
Wie erhält man ein Schengen-Visum für Europa? Fragen, Antworten und Tipps
Wie erhält man ein Schengen-Visum für Europa? Fragen, Antworten und Tipps
Date : 7/11/2025
Finden Sie hier die wichtigsten Infos zum Schengen-Visum, die wir Ihnen kurz und bündig zusammengestellt haben. Lassen Sie sich das Schengen-Visum schnell und verständlich erklären: Was ist ein Schengen-Visum? Wer braucht ein Visum? Wie beantrage ich es und was brauche ich dafür? Finden Sie alle Infos im Überblick mit kurzen Antworten auf die meistgestellten Fragen zum Thema Schengen-Visum.
Was ist das Schengen-Visum?
Das Schengen-Visum ist ein obligatorisches Reisedokument für visumpflichtige Reisende aus dem Ausland, die nach Europa reisen wollen - genauer gesagt in die Länder des Schengen-Raums. Es handelt sich um ein einheitliches Visum, das von der Europäischen Union eingeführt wurde. Die Kriterien für die Visumerteilung sind in allen Schengen-Ländern gleich. Das bedeutet, egal ob Sie in Deutschland, in Frankreich oder in der Schweiz ein Schengen-Visum beantragen, die Bedingungen sind überall dieselben.
Was ist der Schengen-Raum?
Der 1985 geschaffene Schengen-Raum bildet eine große europäische Region, in der die Kontrollen zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft wurden. Das heißt, dass sich alle Personen frei in diesem Raum bewegen können. Unter den Schengen-Ländern befinden sich fast alle EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Zypern) sowie die 4 EFTA-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Während die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen weggefallen sind, wurden die Kontrollen an den Außengrenzen verstärkt, um die Sicherheit dieses mehr als 4,3 Millionen km² großen Raums zu gewährleisten.
Schon gewusst? Die Grenzkontrollen zwischen den Schengen-Ländern können vorübergehend wieder eingeführt werden, jedoch nur in besonderen Fällen, die die Europäische Union abgesegnet hat. Erfahren Sie, welche europäischen Staaten derzeit diese Grenzkontrollen wieder eingeführt haben.
Noch mehr Infos:
- Welche Länder gehören nicht zum Schengen-Raum?
- EU, Schengen, Eurozone, Europa... Was sind die Unterschiede?
Welche Rechte hat man mit einem Schengen-Visum?
- Befristeten Aufenthalt und Reise innerhalb des Schengen-Raums: Wenn Sie im Besitz eines Schengen-Visums sind, können Sie sich über die Grenzen hinweg im ganzen Schengen-Raum - innerhalb Ihrer Aufenthaltsfrist - frei bewegen.
- Maximaler Aufenthalt von 90 Tage innerhalb von 180 Tagen: Sie können sich maximal 90 Tage, entweder am Stück oder aufgeteilt, in einem oder mehreren Staaten des Schengen-Raums innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen aufzuhalten.
- Zu bestimmten Aufenthaltszwecken gültig: Folgende Aufenthaltszwecke sind mit einem Schengen-Visum gültig: Tourismus, Geschäftsreisen, Besuche bei Verwandten, Kurzzeitausbildungen (z. B. Praktika) oder bestimmte punktuell bezahlte Tätigkeiten wie eine Kunst-Tournee, ein Sportwettbewerb oder eine Konferenz.
- Zur einmaligen oder für mehrere Einreisen: Je nachdem ob Sie ein Visum mit mehrfacher Einreise ausgestellt bekommen oder nicht, dürfen Sie einmalig in den Schengen-Raum einreisen oder mehrfach.
- Kein Daueraufenthalt: Dieses Visum berechtigt nicht zum Daueraufenthalt in einem Land des Schengen-Raums.
- Keine Arbeitsaufnahme: Dieses Visum berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
- Antrag vor der Reise: Der Antrag muss unbedingt vor Reiseantritt gestellt werden, da es (außer in seltenen Ausnahmefällen) nicht möglich ist, das Visum bei der Ankunft zu erhalten.
Welche Länder sind Schengen-Länder und stellen Schengen-Visa aus?
Aktuell sind alle EU-Länder (mit Ausnahme von Irland und Zypern) Schengen-Länder. Zypern durchläuft noch den Prozess zum Beitritt. Außerdem gehören noch die vier EFTA-Staaten Norwegen, Island, Liechtenstein und die Schweiz zu den Schengen-Staaten. Alle Länder, die als Schengen-Länder gelten, können Schengen-Visa ausstellen.
Liste der Schengen-Länder (im Jahr 2025): Deutschland, Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Dänemark, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Niederlande, Polen, Portugal, Tschechische Republik, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Schweden, Schweiz
Unser Tipp: Informieren Sie sich über die Visumantragsformalitäten für jedes Schengen-Land.
Schon gewusst? Deutschland erhält nach Frankreich und Spanien die meisten Visumanträge. Befolgen Sie unseren Leitfaden, um ein Schengen-Visum für Deutschland zu erhalten.
Welche Visa-Arten gibt es beim Schengen-Visum?
- Das Schengen-Visum (Typ C): für einen kurzfristigen Aufenthalt (weniger als 3 Monate). Häufige Reisegründe: Tourismus, Besuch von Verwandten, Geschäftstermine, Kurzzeitausbildung, Teilnahme an einem Seminar, einer kulturellen Veranstaltung oder einem Sportwettbewerb. Es kann für eine einmalige Einreise oder als Mehrfachvisum ausgestellt werden, das mehrere Aufenthalte im Schengen-Raum erlaubt, sofern diese insgesamt 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht überschreiten.
- Das nationale Visum (Typ D): für einen Aufenthalt von 3 bis maximal 12 Monaten. Reisegründe: Studium, Arbeit, familiäre Gründe. Es handelt sich nicht um ein einheitliches Visum, und die Kriterien für die Visumerteilung sind von Land zu Land unterschiedlich. Aus diesem Grund wird dieses Visum für einen längeren Aufenthalt auch als nationales Visum bezeichnet.
- Das Visum vom Typ A: oder Flughafentransitvisum (VTA) genannt. Dieses Visum ist für bestimmte Staatsangehörige erforderlich, wenn sie über einen Flughafen eines Landes des Schengen-Raums reisen, auch wenn sie sich auf dem Weg in ein Nicht-Schengen-Land im internationalen Bereich aufhalten.
Unser Rat: Klicken Sie in unseren Leitfaden, um herauszufinden, welche Art von Schengen-Visum Sie benötigen.
Kann ich mein Schengen-Visum verlängern oder erneuern, ohne den Schengen-Raum zu verlassen?
Grundsätzlich können Sie Ihr Schengen-Visum nicht verlängern oder erneuern, ohne den Schengen-Raum zu verlassen. Eine Verlängerung kann jedoch aus humanitären oder medizinischen Gründen oder aufgrund höherer Gewalt ausnahmsweise gewährt werden. Dieses Verfahren ist jedoch eine Ausnahme und unterliegt bestimmten Nachweispflichten.
Garantiert mir das Schengen-Visum die Einreise in diesen europäischen Raum?
Ein Schengen-Visum garantiert nicht automatisch die Einreise in den Raum. Die endgültige Entscheidung liegt bei den Grenzbehörden, die die Einreise auch mit einem gültigen Visum verweigern können, insbesondere wenn Zweifel an den Gründen für den Aufenthalt bestehen oder die vorgelegten Dokumente unzureichend sind.
Wer braucht ein Schengen-Visum?
Die meisten Besucher aus Ländern außerhalb des Schengen-Raums (und/oder der Europäischen Union), sogenannte „Drittstaaten“, benötigen für einen Aufenthalt von weniger als 90 Tagen ein Schengen-Visum. Dies betrifft Staatsangehörige aus über hundert Ländern, darunter ganz Afrika, dem Maghreb, den größten Teil Asiens und des Nahen Ostens sowie Russland.
Unser Tipp: Sie sind sich nicht sicher? Erfahren Sie, welche Staatsangehörige ein Schengen-Visum brauchen und wie Sie es von Ihrem Land aus beantragen können.
Wer braucht kein Schengen-Visum?
- Bürger der Europäischen Union und/oder des Schengen-Raums und die Familienangehörigen mit denen sie zusammenleben.
- Drittstaatsangehörige, die im Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung eines Schengen-Landes sind.
- Staatsangehörige von rund 60 Drittstaaten, die ein Visumbefreiungsabkommen mit der EU unterzeichnet haben (Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten, Kanada, Israel, Japan usw.). Wichtig! Auch wenn diese Drittstaatsangehörigen kein Visum für den Schengen-Raum benötigen, müssen sie dennoch folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen im Besitz eines Reisepasses sein, der vor weniger als 10 Jahren ausgestellt wurde und dessen Gültigkeitsdauer das geplante Ende ihres Aufenthalts um mindestens 3 Monate überschreitet.
- ein maximaler Aufenthalt im Schengen-Raum von maximal 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen
- Registrierung beim Einreise-/Ausreisesystem (ESS) des Schengen-Raums (seit Oktober 2025)
- Die elektronische Reisegenehmigung ETIAS (ab Q4 2026) beantragen.
Unser Tipp: Sehen Sie sich die Liste der Reisenden an, die kein Schengen-Visum brauchen.
Kann ich ein Schengen-Visum beantragen, wenn ich eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Nicht-Schengen-Land habe?
Ja, Sie können ein Schengen-Visum beantragen, wenn Sie sich legal in einem Land aufhalten, das nicht zum Schengen-Raum gehört. Die Visumpflicht hängt jedoch von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Sie können beispielsweise die offizielle Liste der Europäischen Kommission konsultieren, um zu sehen, ob Sie der Visumpflicht unterliegen. Das Visum muss bei der Botschaft oder dem Visumantragszentrum des Schengen-Landes beantragt werden, in das Sie reisen möchten.
Was ist ETIAS und wird es das Schengen-Visum ersetzen?
ETIAS (European Travel Information and Authorization System) ist eine elektronische Reisegenehmigung für Drittstaatsangehörige, die für Kurzaufenthalte im Schengen-Raum (weniger als 90 Tage) von der Visumpflicht befreit sind. Es betrifft also nur Reisende aus den circa 60 visumbefreiten Staaten, wie die beispielsweise den USA, Japan, Australien.
Es ersetzt nicht das Schengen-Visum. ETIAS ist eine Online-Vorabüberprüfung vor der Einreise, während das Visum für nicht visumbefreite Staatsangehörige weiterhin obligatorisch ist. Wann und wie kann man es beantragen kann, wie viel es kostet, wie lange es gültig ist und wer davon betroffen ist – wir beantworten alle Ihre Fragen zum ETIAS!
Wo beantrage ich ein Schengen-Visum im Ausland?
Um ein Schengen-Visum zu beantragen, müssen Sie sich an die Botschaft oder das Konsulat des Schengen-Landes wenden, in welches Sie reisen wollen. Wenn Sie beabsichtigen in mehr als ein Schengen-Land zu reisen, sollten Sie Ihren Visumantrag beim Konsulat des Landes stellen, das entweder Ihr Hauptreiseziel ist (dort wo Sie Ihren längsten Aufenthalt haben) oder beim Konsulat des Landes, wo Sie die Grenze zum Schengen-Raum als erstes überschreiten.
Gut zu wissen:
- Wenn dieses Schengen-Land keine Vertretung in Ihrem Wohnsitzland hat, können Sie Ihren Antrag bei einer anderen Botschaft einreichen, die dieses Land vertritt.
- Einige Konsulate lagern ihre Dienstleistungen an zugelassene Dienstleister aus, wie z. B. Visumzentren wie VFS Global, TLSContact, BLS International...
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Hier ist die Liste der Kontakte zu Botschaften und Konsulaten der EU- und Schengen-Länder weltweit.
Wie beantrage ich ein Schengen-Visum im Ausland?
Sie machen als Erstes bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat einen Termin zur Abgabe Ihres Visumantrags. Je nach Schengen-Land und Auslastung müssen Sie mit Wartezeiten für Termine rechnen.
Wählen Sie die für Ihren Reisezweck passende Visumart aus, sammeln Sie die erforderlichen Unterlagen, schließen Sie die notwendige Reiseversicherung ab, gehen Sie zu dem vereinbarten Termin, bezahlen Sie die Visumgebühren…
Keine Panik! Wir haben Ihnen eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Beantragung Ihres Schengen-Visums erstellt.
Kann man ein Schengen-Visum online beantragen?
Heute kann der Antrag auf ein Schengen-Visum teilweise online gestellt werden (Formular, Terminvereinbarung, Nachverfolgung), aber das Einreichen der Unterlagen und die Abholung des Visums müssen in persönlicher Präsenz erfolgen. Ein vollständig digitales Schengen-Visum mit einem zu 100 % online durchgeführten Verfahren auf einer einzigen europäischen Visa-Plattform ist bis 2030 geplant.
Kann ich mit einem Schengen-Visum, das von einem anderen Land als dem Einreiseland ausgestellt wurde, in den Schengen-Raum einreisen?
Ja, Sie können über ein anderes Land als das, das Ihr Schengen-Visum ausgestellt hat, in den Schengen-Raum einreisen. Das Visum ermöglicht die Freizügigkeit innerhalb des gesamten Schengen-Gebiets, aber Sie müssen Ihre Reiseroute und den Grund Ihres Aufenthalts nachweisen können. Bei einer etwaigen Kontrolle überprüfen die Behörden die Übereinstimmung zwischen Ihrem Visum und Ihrer Reise, um sicherzustellen, dass Sie die Schengen-Vorschriften einhalten.
AXA informiert Sie ausführlich über die Vorschriften bei der ersten Einreise in den Schengen-Raum.
Was brauche ich, um ein Schengen-Visum zu beantragen?
Für Ihren Termin zur Abgabe des Visumantrags müssen Sie bestimmte Formulare und Dokumente zusammenstellen. Hier eine Liste der wichtigsten Dokumente (allerdings kann es sein, dass Sie zusätzliche Nachweise erbringen müssen):
- ausgefülltes und unterschriebenes Schengen-Visum-Antragsformular
- zwei identische, aktuelle und biometrische Passfotos
- Reisepass (ausgestellt vor weniger als 10 Jahren und bis 3 Monate nach Ablauf des Schengen-Visums gültig mit mindestens 2 freien Seiten)
- einen Brief mit Ihrem Einreisegrund
- Nachweis des Hin- und Rückreisetickets
- Nachweis der Unterkunft vor Ort
- Nachweis über Ihre finanziellen Mittel
- Nachweis über eine Reisekrankenversicherung (obligatorisch)
Mit den notwendigen Unterlagen kommen Sie am Tag Ihres Termins zur Botschaft oder zum Konsulat des von Ihnen gewählten Schengen-Landes, um Ihren vollständigen Visumantrag abzugeben.
Unser Tipp? Sehen Sie sich die detaillierte Liste der erforderlichen Dokumente für ein Schengen-Visum an.
Welche Nachweise über meine finanziellen Mittel muss ich für das Schengen-Visum vorlegen?
Um Ihr Schengen-Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um Ihren Aufenthalt (Unterkunft, Verpflegung, Transport, Rückreise) zu finanzieren.
Diese Nachweise können Kontoauszüge, Ihre letzten Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise sein. AXA hat Ihnen eine Liste zusammengestellt wie Sie Ihre finanziellen Mittel nachweisen können, um ein Schengen-Visum zu erhalten. Wenn Sie diese Mittel nicht selbst nachweisen können, können Sie auch eine Verpflichtungserklärung eines Dritten einreichen. Beachten Sie, dass die Mindestbeträge je nach Schengen-Land variieren.
Schengen-Visum: Welche Dokumente sind für minderjährige Kinder erforderlich, die allein reisen?
- übliche Ausweisdokumente des Minderjährigen (Reisepass)
- Eine vollständige Kopie der Geburtsurkunde des Minderjährigen
- Gültiger Ausweis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten mit deren Unterschrift
- Eine von beiden Elternteilen oder dem Erziehungsberechtigten unterzeichnete Ausreisegenehmigung, wenn der Minderjährige allein oder mit nur einem Elternteil reist
- Gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung über die Übertragung der elterlichen Sorge oder der Vormundschaft
Unser Tipp: Diese Anforderungen können je nach Schengen-Land variieren. Es ist daher wichtig, dass Sie sich bei der Botschaft oder dem Konsulat genau informieren.
Mein Reisepass läuft bald ab. Kann ich trotzdem ein Schengen-Visum beantragen?
Ihr Reisepass muss mindestens noch drei Monate nach dem geplanten Ende Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum gültig sein. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie ihn vor der Beantragung eines Visums verlängern lassen.
Wie lange dauert es, ein Schengen-Visum zu erhalten?
Reichen Sie Ihren Antrag zwischen 6 Monaten und 15 Tagen vor Ihrer geplanten Abreise ein. Die Bearbeitung der Anträge dauert in der Regel etwa 15 Kalendertage, kann jedoch variieren und in einigen Fällen bis zu ein oder zwei Monate dauern. Ein Antrag für ein Schengen-Visum Typ D (nationales Visum) braucht hingegen immer Monate für die Bearbeitung.
Die Bearbeitungszeit hängt auch davon ab, wann Sie Ihren Antrag einreichen. Bestimmte Zeiträume haben ein hohes Arbeitsaufkommen, wie zum Beispiel vor dem Sommer, vor den Schulferien, vor den Feiertagen zum Jahresende oder vor bestimmten Feiertagen in Europa, was zu längeren Wartezeiten führen kann.
Wann vor der Abreise muss ein Schengen-Visum mindestens beantragt werden?
Ein Schengen-Visum muss mindestens 15 Tage vor der Abreise beantragt werden. Es wird jedoch empfohlen, den Antrag idealerweise zwischen 3 Wochen und 6 Monaten im Voraus zu stellen, da die Bearbeitung des Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Unser Tipp: Es ist wichtig, vorausschauend zu planen, da es ebenfalls lange dauern kann, einen Termin bei der Botschaft, dem Konsulat oder dem zugelassenen Visumzentrum zu bekommen. Planen Sie daher rechtzeitig, um unvorhergesehene Ereignisse und mögliche Verzögerungen zu vermeiden.
Wie teuer ist ein Schengen-Visum?
Der Preis für ein Schengen-Visum Typ C ist in allen Schengen-Ländern gleich. Das heißt, es ist eine einheitliche Gebühr, die für alle Schengen-Länder gleichermaßen festgelegt ist. Circa alle drei Jahre werden die Preise für ein Schengen-Visum Schengenweit erhöht, um die steigenden Kosten und die Inflation zu decken. Da sich die Preise immer wieder ändern, finden Sie die aktuellen Gebühren in unserem Artikel zu den Kosten für ein Schengen-Visum.
Der Preis variiert je nach Alter des Reisenden. Kinder zwischen 6 und 12 Jahren zahlen die Hälfte des Standardpreises und Kinder unter 6 Jahren bekommen das Schengen-Visum kostenlos ausgestellt. Ebenso wie Ehepartner von EU-Bürgern.
Wichtig: Wenn Sie Ihren Visumantrag bei einem zugelassenen Visumzentrum einreichen, fallen zusätzliche Servicegebühren an.
Welche zusätzlichen Kosten fallen an, wenn der Antrag über ein Visazentrum läuft?
Wenn Sie Ihren Visumantrag bei einem zugelassenen Dienstleister (wie TLScontact oder VFS Global) einreichen, fallen zusätzlich zu den Visumgebühren Servicegebühren an. Diese Kosten decken die Bearbeitung des Antrags, die Terminvereinbarung und die Erfassung der biometrischen Daten. Die Höhe dieser Gebühren variiert je nach Land und Antragsstelle, liegt jedoch im Durchschnitt bei etwa 30 Euro.
Wichtig: Bei Ablehnung des Visumsantrags werden weder die Visumgebühren noch die Servicegebühren zurückerstattet.
Was tun, wenn Ihr Schengen-Visum-Antrag abgelehnt wird?
Wenn Ihr Schengen-Visum-Antrag abgelehnt wird, können Sie je nachdem gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen. Befolgen Sie unsere Tipps und Lösungen, wenn Ihr Visumantrag abgelehnt wurde.
Welche Reiseversicherung wird für ein Schengen-Visum akzeptiert?
Die Europäische Union verlangt für ein Schengen-Visum den Abschluss einer Reiseversicherung. Ohne diesen Versicherungsschutz wird das Visum nicht erteilt. Die Versicherung muss den Anforderungen des EU-Visakodex (Artikel 15) entsprechen. Die erforderlichen Kriterien sind folgende:
- Mindestdeckungssumme von 30.000 €
- Übernahme der Kosten für medizinische Versorgung und Notfall-Krankenhausaufenthalte
- Übernahme der Kosten für einen eventuellen Rücktransport aus medizinischen Gründen oder im Todesfall
- Sie muss Sie in allen Mitgliedsländern des Schengen-Raums versichern (nicht nur in dem/den besuchten Land/Ländern)
- Sie muss die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum abdecken
- Sie muss von den Botschaften und Konsulaten aller Mitgliedsländer anerkannt sein
Wichtig!
- Botschaften, Konsulate und Visumantragstellen bieten keine Reiseversicherung für das Schengen-Visum an.
- Sie müssen diese Versicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abschließen, die von den Konsularbehörden der Schengen-Länder zugelassen ist.
- Sie muss vor dem Visumantrag abgeschlossen worden sein.
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