Wie kann ich ein Schengen-Visum in Thailand für Deutschland beantragen?

Sie wollen Ihre Thai Freunde nach Deutschland einladen? Oder kommen Sie selbst aus Thailand und möchten die palmengesäumten Strände gegen das deutsche Wattenmeer eintauschen? Dann fragen Sie sich sicherlich, wie Sie das Schengen-Visum in Thailand beantragen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles über das Schengen-Visum für Thailänder: die verschiedenen Visa für Deutschland, sowie Voraussetzungen, Kosten und Tipps zum Visumantrag. Mit diesem Leitfaden sind Sie bestens auf Ihre Reise nach Deutschland und die anderen Schengen-Länder vorbereitet!

Inhaltsangabe:

Brauchen Thailänder ein Visum für Deutschland?

Ja, thailändische Staatsangehörige benötigen ein Visum, um nach Deutschland einzureisen. Deutschland gehört zum Schengen-Raum, und thailändische Bürger müssen ein Schengen-Visum besitzen, um zu touristischen, geschäftlichen oder zu Besuchszwecken einreisen zu dürfen.

Eine Ausnahme bildet der Flughafentransit. Hierfür brauchen Thailänder kein Visum (Quelle: Deutsche Botschaft Bangkok). Sollten Sie nicht aus Thailand stammen, dann erfahren Sie in unserer Liste visumpflichtiger Länder, ob Sie ein Schengen-Visum für Deutschland benötigen oder nicht.

Welches Schengen-Visum in Thailand beantragen?

Müssen Sie ein Touristenvisum für Thailänder, ein Besuchervisum oder ein Arbeitsvisum in Thailand beantragen? Die Art des Schengen-Visums, das Sie in Thailand beantragen müssen, hängt immer vom Zweck und der Dauer Ihrer Reise ab.

Grundsätzlich kann das Schengen-Visum in zwei Arten unterschieden werden: ein Kurzzeitvisum für bis zu 90 Tage Aufenthalt und ein Langzeitvisum bis zu 180 Tage Aufenthalt in Deutschland. Je nachdem, welchen Zweck Sie mit Ihrer Reise nach Deutschland verfolgen, müssen Sie das eine oder das andere Visum beantragen.

1. Kurzzeitvisum: Schengen-Visum Typ C

Sollten Sie sich weniger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen und keiner Arbeit nachgehen, beantragen Sie das Schengen-Visum Typ C für Deutschland (auch Kurzzeitvisum genannt). Dieses Visum kann in der Regel nicht verlängert werden.

Zu folgenden Reisezwecken können Sie ein Schengen-Visum Typ C beantragen:

  • Touristenvisum für Thailänder: Das Touristenvisum ist für thailändische Reisende gedacht, die Deutschland besuchen möchten, um alle Facetten Deutschlands bei einer Reise kennenzulernen. Dieses Visum ermöglicht Ihnen einen kurzfristigen Aufenthalt für touristische Zwecke.
     
  • Geschäftsvisum für Thailänder: Thailänder, die für eine Geschäftsreise nach Deutschland reisen und von einer deutschen Firma oder einem Messeaussteller eingeladen wurden, müssen ein Business-Visum beantragen. Dies umfasst Meetings, Konferenzen, Verhandlungen und andere geschäftliche Aktivitäten. Es ist wichtig, im Antragsprozess klare Angaben zum Geschäftszweck zu machen.
     
  • Besuchsvisum für Thailänder: Das Besuchervisum für Thailänder nach Deutschland ist das richtige Visum, wenn thailändische Staatsangehörige, Freunde oder Familie in Deutschland besuchen möchten. Gleiches gilt natürlich, wenn Sie Ihre Thai-Freundin nach Deutschland einladen möchten. Für den Visumantrag braucht der thailändische Gast ein Einladungsschreiben und es ist wichtig, die Beziehung zum Gastgeber nachzuweisen und die Absicht des Besuchs klar darzulegen.
     
  • Transitvisum für Thailänder: Falls die Reise nach Deutschland einen Zwischenstopp in einem anderen Schengen-Land beinhaltet, ist ein Transitvisum erforderlich. Dies ermöglicht einen begrenzten Aufenthalt während des Transits.

    ❗Achtung: Sollten Sie sich für einen Flughafentransit im Transitbereich eines deutschen Flughafens aufhalten, brauchen Sie als Thailänder kein Visum!
     
  • Medizinisches Visum für Thailänder: Wenn Sie eine Einreise aus Thailand nach Deutschland für medizinische Behandlungen planen, dann beantragen Sie ein Visum für medizinische Behandlungen in Deutschland. Sollte die Behandlung voraussichtlich länger als 90 Tage dauern, dann beantragen Sie ein Langzeitvisum (was wir Ihnen im nächsten Punkt erklären.)

2. Langzeitvisum: Schengen-Visum Typ D

Sollten Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben wollen oder beabsichtigen, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten, dann beantragen Sie das Schengen-Visum Typ D (auch Langzeitvisum oder nationales Visum für Deutschland genannt). Mit diesem Visum dürfen Sie sich bis zu 180 Tage in Deutschland aufhalten (und bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern). Dieses Visum kann unter bestimmten Voraussetzungen in einen Aufenthaltstitel für Deutschland umgewandelt werden.

Zu folgenden Reisezwecken können Sie ein Schengen-Visum Typ D beantragen:

  • Heiratsvisum für Thailänder: Wenn Sie beabsichtigen, in Deutschland zu heiraten, dann beantragen Sie ein Heiratsvisum in Thailand für Deutschland.
     
  • Arbeitsvisum für Thailänder: Bei Aufnahme einer Arbeit (auch bei geringfügigen Arbeiten wie Au-Pair oder Praktika) müssen Sie Arbeitsvisum in Thailand für Deutschland beantragen.
     
  • Visum für Familiennachzug für Thailänder: Wenn Sie wollen, dass Ihr Ehepartner oder Ihre Kinder aus Thailand nach Deutschland ziehen sollen, beantragen Sie ein Visum für Familiennachzug in Thailand nach Deutschland.
     
  • Studentenvisum für Thailänder: Sie möchten einen Sprachkurs absolvieren, ein Studium oder eine wissenschaftliche Tätigkeit aufnehmen, die länger als 3 Monate dauert, dann beantragen Sie ein Studentenvisum in Thailand für Deutschland.

Welche Dokumente brauchen Thailänder für ein Visum nach Deutschland?

Für den Visumantrag müssen thailändische Staatsangehörige sorgfältig eine Vielzahl von Unterlagen zusammenstellen. Die genauen Anforderungen können je nach Visumtyp und Reisezweck variieren, doch grundsätzlich sind folgende Dokumente immer erforderlich:

  • Reisepass: Ein gültiger Reisepass mit einer Restgültigkeit von mindestens drei Monaten über das beabsichtigte Abreisedatum hinaus.
     
  • Visumantragsformular: Der vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Visumantrag für Deutschland. Dieses Formular steht auf der offiziellen Website der deutschen Botschaft in Thailand zum Download bereit.
     
  • Biometrische Passbilder: Aktuelle biometrische Passfotos, die den Vorgaben der deutschen Behörden entsprechen.
     
  • Reisebestätigung: Eine Bestätigung der Reisebuchung, die den Hin- und Rückflug sowie gegebenenfalls Hotelreservierungen umfasst.
     
  • Einladungsschreiben: Für verschiedene Visumtypen, insbesondere für Besuchs- und Geschäftsvisa, wird oft ein Einladungsschreiben benötigt. Im Falle eines Geschäftsvisums ist dies normalerweise von der deutschen Geschäftspartnerfirma auszustellen.
     
  • Finanzielle Nachweise: Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für den geplanten Aufenthalt in Deutschland. Dies kann durch Kontoauszüge, Arbeitsnachweise oder andere Einkommensnachweise erfolgen.
     
  • Reisekrankenversicherung: Eine gültige Krankenversicherung, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Schengen-Raum gültig ist und eine Mindestdeckung von 30.000 Euro aufweist.

❗Wichtig: Diese Liste bildet nur die grundlegenden Dokumente für einen Schengen-Visum-Antrag in Thailand ab! Für viele Visa-Arten (insbesondere nationaler Visa), müssen Sie noch zusätzliche Belege und Nachweise beifügen. Deshalb raten wir Ihnen immer, sich auf dieser Seite der Deutschen Botschaft (ganz unten) oder beim offiziellen Partner VFS über die ganz genauen Anforderungen zu informieren.

Was muss ich außerdem bei der Antragstellung in Thailand beachten?

Die Antragsformulare können Sie in der Botschaft kostenlos erhalten oder Sie füllen Ihren Antrag online direkt über Videx (für Kurzzeitvisa und Langzeitvisa) aus. Beachten Sie, dass nur vollständig ausgefüllte Visumanträge bearbeitet werden können! Da Sie für den Antrag eines nationalen Visums für Thailänder voraussichtlich zusätzliche Dokumente einreichen sollen, müssen Sie damit rechnen, dass diese von einem vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden müssen.

Wichtig: Die deutschen Auslandsvertretungen warnen vor „fliegenden Händlern“, die vor der Botschaft Übersetzungsdienste anbieten. Stattdessen wurde von der Botschaft eine Dolmetscher- und Übersetzerliste erstellt, welche Dienste von der Botschaft anerkannt werden.

Wo beantrage ich das Schengen-Visum in Thailand?

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand haben und mit einem Schengen-Visum nach Deutschland reisen wollen, dann wenden Sie sich an das Deutsche Auswärtige Amt in Bangkok oder den offiziellen Partner der deutschen Auslandsvertretungen in Thailand - VFS GLOBAL. Je nachdem, ob Sie ein Kurzzeit-Visum oder ein Langzeit-Visum beantragen, müssen Sie sich an den Dienstleister oder an die Deutsche Botschaft selbst wenden.

Sollten Sie verschiedene Länder in Europa bereisen wollen, die den sogenannten Schengen-Staaten angehören, können Sie das Visum nur dann bei der Deutschen Botschaft beantragen, wenn Ihr Hauptreiseziel Deutschland ist. Sollten Sie Ihren hauptsächlichen Aufenthalt in einem der anderen 27 Schengen-Länder, dann müssen Sie sich an die Botschaften des jeweiligen Landes wenden.

Zum BeispielIst Ihr Hauptaufenthalt Österreich (Österreich gehört zum Schengen-Raum), dann beantragen Sie ein Schengen-Visum in Thailand für Österreich - und zwar bei den österreichischen Behörden in Thailand. Ist Ihr Hauptaufenthaltsort in der Schweiz (auch die Schweiz gehört zum Schengen-Raum), wenden Sie sich an die Schweizer Botschaft in Thailand.

1.Wo Sie ein Kurzzeit-Visum in Thailand beantragen?

Die deutschen Auslandsvertretungen arbeiten für Kurzzeit-Visa (Schengen-Visa Typ C bis 90 Tage) mit dem Dienstleister VFS GLOBAL zusammen. Die Entscheidung, ob Ihr Visum genehmigt wird oder nicht, liegt aber weiterhin bei den deutschen Behörden. Wenn Sie also ein deutsches Besuchsvisum in Thailand oder aber ein Touristen-, oder Geschäftsvisum beantragen wollen, dann wenden Sie sich für die Terminvergabe und den Antrag direkt an den Servicepartner VFS GLOBAL.

Die Visa-Zentren von VSF vergeben kurzfristig und unkompliziert Termine (Callcenter: +66 2 460 7058), helfen beim Ausfüllen der Anträge und sind an drei verschiedenen Standorten in Thailand zu finden (bitte überprüfen Sie die Aktualität der Adresse auf der Seite des Auswärtigen Amts):

  • Visazentrum in Bangkok:
    Chamchuri Square, 4. Stockwerk, Phayathai Road, Phatumwan, Bangkok 10330
  • Visazentrum in Phuket:
    5th Floor, CCM Complex, No. 77/77, Village No. 5, Chalern Prakiat Rama 9 Road, Ratsada Sub-district, Mueang District, Phuket 83000
  • Visazentrum in Chiang Mai:
    191 Siripanich, 6B Floor, Huay Kaew Road, Suthep Muang, Chiang Mai 50200

❗Gut zu wissen: VFS GLOBAL übernimmt das gesamte Antragsverfahren für Schengen-Visa in Thailand – hier werden auch Ihre Fingerabdrücke abgenommen. Sollten Sie in den letzten 59 Monaten in den Schengen-Raum gereist sein und wurden Ihre Fingerabdrücke bereits registriert, so entfällt der persönliche Termin für die Antragstellung und Sie können Ihren Antrag ganz bequem auf dem Postweg einreichen!

2. Wo Sie ein Langzeit-Visum in Thailand beantragen?

Die Deutsche Botschaft in Bangkok arbeitet auch für nationale Langzeit-Visa mit dem Partner VFS GLOBAL zusammen. Je nach Zweck des Visums ist entweder die Visastelle der Botschaft oder der Partner VFS zuständig.

Auf dieser Seite der Deutschen Botschaft in Bangkok sind alle Arten von Langzeit-Visa und die zuständige Stelle aufgelistet. Da in Zukunft immer mehr Kategorien an den externen Dienstleister ausgelagert werden sollen, bitten wir Sie, die Seite der Botschaft zu konsultieren, um zu erfahren, wo Sie Ihren Termin zum Visaantrag buchen müssen.

Sollte im Einzelfall unklar sein, wo Sie den Termin buchen müssen, um einen Visumantrag zu stellen, wenden Sie sich bitte per Email an die Visastelle der Botschaft in Bangkok.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Schengen-Visums in Thailand?

Für einen Schengen-Visum-Antrag in Thailand sollten Sie für Kurzzeit-Visa mit einer Bearbeitungszeit von 15 Tagen rechnen. Mitunter dauert die Bearbeitung aber auch länger, wenn Feiertage dazwischen liegen oder ein sehr hohes Antragsaufkommen herrscht! Beantragen Sie Ihr Schengen-Visum in Thailand also rechtzeitig. Sie können Ihr Visum sechs Monate vor Ihrer Reise nach Deutschland beantragen.

Bei einem Langzeit-Visum (nationales Visum) sollten Sie mit einer Bearbeitungsdauer von zwei bis drei Monaten rechnen. Für ein nationales Visum muss gegebenenfalls Rücksprache mit der Ausländerbehörde am künftigen Wohnsitz in Deutschland gehalten werden, weshalb das Antragsverfahren mehr Zeit in Anspruch nimmt. Studentenvisa können meist innerhalb von drei Wochen entschieden und bewilligt werden. Aber auch hier empfehlen wir Ihnen, Ihren Visumantrag so früh wie möglich zu stellen.

Was kostet ein Visum von Thailand nach Deutschland?

Reguläre Kosten:

  • Für ein Schengen-Visum Typ C liegen die Gebühren bei 80 Euro.
  • Für ein Schengen-Visum Typ D (nationales Visum) liegen die Gebühren 75 Euro.

Ermäßigt:

  • Kinder von 6 bis 18 Jahren zahlen nur die Hälfte. Also 40 Euro für Schengen-Visa Typ C und 37,50 Euro für nationale Visa.

Gebührenfrei:

  • Alle Kinder bis 6 Jahre
  • Visaanträge für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige ledige Kinder Deutscher,
  • Eltern minderjähriger Deutscher werden gebührenfrei bearbeitet
  • Visaanträge für freizügigkeitsberechtigte Ehegatten und Kinder von EU-/EWR- Staatsangehörigen

❗Gut zu wissen: Zusätzlich zur Visumgebühr müssen Sie eine Servicegebühr für das Visazentrum VFS GLOBAL zahlen (falls Sie Ihre Termine über den Partner buchen). Die Servicegebühr beträgt 15 Euro für Schengen-Visa Typ C und 30 Euro für nationale Visa. In Phuket und Chiang Mai fällt eine Servicegebühr von 40 Euro für alle Visakategorien an.

Die Gebühren müssen Sie bei der Deutschen Botschaft vor Ort in thailändischen Baht in bar zahlen. Bei VFS Global haben Sie auch andere Zahlungsmöglichkeiten. Ihre Gebühr erhalten Sie nicht wieder zurück, auch wenn der Visumantrag abgelehnt oder zurückgenommen wurde!

Wie lange darf ein Thailänder in Deutschland bleiben?

Für Kurzzeitvisa (Schengen-Visa Typ C) gilt prinzipiell die 90/180-Tage-Regel. Innerhalb von 180 Tagen dürfen Sie sich maximal 90 Tage in Deutschland und in anderen Ländern der Schengen-Region aufhalten. Für die genaue Berechnung der Aufenthaltsdauer können Sie hierzu den Aufenthaltsrechner der Europäischen Kommission nutzen. Prüfen Sie in jedem Fall Ihr Visum-Etikett und die Zahl der Aufenthaltstage, die auf Ihrem Visum stehen, denn diese können variieren!

Beispiel: Steht auf dem Visum-Sticker als maximale Aufenthaltsdauer 60 Tage und beträgt der Zeitraum beispielsweise vom 01. März bis 15. Mai, so bedeutet das für Sie, dass Sie sich nur innerhalb dieses Zeitraums für maximal 60 Tage in Deutschland und in der Schengen-Zone aufhalten dürfen!

Langzeit-Visa (Schengen Visa Typ D bzw. nationale Visa) werden in der Regel bis zu 180 Tage ausgestellt. Aber auch dieser Zeitraum kann von Fall zu Fall kürzer ausfallen, je nachdem wie lange und zu welchem Zweck Sie von Thailand nach Deutschland reisen. Deshalb prüfen auch Sie die Angaben auf Ihrem Visum-Etikett! Mit einem Langzeit-Visum dürfen Sie sich während Ihres Aufenthalts außerdem bis zu 90 Tage in anderen Schengen-Ländern aufhalten. Außerdem können Sie Ihr Langzeit-Visum bei der Ausländerbehörde in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen in einen Aufenthaltstitel umwandeln. Aber achten Sie darauf, dass Ihr Visum zu dieser Zeit noch gültig ist!

Was kann ich tun, wenn mein Visumantrag in Thailand abgelehnt wurde?

Die Remonstration ist ein formaler Einspruch gegen die Ablehnung eines Visumantrags. Wenn Ihr Visumantrag in Thailand von den deutschen Behörden abgelehnt wurde und Sie der Meinung sind, dass die Entscheidung nicht gerechtfertigt ist, können Sie einen Remonstrationsantrag stellen. Beachten Sie dabei die Frist für die Remonstration, die in Ihrem Ablehnungsbescheid steht und erstellen Sie einen schriftlichen Antrag auf Remonstration. Dort geben Sie die Gründe an, warum Sie glauben, dass die Ablehnung nicht gerechtfertigt ist. Fügen Sie alle relevanten Unterlagen und Nachweise hinzu, die Ihre Argumentation unterstützen.

❗Gut zu wissen: Sollte Ihr Visum abgelehnt worden sein, erstattet Ihnen AXA Ihre Zahlung für die Reisekrankenversicherung zurück!

Schengen-Visum Thailand: Eine Reiseversicherung ist obligatorisch!

Sie benötigen unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz in Form einer Schengen-Visum-Reisekrankenversicherung, ansonsten wird Ihr Visumantrag direkt abgelehnt. Die Zielländer schützen sich so vor Kosten, die im Zuge Ihrer Reise entstehen könnten, sollte es zu einem medizinischen Notfall kommen.

Die deutsche Botschaft hat eine Liste mit Reiseversicherungs Diensten erstellt, welche von den Auslandsvertretungen der Schengen-Länder akzeptiert werden. Hierzu gehören auch die Versicherungspolicen von AXA Schengen, die es in drei Varianten gibt:

  • Die AXA Low-Cost Versicherung: Diese umfasst den erforderlichen Mindestschutz von 30.000 Euro – sollte es zu einem medizinischen Notfall kommen. Als Low-Cost Variante ist dieser Schutz bereits ab 22 Euro pro Reisewoche möglich.
     
  • Die Europa-Krankenversicherung Europe Travel: Diese Variante bietet Ihnen einen erweiterten Schutz mit einer Deckungssumme von 100.000 Euro. Pro Reisewoche zahlen Sie hier 33 Euro.
     
  • Die AXA Jahres-Reiseversicherung Multi Trip: Sind Sie Vielreisender und halten Sie sich mehrmals im Jahr in der Schengen-Zone auf, dann könnte die Jahresversicherung mit einem Versicherungsschutz in Höhe von 100.000 Euro für Sie das Richtige sein. Für ein Jahr zahlen Sie 328 Euro.
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FAQ: Schengen Visum Thailand

Wie kann man von Thailand nach Deutschland einreisen?

Wenn Sie Deutschland und die Schengen-Zone bereisen möchten, dann können Sie in Thailand das Schengen-Visum für Thailänder beantragen. Dauert Ihre Reise weniger als 90 Tage dann beantragen Sie das Schengen-Visum in Thailand. Beabsichtigen Sie einen längeren Aufenthalt für ein Studium - einen Au-Pair-Aufenthalt- die Arbeitsaufnahme oder die Eheschließung dann beantragen Sie das nationale Visum in Thailand.

Mein Schengen-Visum für Thailand wurde abgelehnt. Kann ich die Gebühren für die Versicherung zurück erhalten?

Die Schengen-Reiseversicherung von AXA erstattet Ihnen Ihr Geld zurück, wenn Ihr Antrag für ein Schengen-Visum für Thailand abgelehnt wurde. Allerdings müssen Sie die Konsularbehörden um eine schriftliche Begründung für die Ablehnung bitten. Fügen Sie eine Kopie der Erklärung Ihrer Unterlagen bei, damit AXA die Rückerstattung veranlassen kann. Die Erstattung erfolgt dann mit demselben Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarte) das beim ursprünglichen Kauf verwendet wurde.

Ist eine digitale Bescheinigung über den Versicherungsabschluss ausreichend, um mein Schengen-Visum zu beantragen?

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