Bulgarien und Rumänien sind zwar schon lange EU-Länder, aber erst seit April 2024 Teil-Schengen-Mitglieder. Dieser neue Status bringt sowohl Vorteile als auch Änderungen mit sich, die alle Reisenden nach Rumänien oder Bulgarien kennen sollten. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Einreise nach Bulgarien und Rumänien im Jahr 2024 wissen müssen. Von den erforderlichen Dokumenten bis hin zu spezifischen Regelungen für verschiedene Personengruppen – hier finden Sie einen umfassenden Überblick für eine reibungslose Einreise in diese beiden osteuropäischen Länder.
Inhaltsangabe:
- Notwendige Reisedokumente für EU-Bürger
- Notwendige Reisedokumente für visumpflichtige Nicht-EU-Bürger
- Notwendige Reisedokumente für visumfreie Nicht-EU-Bürger
- Stellen Rumänien und Bulgarien seit 2024 Schengen-Visa aus?
- Welches Visum für Rumänien und Bulgarien beantragen?
- Welche Unterlagen brauche ich für ein Visum?
- Hintergrundwissen: Bulgarien, Rumänien und der Schengen-Raum
Notwendige Reisedokumente für EU-Bürger
- Kurzübersicht: Gültiger Personalausweis oder Reisepass
Für EU-Bürger, die nach Bulgarien und Rumänien reisen möchten und nicht länger als 3 Monate bleiben, gelten vergleichsweise einfache Einreisebestimmungen. Sie können mit folgenden Dokumenten nach Rumänien und Bulgarien reisen:
- Reisepass
- Vorläufiger Reisepass
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Kinderreisepass
Es ist wichtig sicherzustellen, dass das Reisedokument während des gesamten Aufenthalts samt Abreisetag gültig ist. Die Ausreise aus Rumänien mit einem abgelaufenen Reisedokument ist nicht möglich. Für längere Aufenthalte oder spezifische Zwecke wie Arbeit oder Studium müssen Sie jedoch eine Aufenthaltserlaubnis einholen.
Apropos Einreisekontrollen: Reisende aus der EU, die mit dem Flugzeug (oder Schiff) kommen, müssen sich an den Binnengrenzen zu Rumänien und Bulgarien nicht mehr zwingend ausweisen. Ausweispapiere benötigen sie aber dennoch, da die Airlines die Identität der Reisenden überprüfen wollen und man generell stets in der Lage sein muss, sich ausweisen zu können. EU-Bürger, die auf dem Landweg (mit dem Auto oder der Bahn beispielsweise) ein- oder ausreisen, werden weiterhin kontrolliert. In der Praxis bedeutet dies, dass Sie bei der Einreise und Ausreise aus diesen beiden Ländern möglicherweise aufgefordert werden, Ihren Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Notwendige Reisedokumente für visumpflichtige Nicht-EU-Bürger
Kurzübersicht:
- Gültiger Reisepass
- Visum für Rumänien und Bulgarien
Für Nicht-EU-Bürger, die nach Bulgarien und Rumänien reisen möchten, gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen, abhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Die meisten Reisenden aus Drittstaaten sind visumpflichtig. Das heißt, sie benötigen ein Visum, um nach Rumänien oder Bulgarien (und den ganzen Schengen-Raum) reisen zu können. Wenn Sie wissen wollen, ob auch Sie visumpflichtig sind, dann klicken Sie in unsere Liste der visumpflichtigen Länder. Es gibt unterschiedliche Visa-Typen für Rumänien und Bulgarien, in Abhängigkeit von Ihrer Aufenthaltsdauer und dem Zweck. Diese finden Sie weiter unten im Artikel.
Apropos Einreisekontrollen: Wenn Sie von außerhalb der EU nach Bulgarien und Rumänien einreisen, werden Sie bei der Grenzkontrolle kontrolliert (auch wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen). Bei den Kontrollen legen Sie Ihren Reisepass und Ihr Visum vor. Sollten Sie bereits in den Schengen-Raum eingereist sein (zum Beispiel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz) und dann nach Rumänien oder Bulgarien fliegen, werden Sie nicht zwingend kontrolliert. Sollten Sie auf dem Landweg einreisen (egal ob aus einem Drittstaat oder innerhalb des Schengen-Raums), finden Einreisekontrollen statt. In jedem Fall sollten Sie Ihren Reisepass und Ihr Visum immer dabei haben, um Ihren legalen Aufenthalt beweisen zu können.
Notwendige Reisedokumente für visumfreie Nicht-EU-Bürger
Kurzübersicht:
- Gültiger Reisepass bei Kurzaufenthalten bis 90 Tage innerhalb von 180 Tagen
- Visum bei Aufenthalt über 90 Tage (oder Arbeitsaufnahme)
Staatsangehörige aus den USA, Kanada, Australien, Japan und circa 60 weiteren Ländern können für einen Kurzaufenthalt ohne Visum nach Bulgarien und Rumänien reisen. Bürger dieser visumfreien Länder können sich bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen ohne Visum in Bulgarien und Rumänien aufhalten. Voraussichtlich ab 2025 müssen visumbefreite Reisende zusätzlich eine Reisegenehmigung einholen, um nach Europa (auch Bulgarien und Rumänien) zu reisen. Diese Reisegenehmigung heißt ETIAS (Englisch: European Travel Information and Authorisation System) und kann online ausgefüllt werden.
Bedingungen für visumfreie Einreise:
- Reisepass: Muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein.
- Aufenthaltsdauer: Maximal 90 Tage innerhalb von 180 Tagen, kumulativ für beide Länder.
- Zweck des Aufenthalts: Tourismus, Geschäftsreisen, Familienbesuche. Für längere Aufenthalte oder andere Zwecke wie Arbeit oder Studium ist ein nationales Visum für Bulgarien und Rumänien beziehungsweise ein Aufenthaltstitel erforderlich.
- Ab 2025 (voraussichtlich): ETIAS Reisegenehmigung
Apropos Einreisekontrollen: Wenn Sie von außerhalb der EU nach Bulgarien und Rumänien reisen, werden Sie bei der Grenzkontrolle kontrolliert (auch wenn Sie mit dem Flugzeug einreisen). Wenn Sie aus einem visumfreien Land stammen, legen Sie Ihren Reisepass vor. Bei längeren Aufenthalten legen Sie Ihren Reisepass und Ihr Visum. Sollten Sie von einem Schengen-Land (zum Beispiel Deutschland, Österreich oder der Schweiz) nach Rumänien oder Bulgarien fliegen, werden Sie nicht kontrolliert. Sollten Sie auf dem Landweg einreisen (egal ob aus einem Drittstaat oder innerhalb des Schengen-Raums), finden Einreisekontrollen statt. In jedem Fall sollten Sie Ihren Reisepass (und ggf. Ihr Visum) immer dabei haben, um Ihren legalen Aufenthalt beweisen zu können.
Stellen Rumänien und Bulgarien ab 2024 Schengen-Visa aus?
Laut dem rumänischen Außenministerium und dem bulgarischen Außenministerium werden seit dem 31. März 2024 einheitliche Schengen-Visa ausgestellt:
Folgende Visa werden i Rumänien und Bulgarien ausgestellt:
- Einheitliche Visa (Schengen-Visa) für Kurzaufenthalt, die für das gesamte Gebiet der Schengen-Mitgliedstaaten gültig sind;
- Visa mit räumlich beschränkter Gültigkeit (Visum LTV), die im Hoheitsgebiet eines oder mehrerer, aber nicht aller Schengen-Mitgliedstaaten gültig sind;
- Visa für den Flughafentransit, die für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen der Schengen-Mitgliedstaaten gültig sind.
- Visa für den längerfristigen Aufenthalt (Visum Typ D) auch nationale Visa genannt.
Welches Visum für Rumänien und Bulgarien beantragen?
- Kurzzeitvisum: Schengen-Visum (Typ C) bis 90 Tage Aufenthalt:
- Gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Für touristische, geschäftliche oder familiäre Besuche (ohne Arbeitsaufnahme!)
- Antragstellung bei der bulgarischen oder rumänischen Botschaft oder dem Konsulat im Heimatland.
- Erforderliche Unterlagen: Visumantragsformular, gültiger Reisepass, Nachweis der Reisekrankenversicherung, Nachweis der Unterkunft, Finanzierungsnachweise und gegebenenfalls Einladungsschreiben.
- Langzeitvisum (Visum Typ D oder nationales Visum) über 90 Tage Aufenthalt:
- Gilt für Aufenthalte über 90 Tage, z.B. für Arbeit, Studium oder Familienzusammenführung.
- Beantragung ebenfalls bei der bulgarischen oder rumänischen Botschaft oder dem Konsulat.
- Erforderliche Unterlagen: Visumantragsformular, gültiger Reisepass, Nachweis der Reisekrankenversicherung, Nachweis der Unterkunft, Finanzierungsnachweise und gegebenenfalls Einladungsschreiben.
- Zusätzliche Unterlagen: je nach Zweck des Aufenthalts (z.B. Arbeitsvertrag, Studienbescheinigung, Heiratsurkunde).
- Visa für den Flughafentransit (Schengen-Visum A)
- Visum für die Durchreise durch die internationalen Transitzonen eines oder mehrerer Flughäfen der Schengen-Mitgliedstaaten
- Tipp: In bestimmten Fällen brauchen Sie kein Schengen-Visum A für die Durchreise, denn das “Transitprivileg” hebt die Visumpflicht für bestimmte Staatsangehörige bei einem Flughafentransit auf.
Welche Unterlagen brauche ich für ein Visum?
Um ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt für Bulgarien oder Rumänien zu beantragen brauchen Sie als Antragsteller grundsätzlich folgende Dokumente:
1. Gültigen Reisepass: Mit mindestens 2 freien Seiten;
2. Eine Fotokopie des Reisepasses mit den persönlichen Angaben und die erteilten Visa und/oder eine Fotokopie der vorhandenen Aufenthaltsgenehmigungen;
3. Ein neueres Farbfoto in Passgröße;
4. Unterlagen zur Begründung des Visumantrags sowie Kopien davon;
5. Ein Nachweis über den Besitz der erforderlichen finanziellen Mittel für den Lebensunterhalt;
6. Nachweis über eine Unterkunft: Unterkunft in einer Touristenunterkunft oder eine Einladungserklärung;
7. Nachweis der Ausreise: Dokumente, die bescheinigen, dass der Ausländer über die erforderlichen finanziellen Mittel für die Ausreise verfügt oder ein Rückreiseticket besitzt
8. Eine Reiseversicherung und eine Kopie davon, die von einer Versicherungsgesellschaft ausgestellt wurde, die folgende Kriterien erfüllt:
- Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro
- Alle Kosten für die Rückführung sowie Krankenhausbehandlungen für die Dauer des Aufenthalts abdecken
- Im gesamten Schengen-Raum gültig
Wichtig: Informieren Sie sich über die gesamte Dokumentenliste immer bei der bulgarischen oder rumänischen Botschaft. Für nationale Langzeitvisa brauchen Sie zusätzliche Dokumente wie beispielsweise eine Arbeitgeberbescheinigung, Nachweise von Sprachkenntnisse usw..
Tipp zur Reiseversicherung: Alle Reiseversicherungen von AXA Schengen erfüllen die Bedingungen für ein Schengen-Visum und sind auch für Bulgarien und Rumänien gültig. Egal für welches Versicherungspaket Sie sich entscheiden, ob Low-Cost, Europe Travel oder Multi-Trip, mit AXA haben Sie eine Reiseversicherung, mit der Sie günstig und zuverlässig im ganzen Schengen-Raum (wahlweise der ganzen EU) verreisen können.
Hintergrund: Bulgarien, Rumänien und der Schengen-Raum
1. Was ist der Schengen-Raum?
Der Schengen-Raum ist ein Gebiet in Europa, das durch das Schengen-Abkommen geschaffen wurde und den freien Personenverkehr ohne Grenzkontrollen ermöglicht. Die teilnehmenden Schengen-Staaten haben sich verpflichtet, die internen Grenzkontrollen abzuschaffen und stattdessen gemeinsame Regeln für die Außengrenzen und Visa-Politik einzuhalten.
2. Teil-Schengen-Mitgliedschaft von Bulgarien und Rumänien
Bulgarien und Rumänien sind seit dem 31. März 2024 Teil-Schengen-Mitglieder. Der Schengen-Beitritt soll in diesen beiden Ländern schrittweise erfolgen. Dies bedeutet, dass einige, aber nicht alle Punkte des Schengen-Abkommens umgesetzt werden.
Wichtige Änderungen durch die Teil-Mitgliedschaft:
- Keine Kontrollen auf Luft- und Seeweg mehr: Die Kontrollen an den Luft- und Seebinnengrenzen mit Bulgarien und Rumänien fallen weg. Wer also aus einem anderen Schengen-Land (zum Beispiel Deutschland. Österreich oder der Schweiz) nach Rumänien oder Bulgarien fliegt oder mit dem Schiff anreist, ist von den staatlichen Einreisekontrollen befreit.
- Kontrollen an Landesgrenzen für Autoreisende blieben: Die Kontrollen an den Landgrenzen (z. B. Ungarn-Rumänien oder Griechenland-Bulgarien) bleiben weiterhin bestehen. Laut Europäischer Kommission wird über die Abschaffung der Personenkontrollen an den Landesgrenzen weiter beraten.
Gut zu wissen: Rumänien und Bulgarien streben schnellstmöglich den Vollbeitritt in den Schengen-Raum an, sodass zukünftig sicher auch die Kontrollen an den Landesgrenzen wegfallen werden.
3. Chronologie des Teilbeitritts von Rumänien und Bulgarien
Der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum war ein langer Prozess. Beide Länder traten 2007 der Europäischen Union bei und hatten seitdem kontinuierlich daran gearbeitet, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Schengen-Beitritt zu erfüllen. Normalerweise treten alle EU-Mitgliedstaaten, sobald sie bereit sind, als Vollmitglied dem Schengen-Raum bei (eine Ausnahme bildet hier nur Irland, das einen eigenen Accord mit der EU ausgehandelt hat). Doch für Rumänien und Bulgarien gestaltete sich die Bewerbung als Schengen-Staat schwierig. Denn für einen Schengen-Beitritt bedarf es einer einstimmigen Entscheidung aller Staats- und Regierungschefs der EU. Und diese war lange nicht gegeben.
Im Laufe der Jahre gab es verschiedene Evaluierungen und Fortschrittsberichte, die den Stand der Vorbereitungen in beiden Ländern bewerteten. Die EU-Kommission bestätigte erstmals im Jahr 2011, dass Bulgarien und Rumänien bereit seien, dem Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen beizutreten. Doch aufgrund von Korruption und organisierter Kriminalität standen beide Länder bis September 2023 unter Sonderbewachung der EU-Kommission. Auch aus diesem Grund gab es lange keine Einstimmigkeit für einen Schengen-Beitritt von Bulgarien und Rumänien.
Als im September 2023 die Sonderbewachung offiziell beendet wurde, legte jedoch Österreich sein Veto gegen die Aufnahme Rumäniens und Bulgariens in den Schengen-Raum ein. Auch die Niederlande stellten sich zunächst gegen den Schengen-Beitritt Bulgariens. Somit wurde am 31. März 2024 nur ein Teil-Schengen-Abkommen für den Luftraum und den Seeweg vereinbart. Die Landesgrenzen bleiben weiterhin kontrollpflichtig.
Related Articles
Diese Artikel könnten Sie auch interessieren
- Wer braucht ein Schengen-Visum?
- Welche unterschiedlichen Schengen-Visa-Arten gibt es?
- Welche Dokumente brauche ich für den Schengen-Visum-Antrag?
- Schengen-Visum abgelehnt: Was kann ich tun und wie kann ich vorbeugen?
- Wie Sie ein Schengen-Visum für Deutschland beantragen?
- Wie Sie ein Österreich Visum beantragen?
- Wie Sie ein Schweiz-Visum beantragen?
FAQ
Wie kann man Schengen-Visum verlängern?
Ein Schengen-Visum kann verlängert werden, wenn Gründe von höherer Gewalt, humanitäre Gründe oder schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. Außerdem können Sie Ihr Schengen-Visum verlängern, wenn Ihre Einreise nach Deutschland oder einen anderen Schengen-Staat verspätet erfolgte und Sie das Schengen-Visum nicht voll ausnutzen konnten.
Wann wird ein Schengen-Visum ungültig?
Ihr Schengen-Visum wird ungültig wenn der Gültigkeitszeitraum abgelaufen ist oder Sie die Aufenthaltsdauer von 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen überschritten haben. Außerdem, wenn die Anzahl der erlaubten Einreisen überschritten wurde.
Wie oft kann man ein Schengen-Visum beantragen?
Ein Schengen-Visum kann nach Ablauf des Gültigkeitszeitraums immer wieder neu beantragt werden. Allerdings müssen Sie vorher wieder in Ihr Heimatland zurück und Ihr Visum von da beantragen.
AXA betreut bereits Millionen Menschen auf der ganzen Welt
Mit unserer Reiseversicherung sind auch Sie bestens abgesichert
Jeden Tag an Ihrer Seite
AXA Schengen Low Cost
AXA Schengen Low Cost ist ideal, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Diese Reiseversicherung erfüllt alle geforderten Anforderungen und deckt Sie in allen Ländern des Schengen-Raums sowie in 4 europäischen Kleinstaaten (Andorra, Vatikanstadt, Monaco und San Marino) ab.
AXA Schengen Europe Travel
AXA Europe Travel ist perfekt, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Es bietet Versicherungsschutz in den Schengen-Ländern + den europäischen Kleinstaaten + allen EU-Ländern (einschließlich Großbritannien, Zypern, Bulgarien, der Republik Irland und Rumänien). Und Sie erhalten zusätzliche Garantien im Vergleich zu AXA Schengen Low Cost.
AXA Schengen Multi Trip
AXA Multi Trip ist perfekt, um Ihr Schengen-Visum zu erhalten. Diese jährliche Reiseversicherung ist ideal für diejenigen, die häufig nach Europa reisen, sowie für Inhaber eines Schengen-Visums mit Mehrfacheinreise. Sie erhalten 90 Tage lang dieselben Garantien wie bei AXA Schengen Multi Trip für verschiedene Länder.