung „Europe Travel“ ab 33 EUR pro Reisewoche und für Vielreisende ist die Jahresversicherung AXA-Schengen „Multi Trip“ besonders lohnenswert, da sie für 328 EUR pro Jahr beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres versichert.

Diese Artikel könnten Sie auch interessieren

Wie beantrage ich in der Türkei ein Visum für Deutschland?

Wie lange ist ein Kroatien Visum gültig?

Das Schengen-Visum für Kroatien für Nicht-EU-Bürger ist in der Regel für ein Jahr gültig. Auf dem Schengen-Visum-Aufkleber in Ihrem Reisepass können Sie aber jederzeit den Tag der spätesten Einreise in den Schengen-Raum ablesen.

Lässt sich ein Kroatien Visum verlängern?

Das C-Visum lässt sich auf Antrag nur in speziellen Ausnahmefällen, wie humanitären Gründen (Erkrankung), höherer Gewalt (Unwetter, Streiks) oder schwerwiegenden persönlichen Gründen verlängern. Das nationale D-Visum lässt sich vor Ort unter folgenden Gründen verlängern: humanitärer Notfall, Ausbildung oder Studium, Forschung, Familiennachzug, Arbeitsplatzsuche oder Ausübung einer Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit.

Welche Versicherung ist für das Kroatien Visum notwendig?

Die Versicherung für das Schengen-Visum für Kroatien muss für den gesamten Reisezeitraum sowie den gesamten Schengen-Raum gültig sein. Außerdem muss es eine Mindestdeckungssumme von 30.000 EUR bei medizinischen Notfällen und einen Rücktransport ins Heimatland im Todesfall garantieren. AXA-Schengen bieten Ihnen drei verschiedene Versicherungsmodelle, die genau diesen Anforderungen entsprechen!