Wie beantrage ich ein Schengen-Visum für den Schengen-Raum?

 

Das Schengen-Visum ist ein offizielles Dokument und ermöglicht visumpflichtigen Staatsangehörigen die Einreise in die 27 Schengen-Länder. Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen, werden Sie feststellen, dass es verschiedene Arten von Schengen-Visa gibt, die sich in ihrer Gültigkeit und in ihren Bedingungen unterscheiden. Um einen erfolgreichen Antrag für ein Schengen-Visum zu stellen, müssen Sie bestimmte Bedingungen erfüllen und die richtige Formulare einreichen. Wir zeigen Ihnen in unserer Checkliste, auf was es beim Visumantrag ankommt!

Welche Visa-Arten gibt es für den Schengen-Raum?

Der Schengen-Raum bezeichnet einen Zusammenschluss von Ländern, die die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen abgeschafft haben. In diesem Raum ist der freie Personenverkehr auf dem Land, Luft-, und Seeweg möglich. Unter den 27 Ländern, die das Schengener Abkommen unterzeichnet haben, sind 23 EU-Länder vertreten und 4 EFTA-Staaten. Ein Schengen-Visum ist deshalb nicht automatisch ein Visum für ganz Europa. Von den aktuell 27 Mitgliedsländern der Europäischen Union sind Irland, Rumänien, Bulgarien und Zypern noch nicht Teil des Schengen-Raums, werden aber bald beitreten. Die Bedingungen für das Schengen-Visum werden durch das Europarecht, genauer gesagt die EU-Visa-Verordnung geregelt. Die unterschiedlichen Schengen-Visa-Arten unterscheiden sich in der Aufenthaltsdauer, dem Zweck der Reise und in der Anzahl der Einreisen.

Ein Visum für den Schengen-Raum kann grob in zwei Visa-Arten unterschieden werden:

  • Schengen-Visum: Für kurze Aufenthalte bis 3 Monate innerhalb von 6 Monaten

  • Nationales Visum (D-Visum): Für längere Aufenthalte über 3 Monate und bei Arbeitsaufnahme

Das Schengen-Visum kann wiederum in 3 weitere Kategorien unterteilt werden:

  • Schengen-Visum Typ A: Visum für den Flughafentransit
  • Schengen-Visum Typ C: Visum für einen Aufenthalt bis 3 Monate (typisches Besucher- bzw. Touristenvisum)
  • Schengen-Visum Typ C “'TRANSIT”: Durchreisevisum (früher Schengen-Visum Typ B)

Des Weiteren werden die Visa anhand der Häufigkeit der Einreise unterschieden:

  • Single-Entry-Visum: einmalige Einreise in ein Schengen-Land
  • Double-Entry-Visum: Visum mit zweimaliger Einreise in ein Schengen-Land
  • Multi-Visum: das Visum ermöglicht die mehrfache Einreise in den Schengen-Raum

Hinweis: Sie müssen immer klar zwischen genehmigter Aufenthaltsdauer und Gültigkeitsdauer bei Schengen-Visa unterscheiden.

Wer muss ein Schengen-Visum beantragen?

Ob Sie ein Schengen-Visum beantragen müssen oder nicht, hängt von Ihrer Nationalität ab. Die meisten Staatsangehörigen außereuropäischer Länder, wie China, Russland und der Türkei müssen ein Schengen-Visum beantragen, wenn sie in den Schengen-Raum reisen wollen. Sehen Sie in der vollständigen Länder-Liste, welche Bürger ein Visum für den Schengen-Raum brauchen.

Aktuell sind circa 60 Nicht-EU-Länder visumfrei, das heißt die Bürger dieser Staaten müssen kein Schengen-Visum beantragen. Diese Staaten haben ein Abkommen zur Visaliberalisierung mit der Europäischen Union unterzeichnet. Dazu gehören zum Beispiel Australien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland und die USA. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Aufenthalt im Schengen-Raum nicht länger als 90 Tage dauert. Wer die 90 Tage des Schengen-Visums überschreitet, muss mit einer Strafe rechnen. Schengen-Visa C werden in der Regel nicht verlängert. Nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie zum Beispiel durch humanitäre Gründe, schwerwiegende Krankheiten oder höhere Gewalt können Sie ein Schengen-Visum verlängern . Mit einem nationalen Visum Typ D können Sie vor Ablauf des Visums eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wichtig zu wissen: Ab 2023 müssen Drittstaatsangehörige, die bisher visumfrei in die Schengen-Länder einreisen konnten ein Online-Formular ausfüllen. Das sogenannte ETIAS (European Travel Information and Authorization System) ist mit der US-Reisegenehmigung ESTA vergleichbar und prüft anhand der Daten, ob er oder sie berechtigt ist in eines der Länder des Schengen-Raums einzureisen oder nicht.

Wo kann ich das Schengen-Visum beantragen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen, wenden Sie sich an die Botschaft des Landes, in das Sie einreisen wollen. Wenn Sie zum Beispiel nach Deutschland reisen, müssen Sie das Schengen-Visum für Deutschland beantragen. Das Formular für den Visumantrag erhalten Sie in diesem Fall von der deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat.

Wenn Sie in mehrere Länder des Schengen-Raums reisen wollen, beantragen Sie Ihr Schengen-Visum in der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie sich am längsten aufhalten werden oder wo Sie als erstes einreisen. Es gibt Schengen-Länder, die einfacher ein Schengen-Visum vergeben, als andere. Je nachdem in welche Region des Schengen-Raums Sie reisen wollen, haben wir Ihnen die Länder aufgelistet, die unkomplizierter Schengen-Visa vergeben.

Was brauche ich alles für den Schengen-Visum-Antrag?

Zusätzlich zu Ihrem Antragsformular müssen Sie verschiedene Unterlagen für das Schengen-Visum vorlegen. Sie sind verpflichtet den Grund für Ihre Reise und die Bedingungen, unter denen Sie reisen glaubhaft darzulegen.

Checkliste für einen Schengen-Visum-Antrag:

  • Ausgefüllter und unterzeichneter Visumantrag
  • Gültiger Reisepass
  • Zwei aktuelle biometrische Passfotos
  • Ein Brief mit Ihrem Einreisegrund
  • Reisedaten anhand eines Einreise- und Rückreisetickets
  • Nachweis der Unterbringung vor Ort
  • ggf. Einladungsschreiben bei Besuch von Verwandten oder Bekannten
  • Nachweis finanzieller Mittel
  • Abschluss einer Schengen-Visum-Reiseversicherung

Hinweis: Die Anforderungen an den Schengen-Visum-Antrag können von Land zu Land variieren. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass zusätzliche Informationen angefordert werden. Erkundigen Sie sich deshalb immer zusätzlich bei den Botschaften und Konsulaten der entsprechenden Länder über die Einzelheiten.

Wie finde ich eine Reisekrankenversicherung für den Visumantrag?

Die AXA Schengen-Versicherungspolicen bieten Ihnen die Versicherungsbedignungen, die Sie brauchen, wenn Sie ein Schengen-Visum beantragen wollen. Die Schengen-Reiseversicherung muss die Kosten für einen Krankenrücktransport und für medizinische Notfälle im Wert von mindestens 30.000 € decken. Bei Abschluss einer AXA Schengen-Reiseversicherung erhalten Sie einen persönlichen Versicherungsschein. Wenn Sie Ihr Schengen-Visum beantragen, können Sie den Versicherungsschein als Nachweis ausdrucken und mit dem Antrag in der Botschaft oder im Konsulat einreichen.

Wie reiche ich den Antrag für das Schengen-Visum ein?

Sie vereinbaren einen Termin mit der Visastelle der Auslandsvertretung und reichen Ihren vollständigen Schengen-Visum-Antrag mit den erforderlichen Nachweisen ein. Sie müssen zum Termin persönlich bei der Konsularabteilung erscheinen, wo Ihr Visumantrag auf Vollständigkeit geprüft wird. Wenn alle Unterlagen vorhanden sind, wird Ihr Antrag weitergeleitet. Zum Schluss bezahlen Sie die Gebühr für das Schengen-Visum.

Wie lange vorher beantrage ich ein Schengen-Visum?

Damit Sie nicht in Stress geraten, empfehlen wir Ihnen das Schengen-Visum im Durchschnitt etwa 6 Wochen vor dem geplanten Abreisedatum zu beantragen. Das lässt Ihnen Zeit Ihren Antrag stressfrei auszufüllen, alle Unterlagen zu sammeln und einen Termin mit der Konsularabteilung zu vereinbaren.

Hinweis: Mit der Einführung der neuen EU-Visa-Verordnung im Februar 2020 können Sie das Schengen-Visum bereits 6 Monate vor Abreisedatum beantragen.

Woher weiß ich, ob mein Schengen-Visum-Antrag akzeptiert wurde?

Wenn Sie bei Ihrem Termin in der Botschaft Ihr Schengen-Visum beantragen, erhalten Sie eine Nummer. Mit dieser Nummer können Sie Ihren Visumantrag online nachverfolgen. Wenn Ihr Antrag akzeptiert wird, erhalten Sie eine Nachricht und können Ihren Reisepass und Ihr Schengen-Visum abholen. Sollte Ihr Schengen-Visum abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von einem Monat schriftlich Beschwerde einzulegen.

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Häufige Fragen zum Schengen-Visum-Antrag 

Wo beantragt man ein Schengen-Visum?

Sie beantragen das Schengen-Visum immer bei der Konsularabteilung der Botschaft des Schengen-Landes in dem Sie die meiste Zeit Ihres Aufenthalts verbringen. Bei Reisen in mehrere Länder beantragen Sie das Visum in dem Land, wo Sie die meiste Zeit verbringen oder als erstes einreisen.

Wie lange dauert es ein Schengen-Visum zu bekommen?

Wenn Sie ein Schengen-Visum für kurze Aufenthalte bis 90 Tage (Schengen-Visum C) beantragen, wird das Visum üblicherweise innerhalb von 15 Tagen von der zuständigen Behörde bearbeitet. In der Hauptreisezeit kann es auch länger dauern.

Was kostet das Schengen-Visum?

Die Tarife haben sich im Februar 2020 geändert. Das Schengen-Visum für Kurzaufenthalte bis 90 Tage (C-Visum) kostet 80 Euro für Erwachsene und für Kinder von 6 bis 12 Jahren 40 Euro. Der Antrag eines Visums für längere Aufenthalte (D-Visum) kostet in Deutschland 75 € - für Kinder unter 18 Jahren 37.50 €. Der Tarif von D-Visa kann von Land zu Land unterschiedlich sein.