Visum für medizinische Behandlungen in Deutschland: Voraussetzungen, Kosten, Rechtsgrundlagen

Die deutsche Gesundheitsversorgung genießt ein hohes Ansehen, weshalb jährlich über 250.000 Menschen für eine medizinische Behandlung nach Deutschland reisen. Für Nicht-EU-Bürger ist das Visum und die Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung an verschiedene Bedingungen, wie zum Beispiel eine Schengen-Reiseversicherung, geknüpft. Wie Sie das Schengen-Visum für medizinische Behandlungen beantragen können, was es dabei zu beachten gilt und welche Kosten auf Sie zukommen, verraten wir Ihnen in diesem Artikel. Wir haben Ihnen alles Wissenswerte rund um die medizinische Behandlung für Ausländer in Deutschland zusammengestellt.

Inhaltsangabe:

Was ist ein Visum für medizinische Behandlungen?

Ein medizinisches Visum ist ein Reisedokument, welches dann benötigt wird, wenn Nicht-EU-Bürger für eine medizinische Behandlung nach Deutschland reisen möchten. An welche Bedingungen die Visumausstellung geknüpft ist, hängt unter anderem vom Herkunftsland des Antragstellers und der geplanten Aufenthaltsdauer ab. In der Regel wird aber ein Nachweis der Notwendigkeit der medizinischen Behandlung und der dafür erforderlichen finanziellen Mittel vorausgesetzt.

Wer benötigt ein medizinisches Visum für Deutschland?

Das Visum für eine medizinische Behandlung in Deutschland muss von Bürgern aus Ländern außerhalb des Schengen-Raumes beantragt werden, deren Staat kein Visaliberalisierungsabkommen mit der EU abgeschlossen hat. Das betrifft laut Auswärtigem Amt zum aktuellen Stand 107 Länder weltweit.

❗Mit einem Blick auf unsere Länderliste visumspflichtiger Länder können Sie schnell herausfinden, ob Sie ein Visum für medizinische Behandlungen in Deutschland benötigen.

Kein Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland wird von Staatsbürgern der EU und EFTA, sowie visumfreier Drittländer verlangt. Welche das sind, können Sie in unserem Artikel über visabefreite Drittländer nachgelesen.

Darf sich in Deutschland jeder mit einem medizinischen Visum behandeln lassen?

Nein, so leicht ist das leider nicht! Das Visum für die medizinische Behandlung für Ausländer in Deutschland hängt nicht nur vom Herkunftsland der Antragsteller ab. Wichtig ist, dass die medizinische Notwendigkeit der Behandlung mithilfe eines ärztlichen Attests nachgewiesen werden kann. Auch sollten Sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um sowohl die Kosten der Behandlung, als auch die des Aufenthaltes – sprich Unterkunft, Verpflegung, Reiseversicherung etc. – selbst tragen zu können.

Welche Visa-Art ist bei medizinischen Behandlungen in Deutschland nötig?

Prinzipiell haben Sie die Möglichkeit, das medizinische Visum für Deutschland auf zwei verschiedene Arten zu beantragen:

Variante 1: Visum Typ C (Schengen-Visum)

Mit dem Schengen-Visum, auch Besuchervisum genannt, wird Ihnen der Aufenthalt in Deutschland und allen anderen Schengen-Ländern für einen Zeitraum von maximal 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen genehmigt. Ist abzusehen, dass Ihre ärztliche Konsultation oder medizinische Behandlung innerhalb dieser Zeit abgeschlossen sein wird, empfiehlt sich das Visum Typ C. Sollte die medizinische Behandlung länger dauern, als die genehmigten 90 Tage, kann das Typ C Visum unter bestimmten Umständen (u.a. humanitäre oder schwerwiegende persönliche Gründe, eilbedürftige ärztliche Behandlung) in ein nationales Visum Typ D verlängert werden.

Variante 2: Visum Typ D (Nationales Visum)

Das nationale Visum berechtigt Sie zu einem längeren Aufenthalt ausschließlich in dem Land, in dem Sie es beantragt haben. Die genaue Aufenthaltsdauer wird hierbei anhand der vorgelegten Informationen und medizinischen Unterlagen sowie der voraussichtlichen Länge der medizinischen Behandlung festgelegt. Dauert die medizinische Behandlung länger als die Gültigkeit Ihres nationalen Visums Typ D, kann Ihnen vorübergehend die Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung erteilt werden. Mehr dazu im entsprechenden Abschnitt weiter unten im Artikel.

Wie und wo beantrage ich ein Visum für medizinische Behandlungen für Deutschland?

Zum Beantragen eines Visums für medizinische Behandlung in Deutschland richten Sie sich normalerweise an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem Heimatland oder dem Land Ihres permanenten Aufenthaltes. In manchen Ländern arbeiten die deutschen Auslandsvertretungen aber auch mit Visaantragszentren zusammen, wodurch auch diese Dienstleister zur Beantragung genutzt werden können.

Bei der Antragsstellung gilt es folgende Schritte zu beachten:

  1. Online-Terminvereinbarung bei der verantwortlichen Visastelle
  2. Antragsformular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben
  3. Erforderliche Unterlagen zusammen sammeln (siehe Checkliste)
  4. Schengen-Reisekrankenversicherung abschließen (Tipps dazu hier)
  5. Einreichung des Antrages und der erforderlichen Unterlagen bei der Visastelle
  6. Bezahlen der Visumgebühr
  7. Ausgestelltes Visum abholen (Bearbeitungszeit kann variieren)

Checkliste: Dokumente für ein medizinisches Visum in Deutschland

Die notwendigen Unterlagen und Voraussetzungen für Ihr medizinisches Visum für Deutschland können abhängig von Ihrer Nationalität, individuellen Situation und der deutschen Auslandsvertretung ein wenig variieren.

Für gewöhnlich werden aber folgende Unterlagen für den Antrag benötigt:

  1. Visumantragsformular: Zu finden auf der Website der deutschen Auslandsvertretung ihres Heimat- oder Wohnlandes oder auf der Seite der Bundesrepublik Deutschland Make it in Germany
  2. Reisepass: Noch mindestens drei Monate nach geplanter Ausreise aus Deutschland gültig, Ausstellungsdatum jünger als 10 Jahre
  3. Biometrische Passfotos: Müssen den Anforderungen der deutschen Botschaft entsprechen
  4. Reisebestätigung: Nachweis der Unterkunft während des Aufenthalts durch Hotelreservierung oder Einladungsschreiben durch Freunde oder Verwandte
  5. Medizinische Unterlagen und ärztliches Attest: Schreiben der Klinik oder des behandelnden Arztes inklusive dem Nachweis der Notwendigkeit der medizinischen Untersuchung durch Behandlungspläne und Diagnosen, dem Behandlungstermin, sowie der voraussichtlichen Dauer und Kosten
  6. Nachweis über finanzielle Mittel: Durch aktuelle Kontoauszüge, Gehaltsnachweise oder eine Verpflichtungserklärung Dritter
  7. Nachweis des Rückkehrwillens: Durch familiäre Verwurzelung, Arbeitsverträge oder Immobilienbesitz
  8. Reisekrankenversicherung: Muss gültig in allen Schengen-Ländern sein und eine Deckungssumme von mindestens 30.000 Euro aufweisen

Hinweis: Diese Liste enthält alle grundsätzlichen Dokumente, die Sie für den Visumantrag einreichen müssen. Abhängig von der Visa-Art, der deutschen Auslandsvertretung und Ihrer individuellen Situation können aber auch weitere Dokumente verpflichtend sein. Informieren Sie sich daher vorab unbedingt bei der für Sie zuständigen Visastelle!

Wie frühzeitig muss das Visum beantragt werden?

Die Bearbeitungszeit Ihres Visums für medizinische Behandlungen hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann zwischen 14 Tagen und mehreren Monaten variieren. Das Schengen-Visum Typ C ist normalerweise mit weniger bürokratischen Aufwand verbunden und kann so meist innerhalb von 15 Kalendertagen abgewickelt werden. Für das nationale Visum Typ D dagegen müssen zum Beispiel deutsche Sprachkenntnisse vorgelegt werden und das Visumverfahren kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.

❗Achten Sie also auf das Timing der Beantragung und bereiten Sie die notwendigen Unterlagen rechtzeitig vor! Sie können den Antrag bis zu 6 Monate vor dem geplanten Reisebeginn einreichen.

Wie viel kostet ein medizinisches Visum für Deutschland?

Für Nicht-EU-Ausländer kommen bei der medizinischen Behandlung in Deutschland neben den Kosten der Behandlung selbst noch weitere finanzielle Aufwendungen zusammen. Dabei stellt der größte Posten die Konsulargebühr für den Visumantrag, die abhängig von Visa-Art und Alter des Antragstellers unterschiedlich ausfällt:

Schengen-Visa Typ C

  • 80 Euro für Personen ab 12 Jahren
  • 40 Euro für Kinder zwischen 6 und 11 jahren
  • Kostenfrei für Kinder unter 6 Jahren

Nationales Visum Typ D

  • 75 Euro für Personen ab 18 Jahren
  • 37,50 Euro für Personen unter 18 Jahren

Für bestimmte Personengruppen kann eine Gebührenerleichterung oder - befreiung geltend gemacht werden.

Wichtig: In beiden Fällen bekommen Sie die gezahlte Gebühr nicht erstattet, wenn der Visumantrag abgelehnt wird.

Wie lange kann ich mit einem medizinischen Visum in Deutschland bleiben?

Die genehmigte Aufenthaltsdauer in Deutschland hängt von der Visa-Art und den darin festgelegten Bedingungen ab. Das Schengen-Visum Typ C als medizinisches Visum für Deutschland berechtigt Sie grundsätzlich zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen. Ist schon vor Reisebeginn zu erwarten, dass die medizinische Behandlung eine längere Aufenthaltsdauer als 90 Tage erfordert, sollte das nationale Visum Typ D beantragt werden. Die Gültigkeit wird hier individuell an Sie und Ihre Situation angepasst und in der Visagenehmigung angegeben. Normalerweise bewegt sich die Laufzeit des Typ D Visums zwischen 3 Monaten und bis zu einem Jahr.

Kann das Visum zur medizinischen Behandlung zu einer Aufenthaltserlaubnis verlängert werden?

Ja, unter bestimmten Umständen ist das möglich, Ihr Visum für eine medizinische Behandlung vorübergehend in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln. Und zwar, wenn die Behandlungsdauer die durch das Visum genehmigte Aufenthaltsdauer überschreiten würde. Wenn Sie sich mit einem Schengen-Visa Typ C in Deutschland aufhalten, können Sie keine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung erhalten. Sie können das Schengen-Visa allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als nationales Visum Typ D verlängern lassen. Ein Typ D Visum kann für den behandelten Patienten, sowie eine Begleitperson in eine temporäre Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, solange die medizinische Behandlung noch nicht beendet ist. Die erforderlichen Unterlagen können dem ServicePortal Berlin entnommen werden

Welche Reiseversicherung ist Voraussetzung für ein Visum?

Der Erhalt eines medizinischen Visums ist für Ausländer aus Drittstaaten nur unter Nachweis einer ausreichenden Reisekrankenversicherung möglich. Diese muss spezielle Kriterien erfüllen, ansonsten besteht die Gefahr, dass der Visumantrag abgelehnt wird. AXA Schengen wird von allen Botschaften als Versicherer anerkannt und bietet Reiseversicherungen, die alle Bedingungen für einen erfolgreichen Visumantrag erfüllen:

  • in allen Schengen-Staaten gültig
  • Mindestdeckung von 30.000 Euro (bei Bedarf auch 100.000 Euro)
  • deckt den gesamten Aufenthalt ab Kosten für ärztliche Nothilfe und/oder Notaufnahme im Krankenhaus werden übernommen
  • Kosten für Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall werden übernommen
  • von allen Konsulaten und Botschaften akzeptiert

Aber Achtung: Die AXA Schengen- Reiseversicherung deckt keine geplanten medizinischen Kosten ab, ist also lediglich Voraussetzung für den Visumerhalt. Ein Besucher, der absichtlich nach Deutschland (oder ein anderes Schengen-Land) reist, um sich behandeln zu lassen, muss die Behandlung selbst bezahlen oder wird ggf. von der eigenen nationalen Krankenversicherung abgedeckt.

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FAQ Visum zur medizinischen Behandlung in Deutschland

Ist mit dem Visum für medizinische Behandlung auch eine Krebsbehandlung in Deutschland für Ausländer möglich?

Ja, solange die Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland von Seiten der Klinik/ des Arztes bestätigt und Behandlungsdauer und -kosten angegeben sind - kann das medizinische Visum auch für eine Krebsbehandlung genutzt werden.

Wie lange sind Typ C und Typ D Visa gültig, bevor sie verfallen?

Die Nutzungsfrist - innerhalb der ein ausgestelltes Visum eingesetzt werden muss - finden Sie auf dem Visum-Aufkleber im Reisepass. In der Regel beträgt diese aber 12 Monate.

Welche AXA-Reiseversicherung eignet sich am besten für ein Visum für medizinische Behandlung?

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